Illustration: Zeigefinger streckt sich in die Luft
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Berichterstattung über Russland, die Ukraine und die USA allgemein beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 27. Dezember 2018 beanstandeten Sie generell die Berichterstattung von Radio und Fernsehen SRF über Russland, die Ukraine und die USA und konkret jene über den angekündigten Abzug der US-Truppen aus Syrien.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Einmal mehr beschwere ich mich über die proamerikanische Berichterstattung in Ihren Medien.

Als Beispiel nehme ich erstens die Berichterstattung betreffend den Truppenabzug der US-Soldaten aus Syrien. In keinem diesen Bericht wird erwähnt dass sämtliche US-Soldaten völkerrechtswidrig in Syrien sind. Ich habe diese Frage in den letzten Tagen 3 mal den Verfasser eines Berichtes und Teilnehmer eines Interviews im Radio gestellt. Sie erhalten meine Anfrage an Herrn Freddy Gsteiger in der Beilage. Auch nach mehrmaligen Nachfragen habe ich bis heute keine Antwort auf meine simple Frage erhalten. Weshalb wird das Wort völkerrechtswidrig NIE in Zusammenhang mit den USA erwähnt. Ich verweise auf einen Bericht betreffend des Vorfalls mit ukrainischen und russischen Schiffen. In diesem Bericht wurde einmal mehr explizit die völkerrechtswidrige Annektion der Krim Russlands erwähnt. Weshalb wird nun in Berichten über US-Soldaten in Syrien dies nicht erwähnt, dass diese sich dort völkerrechtswidrig befinden. Es gibt weder ein UN-Mandat noch eine Hilfegesuch der legitimen syrischen Regierung. Somit völkerrechtswidrig. Dieser Fakt wird bei Russland immer erwähnt bei den USA jedoch NIE. Man legt doch immer soviel Wert auf das Völkerrecht wenn es um Russland geht, was auch korrekt ist. Warum kümmert man sich den NIE um das Völkerrecht wenn es um die USA geht.

Weiter finde ich es unerhört, dass man keine Antwort erhält auf eine Frage. Schlussendlich MUSS ich ja Billag bezahlen und sehe mich so im Recht eine Antwort zu erhalten. Der Lohn wird auch aus meiner Tasche bezahlt. Ich bin nicht bereit für US-hörige Propaganda bezahlen zu müssen ohne Antworten zu erhalten.

Zweitens bemängle ich die Neutralität der Ombudsstelle und Herr Blum an. Ich verweise auf meine Beanstandung Fall Nr. 5569.[2] Diese wurde abgewiesen, was ich auch so akzeptiere. Was ich jedoch nicht akzeptiere ist, dass Herr Blum in seinem Bericht behauptet, dass Russland aggressiver in militärischen und geheimdienstlichen Operationen als die USA sind. Auf diese Behauptung habe ich nochmals eine Mail geschrieben, da Herr Blum zum Schluss so freundlich war zu erwähnen, dass er für Fragen gerne zur Verfügung steht. Ich war so frei und habe meine Fragen gestellt, jedoch ebenfalls bis heute keine Antwort erhalten. In meinem Mail, dass Sie ebenfalls in der Beilage erhalten habe ich die Behauptung dass Russland aggressiver ist als die USA bemängelt.

Die Fakten sprechen eine andere Sprache.
Die USA hat in den letzten 10 Jahren 7 Länder völkerrechtswidrig bombardiert.
Die USA hat in den letzten 10 Jahren mittels Drohnen tausende unschuldige Zivilisten ermorden lassen, ohne Anklage, Prozess oder Urteil. Rechtsstaatlichkeit
Die USA musste zugeben, dass Sie Folter angewandt haben. Guantanamo
Die USA hört mittels Ihren Geheimdiensten praktisch die ganze Welt ab, (Snowden, Vault 7)

Das sind nur die Highlights. Aufgrund dieser Fakten zu behaupten, dass Russland aggressiver in militärischen und geheimdienstlichen Operationen ist als die USA ist somit eindeutig falsch. Ich weiss auch dass Russland nicht heilig ist und es ebenfalls schlimme und illegale Operationen durchführt. Aber in keiner Weise in dem Mass wie die USA wie die oben genannten Fakten ganz klar belegen. Aus dieser Behauptung folgen mir nur zwei mögliche Schlüsse. Entweder kennt kein Journalist beim SRF die Fakten oder Sie werden nicht beachtet. Beides zeugt nicht von Qualitätsjournalismus. Entweder ist es Unwissen oder gezielte Desinformation und gefährliche Halbwahrheiten.

