«Rundschau»-Beitrag: Sitzgespräch mit Ständerat Damian Müller zur Rückschaffung von Eritreern beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 14. April 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Rundschau» (Fernsehen SRF) vom 10. April 2019 und dort das Sitzbankgespräch mit Ständerat Damian Müller im Anschluss an den Beitrag «Zurück nach Eritrea: Der Bundesrat macht Druck».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Wieso muss dem TV-Zuschauer die persönliche Ideologie der Journalistin so aufdringlich und aggressiv aufgezwungen werden? In besagter TV Sendung führte die Moderatorin Nicole Frank ein lnterview mit Damian Müller über die Migranten aus Eritrea mit abgelehntem Asylbescheid. Die Gesetzeslage für einen Asylbescheid, eine vorläufige Aufnahme oder eben für einen negativen Bescheid mit der Aufforderung das Land zu verlassen ist klar definiert. Trotz dieser Ausgangslage versuchte sie hartnäckig diese Tatsachen nach ihrer eigenen linken Ideologie umzubiegen, wonach alle Migranten ein Bleiberecht in der Schweiz erhalten sollen und keine Abweisungen erfolgen dürfen.

Dazu diente wohl auch der Video-Einspieler mit Nationalrat Balthasar Glättli, der das Asylwesen der Schweiz generell kritisiert. Herr Glättli ist wegen seinen linkspopulistischen Aussagen der breiten Öffentlichkeit sehr wohl bekannt. Wieso er bei SRF immer wieder als ‚Experte‘ beigezogen wird ist unverständlich und alles andere als ausgewogen.

Ausserdem konnte ein Asylbewerber aus Eritrea Fotos von Zeltlagern zeigen, welche scheinbar untergetauchte Asylanten in Belgien zeigen soll. Damit wurde suggeriert, dass es sich um abgewiesene Asylbewerber aus der Schweiz handeln könnte, welche nun im Elend leben. Fotos die kaum überprüfbar sind. Dies hat mit einer objektiven Berichterstattung nichts zu tun.

Mit keinem Wort wurde in dem Beitrag erwähnt, dass abgelehnte Migranten, mit Unterstützung der Schweiz, auch geordnet wieder in ihr Heimatland zurückkehren können. Dieser Rundschaubeitrag zeigt einmal mehr, dass SRF nicht interessiert ist objektiv zu informieren. Die Studie der Zùrcher Hochschule für angewandte Wissenschaft (ZHAW) über die politische Ausrichtung der Journalisten hat ergeben, dass 75% der SRG-Mitarbeiter linkslastig sind. Diese Studie wurde von SRF und den meisten grossen Medienhäusem bewusst totgeschwiegen. Mit einem dürren Communiqué hat zwar die SRG einen Zusammenhang der politischen Ideologie der Mitarbeiter mit einer objektiven

Berichterstattung verneint. Dieser Rundschaubeitrag - leider einer von vielen - zeigt wieder deutlich, dass dies nur eine Beruhigungspille für die Öffentlichkeit war.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Rundschau» äußerte sich deren Redaktionsleiter, Herr Mario Poletti:

«Gerne nehmen wir Stellung zur Beanstandung von Herrn X. Zu den konkreten Vorwürfen:

Vorwurf 1: ‘nach ihrer eigenen linken Ideologie’

Zunächst zur Ausgangslage: Beitrag und Gespräch hatten die verschärfte Asylpraxis der Schweiz gegenüber EritreerInnen zum Thema. Die Verschärfung, legitimiert 2017 durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, zeigt sich in den Wegweisungsquoten (2015: 4.4% - 2018: 19.5%). Da ein Rückübernahmeabkommen mit Eritrea fehlt, kann die Schweiz niemanden gegen ihren/seinen Willen nach Eritrea zurückschaffen. Das heisst: Die Politik wurde zwar verschärft, ist jedoch nicht umsetzbar. Dies war Thema des Beitrags. Die Konsequenz: Viele Abgewiesene tauchen ab in die Illegalität.

