SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Tatort»-Folge «Unter Kriegern» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 9. April 2018 haben Sie die «Tatort»-Folge «Unter Kriegern» vom 8. April 2018 beanstandet. Ihre Eingabe erfüllt die formalen Voraussetzungen an eine Beanstandung. Somit kann ich auf sie eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

Diese Folge vom Tatort ist unglaublich ! Nachdem fast in jedem Tatort nur noch blankes «Morden und Gewaltszenen» verherrlicht werden, versucht man unsere Kinder noch zu verrohen. Ist es das Ziel der SRF eine Anleitung zur «Verrohung unserer Kinder» zu senden? Um nachher scheinheilig über tragische Ereignisse berichten zu können? Ich fordere die Verantwortlichen auf - diese Tendenz sofort zu stoppen.

B. Ihre Beanstandung wurde der zuständigen Redaktion zur Stellungnahme vorgelegt. Frau Nathalie Jancso, stellvertretende Redaktionsleiterin Einkauf Film und Serien schrieb:

Auf Ihre Bitte um eine redaktionelle Stellungnahme zur Beanstandung von Herrn X gehen wir hiermit gerne ein.

Die Frage nach der Gewaltdarstellung im Fernsehen und insbesondere im Krimi beschäftigt uns regel­mässig, der Tatort steht dabei besonders unter Beobachtung, da er von einem breiten Publikum jeden Sonntagabend geschaut wird. Macher der seit bald 50 Jahren etablierten Krimi-Reihe haben sich seit jeher zum Ziel gesetzt, die Komplexität der Wirklichkeit und relevante gesellschaftliche Themen in den Geschichten zu widerspiegeln. Dazu gehört, dem Genre entsprechend, das Phänomen der Gewalt in seinen unterschiedlichsten Facetten.

Im Fall von «Tatort – Unter Kriegern» kommt hinzu, dass die Gewalt von einem 12-jährigen Jungen ausgeübt wird, der psychopathische Züge trägt und offenbar keine Empathie gegenüber seinen Mit­menschen empfindet. Wir haben volles Verständnis dafür, dass die Charakterisierung eines jugendli­chen Mörders ohne jede moralische Schranken als schwer erträglich wahrgenommen wird. Dessen Verrohung ist zu einem Teil wohl einer bereits vorhandenen Veranlagung zuzuschreiben, wie gegen Ende des Filmes evident wird. Doch hauptsächlich wird sie klar in seiner Umgebung verortet und von dieser verstärkt: Er ist umgeben von einer Gesellschaft, die leistungsgetrieben und elitär ist und keine Schwächen zulässt. Erschwerend kommt hinzu, dass sein Verhalten von seiner näheren Umgebung, dem zerrüttetem Elternhaus - dem übergriffigen Vater und der schwache Mutter - weder erkannt noch bestraft wird.

«Unter Kriegern» thematisiert damit, zu was ein Mensch als Produkt seiner Umgebung fähig ist. Dabei wird unserer Meinung nach aber nie zur Verrohung aufgefordert. Vielmehr werden durch das Aufzei­gen von vielen Faktoren, die den Jungen zu seiner Tat treiben bzw. ihn nicht davon abhalten, die Aus­wirkungen einer solchen empathielosen Gesellschaft aufgezeigt. Durch die starke und aufrüttelnde Inszenierung von Grimmepreisträgerin Hermine Huntgeburth wird der Finger auf den wunden Punkt gelegt: Die Figuren, die als Täter in Frage kommen, werden als abschreckendes Beispiel gezeigt. Die aufklärende Seite, die ermittelnden Kommissare hingegen sind geschockt von der Tat und weigern sich auch lange, diese dem Jungen allein zuzuschreiben. Darin spiegeln sich die Empfindungen des Publikums.

Ohne Frage ist «Unter Kriegern» eine Tatort-Folge, die ein sehr schwieriges und kontroverses Thema aufgreift. Die Gratwanderung zwischen dem Erzeugen von Spannung und einer gewissen Realitäts­nähe auf der einen Seite und dem Respekt gegenüber dem moralischen und ästhetischen Empfinden der Zuschauer auf der anderen Seite, ist nicht immer einfach. Dafür sind die Sehgewohnheiten, die Bedürfnisse und die Sensibilitäten der Millionen von Tatort-Zuschauern schlicht zu verschieden. Es ist letztlich nicht möglich, dass jeder Tatort von allen Zuschauern weder als verharmlosend noch als schockierend empfunden wird.

SRF produziert den Tatort in Produktionsgemeinschaft mit der ARD und dem ORF. Von den 36 Tatort­folgen pro Jahr werden zwei Folgen vom Schweizer Radio und Fernsehen produziert. Die restlichen Folgen sind sogenannte Übernahmen und werden von den deutschen, respektive österreichischen Re­daktionen verantwortet. Das heisst konkret, dass wir auf die Inhalte der einzelnen Filme keinen Ein­fluss haben, auch wenn gewisse Themen und Probleme übergreifend diskutiert werden. Trotzdem übernehmen wir für die Ausstrahlung dieser Filme die volle Verantwortung. Alle Tatorte werden vom Jugendschutzbeauftragten der ARD für ein Publikum ab 12 Jahren geprüft und frei gegeben.

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen möchten wir Sie bitten, die Beanstandung abzuweisen.

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie sich an den psychischen und physischen Brutalitäten, die in vielen «Tatort»-Folgen gezeigt oder zumindest angedeutet werden, stören. Als regelmässiger «Tatort» Zuschauer frage ich mich manchmal auch, ob ich mir das am Sonntagabend antun soll. Es gibt mehrere Möglichkeiten, darauf zu reagieren: Man setzt sich – wie Sie dies mit dieser Beanstandung tun – dafür ein, dass die Brutali­tät aus dem Programm verschwindet. Man verzichtet einfach darauf, sich solche Krimis anzuschauen oder man konfrontiert sich damit.

Der «Tatort» ist eine Fernseh-Kriminalreihe von ARD, ORF und SRF. Es gibt ihn seit bald einmal 50 Jahren. Mittlerweile wurden 1057 Folgen gedreht (Stand 6. Mai 2018). Beim «Tatort» werden gemäss Konzept immer wieder gesellschaftlich aktuelle, brisante und auch heikle Themen in einer po­pulären Form aufgenommen. Wie die stellvertretende SRF-Redaktionsleiterin Einkauf Film und Serien, Frau Nathalie Jancso, schreibt, haben die Verantwortlichen sich seit Beginn weg zum Ziel gesetzt, «die Komplexität der Wirklichkeit und relevante gesellschaftliche Themen in den Geschichten zu wider­spiegeln».

So geschieht das auch in der von Ihnen beanstandeten «Tatort»-Folge. Der schwer gestörte, aber in­telligente 12jährige Schüler Felix Voss lockt den Kameraden Malte Rahmani in einen Keller und schliesst ihn dort in einen alten Heizungskessel ein. Der Eingeschlossene verdurstet qualvoll. Im Film, der mit vielen Rückblenden arbeitet, wird das schwer zerrüttete Elternhaus von Felix in verschie­denen Szenen gezeigt. Vater Joachim, ein krankhaft leistungsorientierter Sportfunktionär und seine Mutter Meike, eine hochsensible und unscheinbare Frau durchleben miteinander in ihrer Ehe die Hölle auf Erden.

