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«Rundschau»-Beiträge «Zoff unter EU-Freunden: Junge Euroturbos gegen linke Hardliner» und «Rebellierende Omas: Wiener Rentnerinnen kämpfen für Demokratie» beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 17. Januar 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Rundschau» (Fernsehen SRF) vom 16. Januar 2019 und dort die beiden Beiträge «Zoff unter EU-Freunden: Junge Euroturbos gegen linke Hardliner» und «Rebellierende Omas: Wiener Rentnerinnen kämpfen für Demokratie».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

„Fristgerecht erhebe ich gegen die oben erwähnte Sendung Beanstandung gemäss Art. 4 & 5 RTVG, infolge ungerechtfertigter Berichterstattung und Falschinformationen.

Zum Beitrag von jungen Euroturbos

1. Es wurden falsche Fakten vermittelt betreffend den Bilateralen Verträgen, namentlich dass diese zu Lohnerhöhungen geführt hätten und keine Probleme damit bestehen.

➢ Es ist klar erwiesen, dass es seit Beginn der Bilateralen Verträgen 2002 zu massivem Lohndumping und Lohneinbussen vor allem in Grenzregionen wie dem Kanton Tessin kommt und Grenzgänger der einheimischen Bevölkerung die Arbeitsplätze strittig machen. Dies wurde in keinem Punkt erwähnt.

2. Es kamen so gut wie nur EU-Befürworter oder Befürworter eines Rahmenabkommens zu Wort und dies war krass einseitig.

3. Ebenfalls war beim Besuch des ‚Euroturbo‘ Nicola Forster bei der Operation Libero bei dessen Präsidentin die EU-Flagge auf deren Kleidung zu sehen, was bei sehr deplatziert war und SRF anscheinend nicht störte. Ebenfalls wäre bei einer seriösen Berichterstattung angebracht gewesen, zu erwähnen, dass die Operation Libero durch den Milliardär George Soros finanziert wird, wie Recherchen von Weltwoche, Schweizerzeit und anderen Medien belegen und somit ausländisch finanziert ist.

4. Nicole Frank führte die Moderation katastrophal und es war für den unbefangenen Zuschauer klar ersichtlich, dass sie nicht neutral war und sogar Falschinformationen der selbsternannten ‚EU-Rechtsexpertin‘ Christa Tobler verbreitete, in dem sie behauptete, der Lohnschutz sei gewährleistet, selbst die linken Gewerkschafter bestreiten dies und Corrado Pardini hatte keine Chance dies beim Interview darlegen zu können, da er ständig unterbrochen wurde.

5. Es entstand klar der Eindruck, dass die Berichterstattung klar pro Rahmenabkommen und pro Operation Libero ausfiel.

6. Die Zeit die den Befürwortern für die Argumente zugestanden wurde war zu lang.

Zum Beitrag der Oma-Proteste in Österreich

1. Betreffend der FPÖ wurde behauptet, diese sei aus dem Nationalsozialismus entstanden.

➢ Die FPÖ wurde nach dem Zweiten Weltkrieg zuerst als VdU (Verband der Unabhängigen) gegründet, von Menschen die sich weder der ÖVP noch der SPÖ nahe fanden. Es ist unbestritten, dass auch ehemalige NSDAP-Mitglieder dabei waren, doch auch in der ÖVP war das nicht anders, man denke z. B. an den ehemaligen Bundespräsidenten Kurt Waldheim und anderen. Dies hätte im Bericht klar erwähnt werden müssen, denn ohne diese Erwähnung entstand beim unbefangenen Zuschauer der Eindruck, die FPÖ sei quasi Rechtsnachfolgerin der NSDAP und eine rechtsextreme Partei. Dies ist unredlich und auch falsch.

2. Es ist klar, wie beliebt und erfolgreich die ÖVP/FPÖ-Koalitionsregierung in Österreich ist, dies wurde im Bericht zu wenig erwähnt.

