SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Sendung «Wenn Landfrauen reisen», 2/3: Texas, USA beanstandet (I)

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Mit Ihrer E-Mail vom 9. Dezember 2018 beanstandeten Sie die Sendung «Wenn Landfrauen reisen», 2/3: Texas, USA (Fernsehen SRF) vom 7. Dezember 2018.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Am Freitag, 7.12.2018 wurde im SRF eine Folge der Sendung ‹Landfrauen› ausgestrahlt produziert im Auftrag von SRF, Episode Texas. Im Rahmen dieser Sendung, wurden unter Beisein der beiden Landfrauen aus der Schweiz von dem amerk. Farmer u.a. folgende, nach Schweizer TschG verbotene, Handlungen vorgenommen:

Enthornen mit Bolzenschneidere ohne Betäubung

Fixieren des Kalbes mit dem Kopf in einem Fixierer (eine Art Guillotine)

Kastrieren ohne Betäubung

Antibiotikaabgabe ad libidum

Das betroffene, in der Sendung gezeigte Tier zeigte alle Anzeichen sehr starken physischen und psychischen Leidens, Lautäusserung und Schaum im Maul.

Eine der teilnehmenden Landfrauen beteiligte sich punktuell an diesen Handlungen und nahm obendrein einen der abgeschnittenen Hoden als Souvenir mit und hätte sich damit, wenn in der Schweiz gehandelt, strafbar gemacht.

Die tierschützerische Problematik wurde in der Sendung mit keinem Wort erwähnt.

SRF hat einen Service-Public- Auftrag und wird obendrein hauptsächlich durch Gebührengelder finanziert. Gewalt gegen Tiere und das Verletzen ihrer Würde zu Unterhaltungszwecken in einer von SRF produzierten Sendung zu zeigen ist. m.E. nicht mit der schweiz. Gesetzgebung vereinbar.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die Sendung antwortete Frau Danielle Giuliani, Executive Producerin, Abteilung Jugend – Familie – Unterhaltung:

«Gemäss Formatbeschrieb reisen zwei ehemalige Landfrauen aus der ‹SRF bi Lüt›-Serie in ein unbekanntes Land. Dabei lernen die beiden Schweizer Landfrauen fremdländische Kulturen im ruralen Umfeld des bereisten Landes kennen, sei es kulinarisch oder in der Landwirtschaft. Dazu gehört auch der Umgang mit Nutztieren auf einem bäuerlichen Betrieb. Das SRF bildet die Kultur des fremden Landes ab, so wie sie ist. Die Sequenz, in der die Kälber auf der texanischen Ranch fixiert, enthornt und kastriert werden, mag für einen Schweizer Zuschauer irritierend wirken, entspricht jedoch der Realität in den USA. Bei uns wäre diese Methode der Kastration von Kälbern ohne Betäubung gemäss dem Schweizer Tierschutzgesetz undenkbar. Die Landfrauen geben dazu ihre klare Meinung ab und kritisieren das Vorgehen. Auch zu Wort kommt der texanische Rancher, welcher seine Sicht im Umgang mit seinen Tieren darstellt. Die Meinungen beider Seiten sind somit abgebildet, was dem Zuschauer Raum für eine Meinungsbildung zulässt.

Argumentation

Die Redaktion will die beschriebenen unterschiedlichen Gebräuche der Tierhaltung ganz bewusst nicht ausklammern. Allerdings haben wir versucht, die Enthornung, die Kastration sowie das Branding der Kälber soweit wie möglich zurückhaltend zu filmen. Uns ist es wichtig, durch Äusserungen der beiden Landfrauen unsere kritische Haltung zu dieser Form des Umgangs mit den Kälbern zu manifestieren.

