Sendung «Pop Schwiiz!» von «SRF mySchool» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 25. Januar 2018 beanstandeten Sie die Sendung «Pop Schwiiz!» bei SRF my school (Fernsehen SRF) vom gleichen Tag und dort einen Song von Jürg Jegge.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

Ombudsmann Roger Blum und der stellvertretende Ombudsmann Manfred Pfiffner sind beide wegen Befangenheit in den Ausstand getreten. Deshalb behandle ich als ehemalige stellvertretende Ombudsfau Ihre Beanstandung.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Im Laufe der oben erwähnten Sendung kommt ein Song von Jürg Jegge vor. Abgesehen davon, dass Herr Jegge ein Kinderschänder ist (nur nicht strafrechtlich belangbar aufgrund der Verjährung) ist der Song Jegges ein Relikt aus einer Zeit, in der offen rassistisch gesungen wurde. Zudem ist der Song angesichts seines pädophilen Backgrounds und der unaufgearbeiteten Probleme der Kirche mit dem Thema Pädophilie fast nicht zu ertragen.

Die Opfer von Herrn Jegge, aber auch pädophiler Priester, müssen sich ob so eines obszönen Songs herabgesetzt fühlen. Das Wort ‚Büebli‘ kommt mehrfach vor. Nicht zu vergessen, die dunkelhäutigen Menschen, die so blöd dargestellt werden, dass nur ein Missionar ihnen helfen kann.

Der Beitrag ist für weitere Ausstrahlungen (es ist Schulfernsehen, es besteht noch das Risiko, dass das Dokument im Unterricht weitere Jahre verwendet wird und Herr Jegge sich als Liedermacher aufspielen kann) kritisch zu kommentieren, wenn nicht auf die Stelle verzichtet werden soll. Dies auch vor dem Hintergrund, dass Jegges Werk schwerlich zum Genre Pop gezählt werden kann. Sein Auftritt fällt in jeder Hinsicht aus dem Rahmen.

Zu guter Letzt ist es auch juristisch, aber vor allem auch moralisch, äusserst fragwürdig, bei einem Stück von Polo Hofer wenige Minuten zuvor darauf hinzuweisen, dass er bei der Melodie plagiiert haben soll, das Stück von Herrn Jegge jedoch unkommentiert äusserst heikle und sensible Bereiche ansprechen zu lassen. In Zeiten von metoo (bei allen Vorbehalten gegenüber Prangern) zeigt das SRF hier eine unhaltbare Blindheit. Offenbar wurde der Beitrag nach den zu Tage getretenen Missständen nicht erneut redigiert und hat SRF keine Übersicht über die gesendeten Inhalte.

Selbst wenn man der Unschuldsvermutung folgt, meines Wissens hat Herr Jegge jedoch Übergriffe zugegeben, sie sind bloss verjährt, und selbst wenn der Beitrag als historisch betrachtet werden sollte, die überlebte religiöse und klar rassistische Komponente des Beitrags sollte als Statement von SRF betont werden. Von solchen Inhalten kann sich ein öffentlich-rechtliches Fernsehen nicht genug distanzieren.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Christoph Aebersold, Leiter Strategie und Angebote, Stv. Bereichsleiter SRF Junge Zielgruppen, antwortete wie folgt:

« Mit Mail vom 25. Januar 2018 beanstandet X die Ausstrahlung einer Folge aus der Reihe «Pop Schwiiz!» im Rahmen der Fernsehsendung von SRF mySchool. Nachfolgend unsere Überlegungen zur Produktion und die Stellungnahme zur Beanstandung.

1. Bemerkungen zur Produktion «Pop Schwiiz!»

Bei der Reihe «Pop Schwiiz!» handelt es sich um eine dreiteilige Produktion, mit der die Entstehung des Schweizer Mundart-Pop über mehrere Stationen hinweg beleuchtet wird. Verschiedene Solo-Künstlerinnen oder -Künstler und Bands, die prägend für die jüngere Geschichte der Populärmusik in der Schweiz waren, kommen in den einzelnen Folgen vor. Zu sehen sind vor allem Ausschnitte aus Auftritten, Aussagen ausgewählter Persönlichkeiten zu ihren Erinnerungen sowie kurze Hinweise zum zeitlichen Kontext der verschiedenen Stationen.

