SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Artikel «No-Billag-Initiative: Dieser Plan B kostet ein Mehrfaches» von «SRF News» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 10. Januar 2018 beanstandeten Sie den Artikel «No-Billag-Initiative: Dieser Plan B kostet ein Mehrfaches» auf SRF News (online) vom gleichen Tag.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„In diesem Artikel wird suggeriert dass es ein Mehrfaches kosten würde. Doch die Berechnung stimmt schlicht und einfach nicht mit dem Übertragungsprogramm der SRF überein. Beispielsweise müsste ein UPC Mysports Abo nur in den Monaten gelöst werden in denen Eishockey-Saison ist. Wenn wir dass dann noch auf die Zeit berechnen in der das SRF überhaupt Spiele übertragen darf/möchte (Playoff und Ende Vorrunde) kommt eine Berechnung auf 5 Monate also Minimum 125.- für effektiv Mehr Eishockey als im SRF übertragen wird. Dies wird ebenfalls verschwiegen und müsste genannt werden. Dasselbe mit dem Fusball Abo, wer nur die Spiele der Nationalmannschaft sehen möchte könnte diese Spiele einzel kaufen und kommt dann auf ungefähr 40 Franken(wenn von durchschnittlich 10 Spielen á 4 Franken ausgegangen wird). Beim Netflix-Abo kann ohne weiteres dasjenige für 1 Person genommen werden, da es dabei nur nicht möglich ist auf mehreren Geräten gleichzeitig Film zu schauen. Dies verschweigen Sie ebenfalls! Nebenbei für dieselben qualitativen Mediennews reicht ein kostenloser Online-Account bei diversen Schweizer Zeitungen. Nebenbei haben die meisten Haushalte eine Tageszeitung schon abonniert. Zusätzlich kommt dass viele Personen jetzt schon eines dieser Abos haben, somit würden dort keine Preise steigen. Somit müssten sie diese Beträge rigoros rausstreichen. Das ganze wirkt bewusst so geschrieben. Eine ehrliche korrektere Berechnung wäre Wünschenswert, die nicht auf den Maximalbeträgen beruht.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Frau Sandra Manca, Bereichsleiterin SRF News, schrieb:

„Besten Dank, geben Sie uns Gelegenheit, auf die Beanstandung von Herrn X einzugehen. Der beanstandete Text zeigt auf, dass die Ausgaben für den TV- und Radiokonsum je nach Haushalt massiv steigen könnten. Der Beschwerdeführer kritisiert, die Berechnungen im Artikel würden ‚schlicht nicht stimmen‘ und zudem nicht mit dem SRF-Programm übereinstimmen.

Zum Vorwurf der fehlerhaften Berechnungen können wir uns nicht äussern, da in der Beschwerde nicht substanziiert wird, welche Angaben falsch sein sollen. Somit beschränkt sich unsere Stellungnahme auf die Behauptung, die Berechnung würde nicht mit dem SRF-Programm übereinstimmen.

Der Beschwerdeführer weist darauf hin, ein UPC MySports-Abo müsste nur in den Monaten gelöst werden, in denen Eishockey-Saison sei. Wie aus der Webseite von UPC zu MySports hervorgeht [2], beträgt die Mindestvertragsdauer 12 Monate (siehe Screenshot). Zudem ist eine einmalige Aktivierungsgebühr von Fr. 99.- zu entrichten. Ein Abonnement, das ausschliesslich die Eishockey-Saison abdeckt, wäre also nicht möglich.

Auszug UPC MySports-Abo

Was das Teleclub-Angebot betrifft, können einzelne Fussballspiele abonniert werden, jedoch ist dies nur für Kundinnen und Kunden möglich, die gleichzeitig auch noch ein langfristiges Abonnement von Swisscom TV oder Sunrise TV haben. Der Preis für den einzelnen Event kostet gemäss Webseite des Teleclubs im Übrigen mindestens Fr. 5.- pro Event und nicht Fr. 4.-, wie vom Beanstander behauptet.

Das Bundesamt für Kommunikation kommt in einem Faktenblatt vom 8.12.17 zur Abstimmung über die ‚No Billag‘-Initiative[3] zum gleichen Schluss wie unser Artikel. Das BAKOM schreibt wörtlich: <Ein Sportfan, der sich für Fussball und Eishockey interessiert muss zwei Abos lösen (upc): Kosten für upc-Anschluss plus My Sports: CHF 1'128.- pro Jahr (828.- + 300.-). Hinzu kommt das für Kabelnetzkunden teurere Teleclub-Angebot: CHF 478.80 für das Basispaket plus CHF 118.80 für das Sportpaket (597.60). Dies ergibt gesamthaft CHF 1'725.60 (897.60 für die Inhalte und 828.- für den Anschluss).> Das BAKOM errechnet im Faktenblatt sogar noch höhere Kosten als im SRF-Artikel genannt, da die Gebühren seit der Publikation des Faktenblattes am 8.12.17 offenbar gesunken sind.

Was das Netflix-Abonnement betrifft, wird im Haupttext des Artikels ausgeführt, dass sich der berechnete Jahrespreis von 238.80 Franken auf 4 Empfangsgeräte bezieht. Dass es leicht günstigere Angebote für 1 bzw. 2 Geräte gibt, wird in der Aufstellung nach dem Haupttext ebenfalls transparent gemacht, es wird also nichts ‚verschwiegen‘. Dass man bei einer vierköpfigen Familie davon ausgeht, nicht alle Familienmitglieder würden gleichzeitig dasselbe Angebot auf einem einzigen Gerät anschauen wollen und deshalb ein Abonnement für 4 Empfangsgeräte brauchen, scheint uns angebracht zu sein.

Auf jeden Fall ist festzuhalten, dass die Kernaussage des Artikels, wonach die Ausgaben pro Haushalt auf über 1000 Franken pro Jahr steigen könnten, bei jedem Szenario zutrifft, da die Informationsleistungen der SRG mit keinem der bestehenden Pay-TV-Angebote abgedeckt sind, also zu den vom Beanstander genannten Beträgen noch hinzu kämen.

Zum Hinweis des Beanstanders, für ‚dieselben qualitativen Mediennews‘ reiche ein kostenloser Online-Account bei diversen Schweizer Zeitungen, ist anzufügen, dass es für Schweizer Printtitel einerseits kaum mehr kostenlose Online-Accounts gibt und dass die Onlineangebote der Zeitungen zudem nicht mit dem audiovisuellen Angebot der SRG zu vergleichen sind.

Wir bitten Sie die vorliegende Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.“

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Artikels. Ihre Beanstandung ist nicht ganz unbegründet, denn Misstrauen ist am Platz: Der beanstandete Artikel stammt von Philipp Burkhardt, einem Redaktor von SRF. Ein Redaktor von SRF ist in der Thematik der „No Billag“-Initiative immer zugleich Berichterstatter und Partei. Wer bei der SRG arbeitet, kann nicht wünschen, dass die „No Billag“-Initiative angenommen wird. Wer aber Journalist ist, ist gehalten – und gewohnt – zu allen Themen, Personen und Ereignissen gleichermassen Distanz zu halten und fair darüber zu berichten, auch und erst recht über die „No Billag“-Initiative. Er muss also seinen Parteistandpunkt hintanstellen. Was Philipp Burkhardt hier präsentiert, ist ein Hintergrundartikel. Solche Hintergrundartikel müssen innerhalb der Abstimmungsberichterstattung möglich sein. Bei Hintergrundartikeln kann es nicht darum gehen, dass die Befürworter und die Gegner der Initiative je 50 Prozent des Raumes besetzen. Denn bei Hintergrundartikeln geht es nicht um Meinungen, sondern um Fakten.

Der Artikel besteht aus zwei Teilen: Im ersten Teil wird skizziert, was der Radio- und Fernsehkonsum nach dem Verschwinden der SRG für eine vierköpfige Familie etwa kosten würde. Im zweiten Teil werden die Preise verschiedener Schweizer Medienangebote miteinander verglichen.

Zum ersten Teil ist zu sagen, dass es natürlich die verschiedensten Varianten gibt, wie sich eine Familie ihren Medienkonsum organisiert und finanziert. Schon heute hält sich die eine Familie zusätzlich zum programmlichen Radio- und Fernsehangebot noch ein Netflix-Abonnement, die andere hat eine Tageszeitung abonniert, die dritte leistet sich beides. Philipp Burkhardt geht von einer Familie aus, die auch nach dem Wegfall der SRG weiter Sportübertragungen sehen und Filme konsumieren will. Eine solche Familie kommt ohne zusätzliche Pay-TV-Angebote nicht aus. Was zu wenig berücksichtigt wird, sind die weiter existierenden Angebote von ARD, ZDF, ORF, RTL, Sat.1 oder Pro 7. Sie können einen Teil der bisher von SRF gebotenen Sport- und Unterhaltungssendungen kompensieren. Sie können auch die Informationssendungen weitgehend ersetzen, soweit es sich um internationale Politik handelt. Was sie indes nicht bieten können, sind Berichte, Analysen, Reportagen und Diskussionen zur schweizerischen Politik, wie sie gerade SRF-Sendungen wie „Echo der Zeit“, „Rendez-vous“, „Samstagsrundschau“, „Tagesschau“, „10 vor 10“, „Rundschau“, „Arena“, DOK und viele andere reichhaltig offerieren. Auch im Sportbereich braucht man für Spiele der Schweizer Super League im Fussball und der Schweizer National League im Eishockey andere Angebote als die der deutschen und österreichischen Sender. Und diese anderen Angebote kosten. Philipp Burkhardt kommt zum Schluss, dass die Kosten für eine vierköpfige Familie „ein Mehrfaches“ der ab 2019 geltenden Gebühr von 365 Franken im Jahr betragen würde. Und wenn ich mich ans Faktenblatt des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) halte, dann muss ein Nutzer allein für die Sportangebote künftig 1725.60 Franken pro Jahr ausgeben.

Im zweiten Teil werden ohne Zusammenhang mit den Folgen der „No-Billag“-Initiative die Preise für verschiedene Medienangebote in der Schweiz verglichen. Darunter sind auch Zeitungsabonnemente. Wenn ich es richtig verstehe, will Philipp Burkhardt damit nicht sagen, dass die NZZ oder der „Tages-Anzeiger“ SRF ersetzen sollen oder können, sondern nur, dass die Abonnemente für Qualitätszeitungen teurer sind als die Gebühren für Radio und Fernsehen. Es zeigt sich, dass qualitativ hochstehende Medienangebote ihren Preis haben. Gratis sind eigentlich nur die kommerziellen ausländischen Fernsehsender, die Gratiszeitungen und gewisse Angebote im Internet. Faktisch gratis sind auch die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und ORF, aber wenn man sie nutzt, ohne selber im eigenen Land Gebühren zu bezahlen, wird man letztlich zum Parasit und Schmarotzer, denn die Gebühren für diese Programme bezahlen die Deutschen und die Österreicher.

Ein Hintergrundartikel im Rahmen einer Abstimmungskampagne, in der die SRG und die Rundfunkmedien selber das Thema sind, muss alle wesentlichen Fakten enthalten, um als sachgerecht anerkannt zu werden. Die von Ihnen vorgebrachten vier Mängel hat Frau Manca widerlegt. Ich erachte es aber als Mangel, dass der Hinweis auf die möglichen Ersatzleistungen durch ausländische öffentlich-rechtliche und private Fernseh- und Radioprogramme fehlt. Deshalb halte ich die Beanstandung teilweise ( nämlich zu 20 Prozent) für berechtigt.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/news/schweiz/abstimmungen/abstimmungen/no-billag-initiative/no-billag-initiative-dieser-plan-b-kostet-ein-mehrfaches

[2] https://www.upc.ch/de/television/tv-channels/mysports/

[3] https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home/uvek/abstimmungen/no-billag-initiative/service-public-radio-fernsehen.html

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