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SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Late Update»-Essay zur Parteifinanzierung beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 3. Februar 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Late Update» vom gleichen Tag und dort den Essay von Michael Elsener zur Parteienfinanzierung. [1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann folglich darauf eintreten. Leider erhalten Sie diesen Schlussbericht erst sechs Tage nach der mir eingeräumten Bearbeitungsfrist von 40 Tagen. Ich möchte mich für diese Verzögerung entschuldigen. Der Grund dafür ist, dass die Ombudsstelle überlastet ist und sich die Fälle stauen. Ihre Rechte werden dadurch allerdings nicht geschmälert. Die Frist von 30 Tagen für eine allfällige Beschwerde vor der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) läuft von dem Moment an, zu dem sich dieser Schlussbericht in Ihrem Briefkasten befindet.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Ich möchte mich gegen den Sendungsinhalt in der Sendung LATE UPDATE vom 03.02.1988 beschweren. Die Firma Pilatus wurde verleumdet. Die Sendung behauptet, dass wir Kampfflugzeuge herstellen und damit Zivilisten ermorden lassen. Des weiteren soll von der Firma Pilatus Herr Alt Bundesrat Johann Schneider Ammann Schmiergeld bezahlt worden sein.

Mit all diesen Punkten verstösst die Sendung gegen das Sachgerechtigkeitsgebots.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Die Antwort für «Late Update» kam von Herrn Daniel Kaufmann, Senior Producer Comedy:

«Gerne nehmen wir zur Beanstandung von Herrn X Stellung. In der Sendung vom 3. Februar 2019 haben wir uns in unserem Schwerpunktthema mit der Parteienfinanzierung auseinandergesetzt. Dabei haben wir einen Fall kreiert, und darauf hingewiesen, dass dieser rein hypothetisch, also fiktiv ist. In diesem fikitiven Fall taucht eine Flugzeugfirma ‘Pilates’ auf, die so ebenfalls nicht existiert. Dass wir bei der Kreation der Marke ‘Pilates’ durch die tatsächlich existierende Marke ‘Pilatus’ inspiriert wurden, liegt auf der Hand.

In unserer fiktiven und satirischen Geschichte geht es also um die fiktive Firma Pilates. Dazu sagt Michael Elsener in der Sendung: <Die (Pilates) verkaufen zum Beispiel ihre Flugzeuge den Saudis, die im Jemen Angriffe gegen Aufständische fliegen – also rein hypothetisch, natürlich. So etwas hat Schneider-Ammann nie erlaubt.>

Herr X sieht dadurch das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.

Art. 17 der Bundesverfassung (BV) garantiert die Medienfreiheit. Zudem wird in 93 Abs. 3 BV sowie in Art. 6 Abs. 2 RTVG die Programmautonomie des Veranstalters gewährleistet. Diese beinhaltet auch die Freiheit in der Wahl eines Themas einer Sendung oder eines Beitrages sowie in der inhaltlichen Bearbeitung.

Einen besonderen Stellenwert innerhalb der Programmautonomie geniessen satirische Sendungen, die in den Schutzbereich der Meinungsäusserungs- und Kunstfreiheit fallen. Dabei geniesst Satire zu politischen Debatten oder zu Themen von öffentlichem Interesse auch einen besonders starken Schutz durch die in der EMRK verankerten Meinungsäusserungsfreiheit (Art. 10 EMRK). Der Spielraum für Einschränkungen ist gering.

Satire ist ein besonderes Mittel der Meinungsäusserung, bei dem sich die Form bewusst nicht kongruent zu dem verhält, was sie hinterfragen will. Sie übersteigert die Wirklichkeit, verfremdet sie, stellt sie um, kehrt wieder zu ihr zurück, banalisiert sie, karikiert sie, macht sie lächerlich. Dabei ist es aus programmrechtlicher Sicht zentral, dass der satirische Charakter für das Publikum erkennbar ist.

Bei der Sendung ‘Late Update’ handelt es sich um eine deklarierte und klar erkennbare Satiresendung. Die Realität ist, dass der Bund derzeit prüft, ob die Pilatus Flugzeugwerke mit ihrem Engagement zum Beispiel bei der Saudischen Luftwaffe (Support für Trainingsflugzeuge, Simulatoren), welche in Jemen Angriffe auf Aufständische durchführt, gegen die Neutralität verstossen.[2] (

Unsere Kreation der Firma ‘Pilates’ und ihrer Aktivitäten ist die satirische Überhöhung, die Zuspitzung dessen, was tatsächlich gerade auf politischer Ebene geschieht. In unserem Schwerpunktthema ging es wie gesagt um die Mechanismen der Parteienfinanzierung. Und so wurde die fiktive Firma ‘Pilates’ von einer Partei unterstützt, von der sie sich Unterstützung ihrer Anliegen erhofft; in unserer fiktiven Geschichte die FDP. Wir behaupten damit aber nicht, dass die real existierende Firma Pilatus das tatsächlich tut.

Der Kerngehalt von Michael Elseners satirischem Essay entspricht den bekannten Fakten, die satirische Zuspitzung seiner Aussage ist unserer kreativen Feder entsprungen. Dadurch wird das Sachgerechtigkeitsgebot aber in keiner Weise verletzt.

Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Es ehrt Sie, dass Sie sich für die Firma wehren, bei der Sie arbeiten. Aber sie wissen wohl selber, dass ein Flugzeughersteller, der Flugzeuge in Krisenregionen liefert, in einem heiklen Bereich agiert. Es ist bekannt, dass zivile Flugzeuge umgerüstet und für Kriegseinsätze verwendet werden können. Deswegen müssen Exporte bewilligt werden.[3] Und deshalb steht der Bund, der diese Bewilligungen erteilt oder nicht erteilt, immer wieder vor dem Dilemma: Was wiegt mehr, das Interesse an der Exportförderung oder die Verpflichtung, die Menschenrechte und den Frieden zu fördern? Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) betont eher die Wichtigkeit der Exportförderung. Das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) betont eher die Wichtigkeit, die Menschenrechte zu beachten.[4] Gerade weil die Firma Pilatus in Länder exportiert, die Kriege führen, beispielsweise nach Saudi-Arabien, leitete der Bund letzten Herbst und diesen Februar Verfahren gegen Pilatus ein, um zu überprüfen, ob die Richtlinien eingehalten worden sind.[5] Saudi-Arabien führt einen grausamen völkerrechtswidrigen Krieg im Jemen.

Warum erwähne ich das alles? Weil Satire stets auf einem wahren Kern beruhen muss. Sie übertreibt, sie verfremdet, sie entstellt die Wirklichkeit zur Kenntlichkeit, aber das, was sie verulkt, muss zumindest möglich, wahrscheinlich oder durch Erfahrung gesättigt sein. Das alles war im Essay vom Michael Elsener gegeben. Er hat darum den Spielraum, den ihm das Radio- und Fernsehgesetz setzt, nicht überschritten. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/late-update/video/late-update-mit-michael-elsener-und-gast-ruth-humbel?id=ff67f80a-2587-4813-8d28-7f6a27c60353&expandDescription=true

[2] https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Bund-fuehrt-vier-Verfahren-gegen-Pilatus/story/22390610

[3]https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Aussenwirtschaftspolitik_Wirtschaftliche_Zusammenarbeit/Wirtschaftsbeziehungen/exportkontrollen-und-sanktionen.html

[4] https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/das-eda/ziele-und-werte-deseda.html

[5] https://www.luzernerzeitung.ch/wirtschaft/verfahren-gegen-pilatus-flugzeugwerke-ld.1097233 ; https://www.blick.ch/news/politik/verfahren-gegen-flugzeugbauer-weitet-sich-aus-pilatus-soll-nicht-nur-mit-saudi-arabien-dealen-id9044929.html

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