SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Radio SRF, Sendung «Samstagsrundschau» (mit Swisscom-Chef Urs Schaeppi) beanstandet

5200
Mit Ihrer E-Mail vom 18. Oktober 2017 beanstandeten Sie die Sendung „Samstagsrundschau“ von Radio SRF vom 14. Oktober 2017 mit Swisscom-Chef Urs Schaeppi.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„In der eingangs erwähnten Sendung hat der Swisscom-Chef, Urs Schaeppi, falsche Angaben zu den geltenden Grenzwerten für die mobile Kommunikation in der Schweiz gemacht. Seine Aussage, dass die Grenzwerte in der Schweiz um ein vielfaches strenger seien als im benachbarten Ausland, ist falsch. In der EU wird an der Quelle gemessen und in der CH an den bestrahlten Standorten, wo sich Menschen oder Tiere über längere Zeit aufhalten können.

Die erwiessenermassen falsche Darstellung durch Urs Schaeppi war nicht als seine persönliche Ansicht erkennbar und entspricht auch nicht dem Sachgerechtigkeitsgebot. Ich bin der Auffassung, dass hier eine Richtigstellung der falschen Information notwendig ist, so dass sich der Zuhörer auch wirklich eine eigene Meinung bilden kann.

In einer Broschüre des Westdeutschen Rundfunks (WDR) sind auf Seite 15/16 die sachrichtigen Informationen zu den Grenzwerten EU/CH aufgeführt.[2] Gerne erwarte ich Ihre Nachricht, aus der hervorgeht, wie die falsch verbreitete Information von Urs Schaeppi richtig gestellt werden wird.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die „Samstagsrundschau“ antwortete Frau Elisabeth Pestalozzi, stellvertretende Chefredaktorin von Radio SRF:

„Besten Dank für die Möglichkeit, zur Beanstandung Nr. 5200 Stellung nehmen zu können.

Die Beanstandung

Herr X beanstandet die Radiosendung ‚Samstagsrundschau‘ vom 14. Oktober 2017. Gast dieser wöchentlichen Interview-Sendung war Swisscom-Chef Urs Schaeppi.

X kritisiert drei Punkte:

Kritikpunkt 1: Urs Schaeppi hätte falsche Angaben zu den geltenden Grenzwerten für die mobile Kommunikation gemacht. Konkret sei die Aussage, die Grenzwerte in der Schweiz seien um ein vielfaches strenger als im benachbarten Ausland, falsch.

Kritikpunkt 2: Die Darstellung der Grenzwerte sei nicht als Urs Schaeppis persönliche Ansicht erkennbar.

Kritikpunkt 3: Urs Schaeppis Aussagen würden nicht dem Sachgerechtigkeitsgebot entsprechen.

Aus all diesen Gründen ist Herr X der Ansicht, es brauche eine Richtigstellung der ‚falschen Informationen‘.

Die beanstandete Sendung

Am 14. Oktober 2017 war Urs Schaeppi, der CEO von Swisscom, Gast in der Samstagsrundschau von Radio SRF. Die Samstagsrundschau ist ein kontroverses Live-Interview mit dem sogenannten ‚Kopf der Woche‘ zu einem aktuellen oder latent-aktuellen Thema.

Thema der vorliegenden Sendung war der Wandel der Swisscom vom Telefonkonzern zum IT-Konzern.

Die vom Beanstander kritisierte Passage beginnt bei Minute 17’15“:

Transkription

Frage: <Neuen Mobilfunkgeneration, 5G – braucht’s das neue Netz wirklich?>

Urs Schaeppi: <Das braucht’s. Ich gebe Ihnen wieder einen Vergleich. Ich kann mich noch gut erinnern, als wir 3G eingeführt haben, UMTS, da wurde über die breite Schweiz gesagt, das brauchen wir doch nicht, wofür braucht man 3G!? Wenn Sie heute Ihr Smartphone nutzen wollen, und Sie haben zum Beispiel oben nur ein ‚E‘, für Edge, das ist die alte Technologie, dann können Sie’s nicht nutzen. Das zeigt eigentlich, wenn Sie neue Technologien bringen mit mehr Leistung, eröffnet das automatisch neue Kommunikationsmöglichkeiten. Ein Smartphone gäbe es heute nicht, wenn wir nicht mal 3G-Netz aufgebaut hätten. Genau gleich wird es mit 5G sein. 5G wird uns eine Vielzahl von neuen Möglichkeiten geben - in dieser vernetzten Welt.>

