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SRF News-Beiträge «Nationalrat in Österreich: Künftig kein Kopftuch mehr an Grundschulen» und «Verfängliches Video: Hat Vizekanzler Strache Aufträge für Wahlkampfhilfe angeboten?» beanstandet

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Ich nehme zwei Beanstandungen von Ihnen zusammen, da sie beide Österreich betreffen. Mit Ihrer E-Mail vom 16. Mai 2019 beanstandeten Sie den Text «Nationalrat in Österreich: Künftig kein Kopftuch mehr an Grundschulen» vom gleichen Tag auf SRF News online.[1] Mit Ihrer E-Mail vom 18. Mai 2019 beanstandeten Sie den Text «Verfängliches Video: Hat Vizekanzler Strache Aufträge für Wahlkampfhilfe angeboten?» auf SRF News online vom 17. Mai 2019, dort aber vor allem einen Leserkommentar sowie den Kommentar von Peter Balzli.[2] Ihre erste Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten. Ihre zweite Eingabe entspricht den Anforderungen nur teilweise.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandungen wie folgt:

A.1. Zum Kopftuchverbot:

«Hier wurde ein einseitiger Beitrag geschrieben. Punkte welche eine differenzierte Betrachtungsweise und Debatte ermöglichen würde, hat SRFNews bewusst verschwiegen. Zum Beispiel: Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes (TDF) begrüsste das (Kopftuch-)Verbot. Dies sei <ein wichtiger Schritt für den Mädchenschutz> und trage zur Chancengleichheit bei, sagte TDF-Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle. Dieses direkte Statement zu diesem Entscheid in Österreich wurde von SRFNews nicht erwähnt. Dass etwa in der Schweiz etwa der ‘fortschrittliche Islam’ und Muslime ein solches Verbot an den Schulen begrüssen wurde ebenfalls verschwiegen.[3]

Ein Zitat daraus: < Frau Keller-Messahli, wie stehen Sie zu einem Kopftuchverbot an Schulen>

<Ich bin ganz klar für ein Kopftuchverbot an Schulen.> Das beweist auch gemässigte Mulsime begrüssen dieses Verbot. Somit wäre der Vorwurf etwa von Rassismus widerlegbar.

Dies wäre für eine fundierte Debatte ein Vorteil und wichtig gewesen. Ich unterstelle SRFNews damit einen einseitige Meinungsmache zu betreiben. So wurde das Volk auch wieder aufgehetzt. Wie man an den Kommentaren ersehen kann. Ich unterstelle SRFNews mit dieser einseitigen Darstellung dem Linksextremen Psychopath Forumsschreiber Hanspeter Müller bedient zu haben. Der zu diesem Zeitpunkt für gut 50% der Kommentare alleine verantwortlich ist. Hanspeter Müller und seine gesamte Fakebande diffamieren und hetzen wieder gegen Andersdenkende.»

Zudem schrieben Sie: «Ich halte mich bei den Formulierungen in dieser Beanstandung streng an die Netiquette von SRFNews. Respektive an die Wortwahl von Hanspeter Müller. Weil SRFNews zu keinem Zeitpunkt an der Wortwahl von Hanspeter Müller gegenüber Andersdenkenden etwas auszusetzen hat. Darum kann ich beruhigt diese Wortwahl übernehmen. Ich verzichte allerdings darauf SRFNews als Mörderbande hinzustellen. Soweit sinke ich nicht. Das würde ich nie tun. Dies wird von SRFNews zwar Hanspeter Müller auch bedenkenlos gestattet. Wenn er nur Lust und Laune hat Andersdenkenden als rassistische Massenmörder zu verleumden, diffamieren. Nur geht dies mir Persönlich zu weit...»

