SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Direktübertragung der Basler Fasnacht beanstandet

5378
Mit Ihrer E-Mail vom 19. Februar 2018 beanstandeten Sie die Direktübertragung des Cortège der Basler Fasnacht vom Montagnachmittag, 19. Februar 2018.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Wir haben am Montag 19.2.18 den Fasnacht Umzug von Basel im Fernseher angeschaut.

Leider mussten wir feststellen, dass es Kamera Einstellungen gibt welche von weitem auf die Brücke zeigen und die Einzelheiten nicht erkennbar sind. Diese Einstellung sollte zukünftig geändert werden.

Die Einstellung auf die Brücke ist sehr schlecht, da der Umzug gegenläufig ist, als Zuschauer sieht man nicht wo der Umzug anfängt und zu Ende ist. Die Übertragung von Luzern ist viel besser und man erkennt den Umzug wie er läuft.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Herr Martin Boner, Senior Producer Show/Volkskultur, schrieb:

«Danke für Ihre Korrespondenz, welche die Beanstandung von Herrn und Frau X bezüglich der Übertragung der Basler Fasnacht vom 19.01.2018 betrifft. Ich nehme zur Beanstandung folgendermassen Stellung:

Der Cortège der Basler Fasnacht ist insofern ein Spezialfall, da er auf der Mittleren Brücke gleichzeitig auf zwei Spuren in zwei verschiedene Richtungen läuft. Also von Klein- nach Grossbasel – und umgekehrt. Dies ist der sogenannte ‹Kontermarsch› und typisch für die Basler Fasnacht. Zudem ist die Reihenfolge der Sujets am Cortège nicht klar geregelt, was eine vorausschauende Produktion zusätzlich erschwert.

Im Gegensatz dazu läuft der Umzug der Luzerner Fasnacht nur in eine Richtung über die Seebrücke. Die Sujets der Gruppen sind im Voraus ganz klar festgelegt und ermöglichen so eine genaue Planung und Ansage der Reihenfolge.

Die spezielle Situation in Basel macht es deshalb nötig, dass wir beim Wechsel von der einen auf die andere Umzugsrichtung auf ein totales Bild ausweichen müssen, bis die Kameras für die nahen Einstellungen an der anderen Spur des Cortège wieder in der richtigen Position sind. Je nach Tempo des Cortège kann es zwischen den einzelnen Gruppen auch zu ‚Löchern‘ kommen, welche wir mit der Kameratotalen auf den Rhein überbrücken müssen.

Zudem soll die Übersichtstotale der Mittleren Brücke nicht orts-und fasnachtskundigen ZuschauerInnen Hand bieten für eine bessere Orientierung, wenn wir in der Übertragung von der einen auf die andere Umzugsrichtung wechseln.