Der Auftrag des SRG ist neutrale und objektive Berichterstattung und die harten Fakten zu benennen. Dies passiert jedoch nur im Falle Russlands und nicht im Falle der USA. Aus meiner Sicht verletzten Sie Ihren Auftrag für den Sie vom Staat und Steuerzahler finanziert werden. Sie verbreiten aus meiner Sicht proamerikanische und NATOkonforme Nachrichten. Das kann ich als Gebührenzahler nicht akzeptieren. Ich verlange daher Ihrerseits eine kurze Stellungnahme und die Beantwortung meiner Frage weshalb das Wort völkerrechtswidrig nie im Zusammenhang mit den USA geschrieben wird. Ich hoffe zumindest von Ihnen eine Antwort zu erhalten. Anscheinend sind die Redakteure des SRG leider nicht in der Lage dies zu tun. Kritische Fragen werden nicht beantwortet. Das sollte jedoch nicht der Fall sein wenn man sich schon als objektiv und neutral und als Qualitätsmedium bezeichnet

Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen und Verständnis meines Unmutes.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für SRF antwortete Herr Franz Lustenberger, ehemaliger stellvertretender Redaktionsleiter der «Tagesschau»:

Mit Mail vom 27. Dezember hat Herr X eine Beanstandung zur Berichterstattung der Tagesschau über die Ankündigung zum US-Truppenrückzug aus Syrien in den Sendungen vom 19. und 20. Dezember 2018 eingereicht.

Tagesschau vom 19. Dezember

Die Tagesschau hat aktuell mit einem kurzen HD-in (vom Moderator gelesene Nachricht) die Ankündigung des Truppenabzugs gemeldet (ab 06:13). In wenigen Sätzen werden die Fakten vermittelt. Die Information ist sachgerecht und nicht ‘pro-amerikanisch’ gefärbt.

Tagesschau vom 20. Dezember

Die Sendung am Folgetag der Ankündigung widmet sich ausführlich dem Entscheid und den möglichen Folgen und Konsequenzen für das Kriegsgeschehen in Syrien und die umliegenden Staaten.
Im ersten Bericht werden unmittelbare Reaktionen der kurdischen Bevölkerung in Syrien selber sowie von Präsident Wladimir Putin gezeigt. Der Beitrag erwähnt zudem die jetzige territoriale Situation in Syrien selber. Im zweiten Beitrag analysiert Roland Popp, Fachexperte für Sicherheitsfragen und den Nahen Osten die Folgen des Entscheides für die kurdische Minderheit in Syrien sowie die Auswirkungen auf den weiteren Kriegsverlauf und das Machtgefüge in und um Syrien.

Beide Sendungen richten den Blick also nicht zurück, also nicht auf die Geschichte des langjährigen Engagements der USA in diesem Krieg oder die rechtliche Beurteilung dieses militärischen Engagements. Die Sendung vom 20. Dezember, also vom Folgetag, richtet den Blick explizit nach vorne: Was sind die aktuellen Reaktionen, welche Konsequenzen können sich aus dem Schritt ergeben, was bedeutet dieser für das Mächtegleichgewicht in der Region, welche Folgen hat das für die betroffene Minderheit der Kurden?

Aufgabe der Tagesschau

Die Tagesschau hat in den beiden beanstandeten Sendungen den Fokus auf das aktuelle Geschehen und die Folgen gelegt. Sie kommt damit ihrem Auftrag nach, über das Geschehene zu berichten, es zu erklären und einzuordnen. Bei Entscheiden von militärisch-strategischer Tragweite interessiert vor allem, was diese für die Zukunft und konkret für die Menschen bedeutet. Dieser Fokus ist aus Sicht der Redaktion der Richtige.