Die Interviewerin: <Eine Schattenseite ist jetzt, dass Sie Kritik einstecken müssen oder auch Kämpfe ausfechten müssen, wegen der Strahlung von diesen Antennen, die Sie jetzt neu bauen müssen, um eben dieses 5G-Netz aufzubauen. Höhere Leistung, starke Strahlung: Da gibt es Gesundheitsbedenken, mit denen Sie konfrontiert sind - die Sie gern ein bisschen vom Tisch wischen...>

Urs Schaeppi: <Ja, ich glaube, es gibt nicht viele Gebiete auf der Welt, die so intensivst durchforscht sind bezüglich Gesundheitsschädigung wie das Mobilfunk-Telefon. Es gibt x-tausend Studien. Bis heute gibt es keine wirtschaftliche Evidenz, dass die Mobilfunk-Strahlung schädlich ist. Und die Schweiz hat ein Vorsorgesystem: Wir haben mit Abstand die höchsten Grenzwerte, die es überhaupt gibt. Also die strengsten Werte...>

Frage: <Ist das schlecht?>

Urs Schaeppi: <Das gibt uns grosse Probleme, sehr grosse Probleme. Oder, wir haben beispielsweise über 10x härtere Grenzwerte als das Land alles um uns herum oder ganz Europa. Das wird uns grosse Probleme geben beim Ausbau vom Mobilfunk-Netz.>

Frage: <Das BAFU sagt noch, es gäbe gewisse Hinweise auf biologische Wirkungen, zum Beispiel beim Genmaterial bei Veränderungen von Zellen. Ganz von der Hand weisen, wirklich wissen was die gesundheitlichen Folgen sind, z.B. von einem 5G-Netz oder von einem nächsten Netz – man weiss es nicht!?>

Urs Schaeppi: <Es ist eine sehr emotionale Diskussion, in der es auch um Ängste geht, um nicht Fassbares. Denn Strahlung ist nicht fassbar. Aber wissen Sie, für mich ist hier einfach die wirtschaftliche Evidenz relevant, und z.B., was eine WHO sagt. Das ist eine riesige Organisation, die sich nur mit dem beschäftigt. Und die legt Grenzwerte 10x höher an, als wir sie heute in der Schweiz haben.>

Frage: <Hand aufs Herz: Würden Sie neben so eine 5G-Antenne hinzügeln? >

Urs Schaeppi: <Vor 5G-Antennen habe ich keine Angst, die macht mir nichts. Was ich natürlich auch nicht gerade möchte, ist, die vor meinem Wohnzimmer zu haben, wo ich immer drauf schaue. Aber das ist viel mehr ein ästhetisches Problem.>

Unsere Stellungnahme :

Zu Kritikpunkt 1 – falsche Angaben:

Swisscom-Chef Urs Schaeppi betont in dieser Passage, dass die Schweiz in Bezug auf die Mobilfunkstrahlung die höchsten Grenzwerte überhaupt hätten. Er konkretisiert diese Aussage mit einer Zahl. Die Schweiz, so Schaeppi, habe 10 Mal strengere Grenzwerte als ganz Europa.

Da Beanstander X diese Aussage als falsch erachtet, stellt sich die Frage: Ist sie tatsächlich nicht richtig?

Unsere Abklärungen bei verschiedenen Experten und beim Bundesamt für Umwelt führen zur folgenden Antwort.

Der Bundesrat hat in seiner Verordnung über den Schutz vor nichtionisierenden Strahlung (NISV) für Mobilfunkstrahlung zwei Arten von Grenzwerten festgelegt: Immissions- und Anlagegrenzwerte. Während die Immissionsgrenzwerte im Bereich der Mobilfunkfrequenzen mit 41 bis 61 Volt pro Meter (V/m) denjenigen im Ausland entsprechen, sind die Anlagegrenzwerte für die Mobilfunkstrahlung 10-mal strenger.

