SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Fernsehen SRF, Sendung «Rundschau», Beitrag «Pulverfass Venezuela» beanstandet

5111
Mit Ihrem Brief vom 19. Juni 2017 beanstandeten Sie den Beitrag „Pulverfass Venezuela“ in der Sendung „Rundschau“ von Fernsehen SRF vom 31. Mai 2017.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Nachdem ich mit einem Protestschreiben (im Anhang) kurz nach der Sendung bereits meinem Unmut Luft verschaffte, möchte ich mit diesem Schreiben den Beitrag ‚Pulverfass Venezuela‘ (Minute 30:24-39:23) in der SRF-Sendung ‚Rundschau‘ vom Mittwoch, 31. Mai 2017 auch auf diesem Wege beanstanden.

Unter Berücksichtigung von

Art. 4 des Radio- und Fernsehgesetzes: Mindestanforderungen an den Programminhalt

1 Alle Sendungen eines Radio- oder Fernsehprogramms müssen die Grundrechte beachten. Die Sendungen haben insbesondere die Menschenwürde zu achten, dürfen weder diskriminierend sein noch zu Rassenhass beitragen noch die öffentliche Sittlichkeit gefährden noch Gewalt verherrlichen oder verharmlosen.

2 Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. Ansichten und Kommentare müssen als solche erkennbar sein.

Allgemeine Begründung meiner Beanstandung:

Ich beanstande die Sendung insbesondere, weil meiner Meinung nach an ihrem Beispiel besonders deutlich sichtbar wird, dass auch bei den öffentlich-rechtlichen Medienanstalten elementarste berufsethische Regeln vermehrt nicht mehr befolgt werden und in diesem Falle opportunistisch eine einseitige Sichtweise vermittelt wird. Eine Sichtweise, wie sie in erschreckender Weise durch eine US-gesteuerte ‚Homogenisierung der Berichterstattung‘ in den Kommerzmedien der Öffentlichkeit ‚flächendeckend verabreicht‘ wird. So gesehen übernimmt auch die beanstandete Sendung der ‚Rundschau‘ unreflektiert ein vorherrschendes Venezuela-Bashing, und es werden sämtliche relevanten Fakten weggelassen, die ein wahrheitsgetreues Bild abgeben würden.

(Nebenbei bemerkt: Dass dieser Trend sogar bei offiziellen Nachrichtensendungen Einzug hält, müsste Ihrer Kontrollstelle sehr zu denken geben.)

Es ist mir unmöglich, sämtliche Kritikpunkte aufzuführen, weshalb ich bloss ein konkretes Beispiel aufführe:

<...ist es gelungen, die Gesichter der Opposition zu begleiten...>

Mit dieser Formulierung von Herrn Brotz wird der Eindruck erweckt, die beiden im Film gezeigten Jungen seien repräsentativ für das Auftreten der Opposition. Es wäre ein leichtes gewesen, Hunderte von Beispielen dafür zu finden, dass militante, kriminelle Banden das Geschehen beherrschen.

Dass sich dabei die Ordnungskräfte vergleichsweise sehr zurückhaltend verhalten, müsste jedem objektiven Beobachter auffallen.

Ich bitte Sie höflich, meine Kritik aufzunehmen und der Kritik nachzugehen.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die „Rundschau“ antwortete deren Redaktionsleiter, Herr Mario Poletti, wie folgt:

„Gerne nehmen Stellung zur Beanstandung von Herrn X im Zusammenhang mit der Berichterstattung in der Rundschau vom 31. Mai 2017 zur venezolanischen Opposition.

Es war Ziel des Beitrags, ein differenzierteres Bild über den Widerstand gegen die Regierung von Präsident Maduro zu zeichnen. Deshalb fokussierte unser Beitrag bewusst auf zwei ‚Gesichter der Opposition‘. Dabei haben wir von der im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) festgelegten Programm-Autonomie Gebrauch gemacht.[2] Es ging darum, die Darstellung der Regierung zu hinterfragen: Bei den Protestierenden handelt es sich nicht um ‚kriminelle Banden‘, wie der Beanstander vermutet, sondern vor allem um Menschen wie Rafaela Requenses oder Miguel Pizarro. Wie oft unter bürgerkriegsähnlichen Umständen, sind die Übergänge zwischen kriminellen und politisch motivierten Taten fliessend. Dies haben wir im Beitrag mit einer Serie von Fotos gezeigt, die einen mutmasslichen Akt der Selbstjustiz zeigen.