Völkerrecht

Schweizer Fernsehen SRF hat in der Vergangenheit den Aspekt des Völkerrechtes in Bezug zum Kriegsgeschehen in Syrien nicht ausgeblendet. So hat die Sendung 10v10 hat am Vorabend des US-Militärschlages im April 2018 diese Thematik mit einem Völkerrechtler vertieft behandelt. Sie hat sich konkret mit der Frage beschäftigt, wann ein militärischer Angriff ohne UNO-Mandat legitim sei.[3]

Es gibt völkerrechtliche Konzepte, die bei einem militärischen Eingreifen ohne UNO-Mandat herangezogen werden können. Die ‘humanitäre Intervention’ diente als Begründung für den Nato-Einsatz während des Kosovo-Krieges. Heutzutage spricht man unter Völkerrechtlern eher vom Konzept der ‘Responsability to Protect’, also der Verantwortung, Menschen zu schützen. Angesichts der Gräuel, welche die Terrormiliz IS in den von ihr eroberten Gebieten während Jahren an der Zivilbevölkerung verübte, kann das Engagement verschiedener Staaten gegen diese Terrorgruppe durchaus als gerechtfertigt betrachtet werden. Vor allem aufgrund der Tatsache, dass die syrische Regierung nicht oder nur ungenügend in der Lage war, die eigene Bevölkerung vor dieser Miliz zu schützen.

Allerdings steht das Konzept der ‘Responsability to Protect’ in Widerspruch zum in der UNO-Charta verankerten Grundsatz der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates. Im Syrienkrieg sind schon längst verschiedenste Staaten involviert; dieses Gebot der Nichteinmischung ist schon längst nur noch Makulatur.

Der Völkerrechtler kommt im 10v10-Beitrag zum Schluss, dass ein westlicher Militärschlag gegen Syrien <streng dogmatisch gesprochen wahrscheinlich nicht völkerrechtskonform> sei. Aber was ist die reine Lehre in einem Krieg, in dem von allen Seiten das humanitäre Völkerrecht missachtet wird?

Die Sachlage in Bezug auf das Völkerrecht in Syrien ist also nicht derart klar, wie dies der Beanstander schreibt. Das Schweizer Fernsehen SRF ist aber offen, die Thematik des Völkerrechtes mit der Beendigung des Krieges und der Befriedung des Landes wieder aufzugreifen. Zu hoffen ist auch, dass dieser Krieg später einmal in einem internationalen Gerichtsverfahren aufgearbeitet und dabei alle Aspekte berücksichtigt werden.

Fazit

Die Tagesschau hat sachlich über den Entscheid von Präsident Donald Trump, die US-amerikanischen Truppen aus Syrien abzuziehen, berichtet. Sie hat dabei den Fokus auf den Entscheid sowie die Konsequenzen für die Minderheit der Kurden, dem «Verbündeten» der USA im Syrienkrieg und die Konstellation der kriegführenden Mächte gelegt. Diese Fokussierung ergibt sich aus dem Auftrag der Tagesschau, das Geschehen für das Publikum zu erklären und einzuordnen.

Auf die weiteren Punkte der Beanstandung – Mailwechsel mit Radio SRF und Kritik an der Ombudsstelle – gehe ich nicht ein.

Ich beantrage, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Sachverhalts. Zuerst ein Wort zu Ihrer Kritik, dass Sie weder von Herrn Fredy Gsteiger, stellvertretender Chefredaktor von Radio SRF, noch mir eine Antwort auf Ihre diversen e-Mails erhielten. Ich verstehe sehr gut, dass ein vielbeschäftigter Journalist keine Lust hat, sich hinzusetzen und ellenlange Begründungen zu formulieren, wenn Sie zum Voraus schreiben: «Bin gespannt auf Ihre erneute faule Ausrede, Herr Gsteiger». Wie soll man den Dialog mit Ihnen ernst nehmen, wenn man weiß, dass Sie ja sowieso jedes Argument als faule Ausrede taxieren? Auch ich hätte Anlass gehabt, den Dialog mit Ihnen abzubrechen, schrieben Sie doch als Reaktion auf den Schlussbericht, in dem ich Ihre frühere Beanstandung nicht unterstützt hatte: «Wer beißt schon die Hand, die einem füttert», unterstellten mir also, dass ich bestechlich sei. Außerdem nannten Sie meinen Schlussbericht «faktenfreien Schmierenjournalismus», was nicht sehr freundlich ist. Trotzdem wollte ich Ihnen antworten, kam aber wegen Überlastung mit Beanstandungen, für die die Frist ablief, bis jetzt nicht dazu. Dafür entschuldige ich mich. Sie erhalten nun meine Antwort innerhalb dieses Schlussberichts.