Die Anlagegrenzwerte sind sogenannte Vorsorgegrenzwerte. Sie müssen nicht überall, sondern nur an sogenannten OMEN, an Orten mit empfindlicher Nutzung eingehalten werden. Das sind zum Beispiel Wohnungen, Schulen, Spitäler oder Kinderspielplätze. Sie sorgen dafür, dass die Elektrosmogbelastung an empfindlichen Orten grundsätzlich niedrig ist.

Zum Vergleich mit dem Ausland. Tatsächlich kennen die meisten europäischen Länder Grenzwerte, die (mindestens) zehn Mal höher liegen als diejenigen der Schweiz. Eine Aufstellung findet sich im Bericht des Bundesrates zur Erfüllung der Postulate Noser (12.3580) und der FDP-Liberalen Fraktion (14.3149) auf den Seiten 39 – 40.[3] Die Übersicht zeigt allerdings auch, dass inzwischen auch andere Länder, namentlich Belgien und Luxemburg, ähnlich tiefe Vorsorgegrenzwerte festgelegt haben wie die Schweiz.

Urs Schaeppi verwendet in der kritisierten und oben zitierten Passage explizit den Begriff ‚Vorsorgesystem‘. Er bezieht sich in seinem Vergleich mit dem Ausland folglich auf die Anlagegrenzwerte. Diese Grenzwerte an Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) sind – wie die Unterlagen des Bundes zeigen – tatsächlich in der Schweiz wesentlich strenger als in den umliegenden Ländern.

Allerdings sind die Aussagen von Urs Schaeppi ziemlich absolut gehalten. Er sagt, wir hätten ‚mit Abstand die höchsten Grenzwerte‘, die es überhaupt geben würde, nämlich ‚10 Mal härtere Grenzwerte als alles um uns herum oder ganz Europa‘.

Da unterdessen auch Länder wie Belgien oder Luxemburg strengere Grenzwerte eingeführt haben, ist diese die Aussagen des Swisscom-CEO zwar nicht falsch, jedoch verallgemeinernd zugespitzt.

Zu Kritikpunkt 2:

Hier stellt sich die Frage, ob diese Aussage nicht als persönliche Ansicht erkennbar sei, wie Herr X kritisiert.

Die Samstagsrundschau ist ein 1:1-Interview, das ohne Schnitte oder zusammenfassende oder interpretierende Zwischentexte ausgestrahlt wird. Alle Antworten der Befragten sind persönliche Aussagen. Das kann eine Meinung sein, eine Ansicht oder ein Fakt, der dem Befragten in diesem Moment wichtig erscheint. Im vorliegenden Fall ist es letzteres. Schaeppi betont und verdeutlicht mit einer Vergleichszahl die strengen Schweizer Grenzwerte im Mobilfunkbereich. (Eine Tatsache, die in ihren Grundzügen auch auf den Seiten des Bundesamtes für Umwelt und in Unterlagen des Bundesrates zu finden ist.)

Es gibt unserer Meinung nach keinen Grund, einen vom Bund bestätigten Sachverhalt als persönliche Meinung zu deklarieren.

Zu Kritikpunkt 3:

Der Vorwurf der Nicht-Sachgerechtigkeit leuchtet uns in diesem Fall nicht ein.

Artikel 9.2 unserer Publizistischen Leitlinien hält zur Sachgerechtigkeit im Live-Interview folgendes fest:

<Besondere Anforderungen stellen Live-Sendungen: Die Präsentierenden müssen laufend dafür sorgen, dass die Diskussion sachgerecht und fair verläuft. Unsachliche Äusserungen muss die Moderation richtigstellen – oder zumindest die Gegenpositionen erwähnen.> [4]

Das bedeutet, dass die Befragerin im Falle einer falschen oder unsachlichen Aussage entsprechend ihrer Sachkenntnis und Kompetenz die Falschinformation mit Verweisen auf andere Quellen hinterfragen oder korrigieren muss.

Dafür gab es in der vorliegenden Sendung keinen Anlass. Herrn Schaeppis Aussagen zum Grenzwert bei Mobilfunkstrahlen war – wie dargelegt - nicht falsch oder unsachlich, wenn auch etwas zugespitzt.

Aus diesen Gründen sehen wir keinen Anlass für eine Richtigstellung und bitten Sie zudem, die Beanstandung abzulehnen.