Überdies ist es über die Person von Miguel Pizarro gelungen, gleich zwei Differenzierungen einzubringen: Erstens wird erwähnt, dass er aus einer ultra-linken Familie stamme und sein Vater einst mit Hugo Chavez gekämpft habe. Zweitens unterstützt er mit der Forderung von Neuwahlen auch einen konstitutionellen Weg, die Regierung von Präsident Maduro abzulösen.

Die Beanstandung liegt falsch mit der Aussage, dass die Ordnungskräfte verhältnismässig zurückhaltend seien. Auch das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte fokussiert in ihrer Kritik auf die Repression der Regierung und fordert Venezuela auf, friedliche Proteste zuzulassen und Todesfälle bei Demonstrationen zu untersuchen.[3]

Lokale Medien wie ‚El Nacional‘ oder ‚El Impulso‘ berichten regelmässig über Übergriffe von Sicherheitskräften oder bewaffneten Anhängern des Regimes (sogenannte ‚colectivos‘). ‚El Impulso‘ erzählt z. B. die Geschichte von Miguel Ángel Colmenares, der in der Nacht vom 11. auf den 12. April 2017 bei einem Angriff von Sympathisanten der Regierung auf eine Demonstration in der Stadt Barquisimeto westlich von Caracas mit elf Schüssen getötet worden ist.[4]

Grundsätzlich halten wir fest:

(1) Journalistische Beiträge können im Gesamtkontext der kontinuierlichen Berichterstattung von SRF[5] aus unterschiedlichen Perspektiven erzählt werden. Gerade für eine Magazin-Sendung wie die ‚Rundschau‘ sind eigenständige Zugriffe ein Markenzeichen. Das ‚Hinterfragen der Macht‘ gehört zu unserem Konzept.

(2) Zur Sachgerechtigkeit gehört es auch, Zustände und Entwicklungen klar zu benennen. Unsere Richtschnur sind die Prinzipien der schweizerischen Bundesverfassung oder die UNO-Menschenrechtscharta. Werden diese Werte missachtet, erachten wir es als unsere Pflicht, Position zu beziehen: In Venezuela tobt ein Kampf der Institutionen. Der Präsident hat versucht, über das Oberste Gericht, die Legislative auszuschalten.[6] Offizielle Verlautbarungen der Regierung lassen den Schluss zu, dass das Prinzip der Gewaltentrennung nur noch beschränkt respektiert wird. Der Staat habe legale Massnahmen gegen die ‚staatstreichartigen‘ Aktionen der Opposition treffen müssen.[7] Die Souveränität des mehrheitlich oppositionellen Parlaments wird mit dieser Aussage offensichtlich in Frage gestellt. Auch andere Beobachter befürchten, Venezuela entwickle sich zu einer Diktatur.[8]

Dieses Wochenende berichtete die ‚NZZ am Sonntag‘ über die bevorstehende Anhörung von Generalstaatsanwältin Luisa Ortega Diaz (s. Anmerkung 14) vor dem Obersten Gericht Venezuelas.[9] In einem dramatischen Aufruf hat sie die interamerikanische Kommission für Menschenrechte um persönlichen Schutz gebeten. Ortega Diaz hat die Aufhebung der Gewaltentrennung in Venezuela kritisiert – und sich mehrfach für eine unabhängige Untersuchung mutmasslicher Menschenrechtsverletzungen eingesetzt. Die ‚NZZaS‘ zitiert den kritischen Chavisten Nicmer Eavans mit den Worten, man könne ihr sicher nicht vorwerfen, reaktionär oder von der CIA bezahlt zu werden.

Fazit: Wir begleiten zwei Gesichter der Opposition durch ein Venezuela, das aufgrund des Ölreichtums eigentlich beste Voraussetzungen für eine prosperierende Zukunft hätte, aber am Rande des Abgrunds steht. Der Beitrag gibt die Fakten sachgerecht wieder, die Konfliktlinien sind klar herausgearbeitet. Wir verwehren uns gegen den Vorwurf, berufsethische Regeln nicht zu befolgen und ‚opportunistisch eine einseitige Sichtweise zu vermitteln‘. Wir sind der Auffassung, dass sich das Publikum vor diesem Hintergrund eine eigene Meinung bilden konnte.

