Nutzer-Kommentare zum EDU-Referendum gegen die erweiterte Rassismus-Strafnorm auf «SRF News» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 9. April 2019 beanstandeten Sie Nutzer-Kommentare auf SRF News vom gleichen Tag im Nachgang zum Artikel über das EDU-Referendum gegen die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm.[1] Ich bestätige den Empfang dieser Beanstandung. Sie richtet sich einmal mehr nicht gegen eine Sendung oder eine redaktionelle Publikation, sondern gegen Online-Kommentare. Sie wissen, dass die Ombudsstelle dafür nicht zuständig ist. Ich kann daher nicht darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Ich beanstande offiziell das Treiben von den Linksextremen Rassistischen von SRF News. Tagtäglich sperrt SRF News sich harmlos ausdrückende SVP-nahe Schreiber so wie mich. Zur GLEICHEN ZEIT SCHALTET die linksetreme SRF Bande JEDEN TAG DANI LINDENMANN frei mit seinen Diffamierungen und Verunglimpfungen.

Die Linksextremen Kriminellen Rassisten von SRF News schalten AAAAAAAAALLLLES auf was die Terrorbande und SRF Helfer wie Dani Lindenmann alais Niklaus Bächler (Roger Blums Liebling) schreiben möchte... Eine unfassbare Diffamierung ‘Intelligenzfreie.’ OK Roger Blum und SRF versucht euch zu konzentrieren. Dani Lindenmann der geisteskranke SRF Held vermerkt Gross MIT DER MEINUNGSFREIHEIT diese üble Diffamierung zu äussern. ICH WERDE MIT DER GLEICHEN MEINUNGSFREIHEIT MICH WIEDER ANMELDEN UND MICH DAGEGEN WEHREN..

Roger Blum als Ombudsstelle ersuche ich Sie die Linksextremen Rassistische SRF News Bande endlich zu stoppen.»

B. Damit komme ich zu meiner eigenen Stellungnahme. Die Beanstandung fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Ombudsstelle. Das Parlament hat bei der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes die Ombudsstellen und die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) im Online-Bereich nur als Wächter über redaktionelle Texte eingesetzt. Die Nutzer-Kommentare sind außen vor. Sie müssen sich in Bezug auf diese direkt an die Redaktion von SRF News oder ans Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) oder an den Zivilrichter wenden. Ihren Ärger über den freigeschalteten Kommentar kann ich durchaus verstehen.

Ich möchte Sie aber einmal mehr darauf aufmerksam machen, dass Sie sich mit Ihrer Wortwahl gegenüber der zuständigen Redaktion permanent im Ton vergreifen. Wenn Sie die Redaktion von SRF News wiederholt als «linksextreme Rassisten», «linksextreme SRF-Bande» oder «die linksextremen kriminellen Rassisten von SRF News» bezeichnen, dann diffamieren Sie seriöse Journalistinnen und Journalisten aufs Schwerste. Ich bitte Sie, in Zukunft solche Titulierungen zu unterlassen, wenn Sie nicht eine Verleumdungsklage riskieren wollen.

C. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/news/schweiz/edu-reicht-referendum-ein-nicht-gegen-die-homosexuellen-sondern-fuer-die-freiheit

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