3. Dass die Regierung Kurz mit Ungarns Regierung zusammen arbeitet ist normal und nicht anstössig, da auch diese sehr erfolgreich und beliebt ist in Ungarn und die Partei von Victor Orban der EVP-Fraktion angehört, wie die ÖVP auch. Ebenfalls ist die Zusammenarbeit mit Matteo Salvini und dessen Partei normal, welche zur rechtsbürgerlichen Parteienfamilie von FPÖ, AfD und des ehemaligen Front National gehört.

4. Betreffend der interviewten ‚farbigen‘ Jugendgruppe in Wien, welche von der Polizei kontrolliert wurde, wurde ein Bild vermittelt, dass die Polizei seit des Regierungs-wechsels rassistisch vorgehe, dies stimmt nachweislich nicht, aus folgenden Gründen:

➢ Ein grosser Teil des Drogenhandels wird von Schwarzafrikanern, hauptsächlich aus Westafrika, betrieben, dies ist nicht nur in Österreich sondern auch in der Schweiz und andern Ländern so. Folglich ist eine Polizeikontrolle wegen möglichen Drogenhandels bei dieser Bevölkerungsgruppe normal und sicher nicht rassistisch. Wenn z. B. nach einem weissen Mittvierziger gesucht wird, wird auch kein schwarzer Jugendlicher kontrolliert oder bei einem älteren Asiaten nach einem weissen Mann.

➢ Es ist umstritten, ob das Video der Jugendgruppe echt oder gefälscht ist, dies wurde nicht erwähnt.

5. Der grösste Teil der Rentner(innen) ist klar für die Politik der Regierung und dies wurde im Bericht so gut wie nicht erwähnt, es entstand der Eindruck, die meisten älteren Österreicher(innen) seien gegen die Politik von Bundeskanzler Sebastian Kurz.

Ich bitte Sie, vorliegende Beanstandung gutzuheissen.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Rundschau» äußerte sich deren Redaktionsleiter, Herr Mario Poletti:

«Gerne nehmen wir Stellung zur Beanstandung von Herrn X.

Zum Beitrag ‘Junge Europaturbos’

1. «Falsche Fakten»

Der Beanstander wirft der ‘Rundschau’ vor, falsche Fakten zum Thema Lohnentwicklung verbreitet zu haben. Bei der kritisierten Passage handelt es sich um ein kontroverses Interview mit dem Protagonisten Nicola Forster. Der zuständige Redaktor hat nach dem Interview mit dem Protagonisten einen Faktencheck gemacht und nach den Quellen für seine Aussagen gefragt. Der Protagonist hat sich dabei auf eine kürzlich erschienene Publikation von Avenir Suisse gestützt. Avenir Suisse schreibt zum Thema Lohnentwicklung: <Mehrere empirische statistische Analysen haben den Effekt der PFZ auf Löhne und Beschäftigung in der Schweiz quantifiziert. Insgesamt wurden nur geringe Effekte auf die Löhne gemessen. Die grössten – positiven – Lohneffekte weisen die Studien ausgerechnet im Tieflohnsegment aus.> [2] Zu ähnlichen Aussagen kommt auch der aktuellste Bericht des ‘Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU’. Dieses vom Bund geschaffene Gremium überwacht die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt. Zum Thema ‘Verdrängung’ steht im neusten Bericht: <Die geschilderte, gute Arbeitsmarktintegration von Zuwanderern aus dem EU/EFTA-Raum ging nicht auf Kosten der übrigen Bevölkerung.> [3] In der beanstandeten Interviewpassage ist die kritische Haltung des Journalisten zudem stark spürbar. Er fragt den Protagonisten: <Reden Sie auch einmal mit älteren oder mit schlechter qualifizierten Arbeitnehmern?> Die ‘Rundschau’ hat damit dem Protagonisten keine unkritische Plattform für falsche Tatsachenbehauptungen geboten.