Es ist nicht die Aufgabe einer Unterhaltungssendung, solche Gebräuche anderer Landwirtschafts-Kulturen, dass in den USA unter anderem zum Beispiel das Antibotikum ‘Ad Libidum’ den Kälbern verabreicht wird, zu massregeln. Wir erzählen die Geschichte jedoch ganz bewusst aus der Perspektive der Landfrau Agnes Koch aus Gonten im Appenzell. Agnes Koch äusserst klar und deutlich ihr Entsetzen zum Umgang mit dem Kalb und lässt die Zuschauerschaft an ihren Gefühlen teilnehmen. Sie erhält in dieser Sequenz deshalb auch deutlich die meiste Sendezeit. Damit zeigen wir klar unsere kritische Haltung. Auch die zweite Landfrau Barbara Gerber ordnet das Geschehen innerhalb der Sequenz ein und stellt beispielsweise fest, dass dieser Umgang mit Tieren nach Schweizer Tierschutzgesetz undenkbar wäre und dieses Vorgehen gegenüber der Schweiz wie Tag und Nacht sei. Dass Barbara Gerber das Tupperware mit den Hoden als Souvenir mitnehme, wurde inhaltlich nie in diesem Sinne gedreht und ist eine reine Interpretation des Beanstanders. Die Kalbshoden werden aufbewahrt, um daraus später eine kulinarische Spezialität zuzubereiten. Ausserdem äussert Barbara Gerber – mit der Tupperware in der Hand – klar ihr Urteil: ‹S Branding isch weniger schlimm als das da (auf Tupperware klopfend) – das da isch heftig!› (TC 23.35).

Ein wichtiger Teil des Formates ist unter anderem die fremdländische Kulinarik des bereisten Landes. Nebst den fremden Praktiken in der Tierhaltung wollen wir ebenso den kulinarischen Aspekt dieses Gebrauchs abbilden. Stierhoden (‘spanische Nierli’) sind nicht nur in den USA als Delikatesse bekannt. Auf der texanischen Farm werden sie nur ein bis zwei Mal im Jahr zubereitet und gelten als besondere Spezialität. Beide Landfrauen haben auch dazu ihre Vorbehalte. Agnes Koch verweigert das Probieren der sogenannten ‘Delikatesse’, während Barbara Gerber – die Neugierigere der beiden – davon probiert.

Im Sinne der Ausgewogenheit kommt auch der amerikanische Rancher als Gegenposition zu Wort. Er erklärt und verteidigt aus seiner Sicht seine Arbeitsmethoden und den Umgang mit seinen Tieren. Dabei wird erkennbar, dass er sich vor der Kamera rechtfertigen muss, respektive der Redaktor ihn kritisch befragt hat. Den Vorwurf, dass die Kommentarstimme nicht genügend auf die – aus Schweizer Sicht – problematischen Tierschutzverhältnisse eingeht, können wir teilweise nachvollziehen. Wortlaut der Erzählstimme: Diesen Satz hätte man pointierter formulieren können. Zu erwähnen ist jedoch, dass Barbara Geber vor diesem Off-Kommentar sich abwendet und <Nei, nei, nei!> ruft. Agnes Koch hält sich die Ohren zu und entfernt sich. Ihr Verhalten und ihre Reaktionen bilden somit den Kontext der Sequenz.

Fazit

Ihre Betroffenheit und dass die Sequenz verstörend wirken kann, können wir gut nachvollziehen. Wir bilden beim Format ‹Wenn Landfrauen reisen› in erster Linie kulturelle Traditionen in fremden Ländern ab. Es geht dabei nicht um eine Wertung der Sitten und Gebräuche im Ausland. Durch die klare Fokussierung der Protagonistin Agnes Koch, die ihr Entsetzen über die Behandlung der Kälber deutlich äussert, sind wir überzeugt, unsere Haltung und Kritik Kund getan zu haben.>

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Der Film über die Reise der beiden Landfrauen Agnes Koch aus Gonten (AI) und Barbara Gerber aus Zollbrück (BE) auf eine Ranch in Texas ist gute Unterhaltung mit viel Emotionen. Er bringt dem Publikum die beiden Schweizer Frauen sowie die Landschaften, Mentalitäten und Bräuche von Texas nahe. Er macht deutlich, dass in Texas rohere Sitten herrschen als in der Schweiz, wird doch gesagt, dass Texas mit Hilfe der Waffen entstanden sei und dass die Waffe eine Selbstverständlichkeit sei nicht für den Schießsport, sondern für die Selbstverteidigung. So hätte es in der Schweiz im 19. Jahrhundert auch getönt, aber Helvetien hat sich weiterentwickelt. Und dies gilt auch für den Tierschutz.

Eine Unterhaltungssendung ist keine politische Sendung. Aber auch Unterhaltungssendungen haben sich an den Grundrechten, am Radio- und Fernsehgesetz, an der Medienethik und an den publizistischen Richtlinien von SRF zu orientieren. Die Szenen, in denen in dem Film Kälber ohne Betäubung gebrandet, enthornt und kastriert werden, sind heftig. Die Tiere leiden ganz offensichtlich. Es stimmt zwar, dass die Szenen zurückhaltend gefilmt werden. Es stimmt auch, dass sich Agnes Koch durch deutlichen Protest distanziert und dass sie durch den Vorgang emotional heftig geschüttelt wird. Das reicht aber nicht, zumal Barbara Gerber das Geschehen eher auf die leichte Schulter nimmt. In abgeschwächter Form wiederholt sich die Konstellation bei der Zubereitung und beim Essen der Kalbshoden, ähnlich beim Fischen. Keine Frage, dass man die texanischen Bräuche und Verhaltensweisen zeigen muss. Die Frage ist aber, wie sie eingeordnet werden. Der Protest einer der Landfrauen reicht meines Erachtens nicht.

Die Schweiz unterscheidet zwar zwischen Menschenrechten und Tierrechten, aber die billigt den Wirbeltieren eine eigene Würde zu. Dies kommt in zwei Artikeln der Bundesverfassung zum Ausdruck: Artikel 80 behandelt den Tierschutz, Artikel 120 redet im Zusammenhang mit Gentechnologie von der «Würde der Kreatur». [2] Die Artikel lauten:

Art. 80 Tierschutz

1 Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz der Tiere.

2 Er regelt insbesondere:
a. die Tierhaltung und die Tierpflege;
b. die Tierversuche und die Eingriffe am lebenden Tier;
c. die Verwendung von Tieren;
d. die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen;
e. den Tierhandel und die Tiertransporte;
f. das Töten von Tieren.

3 Für den Vollzug der Vorschriften sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehält.

Art. 120 Gentechnologie im Ausserhumanbereich

1 Der Mensch und seine Umwelt sind vor Missbräuchen der Gentechnologie geschützt.

2 Der Bund erlässt Vorschriften über den Umgang mit Keim- und Erbgut von Tieren, Pflanzen und anderen Organismen. Er trägt dabei der Würde der Kreatur sowie der Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt Rechnung und schützt die genetische Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten.

Im Tierschutzgesetz[3] benennt der Bund als Zweck des Erlasses, «die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen» (Art. 1). In Artikel 3 steht: «Die Würde des Tieres wird missachtet, wenn eine Belastung des Tieres nicht durch überwiegende Interessen gerechtfertigt werden kann. Eine Belastung liegt vor, wenn dem Tier insbesondere Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, es in Angst versetzt oder erniedrigt wird (...).» Solche Missachtungen werden nach Artikel 26 mit Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafen geahndet.

Diese Gesetzgebung kommt nicht aus dem Nichts; sie wurde dem Schweizer Volk nicht von irgendwelchen fremden Geistern aufoktroyiert. Sie ist vielmehr Ausdruck der gesellschaftlichen Moral, das Resultat dessen, was mehrheitlich als richtig empfunden wird. Sie ist common sense.

Nun geht es überhaupt nicht darum, die Texaner wegen ihrer anderen Auffassung zu verurteilen und sie als schlechtere Menschen hinzustellen. Aber Sendungen von SRF werden für das Schweizer Publikum gemacht. Darum können Recht, Ethik und Moral, die in der Schweiz gelten, zum Maßstab genommen werden. Die Redaktion hätte sich daher im Off-Kommentar viel deutlicher von den texanischen Praktiken distanzieren müssen. Da sie das nicht getan hat, unterstütze ich Ihre Beanstandung.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/play/tv/wenn-landfrauen-reisen/video/wenn-landfrauen-reisen-23-texas-usa?id=6bbc38b5-bcd3-45d1-8933-6bf41e140295

[2] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html

[3] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20022103/index.html

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