A.2. Zu Straches Ibiza-Treffen:

Dieses Statement ist eine wahre Hetze und Aufhetzung mit üblen Diffamierungen und Verleumdungen

< Alle bisherigen Stresstests hat Bundeskanzler Sebastian Kurz mit viel diplomatischem Geschick unter dem Deckel gehalten. Aber jetzt sieht man, dass diese angebliche ‹Saubermann›-Partei FPÖ eigentlich von Anfang an käuflich war. Und ob Kanzler Kurz auch das unter dem Deckel halten kann, muss sich noch weisen.> (Aus dem Kommentar des Österreich-Korrespondenten Peter Balzli)

Ich bin nicht bereit mich tagtäglich von SrfNews im Stile wie es die Nazis gemacht haben beleidigen, verunglimpfen und sperren zu lassen. Ich beanstande diesen Kommentar und diese schwere pauschale Diffamierung. Ich beanstande die kriminelle, Hetzende Energie von SRFNews solche pauschalen Diffamierungen aufzuschalten. Unter gar keinen Umstände lasse ich mir diesen Kommentar oder was die Linksextremen von SRFNews noch so Lust haben aufzuschalten.

Eine Anzeige gegen SRFNews und den Kommentarverfasser erfolgt umgehend.»

B. Damit komme ich zu meinem Kommentar. Ich gliedere ihn in drei Teile:

Teil 1: Ihr Ton. Sie bezeichnen die Redaktion von SRF News wiederholt als kriminell. Sie unterstellen ihr eine kriminelle, hetzende Energie. Und Sie formulieren scheinheilig, Sie würden darauf verzichten, SRF News als Mörderbande hinzustellen, dabei meinen Sie ja genau das. Ich möchte Sie einmal mehr darauf aufmerksam machen, dass Sie auf diese Weise eine Gruppe von Journalistinnen und Journalisten verleumden, was strafbar ist. Ich ersuche Sie daher wiederholt, sich in Ihrem Ton zu mässigen. Den Glauben allerdings, dass Sie dazu fähig sind, habe ich weitgehend verloren.

Teil 2: Text zum Kopftuchverbot. Der Text, auf den Sie sich beziehen, ist nichts Anderes als eine Meldung. Eine Meldung ist immer sachlich und knapp. Das ist auch hier der Fall. SRF News sagt in keinerlei Weise, ob die Redaktion den Entscheid des österreichischen Nationalrates gut oder schlecht findet, sondern referiert ihn neutral. Sie haben offenbar den Text gar nicht richtig gelesen. Ihre Kritik zielt ins Leere. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

Teil 3: Straches Ibizia-Treffen: Sie beziehen sich mit Ihrer Beanstandung teils auf den redaktionellen Kommentar des Österreich-Korrespondenten Peter Balzli, teils auf einen Leserkommentar. Was den Kommentar von Peter Balzli betrifft, so ist er klar als Meinungsäusserung ausgeschildert. Das Radio- und Fernsehgesetz verlangt in Artikel 4 Absatz 2: «Ansichten und Kommentare müssen als solche erkennbar sein.»[4] Das ist hier der Fall. Und Peter Balzli analysiert die Situation treffend und bringt seine Meinung zurückhaltend ein. Die Bundesverfassung garantiert die Meinungsäußerungsfreiheit.[5] Diese gilt auch für Journalistinnen und Journalisten, sobald sie kommentieren. Peter Balzli hat die Meinungsäußerungsfreiheit in keiner Weise missbraucht. Ich kann daher Ihre Beanstandung in diesem Punkt nicht unterstützen.

Sie wissen längst, dass die Ombudsstellen und damit auch die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) für die Behandlung von Klagen gegen Leserkommentare nicht zuständig sind. Der Gesetzgeber wollte es so. Das Beanstandungs- und Beschwerdeverfahren soll das Publikum vor Manipulationen durch redaktionelle Sendungen oder Texte schützen, nicht vor den Kommentaren aus dem Publikum. Das schliesst auch aus, dass ich mich zur Freischalt- und Unterdrückungspraxis der Redaktion von SRF News äußere. Dafür gibt es andere Rechtswege. Ich kann daher auf Ihre Beanstandung, soweit sie sich gegen einen Leserkommentar wendet, nicht eintreten.

C. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mit freundlichen Grüssen
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/news/international/nationalrat-in-oesterreich-kuenftig-kein-kopftuch-mehr-an-grundschulen#main-comments

[2] https://www.srf.ch/news/international/verfaengliches-video-hat-vizekanzler-strache-auftraege-fuer-wahlkampfhilfe-angeboten

[3] https://www.nzz.ch/wissenschaft/bildung/die-schule-sollte-nicht-immer-nachgeben-1.18333256

[4] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

[5] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a8 Art. 16 garantiert die Meinungsfreiheit, Art. 17 die Medienfreiheit.

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