Illustration: Zeigefinger streckt sich in die Luft
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Rundschau»-Beitrag «Gemeinde in Aufruhr: Wenn der Priester Knabenfüsse massiert» (III)

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Mit Ihrer E-Mail vom 16. Januar 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Rundschau» vom gleichen Abend und dort den Beitrag «Gemeinde in Aufruhr: Wenn der Priester Knabenfüsse massiert».[1] Sie schrieben über die «Rundschau»: < Diese ist und wird zunehmend sehr destruktiv, sehr primitiv, recherchierend schlimm, sehr sehr schlimm ‘boulvardisiert’.> Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Ich wohne in Riehen und bin Mitglied der Römisch Katholischen Kirche und selber Beruflich mit ‘Psychiatrischen’ und andern Menschen, Personen aktiv tätig gewesen. Dabei muss Ich feststellen, wie grundsätzlichen - fast schon Epidemisch Hetzjagten auf ‘Missbrauch von Kindern’, und im Besonderen im Zusammenhang verstärkt noch im Bezug zu Römisch Katholischen Kirchlichen Würdeträger gemacht wird. Dabei wird 1 . Nicht wahrgenommen, dass etliche Priester welche Beichte hörten von entsprechenden Vorfällen wussten, jedoch genau gleich wie ein Arztgeheimnis - an ein Schweigen gebunden gewesen sind ..... und bis heute dem auch noch so ist. Egal, was der Papst Franziskus dazu sagt. Doch heute werden diese ‘Männer’ und ‘Frauen’ deswegen über Vorfälle welche bis zu Jahrzehnte zurückliegen vor Gericht angeklagt mit = Die Katholische Kirche hat alles verschwiegen und oft auch massiv bis sehr böswillig als Glaubens und Gesinnungs Gemeinschaft ganz konkret, damit einzelne Personen in ihrer Integrität bewusst diffamiert. Und genau dies provozierte die Rundschau mit ihrer Stefan Küng Priester Sendung in Riehen und noch besonders durch die bewertende, persönliche Hervorhebung der Person Bernhard Hegler, welcher für mich - auch konkret aus beruflicher Psychiatriescher Sicht - persönlich zu einer ‘Menschlichen- Seelischen’ Loyalität mehr als auch nur an zu zweifeln ist. Zudem, immer mehr stellt sich mir grundsätzlich die Frage: Was ist wann wirklich einen sexuellen Missbrauch? In meiner Praxis bekam ich diesbezüglich zunehmend zu hören, dass auch ganz normale Zärtlichkeiten - in jeglichem Alter - als heute fast schon massenhaft als ‘Übergriffe’ angeklagt werden. Und dies zunehmen oft auch =<Weil auch mit potenziellen Leiden persönliche Aufmerksamkeit - und oft auch finanzielle Zugaben - verdient werden können.>

Ob all dem beanstande Ich, dass diese Rundschau Sendung zu den entstandenen Franziskus Kirchen Riehen Konflikte nun weder neutral recherchiert noch ausgestrahlt wurde. Des Weiteren hatte dieser nur mit der Franziskus Kirchen Gemeinde etwas zu tun und absolut nicht mit Fragen von einem Schweizweiten Belang.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Rundschau» äußerte sich deren Redaktionsleiter, Herr Mario Poletti:

«Gerne nehmen wir Stellung zur Beanstandung von Frau X.

Zum Beitrag:

Der Priester Stefan Küng stellte sich in Riehen zur Pfarrwahl. Er war 2012 verurteilt worden wegen des Straftatbestandes ‘sexuelle Handlungen mit Kindern’. Küng liess die Gemeindemitglieder im Glauben, er habe damals Jugendlichen nur die Füsse massiert. An der Pfarrgemeindeversammlung bekräftigten Priester Stefan Küng und auch der Präsident der Pfarrwahlkommission, Rechtsanwalt Stefan Suter, es sei um Fussmassagen gegangen und um nichts anderes.

Die ‘Rundschau’ forderte per Öffentlichkeitsgesetz den Strafbefehl an und stellte fest, dass Küng neben den Fussmassagen bei einem 15-Jährigen weitergegangen war. In der Folge haben wir am Sonntag vor dem Gottesdienst die Kirchgänger mit dem Strafbefehl konfrontiert – und dokumentiert, dass eine Mehrheit der Gläubigen gar nichts von den pädophilen Handlungen wissen will, für die der Priester damals einen Strafbefehl erhielt. Einige sagten auch, dass sie den Justizbehörden nicht über den Weg trauen.

