Die Exponenten europäischer Rechtsparteien Geert Wilders, Frauke Petry und Marine Le Pen u.a. am Konferenztisch
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Wie soll man Parteien wie AfD oder FPÖ bezeichnen?

Das Nachrichtenmagazin «10vor10» sendete am 16. Oktober 2017 einen Beitrag mit dem Titel «Ist 2017 das Jahr der Rechtsparteien?». Ein Fernsehzuschauer störte sich am Begriff «rechtsextrem», der im Beitrag für Parteien wie FPÖ, AfD und PVV verwendet worden ist. Er findet den Begriff diffamierend und irreführend. Ombudsmann Roger Blum kann der Argumentation des Beanstanders nur teilweise folgen.

Zu den Aufgaben der Medien gehört es, über Ereignisse, Entwicklungen und Akteure zu berichten und diese einzuordnen. Bei den im beanstandeten Beitrag erwähnten Parteien AfD, FPÖ und PVV stellt sich die Frage, ob «rechtsextrem» oder «rechtspopulistisch» der richtige Begriff ist, um diese Parteien im Parteienspektrum einzuordnen. Christian Dütschler, Redaktionsleiter «10vor10», und Ombudsmann Roger Blum sind sich einig, dass die Bezeichnung «rechtspopulistisch» für die genannten Parteien wissenschaftlich und politisch etabliert ist.

Umstritten ist jedoch, den Begriff «rechtsextrem» für diese Parteien zu verwenden. Etablierte Wissenschaftlicher würden sie so bezeichnen bzw. sähen entsprechende Tendenzen bei diesen Parteien, informiert Dütschler. SRF sei bestrebt, vorsichtig mit dem umstrittenen Begriff umzugehen. Dabei soll auf eine unnötige Häufung und Pauschalisierung verzichtet werden. Wenn eine entsprechende Klassifizierung vorgenommen werde, müsse sie mit konkreten Beispielen für die Zuschauerinnen und Zuschauer nachvollziehbar gemacht werden oder einem konkreten Wissenschaftler zugeordnet werden können, so Dütschler weiter.

Prompte Entschuldigung

Im beanstandeten Beitrag sei der umstrittene Begriff «rechtsextrem» unnötig oft und zu wenig differenziert gebraucht worden, räumt Dütschler ein. Nach Eingreifen Dütschlers während der laufenden Sendung habe sich die Moderatorin am Ende der Sendung für die Verwendung des Begriffs «rechtsextrem» im genannten Zusammenhang entschuldigt. So habe die Richtigstellung dasselbe Publikum erreicht, das den beanstandeten Beitrag gesehen habe. Zudem sei auf der SRF-Webseite eine ausführliche Richtigstellung platziert worden.

Ombudsmann Roger Blum weist darauf hin, dass der Begriff «rechtsextrem» für die genannten Parteien nicht grundsätzlich falsch sei, da die Zuordnung vielfach belegt sei. Solange allerdings (noch) Unterschiede dieser Parteien zu den Parteien Hitlers, Mussolinis, Francos etc. bestünden, sei es gemäss Blum richtig, von «rechtspopulistischen» und nicht von «rechtsextremen» Parteien zu sprechen.

Blum anerkennt jedoch, dass sich die Redaktion von «10vor10» noch in der Sendung entschuldigt und die Aussage auf der Webseite korrigiert habe. Die Redaktion habe hier vorbildlich reagiert.


Schlussbericht Ombudsstelle 5204

Zur Sendung «10vor10» vom 16. Oktober 2017


Text: SRG.D/dl

Bild: Treffen von Rechtsparteien in Koblenz im Januar 2017. Screenshot aus «10vor10» vom 16. Oktober 2017, SRF

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Bild von Begriff «Rechtspopulismus» ist keine Beschimpfung

Begriff «Rechtspopulismus» ist keine Beschimpfung

Ombudsmann Roger Blum kann eine Beanstandung eines «10vor10»-Beitrags über den Rechtspopulismus und insbesondere über die FPÖ in Österreich nicht unterstützen. Ein Fernsehzuschauer findet die häufige Verwendung des Begriffs «Rechtspopulismus» diffamierend. Sowohl der Ombudsmann als auch die SRF-Verantwortlichen beurteilen die verwendeten Begriffe als angemessen und korrekt.

Weiterlesen

Bild von «10vor10» berichtete sachgerecht über Evangelikale in Brasilien

«10vor10» berichtete sachgerecht über Evangelikale in Brasilien

Der «10vor10»-Beitrag «Die Macht der Evangelikalen» beleuchtete die Rolle der Evangelikalen im brasilianischen Präsidentschafts-Wahlkampf. Ein Beanstander findet, der Beitrag habe die Freikirchen in ein schlechtes und unwahres Licht gerückt. Ombudsmann Roger Blum kann die Vorwürfe nicht bestätigen.

Weiterlesen

Bild von «10vor10»-Bericht über «Rammstein»-Video war gerechtfertigt

«10vor10»-Bericht über «Rammstein»-Video war gerechtfertigt

In einem Video provozierte die deutsche Band «Rammstein» mit einer KZ-Szene. «10vor10» vom 5. Juni 2019 berichtete darüber. Eine Zuschauerin beanstandete diesen Beitrag. Sie kritisiert die zynische Verwendung des Holocausts zu Werbezwecken durch die Band. SRF habe mitgeholfen, das unermessliche Leid des Holocausts zu verharmlosen, findet sie.

Weiterlesen

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit (bitte beachten Sie die Netiquette und Rechtliches)

Lade Kommentare...
Noch keine Kommentare vorhanden

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht