SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Radio SRF, Sendung «Zytlupe» («Stinkwasser» von Stefanie Grob) beanstandet

5122 und 5126
Mit Ihrer E-Mail vom 2. Juli 2017 beanstandeten Sie die Sendung „Zytlupe“ auf Schweizer Radio SRF vom 1. Juli 2017[1]. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten. Schon am Tag davor hatte Her X eine Beanstandung gegen dieselbe Sendung eingereicht. Da Sie an der gleichen Adresse wohnen und gleich heißen, nehme ich an, dass Sie sich nicht nur kennen, sondern sogar miteinander verwandt sind. Deshalb gehe ich davon aus, dass beide von der Beanstandung des jeweils anderen wissen. Ich behandle daher die beiden Beanstandungen in einem Schlussbericht.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Einmal mehr muss ich betreffend der Sendung Zytlupe von Stefanie Grob Beschwerde einreichen. Schon am 19.11.2015 gestand mir auf Grund meiner Beschwerde der damalige Ombudsmann Herr Casanova zu, das Stefanie Grob in der damaligen ‚Wahlsatiere gegen die SVP‘ das Zulässige geritzt habe.

Ich zog damals die Beschwerde zum Fall 4058 nicht weiter.... Heute muss ich sagen leider.

Denn gestern hat Frau Grob nicht nur ‚geritzt‘ sondern die rote Linie definitiv überschritten.

Frau Grob hat in der Sendung ‚Stinkwasser‘ die Bauern verunglimpft indem sie sagte, diese nehmen selbst bei Mineralwasserquellen die Schutzzonen nicht erst und es seien so zu sagen staatlich subventionierte Brunnenvergifter. Diese Aussage kann ich als Landwirt, Vertreter der Gemüsebauern und Doyen im Freiburgischen Grossen Rat so nicht hinnehmen. Zwar relativiert Frau Grob, dass auch Hobbygärtner und ‚Unkrautvertilger‘ in urbanen Gebieten nicht unschuldig seien und diese eigentlich einen ‚Waffenschein‘ bräuchten um mit diesen Mitteln zu fuhrwerken.

Ein ausgebildeter Bauer und das müssen heute zwingend alle sein, die für ihre gemeinwirtschaftlichen Aufwendungen ‚subventioniert‘ werden, hat die Berechtigung Pflanzenschutzmittel anzuwenden.

Sie müssen auch ihre Pflanzenschutzspritzen regelmässig kontrollieren lassen, Weiterbildungskurse usw. besuchen damit diese Bewilligung oder wie Frau Grob sagt einen ‚Waffenschein‘ oder anders ausgedrückt ein Attest für den Umgang mit diesen Mitteln haben. In jährlichen Kontrollen werden von den amtlichen Stellen das Einhalten der Vorschriften, der Journale und andern Aufzeichnungen und auch das Einhalten und Respektieren der Schutzzonen Waldränder und Gewässerabständen kontrolliert und bei Nichtbeachtung streng geahndet.

Wenn also jemand Brunnenvergifter(in) ist, dann sicher Frau Grob. Brunnenvergifter wurden früher geächtet, in die Verbannung geschickt oder endeten für das schlimmes Vergehen am Galgen.

Wenn Sie es weiter zulassen, dass Frau Grob in ihrer Sendung Klima und Brunnen vergiftet, solche unberechtigte Anwürfe und Beschuldigungen in die Welt setzt und Sie dies Frau nicht aus dem Programm entlassen sehe ich schwarz für die SRG. Der SRG und ihrem Management wird schon so von vielen Leuten unterstellt „‘inkslastig‘ zu sein und den Servicepublic zu missbrauchen.

Es ist in Anbetracht der kommenden Abstimmung also nicht nötig SRG- und ‚Billagtreue‘ Hörer mit so blöden Sprüchen einer solchen sorry unbelehrbaren ‚Göre‘ wie Frau Grob ist zu verärgern und auf die Neinsager Seite zu treiben.“

Soweit Ihre Ausführungen. Herr X schickte folgende Begründung:

„Als Landwirt, Lehrmeister und Mitglied der Lehraufsichtskommission des Kantons Freiburg musste ich mich nach dem Beitrag von Frau Grob einfach bei Ihnen melden und Beschwerde einreichen.

Dass Landwirte Schutzzonen nicht einhalten ist nicht korrekt da diese Flächen überprüft werden. ( Diverse Kontrollen ) Alle Landwirte die Pflanzenschutzmittel einsetzen und Spritzen, müssen eine Prüfung absolvieren. Die restlichen Landwirte, die nicht ausgebildet sind, dürfen nicht selbst Pflanzenschutz machen. Ich bin der Meinung dass unsere Schulen die Lehrlinge und Landwirte sehr gut aus und weiterbilden. Unsere Ausbildungen sind streng und sicher besser als in vielen andern Ländern.

Dass ich mich als Staatlich subventionierter Brunnenvergifter bezeichnen lassen muss hat nichts mehr mit Satire zu tun. Dies ist ganz einfach ehrverletzend und diskriminierend. Wir haben eine Quelle und zwei Brunnen zu denen wir sehr gut schauen und sie auch pflegen.

Die Direktzahlungen die wir als Landwirte erhalten sind für Dienstleistungen in Ökologie, Versorgungssicherheit und Landschaftspflege die wir für die Bevölkerung unseres Landes machen. Ich finde es auch nicht korrekt das der Steuerzahler von Frau Grob als Depp bezeichnet wird, da er dies mit finanziert.

Die Aussage von Frau Grob dass das Landwirtschaftliche Wohl über das Wohl der Bevölkerung gesetzt werde, finde ich in Anbetracht der Leistungen die unsere Landwirtschaft für die Bevölkerung erbringt frech und ehrverletzend. Auch wir sind ein Teil der Bevölkerung. Zudem ist es so dass viele Betriebe im Moment ums Überleben kämpfen.

Ich erwarte von Frau Grob eine Entschuldigung bei mir und eine öffentliche Entschuldigung in der Landwirtschaftlichen Fachpresse.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Die Antwort von Frau Dr. Anina Barandun, Redaktionsleiterin Hörspiel und Satire, lautet wie folgt:

„Die Beanstandung Nr. 5122 von Herrn X (per Mail vom 1. Juli 2017) und die Beanstandung Nr. 5126 von Herrn Y (per Mail vom 2. und 5. Juli 2017) – beide wohnhaft in K – stimmen inhaltlich weitgehend überein. Wir nehmen deshalb im Folgenden zu beiden Beanstandungen Stellung.

Stefanie Grob habe, so schreibt Herr Y, <die Bauern verunglimpft, indem sie sagte, diese nehmen selbst bei Mineralwasserquellen die Schutzzonen nicht ernst und es seien so zu sagen staatlich subventionierte Brunnenvergifter>. Das habe, formuliert Herr X, <nichts mehr mit Satire zu tun> und sei <ganz einfach ehrverletzend und diskriminierend.>

Als Leiterin der Redaktion Hörspiel und Satire scheinen mir zunächst ein paar grundsätzliche Bemerkungen zum Genre der Satire und zum Beitrag von Stefanie Grob angezeigt.

Es gehört zum Handwerk des Satirikers oder der Satirikerin, ein aktuelles Thema aufzugreifen, aus überraschender Perspektive zu kommentieren, zuzuspitzen und ad absurdum zu führen. Entscheidend ist, dass der Kern der Satire nicht frei erfunden und die Satire als solche erkennbar ist. Beide Voraussetzungen erfüllt Stefanie Grob mit ihrer ‚Zytlupe‘ geradezu mustergültig.

Frau Grobs Thema sind die Pestizidrückstände, die in vielen Schweizer Gewässern nachgewiesen wurden. Berichte darüber erschienen u. a. im ‚Kassensturz‘ vom 13. Juni, in der NZZ am Sonntag vom 17. Juni und im Tages-Anzeiger vom 18. Juni. Zudem werden aktuell Unterschriften gesammelt für die ‚Initiative für sauberes Trinkwasser‘. Diese Meldungen haben Stefanie Grob zu einem grotesk überzeichneten Rollenspiel animiert: Sie gibt sich als verunsicherte Hausfrau, die panisch ihr Biogemüse oder die Beeren aus dem eigenen Garten schruppt und sich fürchtet, bald zu einem wandelnden ‚Peschtizid-Ändlager‘ zu werden.

In ihrer satirischen Tirade kritisiert Stefanie Grob u. a. die Klimawandel-Lügner, den Bundesrat und den Nationalrat, die beide von einem Glyphosat-Verbot nichts wissen wollen, oder die Hobby-Gärtner, die pro Jahr 200 Tonnen Pflanzenschutzmittel verbrauchen. In diesem bewusst verallgemeinernden und satirisch überdrehten Rundumschlag spricht Stefanie Grob auch die von den Herren X und Y beanstandeten Sätze:

<Abr Wasser us Petfläsche isch o nid würklech d Lösig. I sägä nume Weichmacher, Süessstoffe, Piuze u Hormon. Lut K-Tipp het mä o scho Uran gfundä drin. U Peschtizid sige o scho acho. Wüu d Buure o um d Minerauwasser-Quellene ume d Schutzzone nid ärnschd nämä u flisig iri Chemie versprüäiä. Staatläch sunventionierti Brunnevrgifter si das. U mir Deppä zahlä no Stüürgäuder für dass sie üs langsam mit Herbi- u Fundizid düe aarichere.>

Der verantwortliche Redaktor, Lukas Holliger, schreibt zum Thema Pestizide im Trinkwasser:

<Fakt ist, dass in gewissen Trinkwasserfassungen der Schweiz trotz Schutzzonen-Regelung organische Pestizide nachgewiesen werden können.[2] Im Gewässerschutzgesetz, Artikel 6, ist der Grundsatz verankert: ‚Es ist untersagt, Stoffe, die Wasser verunreinigen können, mittelbar oder unmittelbar in ein Gewässer einzubringen oder sie versickern zu lassen.‘ Das ist eine Aussage, die nicht viel Spielraum für Interpretationen lässt, und insofern ist die ganze Schweiz eine Trinkwasserschutzzone.

Die Schweizer Wasserversorger schlugen unlängst in einem Positionspapier Alarm. In jeder fünften Trinkwasserfassung werden zu hohe Pestizid-Konzentrationen gemessen. ‚Es soll künftig genauer darauf geachtet werden, dass die geltenden Vorschriften konsequent vollzogen werden, denn auch bei den Schutzzonen lasse das Schutzniveau häufig zu wünschen übrig‘, heisst es da.

Gemäss Aussage eines von uns konsultierten Geologen ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Pestizide im Wasser aus der Landwirtschaft stammen, sehr gross. 85-90% der Pestizide werden von der Landwirtschaft versprüht. Ein beachtlicher Teil der ausgebrachten Pestizide gelangt ins Wasser.

Ähnliche Fälle gibt es in Frankreich und insbesondere in Österreich, wo man mit Pestiziden verunreinigte Mineralwasserquellen identifizierte und sich erstaunt zeigte, dass die Pestizide in die grossen Bodentiefen von Mineralwasserquellen gelangen können. Es gibt wenig Gründe anzunehmen, dass das Tiefengestein im Alpenland Schweiz besser vor Schadstoffen geschützt ist, zumal der K-Tipp im Mai 2016 in mehreren Schweizer Mineralwasser-Abfüllungen das Abbauprodukt des Pestizids Tolylfluanid nachwies. Dieses wird etwa im Obstbau eingesetzt. Insofern scheint uns die Behauptung vertretbar, dass auch die Schweiz mit jenen Trinkwasserschutzzonen ein Problem hat.

Unpräzis im juristischen Sinn – da haben die Herren X und Y Recht – ist die Verwendung des Begriffs ‚Mineralwasserschutzzone‘, denn diese Bezeichnung ist in der Schweiz nicht geläufig. Was es in der Schweiz gibt, sind ‚Gewässerschutzbereiche‘[3] (siehe Karte), zu denen Mineralwasserquellen selbstredend dazu gehören.

Angesichts der Faktenlage sind wir der Meinung, dass die satirischen Äusserungen Stefanie Grobs im Kern richtig und die polemische Unschärfe um diesen Kern herum vertretbar sind – auch wenn dabei ein Berufsstand böse attackiert wird. Aber was hat die Pharmaindustrie, was haben die Ärzte, die Lehrer, was haben die Politikerinnen oder Veganer nicht schon alles von den «Zytlupe»-Autorinnen und -Autoren hören müssen? Wir können die Bauern nicht unter Satireschutz stellen. Das wäre diskriminierend.

Zum Vorwurf, Stefanie Grob nenne die Bauern «subventionierte Brunnenvergifter», schreibt Lukas Holliger:

<Stefanie Grob formuliert in ihrer ‚Zytlupe‘ nicht ihre privaten, differenzierteren Ansichten, sondern kreiert ein sprachlich karikiertes Ich mit Hang zu Verschwörungstheorien. Damit das von den Hörerinnen und Hörern erkannt wird, braucht es Signale im Text. In ‚Stinkwasser‘ sind diese Signale scharf gesetzt, um ein Echo, eine Reflexion über das Gesagte anzuregen. Das Gesagte ist die satirische Provokation, das Echo der gesunde Menschenverstand, der gezwungen wird, sich einzumischen. Spätestens das Signalwort ‚Brunnenvergifter‘ mit seiner langen, unrühmlichen Geschichte – nicht zuletzt als wohlbekannter antisemitischer Verbal-Schlagstock – soll zeigen, dass die Rolle, die die Autorin einnimmt, grotesk und überdreht ist.

Wir hätten keine Satire konzipiert, in der dieses belastete Wort in einen jüdischen Zusammenhang gestellt worden wäre, ohne das Wort selber zu thematisieren. Dieses antisemitische Vokabular auf Bauern anzuwenden, ist Teil der Selbstdemontage des Textes. Nur in diesem Sinn ist es hier platziert worden.>

Ich unterstütze die Argumentation von Lukas Holliger, der in den letzten zehn Jahren zuverlässig bewiesen hat, wie reflektiert und sorgfältig er die Autorinnen und Autoren der ‚Zytlupe‘ redaktionell betreut.

Abschliessend möchte ich noch erwähnen, dass Herr X eine Aussage von Stefanie Grob falsch verstanden hat. Er beanstandet, die Autorin sage, <dass das landwirtschaftliche Wohl über das Wohl der Bevölkerung gesetzt werde>. Frau Grob betont den Satz aber ganz anders: Weil in der Schweiz Glyphosat, das in Kalifornien als krebserregend eingestuft wird, weiter zulässig ist, fragt sie sich, <ob nid z landWIRTSCHAFTLÄCHÄ Wou über das vor Bevöukerig gsteut wird>, ob also nicht das wirtschaftliches Denken in unserem Land den Vorrang hat, sogar vor der Gesundheit der Bevölkerung und vor einer gesunden Landwirtschaft.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Die Sendung „Zytlupe“ ist, wie Frau Dr. Barandun schon dargelegt hat, eine Satire-Sendung. Satiren gehören zu den journalistischen Kritikformen, genauso wie Glossen, Theater-, Konzert-, Film-, Literatur- oder Kunstkritiken. Die Kritikformen wiederum sind eine Untergruppe der Kommentarformen. Satiren beziehen also Position. Dies können sie witzig, heiter, humorvoll tun; sie können also Sachverhalte oder Personen kritisieren, indem sie bestimmte Verhaltensweisen ins Lächerliche ziehen und die Wirkung ihres Angriffs über die beim Publikum ausgelösten Lacher erzielen. Das ist im Kabarett, in Satire-Zeitschriften (wie „Nebelspalter“, „Eulenspiegel“, „Titanic“ oder „Charlie Hebdo“) oder bei Schnitzelbänken an der Basler Fasnacht eher die Regel. Satiren können aber auch ernst und bissig sein und auf diese Weise Gesellschaftskritik üben. Die beanstandete „Zytlupe“ von Stefanie Grob gehört eher zur zweiten Kategorie.

Satiren geben Auskunft über herrschende Missstände. Eine Satire übertreibt immer, um bestimmte Kritikpunkte klar zu machen. Sie geht aber von einem wahren Kern aus. Und die Fakten, die die Grundlage der beanstandeten „Zytlupe“ bilden, sind in der Tat durchaus skandalös:

  • Das Pestizid Glyphosat ist giftig und nach der Ansicht von Wissenschaftlern gar krebserregend. Trotzdem hat sich die Europäische Union (EU) bisher nicht dazu durchgerungen, es zu verbieten. Die Schweiz hält sich an die EU.[4] Immerhin hat der Bundesrat am 6. September 2017 einen Aktionsplan verabschiedet, mit dem die Risiken von Pflanzenschutzmitteln vermindert werden sollen.[5]
  • Die Bauern in der Schweiz bringen jährlich 2000 Tonnen Pestizide aus, um ihre Ernten vor Schädlingen und Krankheiten zu schützen. Inzwischen hat man Pestizide auch im Trinkwasser entdeckt.[6] Das bedeutet, dass die Menschen das Risiko laufen, sich selber sowie Lebensmittel etc. mit vergiftetem Wasser zu waschen.

Stefanie Grob hat diese absurde Realität auf den Punkt gebracht, indem sie die Bauern als „staatlich subventionierte Brunnenvergifter“ bezeichnete. Das ist eine harte, heftige Kritik an den Schweizer Landwirten, und ich verstehe gut, dass Sie sich enorm darüber aufgeregt haben. Aber Hand aufs Herz: Handelt es sich beim von Fachleuten festgestellten Tatbestand, dass das Trinkwasser in der Schweiz Pestizide enthält, nicht um einen Missstand, der so rasch wie möglich behoben werden sollte? Müssten nicht der Bauernverband und die Landwirtschaftspolitiker aktiv werden mit dem Ziel, dass das Trinkwasser in der Schweiz wieder als absolut einwandfrei gilt? Stefanie Grob hat ja nicht gesagt, Bauer A oder Bauer B seien Brunnenvergifter; sie hat niemanden direkt bezichtigt. Sie hat aber durch die satirische Zuspitzung einen Missstand kenntlich gemacht, ihn gewissermaßen „zur Kenntlichkeit entstellt“.

Ich glaube, dass das Publikum auf den Beitrag der „Zytlupe“ so reagiert hat wie ich selber auch: Auf der einen Seite ist man empört über diesen Missstand. Man will sauberes Trinkwasser in der Schweiz. Man möchte, dass die Bauern zurückhaltend mit Pflanzenschutzmitteln umgehen. Auf der anderen Seite ist man sich der Bedeutung der Landwirtschaft und des Bauernstandes für die Versorgung des Landes mit einheimischen Produkten und für die Erhaltung und Pflege des Kulturlandes bewusst. Genau darum sind ja auch die Landwirtschaftssubventionen weitgehend unbestritten: Niemand möchte den Bauernstand diskreditieren und diskriminieren. Man ist sogar stolz darauf, dass die Schweiz bis zu einem gewissen Grad ihren bäuerlichen Charakter behalten hat. Nicht ohne Grund sind Schwingfeste, Kuhkämpfe oder das Unspunnenfest weit über die bäuerliche Bevölkerung hinaus äußerst populär.

Mit Ihnen bin ich der Meinung, dass die gewählte Ausdrucksweise von Stefanie Grob hart ist. Aber sie ist im Rahmen der Satire und der durch sie beanspruchten Kunstfreiheit zulässig. Wenn Herr X erwartet, dass Frau Grob sich bei Ihnen entschuldigt, dann müsste sich im Gegenzug Herr Y bei Frau Grob entschuldigen, weil er sie eine „unbelehrbare Göre“ genannt hat. Aber lassen wir die Kirche im Dorf. Ihr Ärger ist angekommen. Aber einen Verstoß gegen das Radio- und Fernsehgesetz sehe ich in der Satire nicht. Ich kann daher Ihre Beanstandungen, so sehr ich Ihre Reaktion begreife, nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/sendungen/zytlupe/stinkwasser-mit-stefanie-grob

[2] https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Zu-viele-Pestizide-im-Schweizer-Trinkwasser/story/14684144

[3]https://map.geo.admin.ch/mobile.html?topic=bafu&layers=ch.bafu.gewaesserschutzbereiche,ch.bafu.grundwasserschutzareale,ch.bafu.grundwasserschutzzonen&lang=de&bgLayer=ch.swisstopo.pixelkarte-grau&X=190000.00&Y=660000.00&zoom=1&layers_opacity=0.75,0.75,0.75&mobile=true

[4] https://www.swr.de/natuerlich/pflanzengift-glyphosat-der-aktuelle-stand/ /id=100810/did=17511516/nid=100810/sotagm/index.html ; http://www.tagesspiegel.de/themen/agenda/glyphosat-feld-des-giftigen-streits/13759092.html

[5] https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/services/medienmitteilungen.msg-id-68008.html

[6] https://nzzas.nzz.ch/notizen/achtung-pestizide-im-trinkwasser-ld.1301514

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