Wir bitten Sie deshalb, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung abzuweisen.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Es zeigt sich, dass sozialistische Experimente die Menschen nicht nur im jeweils eigenen Land, sondern auch außerhalb in schroff voneinander getrennte Lager scheiden, die sich spinnefeind gegenüberstehen. Das war in Spanien so, als es gegen die Volksfrontregierung von Ministerpräsident Manuel Ažana 1936 einen Putsch von rechts gab, der in den Bürgerkrieg mündete. Damals zogen aus ganz Europa Freiwillige (Kommunisten und andere Linke) auf der Seite der Republikaner, die Legion Condor als Abgesandte der deutschen Nationalsozialisten auf der Seite der Monarchisten militärisch zu Hilfe. Das war in Kuba so, als sich 1959 die Revolution von Fidel Castro durchsetzte. Das war in Chile so, als die Volksfrontregierung unter Präsident Salvador Allende zuerst durch Blockaden und Unruhen drangsaliert, dann durch den Putsch von 1973 beseitigt wurde. Das war in Nicaragua so, als 1979 die Sandinisten mit Daniel Ortega und seiner Junta an die Macht kamen, aber sich des anhaltenden Widerstandes der „Contras“ erwehren mussten. Fast immer hatten die USA die Hände im Spiel, indem sie heimlich Putsche vorbereiteten oder militärischen Widerstand finanzierten. Auch in den Putschversuch, der 2002 gegen Präsident Hugo Chávez in Venezuela stattfand, waren die USA verwickelt.

Was aber sind die grundlegenden Fakten in Venezuela?

  • 1998 gewann der 44jährige Hugo Rafael Chávez Frías die Präsidentenwahl. Er regierte von 1999 bis zu seinem Tod 2013. Dreimal (2000, 2006 und 2012) wurde er wiedergewählt. 2002 gab es einen letztlich erfolglosen Putsch gegen ihn, 2004 scheiterte in einem Referendum seine Absetzung. Er krempelte Venezuela im Sinne des Bolivarismus um und realisierte das Konzept eines „Sozialismus im 21. Jahrhundert“. Diese Neuausrichtung der Politik führte zu für die Bevölkerung wichtigen Errungenschaften in den Bereichen Bildung, Gesundheit und Wohnen.
  • Während seiner ganzen Regierungszeit gab es Unruhen und Widerstand gegen seine Politik. Er holte sich aber auch eine parlamentarische Mehrheit. 2010 errang der Partido Socialista Unido de Venezuela (PSUV) 98 von 167 Sitzen, also die absolute Mehrheit. Die vereinigte Opposition, die Mesa de la Unidad Democrática (MUD), musste sich mit 65 Sitzen bescheiden.
  • Dies schlug unter seinem Nachfolger Nicolás Maduro um: Während er selber 2013 nochmals mit 50,6 Prozent im Amt bestätigt wurde, verlor seine Bewegung im Parlament 2015 die Mehrheit. Die Opposition errang 99 von 167 Sitzen – und damit die absolute Mehrheit -, die Sozialisten mussten sich mit 46 Sitzen begnügen. Maduro brauchte aber das Parlament nicht mehr unbedingt, da er sich schon zuvor mit dem Ley Habilitante eine Art Ermächtigungsgesetz hatte geben lassen und mit Dekreten regieren konnte.
  • Seither hat sich die Auseinandersetzung auf die Strasse verlagert (Demonstrationen, Streiks, Unruhen, immer wieder Tote). Es herrscht Wirtschaftskrise, und viele Leute verlassen das Land. An der für den 30. Juli 2017 vorgesehenen Wahl der Verfassungsgebenden Versammlung wollen sich laut Umfragen nur 10-15 Prozent der Wähler beteiligen. Nach Ansicht des kritischen Chavisten Nicmer Evans verfügt die Regierung zurzeit noch über einen Anhang von 30-35 Prozent in der Bevölkerung.[10]
  • Schaut man sich bei internationalen Beobachtern um, so hegt die Website „Amerika21“[11] Sympathien für die chavistische Regierung, während sich das in den USA stationierte „Freedom House“[12], aber auch die in Paris domizilierten „Reporters sans frontières“[13] sehr kritisch äußern. Interessant ist, dass selbst das „Neue Deutschland“, das als „sozialistische Tageszeitung“ firmiert, eine überparteilich-kritische Position einnimmt.[14]

