SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Radio «SRF Kultur»-Interview mit Judith Wipfler zum Israel-Boykott beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail und Ihrem Brief vom 18. Dezember 2017 beanstandeten Sie das Interview zum Israel-Boykott durch die Bewegung BDS (Boykott, Devestment and Sanctions) innerhalb der Sendung „Kultur kompakt“ (Radio SRF 2 Kultur) vom 29. November 2017 (Minuten 13:14-18:34).[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„ In der Sendung Kultur Kompakt vom 29.11.2017, deren Abschrift wir dieser Beschwerde beilegen, geht Judith Wipfler in unzutreffender und grob verleumderischer Weise auf die internationale BDS-Kampagne, deren Inhalte und Forderungen ein.

Die von der palästinensischen Zivilgesellschaft 2005 lancierte Kampagne für ‚Boykott, Desinvestition und Sanktionen gegen Israel, bis dieses dem Völkerrecht nachkommt und die universellen Menschenrechte einhält‘ (BDS) [2] verfügt über eine öffentlich zugängliche Website [3], auf der alle relevanten Informationen wie Ziele, Forderungen und offiziellen Statements publiziert sind. Viele der offiziellen Stellungnahmen sind auch in deutscher Übersetzung zugänglich [4]. Diese Information wird von Judith Wipfler völlig ignoriert. Eine Reihe der in der Sendung gemachten Aussagen stehen in eklatantem Widerspruch zum Charakter und den Zielen der BDS-Bewegung, wovon sich die Journalistin einfach überzeugen hätte können, wenn sie die Quellen überprüft hätte.

Konkret beanstanden wir insbesondere:

1) Missachtung des Transparenzgebots gemäss Art. 4 Abs. 2 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG)

Art. 4 Abs. 2 RTVG besagt in den Mindestanforderungen an den Programminhalt von Radio und Fernsehen: <Ansichten und Kommentare müssen als solche erkennbar sein.> Auch Richtlinie 2.3 der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten der Stiftung Schweizer Presserat besagt: <Journalistinnen und Journalisten achten darauf, dass das Publikum zwischen Fakten und kommentierenden, kritisierenden Einschätzungen unterscheiden kann.>

In der Sendung interviewt SRF-Redaktorin Iren Grüter Judith Wipfler, die als Religionsredaktorin präsentiert wird und in der Funktion als Teamleiterin für die Fachredaktion Religion Radio bei SRF tätig ist. Ihre Funktion als Redaktionsverantwortliche verleiht Judith Wipfler eine Autorität, die nicht erkennbar macht, dass es sich bei den folgenden Aussagen um völlig subjektive persönliche Meinungen handelt, die nicht belegt und mehrfach falsch sind. Für Hörerinnen und Hörer ist damit eine Unterscheidung zwischen faktischer Information und subjektiver Meinung nicht gegeben.

2) Missachtung des Sachgerechtigkeitsgebots gemäss Art. 4 Abs. 2 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG)

Art. 4 Abs. 2 RTVG in den Mindestanforderungen an den Programminhalt von Radio und Fernsehen besagt: <Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann.>

Auch Art. 3 der Erklärung der Pflichten der Journalistinnen und Journalisten der Stiftung Schweizer Presserat besagt: Journalistinnen und Journalisten <unterschlagen keine wichtigen Elemente von Informationen und entstellen weder Tatsachen [...] noch von anderen geäusserte Meinungen. Sie bezeichnen unbestätigte Meldungen [...] ausdrücklich als solche>.

Die ‚Richtlinien zur Erklärung der Pflichten der Journalistinnen und Journalisten‘ führen in Punkt 1.1. weiter aus: <Wahrheitssuche: Die Wahrheitssuche stellt den Ausgangspunkt der Informationstätigkeit dar. Sie setzt die Beachtung verfügbarer und zugänglicher Daten, die Achtung der Integrität von Dokumenten (Text, Ton und Bild), die Überprüfung und die allfällige Berichtigung voraus.>

Diese Anforderungen an Sachgerechtigkeit missachtet Judith Wipfler in gravierender Weise. Sie klammert in ihrer Darstellung die relevanten, öffentlich zugänglichen Informationen der BDS-Bewegung komplett aus. Sie hat keine VertreterInnen der BDS-Bewegung kontaktiert, um weitere Informationen einzuholen. Und sie unterstellt der BDS-Bewegung Absichten, Ziele und Aussagen, die nicht den Fakten entsprechen.