Selbstverständlich ist es legitim, wenn die Medien bei einer Pfarrwahl genau hinschauen. Der Pfarrer beansprucht als Hirte und spiritueller Betreuer der Gemeinde eine verantwortungsvolle Führungsaufgabe, und er steht damit auch im Fokus der Öffentlichkeit. Wenn sich nun ein Priester zur Wahl stellt, der in der Vergangenheit wegen einer pädophilen Straftat verurteilt wurde, dann hat die Kirchgemeinde und damit die Öffentlichkeit ein Anrecht auf offene Information.

Die Katholische Kirche hat jahrzehntelang systematisch sexuelle Verbrechen an Kindern und Jugendlichen begangen. Bischöfe und Kardinäle vertuschten die Gräueltaten in der Regel, schützten die kriminellen Ordensmänner vor der weltlichen Justiz und versetzten sie in andere Pfarreien, wo sie nicht selten erneut Übergriffe begingen.

Die Kirchenverantwortlichen sagen heute, ein Umdenken habe eingesetzt, es gelte die ‘Null-Toleranz-Regel’. Darum hat auch Bischof Gmür im Nachgang zur Berichterstattung im Fall Riehen zu einer Pressekonferenz einberufen. Er erklärte, dass er dem Priester klar gesagt habe, er müsse die Gemeinde transparent informieren. Das habe dieser nicht getan, und damit habe er gegen seine Auflagen verstossen. Ihm selber, dem Bischof, seien allerdings die Hände gebunden gewesen. Weiter sagte er an der Pressekonferenz: <Es ist gut, dass die Medien alles an die Öffentlichkeit gebracht haben.>

Selbstverständlich sind im Beitrag Befürworter und Gegner des Priesters zu Wort gekommen, ebenso der Sprecher des Bischofs, auch die Gutachten wurden erwähnt. Der pensionierte Psychiater Bernhard Hegner hat den Kopf nicht in den Sand gesteckt, sondern Unterschriften gegen Küngs Kandidatur gesammelt. Selbstverständlich ist auch legitim, Bernhard Hegner und seine basisdemokratische Aktivität zu dokumentieren.

Fazit:

Die ‘Rundschau’ hat ein hochemotionales Thema angepackt und in der Gemeinde Riehen Befürworter und Gegner des Priesters zu Wort kommen lassen. Der Konflikt wurde transparent herausgearbeitet, Fakten wahrheitsgetreu abgebildet. Das Publikum konnte sich jederzeit eine eigene Meinung bilden. Darum sind wir überzeugt, sachgerecht berichtet zu haben.

In diesem Sinne bitten wir Sie, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung abzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Die Pfarrei St. Franziskus in Riehen ist zuständig für 3505 römisch-katholische Gläubige in Riehen und Bettingen, den beiden Landgemeinden des Kantons Basel-Stadt. Das ist nicht nichts, obwohl die Katholiken in Riehen und Bettingen, zwei über Jahrhunderten reformierten Dörfern, in der Minderheit sind. Heute sind allerdings alle Religionen Minderheiten:

Religionszugehörigkeiten in Riehen und Bettingen (BS)[2]

Religionen

absolut

In Prozent

Evangelisch-Reformierte

4’726

25,9

Römisch-Katholische

3’505

19,1

Andere Christen

1’246

6,8

Muslime

392

2,1

Andere nicht-christliche Religionen

286

1,6

Konfessionslose

7’918

43,3

Keine Angabe

221

1,2

Zusammen

18’295

100,0

Diese über 3000 Katholiken von Riehen und Bettingen standen Anfang 2019 vor der Frage, ob sie Stefan Küng als neuen Pfarrer berufen sollten. Weil 136 Pfarreimitglieder es per Unterschrift verlangten, sollte der Entscheid in einer geheimen Urnenabstimmung fallen. Der vom Psychiater Bernhard Hegner angeführte Widerstand war entstanden, weil gegen den Kandidaten Vorbehalte wegen eines früheren Vorfalls sexuellen Missbrauchs mit Minderjährigen im Raum standen.

Geht ein solcher kircheninterner Vorgang die Medien etwas an? Haben sie eine Wahl von lokaler Bedeutung überregional aufgebauscht und damit die Privatsphäre eines Priesters vor der gesamtschweizerischen Öffentlichkeit verletzt? War die «Rundschau» zu Recht oder zu Unrecht in Riehen vor Ort?