Im letzten Schlussbericht ging es nur um Geheimdienst-Aktivitäten, nicht um Militärinterventionen. Ich schrieb, dass sich Russland in die Rolle als Großmacht zurückkämpft und im Geheimdienst-Bereich aggressiver aktiv ist als andere. Wenn Sie, dem widersprechend, aufzählen, wo die USA überall militärisch intervenierten, dann vergleichen Sie Äpfel mit Birnen. Um aber auch darauf zu antworten, möchte ich Sie daran erinnern, dass Russland

  • 1992 in Transnistrien militärisch intervenierte und damit die moldawische Souveränität verletzte;
  • 1992 ff. in Tadschikistan militärisch aktiv war, ebenfalls ein souveränes Land;
  • 1994-1996 und 1999-2009 auf brutale Weise Krieg gegen Tschetschenien führte;
  • 2008 eine Militärintervention in Südossetien unternahm und damit die georgische Souveränität verletzte;
  • 2014 die Krim annektierte und in der Ostukraine mit Truppen aktiv wurde, folglich die ukrainische Souveränität verletzte.

Daraus ergibt sich, dass sich die beiden Mächte USA und Russland in Bezug auf völkerrechtswidriges Verhalten durchaus ebenbürtig sind. Ich gebe Ihnen allerdings Recht, dass man in den Medien (und gerade auch in Sendungen von Radio und Fernsehen SRF) völkerrechtswidriges Verhalten benennen sollte, vor allem dann, wenn es passiert. Aber man muss nicht jedes Mal, wenn die Krim erwähnt wird, gebetsmühlenartig die Formel wiederholen «die von Russland völkerrechtswidrig annektiert wurde». Und man muss nicht jedes Mal, wenn von der amerikanischen Präsenz in Syrien die Rede ist, gebetsmühlenartig den Nebensatz wiederholen, «die dem Völkerrecht widerspricht». Es reicht, wenn dies am Anfang der Intervention festgestellt wird und dann, wenn die Frage rechtlich erörtert wird.

Sie aber verlangen, dass jedes Mal, wenn die USA im Zusammenhang mit Syrien erwähnt werden, die Formel gebetsmühlenartig erwähnt werden muss. Das finde ich nicht. Und wie Herr Lustenberger halte ich die beiden Beiträge in der «Tagesschau» vom 19. und vom 20. Dezember 2018 für korrekt, ebenso den Bericht im «Echo der Zeit» (Radio SRF) vom 20. Dezember 2018, [4] den ich mir zusätzlich angehört habe. Im konkreten Fall kann ich jedenfalls Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

Gerne wiederhole ich hier allerdings die Ermahnung, dass die Redaktionen von SRF

  • in den USA nicht nur Präsident Trump und jene, die ihn unterstützen, kritisch beobachten sollten, sondern auch die Demokraten, die Medien der Ost- und der Westküste, die Wissenschaft, die Wirtschaft, das Militär;
  • in Russland nicht nur Präsident Putin und jene, die ihn unterstützen, kritisch beobachten sollten, sondern auch die Intelligenzia, die Opposition, die NGOs, die staatsunabhängigen Medien, die Regionalfürsten.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/tagesschau-vom-19-12-2018-1930?id=5e7179df-33ed-4c68-88ba-4e435ccdcd38

https://www.srf.ch/play/tv/tagesschau/video/usa-raus-aus-syrien?id=7cc48624-3065-4329-a93a-544ae75317d6

[2] https://www.srgd.ch/de/aktuelles/news/2018/10/12/heutemorgen-beitrag-die-ruag-hacker-bleiben-unentdeckt-beanstandet/

[3] https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/10vor10-vom-13-04-2018?id=754faa2c-f29e-4d60-9e6e-fe4a60c39c77

[4] https://www.srf.ch/sendungen/echo-der-zeit/russland-ist-immer-noch-stark

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