Das Publikum gewinnt rasch einen tiefen Einblick in die seelischen Abgründe der Familie Voss. Diese werden mit jeder Szene offensichtlicher und verstörender. Katharina Riehl von der «Süddeut­schen Zeitung» hält in ihrer Kritik fest: «Alles an dieser Geschichte ist extrem, die Gnadenlosigkeit des Mordes, die Situation in der Familie Voss, der schwer gestörte Sohn und der noch schwerer ge­störte Stiefvater. Die Geschichte ist zu drastisch, um langweilig zu werden, aber sie berührt nicht. Alles ist so stark gezeichnet, so brutal unmenschlich, dass man als Zuschauer keinen Zugang fin­det»[1]. Offenbar scheint die «Tatort»-Folge bei gewissen Zuschauern das Mass an Erträglichkeit über­schritten zu haben, so dass sie keinen Zugang mehr zum gezeigten Inhalt finden. Die drastisch zuge­spitzte, konstruierte Geschichte überdreht förmlich. Die Protagonisten, die als mögliche Täter wäh­rend des Krimis in Erscheinung treten, werden allesamt als abstossende Gestalten dargestellt. Dem gegenüber sind die beiden Kommissare Janneke und Brix die längste Zeit von der grausamen Tat ver­stört und versuchen letztlich, dem Jungen die Schuld nicht alleine zuzuschreiben. Dieser lässt seinen gefassten Plan zur Tötung der verhassten Schulkameradin kurz vor Begehen der Tat denn auch fallen. Das entlastet das Publikum zum Schluss der «Tatort»-Folge.

Wie bereits erwähnt, werden sämtliche «Tatort»-Folgen vor der Ausstrahlung nach den Kriterien der «ARD-Grundsätze gegen Verharmlosung und Verherrlichung von Gewalt im Fernsehen»[2] und des Ju­gendschutzes für ein Publikum ab 12 Jahren geprüft und frei gegeben. Auch wenn ein Krimi wie der «Tatort» Gewaltszenen enthält, sehen Sie keine Gewalthandlungen, die zum reinen Selbst­zweck und ohne dramaturgische Begründungszusammenhänge in Szene gesetzt werden. Ge­walt wird keinesfalls als Mittel zur Konfliktlösung angepriesen. Zudem werden die Auswirkungen von Gewalt auf ihre Opfer nicht ausgeblendet. Einem mündigen oder beaufsichtigten Publikum, an das sich das Hauptabendprogramm ab 20.00 Uhr richtet, kann dieser Krimi also zugemutet werden. Dies auch deshalb, weil die brutale Tat im Verlauf des Krimis immer wieder kritisiert wird. Eine Ver­harmlosung der Gewalt oder eine Aufforderung zur Verrohung von Kindern kann ich nicht aus­machen.

Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass die Ombudsstelle keine Qualitätskontrolle vorzunehmen hat. Es ist nicht ihre Aufgabe, zu bewerten, ob die Ausstrahlung eines Filmes oder Krimis angebracht ist. Sie hat sie lediglich zu beurteilen, ob die geltenden gesetzlichen Bestimmungen verletzt wurden oder nicht. Vorwiegend geht es – wie im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) geregelt – um das Verbot, Gewalt zu verherrlichen oder zu verharmlosen (Art. 4 Abs. 1 RTVG). Die Ombudsstelle muss zudem bei der Behandlung einer Beanstandung die den Veranstaltern zustehende Programm­-au­tonomie gebührend Rechnung tragen (Art. 93 Abs. 3 der Bundesverfassung und Art. 6 Abs. 2 RTVG). Diese beinhaltet explizit auch die Freiheit in der Wahl eines Themas einer Sendung oder eines Beitrags und in der inhaltlichen Bearbeitung. Die Fernsehanstalt ist somit grundsätzlich frei, unab­hängig vom reellen Umfeld auch harte Krimis wie der von Ihnen beanstandete «Tatort» auszustrahlen – immer vo­rausgesetzt, dass – wie bereits erwähnt – Gewalt nicht verherrlicht oder verharmlost wird. Dies wurde meines Erachtens im beanstandeten «Tatort» eingehalten.

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass ich zwar für Ihre Reaktion Respekt und Verständnis habe, Ihre Beanstandung aber, soweit ich darauf eintreten konnte, nicht unterstützen kann.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehge­setzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfü­gung.


Manfred Pfiffner
Stellvertretender Ombudsmann


[1] http://www.sueddeutsche.de/medien/tatort-aus-frankfurt-sind-menschen-wirklich-so-1.3933892 [01.05.2018]

[2] http://www.ard.de/download/564052/ARD_Grundsaetze_gegen_die_Verharmlosung_und_Verherrlichung_von_
Gewalt_im_Fernsehen.pdf
[01.05.2018]

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