Sehen wir uns doch zunächst einmal die Fakten an: Die Katholische Kirche hat sich lange geweigert, den tausendfachen und weltweiten sexuellen Missbrauch durch Priester aufzuklären und zu ahnden. Sie hat die Opfer sich selbst überlassen und sich nicht bei ihnen entschuldigt. Erst in letzter Zeit kam die Wende, dank der Vorarbeit durch Papst Benedikt XVI. und den entschlossenen Handlungsanweisungen von Papst Franziskus I. Jedenfalls ist der sexuelle Missbrauch in der Katholischen Kirche weltweit ein Thema von hoher öffentlicher Relevanz.

Der von der Riehener Pfarrwahlkommission für das Pfarramt vorgeschlagene Stefan Küng war früher Pfarrer im Thurgau und dann im Aargau tätig. Die Medien haben schon berichtet, als er 2010 in Untersuchungshaft genommen wurde und als es 2012 einen Strafbefehl gegen ihn. Es gab also schon länger eine schweizweite Aufmerksamkeit für ihn. Die Printmedien berichteten auch jetzt wieder breit.[3]

Der in Solothurn sitzende Bischof von Basel, Felix Gmür, liess die Eignung von Stefan Küng für das Pfarramt in Riehen durch vier Gutachten abklären. Diese kamen zum Schluss, dass der Bischof ihn ernennen könne, allerdings unter Ausschluss der Jugendarbeit. In der Folge haben aber weder der Bischof noch die Pfarrwahlkommission noch Stefan Küng mit offenen Karten gespielt: Die Vorfälle von damals wurden kleingeredet als «blosse Fußmassage». Was wirklich vorgefallen war, wurde vertuscht. Das heißt: Die Riehener und Bettinger Gläubigen und die Öffentlichkeit wurden angelogen. Es ging daher nicht mehr um die Frage, ob ein verurteilter Priester eine zweite Chance erhalten soll, sondern um die Frage, ob alle Fakten auf den Tisch gelegt wurden.

Genau dies rief die Medien auf den Plan. Sie übten zu Recht ihre Kritik- und Kontrollfunktion aus, die auch gegenüber der Kirche gilt. Die Katholiken in Riehen, die von der «Rundschau» vor und nach der Informationsveranstaltung und vor dem sonntäglichen Gottesdienst zum Fall befragt wurden, empfanden die Medieneinmischung als extrem störend. Das ist aber die Funktion der Medien in der Demokratie: Sie müssen stören.

Die «Rundschau» hat diese Funktion nach bestem Wissen und Gewissen wahrgenommen. Sie hat die Gläubigen befragt. Sie hat die Position der Pfarrwahlkommission und des Bistums gespiegelt (wobei Bischofssprecher Hansruedi Huber einen denkbar schwachen Auftritt hinlegte). Sie hat mit dem Anführer der Opposition gesprochen und auch einen Disput zwischen ihm und einem Küng-Anhänger wiedergegeben. Sie wollte auch mit dem Kandidaten sprechen, der sich aber weigerte. Sie hat den – anonymisierten – Strafbefehl von 2012 gezeigt. Sie hat die Riehener Geschichte in einen gesamtkatholischen Rahmen gestellt. Sie hat nichts falsch gemacht. Der Beitrag war in keiner Weise eine Hetzjagd. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/priester-massiert-knabenfuesse-rahmenabkommen-theke-corrado-pardini-omas-gegen-rechts?id=2d3f3f39-3e30-4650-898b-c1676208900b

[2] https://www.statistik.bs.ch/zahlen/tabellen/1-bevoelkerung/religionszugehoerigkeit.html

[3] http://www.news.ch/Strafuntersuchung+gegen+Thurgauer+Pfarrer/433286/detail.htm

https://www.bzbasel.ch/aargau/zurzach/sexuelle-handlung-mit-kind-zweite-chance-fuer-ex-pfarrer-von-doettingen-133941929

https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/der-fuss-ist-kein-sexualobjekt-wird-stefan-kueng-priester-in-riehen-133946955

https://www.basellandschaftlichezeitung.ch/basel/basel-stadt/strafbefehl-zeigt-pfarrer-hat-dem-jungen-mehr-als-nur-die-fuesse-massiert-133960334

http://www.onlinereports.ch/News.117+M51339d77862.0.html

https://www.nzz.ch/schweiz/riehen-affaere-um-uebergriffen-priester-bringt-bischof-in-noete-ld.1452411

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