Vielleicht müsste man überhaupt mehr auf die Kräfte der Mitte setzen, auf die der Vermittler, jener, die in beiden Lagern über Anknüpfungspunkte verfügen. Wäre nicht das schroffe Lagerdenken en vogue, hätte Maduro nach dem Vorbild Mitterands, Chiracs oder Clintons versucht, mit der Opposition Verhandlungslösungen zu erzielen. Aber offensichtlich wollten das beide Lager nicht. Und wahrscheinlich wollen auch Sie das nicht. Denn Sie fahren schweres Geschütz auf, wenn Sie in Ihrem Brief an Moderator Sandro Brotz schreiben: „Dass sich das sogenannt öffentlich-rechtliche SRF in keiner Weise mehr von der globalen, privaten und CIA-gesteuerten Medienmafia abgrenzt, ist schlicht skandalös.“ Sie zitieren Bertold Brecht: „Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf, aber wer sie weiß und eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher“, um dann fortzufahren: „Es ist ein Skandal, wie unreflektiert Sie die Gewaltkampagne der faschistischen Rechten in Lateinamerika – unterstützt und gesteuert vom am Öl interessierten Norden – übernehmen und weiterverbreiten.“ Sie unterstellen also dem Fernsehen SRF, Teil einer Medienmafia zu sein, die Gewaltkampagne der faschistischen Rechten zu unterstützen und auf verbrecherische Weise die Wahrheit Lüge zu nennen. Das ist starker Tobak!

Meine Aufgabe ist es zu überprüfen, ob der „Rundschau“-Beitrag den Rahmen des Radio- und Fernsehgesetz gesprengt und das Publikum manipuliert hat. In der Sache hat Ihnen Herr Poletti schon eingehend geantwortet; ich schliesse mich ihm an und füge noch ein paar grundsätzliche Bemerkungen an:

  1. Die Programmautonomie erlaubt es, ein Thema auch aus einer einseitigen Perspektive aufzugreifen und anwaltschaftlich zu behandeln. Die Gegenseite muss nicht gleichgewichtig zum Zuge kommen. Bedingung ist nur, dass sie sich zu Vorwürfen äußern kann. Das Vielfaltsgebot gilt ohnehin nicht für jede einzelne Sendung (außer vor schweizerischen Wahlen und Abstimmungen), sondern für das ganze Programm.
  2. Angegriffene müssen sich wehren können, aber nur dann, wenn Vorwürfe erstmals in dem betreffenden Fernseh-Beitrag erhoben werden. Wenn Repräsentanten der venezolanischen Opposition Kritik wiederholen, die sie schon oft geübt haben, müssen sich Regierungsvertreter nicht konkret dazu in diesem Beitrag äußern können. Ein Beitrag ist schon dann sachgerecht, wenn die Position der Regierung in allgemeinen Formulierungen umrissen wird. Das war der Fall.
  3. Eine „US-gesteuerte Homogenisierung der Berichterstattung“ vermag ich bei Radio und Fernsehen SRF nicht zu erkennen, zumal die US-kritischen Beiträge im Programm sehr zahlreich sind. Nicht einmal die amerikanischen Medien selber sind homogen, man denke nur an den Unterschied zwischen „New York Times“ und Fox News“, zwischen „Politico“ und „Breitband“.
  4. Einzelne Formulierungen im „Rundschau“-Beitrag waren etwas unglücklich, etwa, wenn gesagt wurde „die Führerin der studentischen Opposition“ statt „eine der wichtigsten...“, oder wenn es hieß, die meisten Venezolaner hätten im letzten Jahr im Durchschnitt acht Kilo abgenommen. Die Partei des Abgeordneten Pizarro wurde nicht situiert. Da war der Beitrag unpräzis. Das sind aber Fehler in Nebenpunkten, die nicht geeignet sind, die freie Meinungsbildung des Publikums zu beeinträchtigen.