«Pop Schwiiz!» wurde 2010 von Mesch & Ugge AG produziert. Erstausstrahlung bei SRF war 2010 innerhalb der Dokumentarfilmreihe «Stars». Die Reihe wurde 2011 in das Angebot von SRF mySchool aufgenommen und seither viermal ausgestrahlt, zuletzt im Januar 2018. In Ergänzung zu den einzelnen Folgen bietet SRF mySchool auf der eigenen Website Unterrichtsmaterial an, mit dem einzelne thematische Bereiche fokussiert und vertieft werden können.

Dass es sich bei «Pop Schwiiz!» um eine geschichtliche Zusammenstellung von Archiv-Inhalten handelt, die vor dem Hintergrund historischer Begebenheiten zu betrachten und in einen entsprechenden Kontext zu stellen sind, wird klar und im ergänzenden Unterrichtsmaterial formuliert. Die Filme selber sind auf der Website und im Webplayer von SRF aus lizenzrechtlichen Gründen nicht verfügbar.

2. Gegenstand der Beanstandung

In Folge 2 «Der Durchbruch» ist ab 46min35sec der Pädagoge und Liedermacher Jürg Jegge zu sehen, wie er sein Lied «D Wältreis vome Zwänzgerli» singt. Das Lied ist 1978 auf der LP «S chunnt halt druf aa um was s grad gaat» erschienen. Der Text spielt auf die Sammeltätigkeit der katholischen Kirche für missionarische Zwecke an. Jegge stellt die über lange Zeit gebräuchliche Form der Spendendose in Gestalt einer dunkelhäutigen Person ins Zentrum. Bei dieser wird durch Einwurf einer Münze über einen Mechanismus der Kopf auf und ab bewegt – quasi zum Dank für die Spende.

Das Lied Jegges mag sich im ersten Augenblick rassistisch anhören. Die genauere Analyse zeigt, dass es sich um eine kritische Auseinandersetzung mit der Rolle der Kirche handelt. Sie entspricht der Ausdrucksform, wie sie im zeitkritischen Kabarett der 1970er Jahre verbreitet war. Mit Ironie und Sarkasmus beschreibt Jegge in seinem Text die missionarische Tätigkeit. Das Lied kann als satirischer Beitrag eingestuft werden. Satire nimmt sich traditionell oft der Religion und moralischer Grundsätze resp. Wertvorstellungen an, überzeichnet Sachverhalte und spitzt zu. Mit diesen Elementen spielt «D Wältreis vome Zwänzgerli».

X kritisiert in seiner Beanstandung den Inhalt des Lieds: «Die Opfer von Herrn Jegge, aber auch pädophiler Priester, müssen sich ob so eines obszönen Songs herabgesetzt fühlen. Das Wort ‘Büebli’ kommt mehrfach vor. Nicht zu vergessen, die dunkelhäutigen Menschen, die so blöd dargestellt werden, dass nur ein Missionar ihnen helfen kann.» Bei allem Verständnis für die negativen Gefühle von Herrn X, erkenne ich im Lied keinen offensichtlichen Hinweis auf Pädophilie. Auch wird meines Erachtens mit dem Text nicht beabsichtigt, dunkelhäutige Menschen herabzuwürdigen – vielmehr wird mit satirischen Mitteln versucht, eine kirchliche Darstellung der scheinbaren Hilfsbedürftigkeit afrikanischer Menschen aufs Korn zu nehmen.

Ob der Inhalt des Texts heute noch gleichermassen verstanden und vor allem akzeptiert werden würde, bleibt natürlich dahingestellt. Dieses Problem zeigt sich auch bei anderen Liedern und Darbietungen, die in der Schweiz zum musikalischen Kulturgut zählen – z.B. «Bibi Balù» (1964). Um die Frage, inwiefern künstlerische Darstellungen aus der Vergangenheit nach aktuellen Vorstellungen von Moral und Gerechtigkeit ausgerichtet werden sollen, dreht sich zurzeit eine breitere Diskussion im Zusammenhang mit der Sexismus-Debatte. Sollen solche Zeugnisse weiterhin verfügbar bleiben, eingeschlossen, nachträglich verändert oder kontextualisiert werden?

Jürg Jegge gelang mit «D Wältreis vome Zwänzgerli» eine Art «Hit» in der Schweizer Kleinkunstszene. Er trat damit auf verschiedenen Kleinkunstbühnen und Musiklokalen auf. Der Lehrer gehörte zeitweise zu den bekanntesten Schweizer Mundart-Liedermachern. Seine künstlerische Tätigkeit in einer Filmreihe zur Entwicklung des Schweizer Mundart-Pop zu thematisieren, ist auch vor dem Hintergrund nachvollziehbar, dass die Kleinkunst- und Musikszene sich in dieser Zeit gegenseitig beeinflussten. Die Liedermacher-Szene hinterlässt gar bis heute ihre Spuren im Schweizer Mundart-Pop. Die Vermutung des Beanstanders, Jegges Auftritt falle «in jeder Hinsicht aus dem Rahmen», trifft zumindest sachlich nicht zu.

Herr X bezeichnet es, als «juristisch, aber vor allem auch moralisch, äusserst fragwürdig, bei einem Stück von Polo Hofer wenige Minuten zuvor darauf hinzuweisen, dass er bei der Melodie plagiiert haben soll, das Stück von Herrn Jegge jedoch unkommentiert äusserst heikle und sensible Bereiche ansprechen zu lassen.» Im Film wird keine direkte Verbindung zwischen Polo Hofer und Jürg Jegge hergestellt. Die Sequenz mit Jürg Jegge wird durch den Filmautor vom zuvor gezeigten Auftritt Polo Hofers formal leicht abgesetzt.

Die Missbrauchsfälle Jürg Jegges waren zur Zeit der Produktion der Reihe «Pop Schwiiz!» in der Öffentlichkeit noch nicht bekannt. Auch wenn es verständlich ist, aufgrund der Missbrauchsvorwürfe gegen Jegge seinen Liedtext von 1978 entsprechend zu interpretieren, gilt die Unschuldsvermutung. Dass es sich bei Hofers Hit «Giggerig» (1985) tatsächlich um eine Coverversion des Songs «Soul Shake» (1970) von Delaney & Bonnie handelt, ist bekannt und wurde von Polo Hofer später auch eingeräumt.

3. Beurteilung der Ausstrahlung

Aus heutiger Sicht, vor allem im Zusammenhang mit den Missbrauchsvorwürfen gegen Jürg Jegge, wirkt die Szene im Film klar befremdlich. Eine entsprechende redaktionelle Einordnung wäre notwendig gewesen, allenfalls auch der Verzicht auf die entsprechende Sequenz. Der Inhalt der entsprechenden Folge hätte von der Redaktion nachträglich angepasst werden müssen. Ich kann die Irritation, die diese Sequenz ausgelöst hat, verstehen.

Die sexuellen Übergriffe, die Jürg Jegge zugibt, haben aufgrund von Verjährung zwar keine strafrechtlichen Konsequenzen, wie auch X in seiner Beanstandung schreibt. Dennoch ist Jegges Schaffen als Pädagoge nach dem Bekanntwerden der Vorfälle verständlicher-weise in einem völlig anderen Licht zu betrachten. In der öffentlichen Wahrnehmung trifft dies bestimmt auch auf seine Rolle als Liedermacher zu, wenngleich kein direkter Zusammenhang besteht.

Dass die Folge «Der Durchbruch» der Produktion «Pop Schwiiz!» am 25. Januar 2018 unverändert noch einmal ausgestrahlt wurde, ist einem bedauerlichen Fehler in der redaktionellen Planung zuzuschreiben. Bei der Abschlussprüfung der eingeplanten Inhalte wurde übersehen, dass die Dokumentation den beschriebenen Auftritt von Jürg Jegge enthält. Eine Sorgfaltsverletzung, die umso ärgerlicher ist, als dass es sich um eine Ausstrahlung im Rahmen des Schulfernsehens SRF mySchool handelte.

Die Redaktion von SRF mySchool ist bei ihrer Arbeit sehr darum bemüht, alle Inhalte vor der Ausstrahlung auf ihre inhaltliche Richtigkeit und Sachgerechtigkeit hin zu überprüfen. Ältere Beiträge werden regelmässig überarbeitet und falls nötig korrigiert. Dem Umstand, dass die Inhalte für den Einsatz im Unterricht geeignet sein müssen und sich an ein jugendliches Publikum richten, wird dadurch besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Warum die Massnahmen zur Qualitätssicherung im zu beurteilenden Fall nicht zum gewünschten Ergebnis führten, wurde intern überprüft und mit den verantwortlichen Personen besprochen.

Der Film wurde im Archiv von SRF mit einem entsprechenden Warnhinweis versehen. Wir bedauern das versehentliche Programmieren dieser Wiederholung und den damit verbundenen Umstand, dass Zuschauerinnen und Zuschauer in ihren Gefühlen verletzt wurden.

C. Soweit die Stellungnahme der Redaktion. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung

Sie sprechen mit ihrer Beanstandung im Wesentlichen zwei Punkte an:

1. Den Liedtext von 1978, den sie als rassistisch beurteilen

2. Den Autor und Interpret, dem sexuelle Übergriffe auf Jugendliche vorgeworfen werden.

Es sind aktuelle und wichtige Themen: die Beurteilung von und der Umgang mit Quellen und früheren Kulturleistungen aus heutiger Sicht, namentlich nach negativen Enthüllungen über deren Urheber. Die aktuelle Me too - Debatte zeigt, wie kontrovers diese Fragen beantworten werden.

Nachdem die Redaktion das Sendekonzept erklärt und selbstkritisch den von Ihnen kritisierten Beitrag analysiert und auch Fehler einräumt, kann ich mich kurzhalten.

Wir hören Jürg Jegges Lieder heute anders als in den 70er Jahren – der Zeitgeist hat sich generell geändert und die Person Jürg Jegge ist nach Enthüllungen in ein völlig anderes Licht gerückt worden. In unserer mittelgrossen katholischen Gemeinde gingen wir Primarschulmädchen in den 60er Jahren während der Fasnacht schwarz geschminkt mit schwarz gekrauselter Perücke und farbigen Kleidern von Haus zu Haus, sangen spezielle Lieder und erwarteten, dass die Frauen und Männer Geld ins «Negerkässeli» – genau eines, wie Jürg Jegge beschreibt – werfen. Organisator dieses sogenannten «Negerles» war das Kapuzinerkloster, wir fühlten uns einer sehr guten Sache verpflichtet. Indem Jegge dies damals kritisch-ironisch besang, hat er auf die - wohl vielen nicht bewusste - rassistische Einstellung der Kirche und Missionare hingewiesen. Heute, auch im Zusammenhang mit seiner Vergangenheit, mag man den Inhalt seiner Lieder und deren Subtext in einem anderen Licht sehen.

Die Redaktion zeigt denn auch Verständnis für Ihre Irritation und spricht von einer «Sorgfaltsverletzung» und einem «bedauerlichen Fehler». «Eine entsprechende redaktionelle Einordnung wäre notwendig gewesen, allenfalls auch der Verzicht auf die entsprechende Sequenz. Der Inhalt der entsprechenden Folge hätte von der Redaktion nachträglich angepasst werden müssen.»

Ich stimme dieser Selbstkritik zu. Es war wohl menschliches Versagen, dass der Beitrag bei der Abschlusskontrolle unverändert durchging. Dieses Vorgehen und die Abläufe werden laut Antwort auf Ihre Beschwerde intern überprüft, das begrüsse ich sehr.

Ich habe mich bei der Redaktion nach konkreten Massnahmen erkundigt. Herr Aebersold erläuterte diese präzis und überzeugte mich, dass sie zielführend und geeignet sind, nicht nur den hier angesprochenen Fehler zu korrigieren, sondern ähnliche Fehlleistungen künftig zu verhindern.

Sie sehen es, sehr geehrter Herr X: Dank Ihrer Eingabe hat die Redaktion einen Fehler korrigieren können und für die Zukunft einiges gelernt und optimiert.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Sylvia Egli von Matt
vormalige stellvertretende Ombudsfrau

[1] https://www.srf.ch/sendungen/MYSCHOOL/pop-schwiiz-der-durchbruch-2-3

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