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Fernsehen SRF, Sendung «Comedy aus dem Labor» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 11. Oktober 2017 beanstandeten Sie Passagen im Auftritt der Kabarettistin Patti Basler in der Sendung „Comedy im Labor“ (Fernsehen SRF) vom 29. September 2017.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„ Wie jede Woche habe ich mir auch diesmal die Sendung ‚Comedy im Labor‘ angesehen. Mal gefällt sie besser, mal weniger. Das ist gewiss Geschmackssache. Den Auftritt der Bühnenpoetin Patti Basler kann ich aber so nicht auf mir sitzen lassen. Dass die ‚Kunst‘ in ihrem Programm ausschliesslich aus plumpen Wortspielen voller Zweideutigkeiten bestand, finde ich ohnehin schon sehr, sehr billiges Stammtischniveau. An einem Punkt aber unterschritt sie dann die Gürtellinie des guten Geschmacks.

Patti Basler über Deutsche in der Schweiz: <Da kann man nicht zu einem deutschen Lehrer sagen: ‚Hey, wir gehen jetzt mit den Schülern ins Lager. In der Konzentrationswoche.’ Oder man kann auch nicht sagen: ‚Hey, es reicht, wenn du die Zwischenlösung nur einmal unterstreichst. Doppelt unterstrichen muss nur die Endlösung werden.’>

Ich bin jüdisch. Mit dem einen oder anderen Witz über Juden habe ich keine Mühe. Aber das Konzentrationslager und die Endlösung gehören doch einfach nicht in ein Comedy-Programm des SRF. Solche Sätze verletzen mich sehr und machen mich betroffen. Gerade jetzt, wo die letzten Zeitzeugen dieser schrecklichen Greueltaten – jene wenigen Juden, die das Konzentrationslager und die Endlösung mit viel Glück überlebten – aussterben, ist höchste Sensibilität geboten. Witze mit dem KZ und der Endlösung im Service Public? Ich finde das unwürdig und verletzend.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Frau Nadine Friedel, Bereichsleiterin Comedy von Fernsehen SRF, antwortete:

„Gerne nehme ich zu der Beanstandung von Herrn X Stellung. Bei der Sendung ‚Comedy aus dem Labor‘ handelt es sich um eine Comedy- und Kabarett-Sendung. Die von Herrn X beanstandete Passage betrifft einen Auftritt der Kabarettistin Patti Basler.

Patti Basler bediente sich bei ihrer Bühnennummer der üblichen Werkzeuge der Comedy und des Kabaretts: Sie überzeichnete, karikierte und stellte ihre Inhalte überspitzt dar. In ihrem Auftritt thematisierte sie Finessen und Fallen der deutschen Sprache vor dem unterschiedlichen kulturellen und historischen Hintergrund von Schweizern und Deutschen. Tatsächlich finden Begriffe wie «Lager» oder «Konzentrationswoche» in der schweizerischen Alltagssprache statt; nämlich im Schulbetrieb. In diesem Umfeld, in dem sich Patti Basler bestens auskennt, handelt diese Nummer. Begriffe, die in der Schweiz geradezu sorglos verwendet werden, wirken auf Deutsche, die in die Schweiz einwandern, höchst irritierend. Dies aufzuzeigen, gelingt unserer Meinung nach Patti Basler durch die Zuspitzung. Diese Zuspitzung ist es auch, die wehtut und aufhorchen lässt.

Als Sendungsmacher sind wir uns unserer Verantwortung bewusst. Wichtig ist dabei, dass Satire als solche zu erkennen ist. Bei dem Format ‚Comedy aus dem Labor‘ ist das unserer Meinung nach klar der Fall. Und wir bemühen uns um einen sorgsamen Umgang mit heiklen Themen. Dass in diesem Beitrag ein sehr heikles Thema angeschnitten wird, war uns bewusst. Und trotzdem haben wir uns für ihn entschieden.

Satire darf wehtun. Satire zielt auf die Täter, nicht auf die Opfer. Satire darf auch an Grenzen gehen. Dass mit diesem Beitrag Grenzen überschritten wurden, oder dass er sich gegen die Opfer des Nazi-Regimes, das jüdische Volk, richtet, finden wir nicht. Wir interpretieren den Beitrag anders, als Sensibilisierung des Sprachgebrauchs.

Aber: Jeder Mensch definiert seine eigene persönliche Grenze. Dass ein jüdischer Mitbürger eine hohe Sensibilität gegenüber diesem Thema hat, ist sehr verständlich. Wenn wir Herrn X mit diesem Beitrag verletzt haben, dann bedauern wir das. Das war nicht unsere Absicht.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich verstehe Sie sehr gut: Sie waren bestürzt, dass man über „Konzentrationslager“ und „Endlösung“ letztlich lacht. Dabei geht unter, was Patti Basler eigentlich wollte: Sie wollte die Schweizerinnen und Schweizer wegen ihres sorglosen Sprachgebrauchs kritisieren. Diese Kritik der eigenen Sorglosigkeit und der eigenen Überheblichkeit ist letztlich die Kür des Kabaretts. Witze über Erdoĝan, Kim Jong Um oder Trump kann jeder reißen; da ist niemand im Publikum direkt betroffen. Satiren über das eigene eidgenössische Fehlverhalten aber treffen das Publikum im Nerv; das kann wehtun. Insofern war die Absicht von Patti Basler durchaus logisch und satirisch konsequent.

Aber jetzt kommt etwas dazu, was weder die Redaktion noch die Kabarettistin wirklich bedacht haben: Der Holocaust entzieht sich jeder Satire, über ihn kann man weder Witze auf Kosten der Nazis noch auf Kosten anderer Mittäter, Zuschauer oder Wegseher machen. Der Holocaust steht außerhalb jeder satirischen Betrachtung, er ist in seiner Unmenschlichkeit, Bestialität und teuflischen Planung und Durchsetzung, ja in seiner geradezu industriellen Kriminalität so schrecklich unvergleichlich und so höllisch unvorstellbar, dass man ihn nur zum Thema historischer Forschung und zum Thema des Niemals-Vergessens machen kann, nicht aber zum Gegenstand des Humors. Wer an die Vernichtung von sechs Millionen Juden in Europa zurückdenkt, dem bleibt jedes Lachen im Hals stecken. Es bleibt nur: ehrfürchtiges Schweigen und Verneigung vor den Opfern.

Da Satire (fast) alles darf, hat Patti Basler das Radio- und Fernsehgesetz nicht verletzt, zumal sie die Schweizerinnen und Schweizer lächerlich gemacht hat und keine Opfer der Nazis. Es geht deshalb nicht um eine rechtliche Frage. Es geht um eine ethisch-moralische Frage, und in dieser Perspektive rufe ich alle Redaktionen auf, den Holocaust ein- für allemal aus den Satiren auszuklammern.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/play/tv/comedy-aus-dem-labor/video/patti-basler-schulsystem?id=852ee35c-eba6-4121-9e6b-a39cf10cb1e3

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