2. ‘Einseitige Personalauswahl’

Insgesamt kamen im beanstandeten Beitrag sechs Personen zu Wort. Drei davon sind klar gegen ein Rahmenabkommen mit der EU. Zudem spricht sich der Studiogast (Corrado Pardini) ebenfalls klar gegen ein Rahmenabkommen in dieser Form aus. Der Reporter hat den Hauptprotagonisten (Nicola Forster) ausserdem immer wieder kritisch befragt. Von einer ‘krass einseitigen’ Berichterstattung kann also nicht die Rede sein.

3. Operation Libero

Der Beanstander kritisiert den Aufdruck auf dem Pullover von Laura Zimmermann. Es handelt sich jedoch nicht um die EU-Flagge, sondern um eine Parodie des Eurosportlogos, also ein apolitisches Sterne-Muster einer Zürcher Modemarke. Selbst wenn Laura Zimmermann die Euro-Flagge auf dem Pullover getragen hätte, wäre das unproblematisch, denn sie steht ja offen und überzeugt für einen EU-Beitritt. Die Soros Stiftung hat gemäss Medienberichten bestritten, die Operation Libero zu finanzieren. Auch die Operation Libero bestreitet, von der Soros-Stiftung Geld erhalten zu haben.[4]

4. Kritik an der Moderation

Corrado Pardini hatte ausreichend Zeit, seine Meinung zu begründen. Nicole Frank führte ein kritisches, journalistisches Interview. Da können einzelne Unterbrechungen dazu gehören oder sind geradezu Pflicht, um einem Gast keine einseitige Plattform zu gewähren. Bei Christa Tobler handelt es sich zudem nicht um eine ‘selbsternannte EU-Rechtsexpertin’, sondern um eine anerkannte Rechtsgelehrte, die zu diesem Thema publiziert und deren Meinung Gewicht hat. Unter anderem deshalb wurde sie von der Aussenpolitischen Kommission auch als Expertin angehört.

5. Einseitige Berichterstattung

Wie bereits unter Punkt vier erläutert, haben sich insgesamt 4 Personen gegen das Rahmenabkommen geäussert. Eine davon war mit Corrado Pardini der Studiogast. Von einer einseitigen Berichterstattung kann nicht die Rede sein.

6. Zu lange Redezeit der Befürworter

Die Gegner des Abkommens haben mit dem Studiogast Corrado Pardini sehr viel Redezeit erhalten. Die Redaktion weist auch an dieser Stelle den Vorwurf der einseitigen Berichterstattung zurück.

Zum Beitrag der Oma-Proteste in Österreich

Zu den konkreten Kritikpunkten:

1. <Betreffend der FPÖ wurde behauptet, diese sei aus dem Nationalsozialismus entstanden.>

Im Beitrag wurde erwähnt, dass die derzeit in der Regierung von Bundeskanzler Sebastian Kurz vertretene FPÖ (Freiheitliche Partei Österreichs) umstritten ist. Die Formulierung gab korrekte Fakten wieder. Konkret hiess es: <Die Partei ist umstritten. Ihre Wurzeln reichen zurück zum zweiten Weltkrieg, zu den Nationalsozialisten. Immer wieder relativierten Mitglieder die Verbrechen der Nazis. Seit Jahren politisieren die Rechtspopulisten - in den 80er Jahren mit Jörg Haider - am rechten Rand. Nationalistisch. Gegen Ausländer.> Gleich anschliessend an diesen Archiv-Teil kann im Beitrag der Bundeskanzler persönlich zu diesen Punkten Stellung nehmen. Er antwortet wie folgt: <Das ist eine Rechtspartei, das stimmt. Aber was ich betonen möchte, dass diese Partei genauso von der Bevölkerung in Österreich gewählt wurde wie alle anderen Parteien.> Es ist also alles andere als illiberal oder antidemokratisch, sondern eine Regierung, die von der Bevölkerung gewählt wurde. Eine aktuelle Studie zeigt, dass auch die ÖVP Mitglieder mit NS-Vergangenheit hatte.[5] Allerdings sei der Anteil der NSDAP-Mitglieder in der Volkspartei gleich hoch gewesen wie in der Gesamtbevölkerung. Weiter führt die Studie aber auch aus: <Es ist bekannt, dass gerade der VdU und später die FPÖ (...) zu einem Auffang- und Sammelbecken für viele ehemalige Nationalsozialisten wurden.> Vor diesem Hintergrund war es u.E. legitim, den diesbezüglichen Fokus auf die FPÖ zu legen – zumal vor allem auch amtierende Regierungsmitglieder der FPÖ mit polarisierenden Aussagen im Ausländerbereich für Schlagzeilen sorgen.

2. <Es ist klar, wie beliebt und erfolgreich die ÖVP/FPÖ-Koalitionsregierung in Österreich ist, dies wurde im Bericht zu wenig erwähnt.>

Auch diesen Vorwurf weisen wir zurück. Im Beitrag kommen nebst den Kritikern der aktuellen Regierung verschiedenste Stimmen zu Wort, welche sehr zufrieden sind mit der Politik. Zu erwähnen sind die Voxpop-Stimmen beim Fototermin mit Kanzler Kurz und vor allem aber auch die junge Familie, die sich sehr begeistert von der rechtsgerichteten Regierung zeigte.

3. <Dass die Regierung Kurz mit Ungarns Regierung zusammen arbeitet ist normal und nicht anstössig, da auch diese sehr erfolgreich und beliebt ist in Ungarn und die Partei von Victor Orban der EVP-Fraktion angehört, wie die ÖVP auch. Ebenfalls ist die Zusammenarbeit mit Matteo Salvini und dessen Partei normal, welche zur rechtsbürgerlichen Parteienfamilie von FPÖ, AfD und des ehemaligen Front National gehört.>

Im Beitrag wird erwähnt, dass die Zusammenarbeit mit den Regierungen Ungarns und Italiens den Kritikern der Regierung Kurz Angst macht. Konkret heisst es: <Die Regierung Kurz will keine offenen Grenzen, legt sich mit Merkel und der EU an. Österreich schafft Allianzen mit Ungarns Präsident Viktor Orban, mit Italiens Innenminister Matteo Salvini. Entwicklungen, die den Omas Angst machen.> Auch diese Punkte, welche die Kritiker stören, kann der Bundeskanzler selbst einordnen: <Das kann ich nicht wirklich nachvollziehen um ehrlich zu sein. Wir hatten in Österreich während 60 Jahren fast durchgehend eine sozial demokratisch geführte Regierung. Und jetzt gibt es eben einen Wechsel. Das ist das Wesen der Demokratie.>

4. <Betreffend der interviewten ‚farbigen‘ Jugendgruppe in Wien, welche von der Polizei kontrolliert wurde, wurde ein Bild vermittelt, dass die Polizei seit des Regierungswechsels rassistisch vorgehe, dies stimmt nachweislich nicht, aus folgenden Gründen:

Es ist umstritten, ob das Video der Jugendgruppe echt oder gefälscht ist, dies wurde nicht erwähnt.>

Die im Beitrag interviewten Musiker erklären ihren Standpunkt. Es geht um ihre Erlebnisse und ihre Bedenken als in Österreich aufgewachsene und ansässige Bürger. Das Video löste in Österreich eine grosse Debatte über ‚Racial Profiling‘ aus, in welcher auch die Polizei wiederholt Stellung bezog. Die Authentizität des Videos wurde nie bezweifelt.

5. <Der grösste Teil der Rentner(innen) ist klar für die Politik der Regierung und dies wurde im Bericht so gut wie nicht erwähnt, es entstand der Eindruck, die meisten älteren Österreicher(innen) seien gegen die Politik von Bundeskanzler Sebastian Kurz.>

Auch diesen Vorwurf können wir nicht nachvollziehen. In Österreich wählte die Mehrheit der über 60-Jährigen die ÖVP (36%), am zweithäufigsten die SPÖ (34%) und die FPÖ am dritthäufigsten (17%). (Quelle: Forschungsinstitut SORA, zu den Wahlen Oktober 2017). Im Beitrag kamen nebst der pensionierten Maria Moritz von den ‘Omas gegen Rechts’ verschiedene Altersgruppen und Bevölkerungsschichten zu Wort, welche die aktuelle Politik der Regierung beurteilten.