2.1) Vorwurf des Antisemitismus, Vorwurf der Verneinung des Existenzrechts des Staates Israel

15:49 min <Da muss man eben dann schon fragen: Geht’s dem BDS nun wirklich um eine Verbesserung für die Palästinenser, für deren Leben, oder doch vor allem da drum, Israel zu schaden?>

16:12 min <Also die Idee von so einem Komplett-Boykott ist klar antisemitisch, das sagt nichts anderes als ‚Kauft nicht bei Juden‘, also das hatten wir schon mal in der Geschichte. Auch wenn so das Existenzrecht Israels im Grunde angezweifelt, infrage gestellt wird, sogar zur Vernichtung des Staates aufgerufen wird, kann ich das nicht anders als antisemitisch nennen.>

17:19 min <Und diese Boykott-Rhetorik [...] missbraucht so unsere Sorgen um die Menschenrechte in Israel, missbraucht sie, um dann Israel wie so die Schuld am Ganzen zu geben. Also Israel ist dann an allem schuld, die Juden sind wieder an allem schuld, und wenn man quasi Israel zu den Juden unter den Völkern macht, ist die Lösung nahe, wenn der weg ist, ist alles gut – und das ist eben Antisemitismus.>

17:55 min <... 2012 ist es so geschehen, da hat ein wohlmeinendes reformiertes Schweizer Hilfswerk sich in einer peinlichen Allianz wiedergefunden mit Antisemiten.>

BDS ist eine von der palästinensischen Zivilgesellschaft selbst begründete und nicht willkürlich von Aussenstehenden aufgepfropfte Bewegung, um auf gewaltfreiem Weg die völkerrechtlich verankerten Grundrechte der PalästinenserInnen durchzusetzen. BDS fordert vom bestehenden Staat Israel eine Änderung seiner Politik in drei klar abgegrenzten, völkerrechtlich abgestützten Forderungen: Beendigung der Diskriminierung der palästinensischen BürgerInnen in Israel, Beendigung der Besatzung (Besetztes Palästinensisches Gebiet und besetzte Golanhöhen) und Rückkehrrecht der palästinensischen Flüchtlinge (gemäss UN-Resolution 194). BDS fordert also von Israel, dass es sich völkerrechtskonform verhält. Die entsprechenden Aussagen sind anhand des BDS-Aufrufs aus dem Jahr 2005 [5] und anderer offizieller Stellungnahmen der palästinensischen BDS- Kampagne, die auf der Website [6] veröffentlicht sind, überprüfbar.

Boykottaufrufe seitens zivilgesellschaftlicher Initiativen sind ein akzeptiertes Mittel des politischen Drucks und eine Form des in internationalen Menschenrechtskonventionen verankerten Rechts auf freie Meinungsäusserung. In einer Stellungnahme bekräftigen mehr als 200 VölkerrechtsexpertInnen, dass BDS eine rechtmässige Ausübung der Meinungsfreiheit darstellt, und fordern europäische Staaten auf dieser Grundlage auf, die BDS-Bewegung zu respektieren (Legal Statement ).[7] Sowohl die EU (EU-Statement ) [8] als auch die Regierungen der Niederlande, Irlands, Spaniens und Schwedens haben öffentlich bestätigt, dass die Durchführung von gewaltfreien BDS-Kampagnen unter das Recht auf Meinungsfreiheit ihrer BürgerInnen fällt.

Boykottiert werden staatliche und staatlich finanzierte Institutionen, Veranstaltungen etc. sowie israelische und internationale Firmen, die sich an Menschen- und Völkerrechtsverletzungen beteiligen. Der Boykott richtet sich explizit nicht gegen Einzelpersonen wie KünstlerInnen oder AkademikerInnen, sofern sie nicht den Staat Israel oder eine mitverantwortliche israelische Institution vertreten oder an den Bemühungen Israels zur Aufwertung seines Images (Rebranding) beteiligt sind. Die Identität einer Person wie religiöse oder ethnische Zugehörigkeit spielt dabei keine Rolle (siehe Leitlinien zum kulturellen Boykott).[9]

Die Analogie zum ‚Komplett-Boykott‘ und der Politik der Nationalsozialisten gegenüber den Juden/Jüdinnen ist grob diffamierend und sachlich nicht haltbar.

Was die Infragestellung des ‚Existenzrechts Israels‘ und des behaupteten Aufrufs zur ‚Vernichtung des Staates‘ betrifft, gilt festzuhalten, dass gemäss Völkerrecht die Existenz eines Staates auf der Anerkennung durch andere Staaten beruht, die auch ein Recht haben, sich gegen die Aggression eines anderen Staates zu verteidigen. Beide Aspekte sind irrelevant für die Beurteilung von BDS, das eine zivilgesellschaftliche Bewegung ist und sich strikt auf gewaltfreie Mittel stützt, um den israelischen Staat dazu zu bewegen, seine von der UNO und der Staatengemeinschaft ausgiebig dokumentierten Völker- und Menschenrechtsverletzungen zu beenden und die völkerrechtlich anerkannten Grundrechte der PalästinenserInnen zu respektieren. Mit einer wie immer gearteten Vernichtungsrhetorik hat dies nichts zu tun.

BDS benennt präzis, für welche Menschen- und Völkerrechtsverletzungen Israel gemäss internationalem Rechtsverständnis die Verantwortung trägt, und äussert sich nicht zur Verantwortung von wem auch immer für andere gesellschaftliche oder politische Probleme.

Was die Aussage <... wenn man quasi Israel zu den Juden unter den Völkern macht ...> bedeuten soll, ist uns unklar. Tatsächlich definiert sich Israel politisch und in seiner Gesetzgebung als ‚Staat des jüdischen Volkes‘. Diese Definition ist in zweierlei Hinsicht problematisch: Einerseits, weil es eine ethnisch-religiöse Definition für einen Staat ist, der dabei jüdische BürgerInnen anderer Staaten mit einschliesst und die palästinensischen StaatsbürgerInnen ausschliesst. Andererseits, weil viele Juden/Jüdinnen in der Welt es ablehnen, von Israel vertreten zu werden. Zugleich widersprechen diese Gesetze und das Verständnis von Israel als ‚jüdischem Kollektiv‘ dem völkerrechtlichen Status und den Verpflichtungen von Israel als Staat.

Faktisch fordert BDS eine Beendigung der Diskriminierung der palästinensischen StaatsbürgerInnen in Israel. Dagegen äussert sich BDS nirgends in der zitierten Weise (‚Israel zu den Juden unter den Völkern‘) und legt auch nirgendwo die von Judith Wipfler daran anschliessend unterstellte Schlussfolgerung nahe, dass eine oder ‚die Lösung nahe‘ wäre, wenn ‚Israel weg wäre‘.

Obwohl es keine internationale Definition von Antisemitismus gibt, ist anerkannt, dass es sich dabei um eine Form von Rassismus und Rassendiskriminierung gegen jüdische Personen (nicht einen Staat) im Sinne der entsprechenden internationalen Konvention (ICERD) handelt. Die BDS-Bewegung verurteilt jede Form von ethnisch-religiös definierter Diskriminierung, inklusive Antisemitismus.[10] BDS-Kampagnen richten sich niemals gegen israelische Staatsangehörige oder andere Personen aufgrund ihrer jüdischen oder israelischen Identität. Bei BDS geht es ausschliesslich um die Politik des Staates Israel und die damit verbundenen schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts sowie um universale Menschenrechte, die auch für PalästinenserInnen gelten.

Dass der BDS-Bewegung von Israel und israelfreundlichen Kreisen Antisemitismus vorgeworfen wird, ist eine Tatsache. Israel hat seit einigen Jahren ein deklariertes politisches Interesse daran, BDS zu bekämpfen.[11] und mit Antisemitismus und Terrorismus in Verbindung zu bringen.[12] Auch Redaktorin Iren Grüter versäumt es in ihrer Frage nach der Berechtigung von Antisemitismusvorwürfen gegen die BDS-Bewegung (min 16:05 <... denn Kritiker werfen der BDS-Bewegung Antisemitismus vor>), zu benennen, von welcher Seite diese Vorwürfe erhoben werden. Für Hörerinnen und Hörer ist es nicht möglich, die Glaubwürdigkeit dieser Vorwürfe zu beurteilen. Dem Gebot von Transparenz und Sachgerechtigkeit würde entsprechen, die Quellen des Antisemitismusvorwurfs zu benennen und auf ihre Glaubwürdigkeit zu prüfen.

Fazit:

Der schwerwiegende Vorwurf, BDS sei antisemitisch und rufe zur Vernichtung von Israel auf, den Judith Wipfler gegen BDS erhebt, hat mit dem Charakter und den Zielen der Bewegung nichts zu tun – genauso wie die internationale Boykottkampagne gegen die Apartheid in Südafrika nichts mit Rassismus gegen Weisse oder mit der Absicht zur Vernichtung/Zerstörung des Staates Südafrika zu tun hatte.

2.2) Behauptung, BDS wird offiziell von Staaten unterstützt; Behauptung, BDS wird von Terrorgruppen unterstützt, die Israel vernichten wollen

14:04 min <Einige arabische Länder wie auch der Iran unterstützen den BDS ganz offiziell.> 17:08 min <Aber eben mehrheitlich würde ich sagen, ist dieser BDS nicht so edel, ja. Also da sind auch Staaten und auch Terrorgruppen wie die Hisbollah dabei, die Israel vernichten wollen und das auch so sagen.>

Die Aussage ist falsch. Der BDS-Aufruf [13] und die offizielle Website der BDS- Bewegung[14] zeigen die Unterstützungsbasis für BDS.

BDS ist eine zivilgesellschaftliche Bewegung. Sie verfolgt ihr Ziel (die Einhaltung des Völkerrechts und der palästinensischen Menschenrechte durch den Staat Israel) mittels strikt gewaltfreien BDS-Kampagnen. Daraus folgt, dass a) Staaten niemals Teil der organisatorischen Strukturen der Bewegung sein können, und b) Organisationen oder Staaten, die das Völkerrecht oder die Menschenrechte missachten und/oder verbotene Formen von Gewalt einsetzen, niemals Bündnispartner oder Unterstützer der BDS-Bewegung sein können, selbst wenn sie den Staat Israel boykottieren.

2.3) Weitere unsachliche Behauptungen

17:55 min <2012 ist es so geschehen, da hat ein wohlmeinendes reformiertes Schweizer Hilfswerk sich in einer peinlichen Allianz wiedergefunden mit Antisemiten. Dabei hatte dieses Hilfswerk nur ein einziges israelisches Unternehmen boykottieren wollen, das da eben in der Westbank produzierte, unter nicht ganz geklärten menschenrechtlichen Bedingungen, aber am Schluss der Aktion verloren dann mehrere hundert palästinensische Familien ihre Arbeit, ihren Lohn und Brot, weil die Fabrik dann dicht machte und nach Australien ging.>

Die Sachinformation in Bezug auf das Unternehmen, das vermutlich gemeint ist (Sodastream), ist falsch und tendenziös. Die Firma hat ihren Sitz nach Israel (und nicht nach Australien) verlegt. Es ist die diskriminierende israelische Gesetzgebung, die den palästinensischen Arbeitskräften, die zuvor in der Industriezone Mishor Adumim im besetzten Westjordanland für Sodastream tätig waren, ihre Stelle gekostet hat, weil Israel den ArbeiterInnen in Israel keine Arbeitsbewilligungen erteilt hat. Die Illegalität der israelischen Siedlungstätigkeit inkl. Industriezonen in den besetzten Gebieten als ‚nicht ganz geklärt‘ zu bezeichnen, kommt einer groben Verharmlosung gleich. In Art. 49 der Vierten Genfer Konvention über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten heisst es klar: <Die Besetzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln.> Die Anwendbarkeit dieser Konvention auf das besetzte palästinensische Gebiet ist in der internationalen Staatengemeinschaft allgemein anerkannt und entspricht auch der offiziellen Haltung der Schweiz zum Konflikt im Nahen Osten.“ [15]

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für SRF 2 Kultur antworteten Frau Barbara Gysi, Programmleitung, Bereichsleitung Musik und Swiss Satellite Radios, sowie Frau Judith Wipfler, Teamleitung Fachredaktion Religion Radio:

„SRF Kultur weist die Beanstandung von BDS-Schweiz vom Dezember 2017 mit Nachdruck zurück. Im Folgenden nehmen wir im Detail Stellung.

Judith Wipfler hat die BDS-Bewegung nicht diskriminiert, sondern deren Grundanliegen sachgerecht gewürdigt, nämlich zur Verbesserung der Lebenssituation von Palästinensern beitragen zu wollen. Sie hat im kritisierten Beitrag BDS-UnterstützerInnen sogar vor einem pauschalen Antisemitismusvor­wurf in Schutz genommen, indem sie ausführte, dass nicht alle, die eine BDS-Aktion unterstützen, gleich Antisemiten seien.

Der Beitrag bezog sich in Hauptteilen auch gar nicht auf konkrete BDS-Gruppen, sondern sprach mehrheitlich über das Phänomen von Israel-Boykott als solchem. Der ‚Komplett-Boykott Israels‘ war es auch, den Judith Wipfler als antisemitisch kennzeichnete. Mit genau dieser Einschätzung kann sie sich auf Stimmen der Wissenschaft und Politik stützen (siehe unten).

Fachleute aus Politologie, Geschichtswissenschaft, Antisemitismusforschung und Sozialwissenschaf­ten haben sich eingehend mit der Rhetorik des BDS und Israelboykotteuren befasst und darin immer wieder klassische antisemitische Stereotype festgestellt, wozu etwa der sachlich wie historisch unzu­lässige Apartheids-Vergleich gehören oder auch eine Delegitimierung und Dämonisierung des Staates Israels, um dessen Existenzrecht infrage zu stellen. Auch eine Überfokussierung Israels gehört dazu.

Siehe dazu das Tangram Heft vom Juni 2017 der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus[16]; es be­schreibt, wie Kritik an israelischer Politik nicht grundsätzlich, aber immer wieder eine aktuelle Form von Antisemitismus darstellen kann, vor allem wenn sie eine Fundamentalkritik an Israel darstellt und das Lebensrecht des Staates infrage stellt. Laut Kommission ist der aktuelle Antisemitismus stark durchwirkt vom Palästina-Israel-Konflikt. Dahinein spielen dann auch wieder traditionelle antisemiti­sche Bilder und Vorurteile. (Siehe dort besonders den Artikel: <Antisemitismus im Zeitalter der Glo­balisierung. Der ‚Jude‘ und Israel als Synonyme für westlichen Imperialismus>)

Die Schweiz ist noch bis März 2018 Präsidentin der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA)[17]. Sie definierte wie folgt: <Der Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.> Zum israelbezogenen Antisemitismus hält sie fest: <Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.>

Folgerichtig verurteilte nur zum Beispiel die European Sociological Association (ESA) den akademi­schen Israelboykott als antisemitisch, der ja auch von Judith Wipfler angesprochen wurde:[18]

Prof. Samuel Salzborn (TU Berlin) geht sogar so weit, BDS als ‚die‘ neue Antisemitismus-Bewegung bezeichnen. Das haben wir bewusst nicht getan. Aber seine in der Fachwelt anerkannten Forschun­gen wurden an der Universität Göttingen und TU Berlin publiziert.[19] Beigefügt finden Sie auch einen vertiefenden Artikel von Sebastian Mohr vom Internationalen Institut für Bildung, Sozial- und Antisemitismusforschung in Ber­lin, der die antisemitische und hetzerische Rhetorik von Israelboykotteuren exemplarisch für die Kir­chen analysiert.[20]

Aufgrund dieser Einschätzungen entschlossen sich die ARD (Fall Roger Waters, der auch Anstoss un­serer Kurzberichterstattung war)[21] wie auch mehrere deutsche Stadtregierungen, jede Zusammenarbeit oder Unterstützung von BDS zu beenden.[22] Danach verurteilen Frankfurt, München und Berlin BDS, respektive Israelboykott als antisemitisch.

Im Schweizer Nationalrat wurde eine ganz ähnlich lautende Motion von Nationalrat Imark lange diskutiert und in abgeschwächter Form von beiden Kammern des Parlaments angenommen.[23]

Judith Wipflers Anmerkungen zum Druck, der von Israel-Boykotteuren auf Künstlerinnen und Künstler ausgeübt wird, Israel nicht zu besuchen und dort nicht aufzutreten, ist ein Faktum, und viel­fach nachzuweisen, - ein jüngster Fall war Radiohead. Es ist zutreffend, dass alle einigermassen be­kannten Künstlerinnen und Künstler, die Auftritte in Israel planen, in sozialen Medien unter Druck gesetzt werden, dies nicht zu tun, und diejenigen, die doch reisen, Schmähungen und Drohungen ausgesetzt sind. Der Schweizer Tagesanzeiger spricht diesbezüglich im Artikel anbei vom 4. Januar 2018 von <der antisemitischen BDS-Kampagne (‚Boycott, Divestment and Sanctions‘). BDS fordert den kulturellen Boykott Israels und hetzt gegen alle, die in Israel auftreten>.[24]

Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund SIG protestierte bereits mehrfach gegen Kampagnen zum Komplett-Boykott Israels, die er klar als antijüdisch empfindet. SIG-Präsident Dr. Herbert Winter, selbst Jurist, sagte anlässlich einer entsprechenden Kampagne 2011 gegenüber DRS/SRF, er respek­tiere Kritik an der israelischen Politik, aber Kritik sei das eine und ein Boykottaufruf etwas anderes. Befremdend sei zudem die Machart eines Kampagnenplakates, so Winter weiter. Neben den Politi­ker-Portraits steht geschrieben: ‚Israelische Produkte? Kaufe ich nie!‘ Dies erinnert SIG-Präsident Winter an die Zeit der Naziherrschaft in Deutschland. Damals habe man überall lesen können, ‚Kauft nicht bei Juden‘.[25]

Zur Frage der Wirkung solcher Boykotte brachte Judith Wipfler das Beispiel der Firma Soda Club, die aufgrund der Boykotte ihre Fabrik aus der Westbank in den Negev und nach Australien verlegte, was 450 Palästinensern ihren Arbeitsplatz kostete[26], also mehrheitlich palästinensischen Familien den Lebensunterhalt entzog. Das Beispiel zeigt, wie ambivalent solche Boykottkampagnen wirken kön­nen. Dies zu unterstützen, sei falsch gewesen, rügte auch der Schweizerische Evangelische Kirchen­bund sein Hilfswerk Evangelischer Kirchen Schweiz HEKS, das eine unterstützende Anzeige in der NZZ geschaltet hatte. Der Zürcher Kantonalkirchenpräsident Michel Müller sagte, dass beim Wortlaut des HEKS-Inserats (die berüchtigte Nazi-Parole) ‚Kauft nicht beim Juden!‘ in der Luft liege.[27]

Man kann von einem Komplett-Boykott Israels also durchaus eine Linie ziehen zum ‚Kauft nicht bei Juden‘. - als ‚kann‘ hat es Fachredaktorin Judith Wipfler auch korrekt formuliert. Sie wurde nach ihrer Einschätzung gefragt, die sie, wie Sie jetzt hoffentlich nachvollziehen konnten, gut begründen und wissenschaftlich abstützen kann.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Meine Aufgabe ist es zu prüfen, ob das Publikum durch das Interview manipuliert worden ist, ob ihm also falsche Fakten aufgetischt wurden, so dass es sich nicht frei eine eigene Meinung bilden konnte. Nicht meine Aufgabe ist es zu prüfen, ob die Organisation BDS verleumdet worden ist. Das wäre eine Angelegenheit des Zivil- oder Strafrichters. Den Vorwurf, Radio SRF 2 Kultur habe über BDS auf „grob verleumderische Weise“ berichtet, lasse ich also beiseite.

Hingegen prüfe ich, ob das Interview das Transparenzgebot und das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt habe, insbesondere durch zu wenig deutliche Trennung zwischen Faktendarlegung und Meinung (mangelnde Transparenz), durch fehlende Recherche direkt bei Ihnen sowie durch die Vorwürfe, Antisemitismus zu betreiben, das Existenzrechts Israels zu negieren, Unterstützung durch Staaten und Terrororganisationen zu erhalten und Palästinenser in die Arbeitslosigkeit zu treiben (fehlende Sachgerechtigkeit).

Zuerst aber müssen einige Hintergründe geklärt werden:

1. Der Staat Israel wurde gegründet als Heimstätte für Juden, und zwar dort, wo das Volk Israel ursprünglich zu Hause war und von wo es vor fast 2000 Jahren in die Diaspora vertrieben wurde. Der Staat Israel entstand 1948 nicht konfliktfrei, im Gegenteil: Ihm ging jüdische Landnahme auf Kosten von Palästinensern voraus, und das von den arabischen Nachbarn bestrittene Territorium konnte der neue Staat nur in mehreren Kriegen (1948, 1956, 1967, 1973) behaupten. Man mag die Balfour-Deklaration von 1917 und den Uno-Teilungsplan von 1947 klug finden oder nicht: Der Staat Israel ist ein Faktum, er wird von der überwiegenden Mehrheit der Völkergemeinschaft anerkannt. Wer das Existenzrecht Israels in Frage stellt, erhebt sich daher gegen Prinzipien der Uno und somit gegen das Völkerrecht.

2. Der Staat Israel ist ein jüdischer Staat, weil der Zionismus das Ziel hatte, den verfolgten Juden in aller Welt eine Zuflucht zu bieten. Israel nennt sich „jüdischer und demokratischer Staat“.[28] Dies tönt widersprüchlich, ist es aber nicht, genau so wenig, wie Großbritannien gleichzeitig ein demokratischer Staat und seine Königin als „defensor fidei“ das Oberhaupt der Anglikanischen Kirche sein kann. Das Jüdische kommt in der bislang ungeschriebenen israelischen Verfassung vor allem im Wappen, in der Sprache und in den Feiertagen zum Ausdruck: Das Symbol ist der Davidstern, die Sprache ist Hebräisch (neben der aber gleichberechtigt Arabisch steht) und die Ruhe- und Feiertage richten sich nach dem jüdischen Kalender. Aber das Zivilrecht und die Halacha unterscheiden sich, und die Juden besitzen nicht mehr politische und individuelle Rechte als die Araber: Beide können wählen und sich wählen lassen, beide können ihre Grundrechte gerichtlich durchsetzen. Dies gilt allerdings nur für die Bewohner des Staates Israel, nicht für die besetzten Gebiete.

3. Kritik an Israel ist nicht gleichbedeutend mit Antisemitismus. Wer die aktuelle israelische Politik kritisiert oder bedenkliche Entwicklungen in der israelischen Gesellschaft geißelt, nimmt das Recht auf Meinungsäusserung wahr, und das tun auch viele Israeli innerhalb und außerhalb Israels und zudem viele Juden überall in der Welt. Antisemitismus richtet sich nicht gegen das verwerfliche Handeln von Juden (das jederzeit kritisierbar sein muss), sondern gegen das Jüdischsein an und für sich und gegen damit verbundene angebliche Eigenschaften und Stereotypen. Wer allerdings das Existenzrecht des Staates Israel in Frage stellt, spricht den Juden den eigenen Staat ab, und dies kommt einer antisemitischen Haltung gleich. Wird der Staat Israel vernichtet, werden Juden aus ihrer Ursprungsheimat und neuen Wahlheimat vertrieben, nur weil sie Juden sind. Und das wäre Antisemitismus. Antisemitismus aber ist etwas vom Übelsten, was sich eine Gesellschaft leistet, gerade vor dem Hintergrund der historischen Erfahrung des Holocaust.

4. Eine Boykottbewegung gegen die Einwanderung von Juden in Palästina und gegen das Ziel, einen zionistischen Staat zu gründen, gibt es schon seit 1922, wie die Friedrich Naumann-Stiftung in einer interessanten Studie aufzeigt.[29] Die 2005 gegründete BDS-Bewegung steht in der Nachfolge dieser früheren Bewegung, die ab 1975 auch von der Arabischen Liga getragen wurde, heute allerdings nur noch von Libanon voll verfochten wird. Auch die Palästinensische Autonomie-Behörde lehnt den Boykott ab. Die BDS-Bewegung schließt argumentativ an die Boykott-Bewegung gegen das südafrikanische Apartheid-Regime an, übersieht aber einen entscheidenden Unterschied: In Südafrika hatten die Schwarzen nicht die gleichen Rechte wie die Weißen; sie waren minderen Rechts. Im Staat Israel sind Juden und Araber rechtlich gleichgestellt.

5. Was ist das Ziel des Boykotts? Die BDS-Bewegung will a) die Diskriminierung der palästinensischen Bürger/innen in Israel beenden, b) die Besatzung (der besetzten palästinensischen Gebiete und der Golanhöhen) beenden und c) die Rückkehr der palästinensischen Flüchtlinge (gemäß UN-Resolution 194) ermöglichen. Die Legitimität der Ziele ist umstritten. Viele Beobachter argumentieren, dass die Rückkehr der Flüchtlinge, deren Status von Generation zu Generation vererbt wird, den Tod des Staates Israel bedeuten würde. Was sind die Methoden des Boykotts? Anprangerung von Firmen, Künstlern, Sportlern und Akademikern, die mit Israel handeln, in Israel auftreten oder mit israelischen Partnern wissenschaftlich zusammenarbeiten. Letztlich geht es um die Isolierung Israels und um die Fortsetzung der Kriege von 1948-1973 mit anderen Mitteln. Zu Recht sagte Judith Wipfler im Interview, dass der kulturelle und der akademische Boykott mit den betroffenen israelischen Bühnen und Universitäten meist solche treffe, die in Bezug auf die israelische Politik gleicher Meinung sind wie die Boykotteure.

6. Was sind die Beurteilungskriterien? Auf der einen Seite gibt es die Proklamationen, Selbstdefinitionen und Absichtserklärungen, auf der anderen Seite das effektive Handeln und die Wirkungen. Wenn die PLO und die Hamas in ihren Satzungen nach wie vor festhalten, dass sie den Staat Israel eliminieren wollen, faktisch aber seit langem einen pragmatischen Koexistenz-Kurs einschlagen, dann muss die Praxis mindestens so ernst genommen werden wie die Theorie. Und wenn man liest: „BDS Schweiz stellt sich entschieden gegen alle Formen von Diskriminierung und Rassismus, einschliesslich Islamophobie und Antisemitismus“[30], faktisch aber in Kauf nimmt, dass durch den Boykott diskriminierende Effekte eintreten, dann muss beides gegeneinander abgewogen werden.

Und nun zur beanstandeten Sendung :

Die Sendung war ein Interview. In einem Interview kann die Trennung zwischen Faktenvermittlung und Meinung nicht so leicht vorgenommen werden wie in einem Bericht, ja eigentlich überhaupt nicht. Das Interview gehört zu den interpretierenden Darstellungsformen, und das sagt bereits, dass die befragte Person Fakten mitteilt, sie aber gleichzeitig interpretiert, bewertet, einordnet. Wenn ein Interview angekündigt wird, dann weiß das Publikum von Radio SRF 2 Kultur, dass die befragte Person sich subjektiv äußert, dass sie kommentiert. Da das Publikum dies weiß, ist das Transparenzgebot aus meiner Sicht nicht verletzt.

Judith Wipfler differenzierte an sich stark, sie beschrieb die BDS-Bewegung als heterogen und lose und machte deutlich, dass es sich nicht durchweg um Antisemiten handle. Da hätte sie speziell noch die BDS Schweiz ausnehmen sollen, und es war eine Unterlassung, dass sie sich bei ihren Recherchen nie bei Ihnen kundig gemacht hat. Denn ich nehme Ihnen ab, dass Sie sich nicht als Antisemiten verstehen, dass Sie nicht das Existenzrecht Israels in Frage stellen, sondern nur eine andere Politik in Bezug auf die Siedlungen, die Zwei-Staaten-Lösung usw. wollen. Aber: Sie können nicht verhindern, dass weltweit innerhalb der BDS-Bewegung gerade im arabisch-islamischen Raum klar antisemitische Gruppen mittun, die Israel das Existenzrecht absprechen. Insofern lag Frau Wipfler mit ihrer Einschätzung sicherlich nicht falsch. Und Sie können auch nicht verhindern, dass Boykottaufrufe letztlich palästinensischen Arbeitskräften schaden. Es ist etwas scheinheilig, dann die Verantwortung auf Israel zu schieben (denn auch wenn die Beschäftigungspolitik eine andere wäre, wären sicher nicht 450 Arbeiter, die bisher in ihrer Nähe im Westjordanland arbeiten konnten, täglich in den Negev gependelt).

Ich gelange zum Schluss, dass ich Ihrer Kritik in der Sache in Bezug auf Antisemitismus, Existenzrecht, Unterstützung durch Staaten und Terrororganisationen, Arbeitslosigkeit für Palästinenser letztlich nicht folgen kann, gebe Ihnen aber Recht in der Form : Die Redaktorin hätte sich bei Ihnen kundig machen müssen. Insofern kann ich Ihre Beanstandung teilweise – in einem von sechs Punkten – also zu 17 Prozent – unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/sendungen/kultur-kompakt/der-kanton-aargau-spart-bei-der-kultur

[2] Vgl. Anhang 1

[3] https://bdsmovement.net

[4] www.bds-info.ch

[5] Vgl. Anhang 1

[6] https://bdsmovement.net

[7] https://bdsmovement.net/news/german-statement-legal-scholars-against-criminalization-bds-palestinian-human-rights

[8] www.europarl.europa.eu/sides(getallanswers.do?reference=e-2016-005122&amp

[9] Vgl. Anhang 3

[10] Vgl. Anhang 2

[11] https://www.ynetnews.com/articles/0,7340,L-4665676,00.html; https://www.haaretz.com/israel-news/reveled-israel-s-top-secret-global-legal-operation-to-fight-bds-1.5460218

[12] https://electronicintifada.net/blogs/ben-white/new-israeli-plan-calls-more-intelligence-gathering-disrupt-bds-movement ; http://www.middleeasteye.net/columns/disingenuous-and-dangerous-israel-attacks-bds- antisemitic-1126163414

[13] Vgl. Anhang 1

[14] https://bdsmovement.net

[15] https://www.eda.admin.ch/countries/israel/de/home/vertretungen/botschaft/konflikt-im-nahen-osten--haltung-der-schweiz.html

[16] http://www.ekr.admin.ch/pdf/Tangram_39_web.pdf

[17] https://www.holocaustremembrance.com/

[18] http://iibsa.org/cms/en/resolution-against-boycott-and-discrimination-of-israeli-scholars-and-research-institutions/

[19] http://www.salz­born.de/txt/2013_Kirche-und-Israel.pdf

[20] Vgl. Anhang 4.

[21] https://www.rbb24.de/kultur/beitrag/2017/11/roger-waters-wird-nicht-vom-rbb-praesentiert.html

[22] http://www.dw.com/de/deutsche-großstaedte-aechten-bds-bewegung/a-40416154

[23] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=39487

[24] Vgl. Anhang 5.

[25] http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Boykottaufruf-gegen-Israel-alar­miert-Juden-16787594

[26] https://www.theguardian.com/business/2014/oct/29/sodastream-move-factory-west-bank-israel-slash-forecast

[27] http://www.jesus.ch/magazin/gesellschaft/christen_in_der_gesellschaft/218247-stimmungsmache_oder_berechtigte_kritik.html

[28] http://knesset.gov.il/constitution/ConstMJewishState.htm

[29] https://www.freiheit.org/sites/default/files/uploads/2015/10/07/15106hintergrundisraelpalaestinensischeautonomiegebiete.pdf

[30] https://www.bds-info.ch/index.php?id=114

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Kein «Freikirchen-Bashing» in Radiosendung «Perspektiven»

In einem Radiobeitrag und zwei Webbeiträgen berichten junge Menschen über ihr Leben nach dem Austritt aus einer Freikirche. Ein Beanstander kritisiert die Beiträge als unausgewogen und als «Freikirchen-Bashing». Die Ombudsleute sehen es anders.

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Beleidigende Beanstandung gegen «Kultur Kompakt»

In der Buchbesprechung in «Kultur Kompakt» vom 14. Dezember 2018 sei zu schnell gesprochen worden, schreibt ein Beanstander. Zudem enthielt die Sendung seiner Meinung nach zu viel Selbstdarstellung. Der Ombudsmann hält diese Vorwürfe für ungerechtfertigt.

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Bundesratsansprachen vor dem Ombudsmann

Ein Beanstander stösst sich daran, dass der Bundesrat kurz vor Abstimmungen auf den Kanälen von Radio und Fernsehen SRF jeweils zur besten Sendezeit zu Abstimmungsvorlagen Position beziehen kann. Ombudsmann Roger Blum kann auf die Beanstandung nicht eintreten, stellt jedoch einige Überlegungen über die Vor- und Nachteile dieser Praxis an.

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