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass sich Swisscom-CEO Urs Schaeppi in dem Interview mehrfach unpräzise, ja etwas fahrlässig äußert. So sagt er zweimal, es gebe trotz vieler Studien keine „wirtschaftliche Evidenz“, dass die Strahlung der Mobilfunkantennen schädlich sei, meint aber „wissenschaftliche Evidenz“. Er sagt, die Weltgesundheitsorganisation WHO[5] beschäftige sich ausschließlich mit der Definition von Grenzwerten (was natürlich nicht stimmt). Und er spricht von „höchsten Grenzwerten“, die die Schweiz kenne, meint aber die niedrigsten, strengsten, härtesten. Je tiefer der zulässige Grenzwert, umso strenger ist die Regelung. Die meisten europäischen Staaten halten sich an die Empfehlungen der internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP[6]). Die Schweiz unterscheidet zwischen Anlagegrenzwerten, die an Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) gelten, und Immissionsgrenzwerten,[7] und sie regelt diese in der „Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung“.[8] Die Grenzwerte werden in Volt per Meter und in Watt per Quadratmeter gemessen.[9] Die Schweizer Anlagegrenzwerte betragen je nach Megahertz-Stärke 4, 6 und 5 Volt per Meter, die Immissionsgrenzwerte aber je nach Megahertz-Stärke 41, 58 und 61 Volt per Meter. Ähnlich streng sind Liechtenstein[10], Italien, Polen, Litauen und Russland, strenger als die Schweiz sind Belgien, Luxemburg und Bulgarien. Das Informationszentrum Mobilfunk in Deutschland schreibt: <Staaten, die sich gegen die Grenzwertempfehlungen der ICNIRP entschieden haben, begründen dies meist mit dem Wunsch nach erhöhter Vorsorge. Derartige Vorsorgegrenzwerte gibt es unter anderem in Italien, Belgien, der Schweiz und Liechtenstein, in Luxemburg sowie in Russland und Polen. Die Höhe dieser Grenzwerte ist politisch festgelegt und stützt sich nicht auf wissenschaftliche Erkenntnisse.>[11]

Jedenfalls ergibt sich aus den Zahlen, dass die Immissionsgrenzwerte sicher nicht strenger sind als jene anderer europäischer Länder, die in den meisten von ihnen 41/58/61 Volt je Meter betragen. Fünf Länder sind ähnlich streng wie die Schweiz, drei sind strenger. Man kann daher nicht behaupten, dass die Schweiz über die strengsten Grenzwerte verfügt und zehn Mal strenger sei als alle andern Länder in Europa. Die Aussagen von Urs Schaeppi waren zumindest unpräzise und deshalb nicht korrekt.

Nur: Was heißt das für das Interview und für die Moderatorin? Klar ist: Für seine Aussagen trägt allein der Befragte die Verantwortung. Die Moderatorin müsste aber einschreiten, wenn sich jemand beleidigend, ja rassistisch oder auf eine andere Art ausfällig äußert, wenn die Person offenkundig lügt oder sich eindeutig irrt. In der beanstandeten Sequenz war die Moderatorin vor allem darauf aus, den Swisscom-CEO mit Fragen nach den gesundheitlichen Schäden der Strahlung zu bedrängen. Es ist wahrscheinlich, dass sie die Liste der europäischen Länder mit den jeweiligen Grenzwerten nicht im Kopf hatte (was auch etwas viel verlangt wäre). So widersprach sie ihm nicht explizit.