Wir sind jedes Jahr sehr darum bemüht, Brauchtum und Umzüge in unseren Übertragungen ins rechte Licht zu rücken. Darum nehmen wir die Kritik von Herrn und Frau X gerne an und werden uns bemühen, sie in die Planung der nächsten Cortège-Übertragung einfliessen zu lassen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Es ist verdienstvoll, dass das Fernsehen SRF jeweils viele Teile der Basler Fasnacht direkt überträgt und damit Eindrücke vom Brauchtum, der Kultur, der Fantasie und dem Witz der Stadt am Rheinknie vermittelt. Die Basler Fasnacht besticht ja durch das Zusammenspiel von Organisiertem und Unorganisiertem, von festen Ritualen und wilder Kreativität. Wenn sie jeweils am Montag nach Aschermittwoch morgens um 4 Uhr mit dem Morgenstreich beginnt, dann gibt es nur vier Regeln: 1.: Es nehmen keine Guggenmusiken, Wagen und Chaisen teil, sondern nur Trommler- und Pfeifercliquen. 2.: Punkt 4 Uhr erlischt in der ganzen Innenstadt die Straßen- und Schaufenster-Beleuchtung. 3.: Die Cliquen spielen – abgesehen von ihrer großen Laterne - nicht das für das jeweilige Jahr gewählte Sujet aus, sondern kommen im «Charivari», also in bunt gemischten Kostümen, bei denen nur die Kopflaterne einheitlich ist. Und 4.: Alle Cliquen intonieren zuerst den kurzen Marsch «Morgeschtraich». Aber: Jede Clique startet an einem frei gewählten Punkt in der Stadt. Jede wählt ihre eigene Route kreuz und quer durch die Altstadt in Großbasel und Kleinbasel. Jede entscheidet frei, wann sie ihren Marsch unterbricht, um sich bei Mehlsuppe und Zwiebelwähe und Weißwein zu stärken. Die gleiche Selbstbestimmtheit gilt an den Abenden, an denen die Cliquen kreuz und quer durch die Gassen ziehen («gässle») und die Schnitzelbänkler in den Beizen auftreten und am Dienstag Guggenmusiken konzertieren. An den Nachmittagen des Montags und des Mittwochs gibt es nicht einen eigentlichen Umzug, sondern einen «Cortège», bei dem nur drei Regeln bestehen: Es gibt erstens eine festgelegte Route.[2] Die Cliquen, Wagen, Guggenmusiken und Chaisen müssen zweitens die vier Checkpoints des Fasnachtscomités am Steinenberg, auf der Wettsteinbrücke, in der Clarastraße und an der Schifflände passieren. Und die Cliquen etc. spielen drittens ihr Sujet aus mit entsprechenden Kostümen, Laternen und Zeedeln. Aber es ist völlig egal, wo die Cliquen in den Umzug einsteigen und wie oft sie unterbrechen. Es gibt keine festgelegte Reihenfolge. Wie der Routenplan zeigt, paradieren die Gruppen am Barfüsserplatz, am Steinenberg, im St. Albangraben, auf der Wettsteinbrücke, in der Riehenstrasse, am Riehenring, in der Clarastraße, am Claraplatz und auf der Mittleren Brücke sowie – in etwas größerem Abstand – auf dem Marktplatz in beiden Richtungen, also im «Kontermarsch». Wenn das Fernsehen einen Standort wählt, wo sich der Cortège nur in einer Richtung bewegt, beispielsweise in der Freien Straße, dann besteht die Gefahr, dass manchmal der Cortège stockt und man wegen des Staus lange Zeit immer nur die gleiche Gruppe sieht, oder dass große Löcher, Lücken entstehen, während denen nichts kommt. Ein Standort an einem Ort mit «Kontermarsch» reduziert die Gefahr von Staus oder Löchern, weil dann, wenn der Zug in die eine Richtung «steht», er mit großer Wahrscheinlichkeit zumindest in die andere Richtung «läuft», so dass man stets neue Bilder zeigen kann. Wie Herr Boner ausführte, ist der Wechsel der Kamera von der einen Richtung auf die andere nur über eine Totale möglich. Es wäre zwar wünschenswert, mit der Kamera immer nahe an den Gruppen zu sein, aber es ist nicht ohne weiteres möglich. Da solche Entscheidungen ohnehin in der Programmautonomie der Redaktion liegen, kann ich Ihre Beanstandung leider nicht unterstützen.

In Luzern ist die Ausgangslage anders. Zwar gibt es auch dort das Wilde, Unorganisierte, wenig Reglementierte – etwa an der Tagwache jeweils um 5 Uhr am Schmutzigen Donnerstag («Fritschi-Tagwache») und am Güdis-Montag («Wey-Tagwache») oder an den Abenden. Streng reguliert sind hingegen die Umzüge am Nachmittag des Schmutzigen Donnerstags und des Güdismontags sowie der «Monschter-Korso» am Güdisdienstagabend – feste Route, feste Reihenfolge, feste Zeit. Da hat es auch das Fernsehen einfacher.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/play/tv/fasnacht/video/basler-fasnacht-2018-cortege?id=14772de6-486c-4680-a8ae-95fa92f45e8c

[2] http://www.fasnachts-comite.ch/customer/files/456/2018Routenplan2018.pdf

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Bild von Fehlende Wildtiernummern bei SRF erzürnt Zirkusfreunde

Fehlende Wildtiernummern bei SRF erzürnt Zirkusfreunde

Zur Ausstrahlung des Internationalen Zirkusfestivals von Monte Carlo am 19. April 2019 sind bei der Ombudsstelle vier Beanstandungen eingegangen. Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandungen nicht unterstützen.

Weiterlesen

Bild von «DOK» hat Verschleierung arabischer Touristinnen nicht verharmlost

«DOK» hat Verschleierung arabischer Touristinnen nicht verharmlost

Ombudsmann Roger Blum kann eine Beanstandung eines «Dok»-Films über verschleierte arabische Touristinnen nicht unterstützen. Der Beanstander ist der Ansicht, der Film habe die Verschleierung verharmlost und salonfähig gemacht. Ombudsmann Roger Blum kann diese Argumentation nicht teilen.

Weiterlesen

Bild von «DOK»-Film über die «Hüslischweiz» erzeugt Emotionen

«DOK»-Film über die «Hüslischweiz» erzeugt Emotionen

Ombudsmann Roger Blum hatte zwei Beanstandungen des «DOK»-Films «Hüslischweiz ohne Ende» vom 8. Dezember 2016 zu behandeln. Während ein privater Beanstander sich vor allem am Wort «Hüsli» stört, beanstandet der Hauseigentümerverband den ganzen Film als einseitig. Ombudsmann Roger Blum kann beide Beanstandungen nur teilweise unterstützen.

Weiterlesen

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit (bitte beachten Sie die Netiquette und Rechtliches)

Lade Kommentare...
Noch keine Kommentare vorhanden

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht