Pfarrerin Catherine McMillan steht im Studio und spricht über Prostitution. Im Hintergrund das Sendungslogo mit Sonnenauf- oder untergang
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Wort zum Sonntag» über Prostitution hat keine Bestimmungen verletzt

Die evangelisch-reformierte Pfarrerin Catherine McMillan sprach im «Wort zum Sonntag» vom 2. Juni 2018 über Prostitution. Ein Fernsehzuschauer sieht in den Äusserungen McMillans eine «verleumderische Kriminalisierung von legitimen Geschäften». Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandung nicht unterstützen, da der Beitrag weder journalistische noch gesetzliche Bestimmungen verletzt hat.

«Gekaufter Sex ist Missbrauch und Verletzung der Menschenwürde.» Diese Aussage von Pfarrerin Mc Millan hat dem Beanstander besonders missfallen. Damit würden seiner Meinung nach Verbrechen und Gewaltverbrechen unterstellt. Zudem verletze der Satz Art. 4.1 des Radio- und Fernsehgesetzes. Dieses besagt, dass Radio- und Fernsehsendungen die Grundrechte und Menschenwürde achten müssen.

Ombudsmann Roger Blum erklärt das so , dass Redaktionen von Sendungen die Würde von Menschen nicht angreifen oder herabmindern dürfen. Gemäss der gesetzlichen Bestimmung sei es für das Radio und Fernsehen jedoch nicht verboten, andere mögliche Täter (in diesem Fall Zuhälter und Freier) zu bezichtigen, sie würden die Menschenwürde verletzen ( in diesem Fall der Frauen, die sich prostituieren), hält Blum fest. Frau McMillan habe nicht die Menschenwürde verletzt, sondern für deren Achtung plädiert. Nach Auffassung von McMillan wird durch Prostitution ausserdem nicht nur die Würde der Frauen, sondern auch diejenige von Männern angetastet, schreibt Judith Hardegger, Redaktionsleiterin «Sternstunden», in ihrer Stellungnahme.

Die Kehrseite der Legalität

Catherine McMillan habe die Legalität von Prostitution explizit benannt, informiert Judith Hardegger. Die Pfarrerin sehe darin aber auch eine Gefahr, was sie im Anschluss an den beanstandeten Satz äusserte: «Gerade die Legalität des käuflichen Sexes vermittelt Männern, dass alles erlaubt ist, wenn sie nur dafür zahlen.» Die Pfarrerin geht zudem davon aus, dass bei Prostitution häufig Notlagen ausgenutzt würden.

Journalistisch gesehen war der beanstandete Beitrag ein Kommentar. Das «Wort zum Sonntag» vermittelt gemäss Hardegger jeweils einen «christlichen Kommentar zum Zeitgeschehen». Theologinnen und Theologen würden darin ihre theologisch informierte und christliche grundierte Meinung aussprechen und so zur Diskussion gesellschaftlicher Fragen beitragen. In der Sendung vom 2. Juni 2018 greife McMillan eine Debatte innerhalb der reformierten Kirche zum Thema Prostitution auf, so Hardegger.

Da weder Abstimmungen noch Unterschriftensammlungen zum Thema Prostitution anstünden, verletze McMillans Kommentar auch nicht die publizistischen Leitlinien von SRF, ist Judith Hardegger überzeugt. Roger Blum weist schliesslich darauf hin, dass die Kommentarfreiheit ebenfalls zur Medienfreiheit gehöre. Er kann die Beanstandung nicht unterstützen.


Schlussbericht Ombudsstelle 5486

Sendung «Wort zum Sonntag» vom 2. Juni 2018


Text: SRG.D/dl

Bild: Pfarrerin Catherine McMillan spricht über Prostitution. Aus der Sendung «Wort zum Sonntag» vom 2. Juni 2018. Screenshot, SRF

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