In der Sache muss ich Ihnen weitgehend Recht geben. In der Form aber ist zu beachten, dass es sich bei der „Samstagsrundschau“ um eine Diskussionssendung handelt und nicht um eine Informationssendung. Das Schweizerische Bundesgericht stellt an Diskussionssendungen nicht gleich hohe Anforderungen in Bezug auf die Sachgerechtigkeit wie an Informationssendungen.[12] In den Informationssendungen haben die recherchierenden und gestaltenden Journalistinnen und Journalisten alles unter Kontrolle. Sie bestimmen, wie die Themen dargestellt werden und wer allenfalls zitiert wird. In den Diskussionssendungen bestimmen sie zwar das Thema, die Gäste und die zu stellenden Fragen, aber sie können die Antworten nicht steuern, vor allem, wenn jemand schwer zu führen ist und meist nicht das sagt, was man eigentlich erwartet. In Debatten wie der „Arena“ oder dem „Club“ und in Interviewsendungen wie der „Samstagsrundschau“ oder „Schawinski“ gibt es keine Garantie, dass alle Gäste stets sachgerecht sind und bei einem Aspekt beispielsweise immer alle relevanten Fakten vortragen. Das veranlasst mich, gegenüber der Redaktion und der Moderatorin mildernde Umstände zu berücksichtigen. Die Hauptaussage war ja, dass der Swisscom-CEO die Grenzwerte der Schweiz sehr streng und für die Mobilfunk-Expansion zu behindernd findet. Diese Botschaft kam durch, der europäische Vergleich war daher ein Nebenaspekt, der die Meinungsbildung des Publikums über die Absichten und Positionen von Urs Schaeppi nicht beeinträchtigte. Der Punkt ist auch zu wenig zentral für eine Berichtigung. Formal kann ich keine Verletzung des Radio- und Fernsehgesetzes erkennen. In rechtlicher Hinsicht kann ich daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen, in der Sache aber kann ich Ihnen beipflichten.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://s1.srf.ch/sendungen/samstagsrundschau/swisscom-chef-urs-schaeppi-muss-sich-neu-erfinden

[2] http://www.wdr.de/tv/applications/fernsehen/wissen/quarks/pdf/Q_Handy.pdf

[3] https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/das-bakom/organisation/rechtliche-grundlagen/bundesratsgeschaefte/zukunftstaugliche-mobilfunknetze.html

[4] https://www.srf.ch/unternehmen/unternehmen/qualitaet/publizistische-leitlinien-srf

[5] http://www.who.int/en/

[6] http://www.icnirp.org/

[7] https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/elektrosmog/fachinformationen/massnahmen-elektrosmog/mobilfunkanlagen--anforderungen-nach-nisv.html#-144289804

[8] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19996141/index.html

[9] Vgl. http://informationszentrum-mobilfunk.de/wie-werden-die-grenzwerte-fuer-den-mobilfunk-ermittelt#header; http://www.izmf.de/de/schweizer-grenzwert

[10] http://www.llv.li/files/ak/pdf_llv_ak_flyer_mobilfunkbroschuere_rfl_2005-08.pdf

[11] http://informationszentrum-mobilfunk.de/welche-mobilfunk-grenzwerte-gelten-im-internationalen-vergleich#header

[12] http://www.bger.ch/index/jurisdiction-inherit-template/jurisdiction-recht/jurisdiction-recht-urteile2000.htm, 2C_321/2013, Urteil vom 11. Oktober 2013.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Bild von Fehlende Wildtiernummern bei SRF erzürnt Zirkusfreunde

Fehlende Wildtiernummern bei SRF erzürnt Zirkusfreunde

Zur Ausstrahlung des Internationalen Zirkusfestivals von Monte Carlo am 19. April 2019 sind bei der Ombudsstelle vier Beanstandungen eingegangen. Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandungen nicht unterstützen.

Weiterlesen

Bild von «DOK» hat Verschleierung arabischer Touristinnen nicht verharmlost

«DOK» hat Verschleierung arabischer Touristinnen nicht verharmlost

Ombudsmann Roger Blum kann eine Beanstandung eines «Dok»-Films über verschleierte arabische Touristinnen nicht unterstützen. Der Beanstander ist der Ansicht, der Film habe die Verschleierung verharmlost und salonfähig gemacht. Ombudsmann Roger Blum kann diese Argumentation nicht teilen.

Weiterlesen

Bild von «DOK»-Film über die «Hüslischweiz» erzeugt Emotionen

«DOK»-Film über die «Hüslischweiz» erzeugt Emotionen

Ombudsmann Roger Blum hatte zwei Beanstandungen des «DOK»-Films «Hüslischweiz ohne Ende» vom 8. Dezember 2016 zu behandeln. Während ein privater Beanstander sich vor allem am Wort «Hüsli» stört, beanstandet der Hauseigentümerverband den ganzen Film als einseitig. Ombudsmann Roger Blum kann beide Beanstandungen nur teilweise unterstützen.

Weiterlesen

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit (bitte beachten Sie die Netiquette und Rechtliches)

Lade Kommentare...
Noch keine Kommentare vorhanden

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht