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SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Berechtigte Russlandkritik in «Echo der Zeit»

Der Beanstander kritisiert die angeblich undifferenzierte und tendenziöse Russlandberichterstattung von «Echo der Zeit». Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandung insgesamt nicht unterstützen, hat jedoch eine Empfehlung für die Redaktion punkto Themenwahl.

Sobald es im «Echo der Zeit» um Russland gehe – so der Beanstander, sei klar, dass nun «eine ganze Litanei von Kritik, Verunglimpfung und historisch nicht haltbaren Pseudotatsachen» ausgebreitet würden. Spezifisch erwähnt er den russischen Rapper «Face» (siehe Bild), der seiner Meinung nach fälschlicherweise zum landesweit bekannten Regime-Kritiker stilisiert werde. Die Vorgehensweise russischer Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit «Pussy Riot» würden zudem von SRF viel kritischer beurteilt, als die Aktionen des FBI, obwohl diese nicht minder zimperlich agiere. SRF habe sich klar auf die Seite der USA und der NATO geschlagen. Dabei werde das expansive, aggressive Verhalten der USA verschwiegen und beispielsweise die umstrittene Osterweiterung der NATO nicht kritisiert.

Keine Emporstilisierung

In der Stellungnahme der «Echo der Zeit»-Redaktion differenzierte Redaktionsleiter Beat Soltermann zwischen der Beanstandung des konkreten Beitrags «Hip-Hop in Russland: Sex, Drugs and Politics», ausgestrahlt im «Echo der Zeit» vom 13. Dezember 2018 und der generellen Kritik an der Russlandberichterstattung der Sendung. In ersterem Fall kann Soltermann in keiner Form nachvollziehen, inwiefern das Porträt des Rappers «Face» eine Emporstilisierung sein soll. Vielmehr ist er der Meinung, dass der Musiker «in all seinen Widersprüchen» gezeigt worden sei.

«Kritisch, fair, sachgerecht»

Die grundsätzliche Kritik an der Berichterstattung ist gemäss den Regeln der «Zeitraumbeanstandung» zu bearbeiten. Eine solche muss sich gegen mehrere Sendungen richten, zwischen denen ein sachlicher Zusammenhang besteht. Weiter gilt sie jeweils für einen Zeitraum von drei Monaten. Soltermann hat alle Beiträge zu Russland aus den entsprechenden Sendungen analysiert und kommt zum Schluss, dass es sich um eine «Sammlung kritischer, fairer und sachgerechter Berichte» handelt.

Empfehlung an die Redaktion

Auch Ombudsmann Roger Blum kommt zum Schluss, dass jeder Beitrag in sich sachgerecht ist und die Themen kompetent und differenziert behandelt werden, weshalb er die Beanstandung nicht unterstützen kann. Einzig die Themenwahl ist kritisierbar, da sie stark von der Opposition gegen die russische Zentralmacht geprägt ist. Blum empfiehlt daher der Redaktion, auch Gegengewichte zu setzen – ohne freilich zu glorifizieren.

«Die beiden ehemaligen Gegner des Kalten Krieges sind beide hemmungslos in ihren Geheimdienst- und Militäraktivitäten; man muss indes auf einem Auge blind sein, wenn man die Lügen und Gemeinheiten und Verbrechen nur auf der einen Seite sieht.»
Roger Blum, Ombudsmann

In Bezug auf den Beanstander stellt Blum fest, dass Russland realitätswidrig idealisiert wird, wenngleich er mit dieser Aussage das Vorgehen der USA damit keinesfalls rechtfertigt. «Die beiden ehemaligen Gegner des Kalten Krieges sind beide hemmungslos in ihren Geheimdienst- und Militäraktivitäten; man muss indes auf einem Auge blind sein, wenn man die Lügen und Gemeinheiten und Verbrechen nur auf der einen Seite sieht.»

Schlussbericht 5689

Zur Sendung «Echo der Zeit» vom 13. Dezember 2018

Text: SRG.D/lh

Bild: SRG.D/Illustration Cleverclip

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