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Replay-TV erreicht die Politik

Fernsehen im Wiederholmodus wird beliebter. Damit lässt sich die Werbung überspringen – zum Missfallen der Fernsehsender, denen Einnahmen in Millionenhöhe entgehen. Nun greift das Parlament ein.

Wer einen WM-Knüller wegen einer unglücklichen Terminkollision nicht live mitverfolgen kann, hat heute Alternativen. Er oder sie kann später den ganzen Match schauen, bis zu sieben Tage im Nachhinein – dank zeitversetztem Fernsehen (Replay-TV). Während dessen Anteil 2013 in der Deutschschweiz noch bei bescheidenen 9 Prozent lag, ist er in der Zwischenzeit auf 24 Prozent gestiegen (Zahlen 2017). Sendungen in der Hauptsendezeit werden noch öfter zeitverschoben konsumiert. Allerdings dominiert immer noch die Live-Nutzung: Bezogen auf den gesamten TV-Konsum entfallen darauf 83 Prozent, wie die Stiftung Mediapulse schreibt.

Das zeitversetzte Fernsehen ermöglicht den Konsumenten nicht nur eine individuelle Nutzung, es erlaubt ihnen auch, die – häufig ungeliebten – Werbeblöcke zu überspringen – mit Folgen für die TV-Sender. Ihnen entgingen dadurch laut Schätzung des Branchenverbands 2017 Werbeeinnahmen von 110 Millionen Franken. Durch Vergleiche im Nutzungsverhalten zwischen Live- und zeitversetztem Fernsehen könne belegt werden, dass die Reichweite der Werbung durch die Verlagerung ins Replay-TV massiv zurückgehe, heisst es bei der Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen (IRF). Sie vertritt die SRG, private TV-Sender sowie ausländische Sender, die in der Schweiz empfangen werden.

Resultat täuscht

Ganz leer gehen die TV-Sender nicht aus. Fernsehverbreiter wie Swisscom, UPC und Zattoo müssen den Anstalten eine Entschädigung für das Replay-TV bezahlen. Diese beträgt für 2017 rund 8 Millionen Franken. Das sei viel zu wenig, monieren die Sendeanstalten. Entsprechend fordern sie ein höheres Entgelt. Die TV-Sender wollen dazu direkt mit den Nutzerverbänden verhandeln. Heute laufen diese Verhandlungen über Verwertungsgesellschaften. Die Fernsehsender erhoffen sich dadurch höhere Preise oder weniger Leistung (etwa Replay-TV nur für zwei Tage).

Noch lieber wäre es den Sendern aber, wenn sie einzeln mit Swisscom und Co. verhandeln könnten. Die Fernmeldekommission des Nationalrats hat dazu am Dienstag eine Tür geöffnet. Sie hat deutlich mit 17 zu 4 Stimmen (3 Enthaltungen) einen entsprechenden Antrag gutgeheissen. So sollen künftig die Verbreiter ohne Zustimmung des Senders Programme nur zeitgleich, unverändert und vollständig weiterverbreiten, wie die Kommission mitteilt. Das heisst, der Replay-Modus wäre grundsätzlich verboten. Die Mehrheit wolle damit insbesondere erreichen, dass die Schweizer TV-Sender die Bedingungen für die Übernahme ihrer Programme ins zeitversetzte Fernsehen mit den betroffenen TV-Verbreitern selbst verhandeln dürften, heisst es in der Mitteilung der Kommission.

Letztes Wort noch offen

Die klare Zustimmung zu dieser Änderung des Fernmeldegesetzes spiegelt indes die Stimmungslage in der Kommission ungenau. Etliche Nationalräte äusserten sich auf Anfrage dahingehend, dass sie noch unsicher sind. «Ich habe meine Meinung noch nicht abschliessend gemacht», sagt etwa FDP-Nationalrat Thierry Burkart. Das Thema müsse noch vertieft angeschaut werden, das letzte Wort sei in dieser Sache noch nicht gesprochen. Parteikollege Kurt Fluri spricht von einem Dilemma. Er habe ein gewisses Verständnis für die Haltung der TV-Sender. Man wolle schliesslich Fernsehsender, die nicht nur über Gebühren, sondern auch über Werbung finanziert seien. Es sei aber noch unklar, ob ein Verbot ein angemessener Eingriff sei, sagt Fluri. Er will nun einen Bericht zum Thema vom Bundesamt für Kommunikation abwarten.

Die Gegner halten den Entscheid für rückwärtsgewandt. Zudem sei das Fernmeldegesetz der falsche Ort für eine solche Regelung. Diese gehöre in das Urheberrechts- oder Mediengesetz. Die Gegner weisen zudem darauf hin, dass das Werbevolumen seit der Einführung des zeitversetzten Fernsehens (2012) insgesamt gestiegen sei. Dieser Anstieg mache die Rückgänge jedoch nicht sichtbar, da zahlreiche neue Sender hinzugekommen seien, entgegnet der Verband der TV-Sender. Die Kommission wird das Thema im August wieder behandeln.


Dieser Artikel erschien am 3. Juli 2018 in der Neuen Zürcher Zeitung


Text: Christoph Forster und Lukas Mäder

Bild: SRG.D

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