Fazit: Die Reportage vermittelte einen emotionalen Einblick in die Befindlichkeit der politischen Seele unseres Nachbarlandes. Gegner und Befürworter der aktuellen Regierung – und der Kanzler selbst – kamen ausführlich und ausgeglichen zu Wort. Das Publikum konnte sich in der Folge eine eigene Meinung bilden.

Aus diesen Gründen bitten wir Sie, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung abzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Welche Bedingungen muss ein Beitrag erfüllen, damit er als sachgerecht gilt? Er muss die wichtigen Fakten enthalten, die zum aufgeworfenen Thema gehören. Diese Fakten müssen transparent vermittelt werden, so, dass auch allfällige Fussangeln und Fallstricke genannt werden. Das Publikum darf nicht manipuliert werden: Es muss sich frei eine eigene Meinung bilden können. Im ersten der von Ihnen beanstandeten Beiträge wurde ein Fan des Rahmenabkommens mit der EU porträtiert, ihm entgegnete im Thekengespräch ein Kritiker. Im zweiten Beitrag wurde sichtbar, wie die ÖVP/FPÖ-Regierung in Österreich von den einen kritisiert, von den andern gefeiert wird. In beiden Beiträgen waren die Fakten für das Publikum transparent.

Wenn eine Person porträtiert wird – und dies war bei Nicola Forster der Fall -, dann muss dem nicht ein Porträt einer zweiten Person folgen, die eine Gegenposition einnimmt. Gleichwohl hat die «Rundschau» ein Gegengewicht gesetzt, nämlich mit Nationalrar Corrado Pardini, der an der Theke befragt wurde. Das Publikum erlebte so einen bedingungslosen Befürworter des Rahmenabkommens mit der EU, so wie es vorliegt, und einen Kritiker des Verhandlungsergebnisses, so wie es vorliegt. Corrado Pardini wurde sehr hartnäckig befragt, konnte aber seine Sicht der Dinge darlegen. Auch Nicola Forster musste auf Einwände reagieren.

Und wenn Rentnerinnen auf die Straße gehen, nicht weil sie um ihre Renten fürchten, sondern weil sie die Demokratie in Gefahr sehen, dann ist das bemerkenswert und einen Medienbericht wert. Die «Rundschau» hat in den Beitrag sowohl die Kritik an der Regierung Kurz als auch die Begeisterung für diese Regierung gespiegelt. Es war also ein Beitrag, der beide Seiten zeigte. Die nationalsozialistischen Wurzeln der FPÖ sind belegt: Keine andere Partei war so stark von Nazis infiziert wie diese.

Dort, wo Sie der Meinung waren, dass einzelne Fakten nicht stimmen, hat Ihnen

Poletti schon widersprochen – ich meine: überzeugend. Alles in allem konnte sich das Publikum zu beiden Beiträgen frei eine eigene Meinung bilden. Ich kann keinerlei keinerlei Manipulationsversuch erkennen. Ich unterstütze daher Ihre Beanstandung nicht.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


[1] https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/priester-massiert-knabenfuesse-rahmenabkommen-theke-corrado-pardini-omas-gegen-rechts?id=2d3f3f39-3e30-4650-898b-c1676208900b

[2] https://www.avenir-suisse.ch/schweizer-arbeitsmarkt-im-rahmenabkommen

[3]https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_und_Formulare/Arbeit/Personenfreizuegigkeit_und_Arbeitsbeziehungen/observatoriumsberichte/14_Bericht_Observatoriums_Freizuegigkeitsabkommen_Schweiz_EU.html.

[4] https://www.watson.ch/schweiz/gesellschaft%20&%20politik/258667541-nichts-dran-an-rechten-geruechten-operation-libero-erhaelt-kein-geld-von-george-soros

[5] https://www.heute.at/politik/news/story/Ex-Nazis-in-der--VP--Partei-lie--NS-Vergangenheit-untersuchen-Studie-55298548

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