Illustration: Zeigefinger streckt sich in die Luft
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Artikel «SVP stellt sich gegen höhere Krankenkassen-Franchise» von SRF News beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 21. März beanstandeten Sie Publikationen von SRF News vom 20./21. März 2019 und zwar den Artikel «SVP stellt sich gegen höhere Krankenkassen-Franchise» samt Kommentaren.[1]Ihre Eingabe entspricht in Bezug auf die Frist den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich bin daher bereit, sie zu behandeln.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Ich beanstande und lege wert auf das Wortwörtlich Zitat...Ich beanstande die Terroristen von SRFNews. Dieser Kommentar (vgl. Fussnote 1) wurde vom den SRFTerroristen freisgeschaltet. Mit einer übelsten Diffamierung an die SVP und deren Wählerschaft. Vollständigen Verstoss gegen die Neitquette

Das ist eine übelste Diffamierung und Ehrverletzung. Wieder von Dani Lindenmann. Genehmigt und ausdrücklich erlaubt von der Kriminellen Organisation. Ich fordere die Löschung dieses Kommentares. Und die Suspendierung des Kriminellen Helfers von Nachdienst dieser kriminellen Bande.»

B. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sache. Sind Sie sich eigentlich Ihrer Wortwahl bewusst? Sie bezeichnen die Redaktion von SRF News als «Terroristen» und als «kriminelle Bande». Wissen Sie eigentlich, was ein Terrorist ist? Ein Terrorist ist eine Person, die kriminelle Gewaltakte gegen Menschen oder Sachen zur Erreichung eines politischen oder religiösen Zieles ausübt. Terroristen agieren meist aus dem Untergrund und verbreiten Angst und Schrecken durch Brandstiftungen, Banküberfälle, Flugzeugentführungen, Geiselnahmen, Bombenattentate, Selbstmordattentate, Massenerschiessungen, Massenenthauptungen und andere Verbrechen. Wie kommen Sie dazu, die Redaktion von SRF News damit zu vergleichen? Sie gewärtigen, dass SRF News Sie wegen Verleumdung einklagt, und die Chance, dass Sie bestraft würden, wäre hoch.

Einmal mehr beanstanden Sie nicht einen redaktionellen Artikel, sondern einen Kommentar aus dem Publikum. Der Artikel über die Kehrtwende der SVP-Fraktion im Bundeshaus in Sachen Krankenkassen-Franchise ist tipptopp und verletzt in keinerlei Weise die Sachgerechtigkeit. Sie stellen das auch nicht in Frage. Hingegen ärgern Sie sich darüber, dass der Kommentar von Dani Lindenmann freigeschaltet worden ist, und gegen diesen Entscheid der Redaktion von SRF News richtet sich Ihre Beanstandung. Sie wissen aber ganz genau, dass es der Ombudsstelle und der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) nicht gestattet ist, Beanstandungen gegen Publikumskommentare entgegenzunehmen, auch nicht solche gegen die redaktionellen Entscheide über die Freischaltung oder Unterdrückung von Nutzer-Kommentaren. Sie sind nur zuständig für redaktionelle Online-Publikationen.

Gegen den Umgang mit Publikumskommentaren und gegen ihren Inhalt haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können bei der Leitung von SRF News intervenieren mit dem Anliegen, dass bestimmte Kommentare gestützt auf die Netiquette gelöscht bzw. freigeschaltet werden.
  • Sie können beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die generelle Überprüfung der Anwendung der Netiquette durch SRF News verlangen.
  • Sie können gegen Inhalte von Nutzerkommentaren an den Zivil- oder Strafrichter gelangen. Im konkreten Fall könnte dies aber nur die Partei- oder Fraktionsleitung der SVP tun.

Da Sie einmal mehr an die Ombudsstelle und damit an die falsche Adresse gelangt sind, folgt der logische Entscheid, dass ich auf Ihre Beanstandung nicht eintrete.

C. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


Roger Blum, Ombudsmann


[1]https://www.srf.ch/news/schweiz/spektakulaere-kehrtwende-svp-stellt-sich-gegen-hoehere-krankenkassen-franchise#main-comments

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