Alles in allem kann ich daher Ihre Beanstandung aus den dargelegten Gründen nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/pulverfass-venezuela?id=11002a4c-06fa-4307-9563-9ae20e5a0878

[2] RTVG, Art 6, Absatz 2: „Sie sind in der Gestaltung, namentlich in der Wahl der Themen, der inhaltlichen Bearbeitung und der Darstellung ihrer redaktionellen Publikationen und der Werbung frei und tragen dafür die Verantwortung.“

[3] http://acnudh.org/en/venezuela-must-allow-peaceful-protests-and-investigate-killing-of-demonstrators-say-un-experts/

[4] „El Impulso“, 12.4.2017: „La muerte de Miguel Ángel Colmenares la noche de este martes fue confirmada a través de sus familiares. 11 disparos recibió el joven en las inmediaciones de la calle 59 con carreras 14B al oeste de Barquisimeto, donde las manifestaciones fueron atacadas por presuntos colectivos afectos al gobierno.“ „El Impulso“ aus Barquisimeto ist die älteste Zeitung Venezuelas. Seit 2014 erscheint sie nur noch online, weil kein Papier zum Drucken mehr vorhanden war. „El Impulso“ gilt als eine der letzten unabhängigen Zeitungen des Landes.

[5] Unter dem Suchbegriff „SRF Venezuela“ finden sich eine Vielzahl von Beiträgen unterschiedlichster Perspektiven: Vom reinen Nachrichtentext bis zum Einordnungsversuch: https://www.google.com/webhp?hl=en&sa=X&ved=0ahUKEwjugcvLrNnUAhWTJhoKHUzyAwwQPAgD#hl=en&q=SRF+Venezuela

[6] Der Kampf der Institutionen gemäss FAZ vom 6.4.2017: http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/opposition-in-venezuela-will-oberste-richter-entlassen-14959763.html

[7] Mitteilung des venezolanischen Aussenministeriums, Caracas, 30. März 2017: „Es falso que se haya consumado un golpe de Estado en Venezuela. Por el contrario, sus instituciones han adoptado correctivos legales para detener la desviada y golpista actuación de los parlamentarios opositores declarados abiertamente en desacato a las decisiones emanadas del máximo Tribunal de la República.“

[8] Benedikt Peters in der Süddeutschen Zeitung vom 31. März 2017: http://www.sueddeutsche.de/politik/venezuela-venezuelas-staatschef-maduro-macht-sein-land-zur-diktatur-1.3444740

[9] https://epaper.nzz.ch/#article/8/NZZ%20am%20Sonntag/2017-07-03/2/223835786

[10]Interview mit Nicmer Evans https://www.neues-deutschland.de/artikel/1058818.die-wirtschaftliche-und-politische-krise-muss-demokratisch-ueberwunden-werden.html

[11] https://amerika21.de/geo/venezuela

[12] https://freedomhouse.org/report/freedom-world/2017/venezuela

[13] https://rsf.org/en/venezuela

[14] Vgl. Das Interview mit Evans am 28. Juli 2017.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Bild von Fehlende Wildtiernummern bei SRF erzürnt Zirkusfreunde

Fehlende Wildtiernummern bei SRF erzürnt Zirkusfreunde

Zur Ausstrahlung des Internationalen Zirkusfestivals von Monte Carlo am 19. April 2019 sind bei der Ombudsstelle vier Beanstandungen eingegangen. Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandungen nicht unterstützen.

Weiterlesen

Bild von «DOK» hat Verschleierung arabischer Touristinnen nicht verharmlost

«DOK» hat Verschleierung arabischer Touristinnen nicht verharmlost

Ombudsmann Roger Blum kann eine Beanstandung eines «Dok»-Films über verschleierte arabische Touristinnen nicht unterstützen. Der Beanstander ist der Ansicht, der Film habe die Verschleierung verharmlost und salonfähig gemacht. Ombudsmann Roger Blum kann diese Argumentation nicht teilen.

Weiterlesen

Bild von «DOK»-Film über die «Hüslischweiz» erzeugt Emotionen

«DOK»-Film über die «Hüslischweiz» erzeugt Emotionen

Ombudsmann Roger Blum hatte zwei Beanstandungen des «DOK»-Films «Hüslischweiz ohne Ende» vom 8. Dezember 2016 zu behandeln. Während ein privater Beanstander sich vor allem am Wort «Hüsli» stört, beanstandet der Hauseigentümerverband den ganzen Film als einseitig. Ombudsmann Roger Blum kann beide Beanstandungen nur teilweise unterstützen.

Weiterlesen

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit (bitte beachten Sie die Netiquette und Rechtliches)

Lade Kommentare...
Noch keine Kommentare vorhanden

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht