Nik Hartmann steht auf Steg vor gefrorenem See
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Ombudsfall: Die Skier im Fokus

Gegen die Sendung «SRF bi de Lüt – Winter Wunderland» vom 16. Februar 2018 wurde eine Beanstandung wegen Schleichwerbung eingereicht. Der Ombudsmann hält die Beanstandung für gerechtfertigt.

Die Sendung «SRF bi de Lüt – Winter Wunderland» zeigt Nik Hartmann auf einer Reise durch die Schweiz. Seine Route führt ihn zu Fuss, mit Skiern, der Seilbahn und mit dem Bus über vier Alpenpässe. Während 42 Sekunden der Sendung waren Hartmanns private Touren-Ski inklusive Markennamen zu sehen. In der Beanstandung wurde der Redaktion infolgedessen Schleichwerbung sowie ein verstecktes Sponsoring der Sendung vorgeworfen.

Redaktionelle Unachtsamkeit

In der Stellungnahme der Redaktion stellt Hansjörg Niklaus, Senior Producer Factual Entertainment, zunächst klar, dass die Sendung zwar gesponsert ist, jedoch nicht von besagter Ski-Marke. Vor jeder Sendung wird dieser Umstand deklariert. Jegliches weitere Sponsoring – dazu gehören auch Produktplatzierungen – sind für alle Sendungen von «SRF bi de Lüt» strikt verboten.

Niklaus betont, dass die Darstellung der Skier aus Unachtsamkeit der Redaktion entstanden ist und anerkennt, dass die Bilder den Eindruck von Produkteplatzierung erwecken können. Die Redaktion erhält die Weisung, die bestehenden Richtlinien strikt einzuhalten.

Ombudsmann Roger Blum ist ebenfalls der Auffassung, dass es sich um unentgeltliche Schleichwerbung handelt. Als mildernden Umstand führt er an, dass Skier grundsätzlich immer Marken-Ski sind und dass es sich um ein privates Sportgerät handelt, das nicht mit Produktionsgelder von SRF bezahlt worden ist. Ausserdem war der Werbeeffekt nicht beabsichtigt, sondern eine Folge redaktioneller Unachtsamkeit. Blum begrüsst, dass die Redaktion auf eine striktere Einhaltung der Richtlinien pocht.


Schlussbericht Ombudsstelle 5375

Zur Sendung «SRF bi de Lüt – Winter Wunderland» vom 16. Februar 2018


Text: SRG.D/lh

Bild: SRF

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