Ständerat Damian Müller LU/FDP gehört zu den Verfechtern der Verschärfungen. Ziel des Gesprächs war es, seine Position kritisch zu hinterfragen. Es ist also nicht die ‘eigene linke Ideologie’, die die Moderatorin antreibt, sondern es ist ihre Aufgabe, Ständerat Müller kritisch zu befragen, damit sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann. In diesem Zusammenhang ist auch der Einspieler von NR Balthasar Glättli zu verstehen. Er wurde keineswegs als ‘Experte’ befragt, wie das der Beanstander moniert – sondern als politischer Gegenspieler von Müller. Die ‘Rundschau’ kann die Kritik darum nicht nachvollziehen.

Vorwurf 2: <Ausserdem konnte ein Asylbewerber aus Eritrea Fotos von Zeltlagern zeigen, welche scheinbar untergetauchte Asylanten in Belgien zeigen soll. Damit wurde suggeriert, dass es sich um abgewiesene Asylbewerber aus der Schweiz handeln könnte, welche nun im Elend leben. Fotos die kaum überprüfbar sind. Dies hat mit einer objektiven Berichterstattung nichts zu tun.>

Die gezeigten Fotos stammen nicht vom Asylbewerber Meron, sondern von dessen Deutschlehrerin. Diese hatte die Fotos bei einem Besuch Anfang 2019 in Belgien gemacht. Sie hat dort einen abgewiesenen Asylsuchenden besucht, der bei ihr im Kanton Luzern den Sprachunterricht besucht hat. Die Redaktorin hat die Glaubwürdigkeit der Aussage überprüft. Der Deutschlehrerin kommt die Rolle einer Augenzeugin zu, die durchaus bei Recherchen eine Rolle spielen können.[2] Die ‘Rundschau’ kann auch diese Kritik nicht nachvollziehen.

Vorwurf 3: <Mit keinem Wort wurde in dem Beitrag erwähnt, dass abgelehnte Migranten, mit Unterstützung der Schweiz, auch geordnet wieder in ihr Heimatland zurückkehren können.>

Der Beitrag geht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 2017 ein, welches die asylpolitische Kehrtwende einleitet. Die ‘Rundschau’ erwähnt explizit die Begründung des Urteils, dass nämlich die Richter eine Rückkehr nach Eritrea nicht in jedem Fall grundsätzlich als unzumutbar erachten.[3] Zudem wird im Beitrag sehr wohl angesprochen, dass es freiwillige Rückkehrer gibt.[4] Auch die Anzahl wird genannt. Da jedoch mehr untertauchen als zurück nach Eritrea reisen, ist es journalistisch legitim, diesem Aspekt mehr Gewicht zu schenken und eben z.B. die Fotos eines untergetauchten Asylsuchenden aus der Schweiz zu zeigen (vgl. Vorwurf 2).

Aussage: Die ZHAW-Studie zeige, dass 75% der Journalisten «linkslastig» seien

Wir erlauben uns diesbezüglich eine Berichtigung. Der Beanstander zitiert wie die ‘SonntagsZeitung’ vom 11.11.2017 die besagte Studie falsch. Der Verantwortliche der besagten Studie, ZHAW-Medienprofessor Vinzenz Wyss, hat klargestellt, dass die Aussage <3 von 4 SRF-Journalisten ticken links> nicht stimmt.[5] Die ‘SonntagsZeitung’ suggeriere, so Wyss, die SRG-Journalisten hätten mehr Linksdrall, was nicht stimme. Der Medienprofessor hat die ‘Sonntagszeitung’ kritisiert, sie habe seine Studie benutzt, um politisch Stimmung zu machen.[6] Im Übrigen halten wir fest, dass die Rundschau einem unbequemen Journalismus verpflichtet ist, der Missstände kritisiert, unabhängig davon, ob diese von einer ‘linken’ oder ‘rechten’ Politik verursacht oder geprägt sind.

Fazit: Die Berichterstattung über die verschärfte Asylpraxis beleuchtet ein wichtiges Kapitel der Schweizer Politik, auch weil die Eritreer immer noch die grösste Flüchtlings- bzw. Migrantengruppe stellen. Es ist mehr als legitim, die bürokratischen Abläufe im Zusammenhang mit den Wegweisungen zu thematisieren. Die im Beitrag herausgearbeiteten Kritikpunkte konnte Ständerat Damian Müller an der Theke ausführlich kontern.

Aus diesen Gründen sind wir überzeugt, sachgerecht berichtet zu haben – und bitten Sie darum, sehr geehrter Herr Blum, die Beanstandung abzuweisen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung des Interviews und Ihrer These der linken SRG. Das Interview, das Nicole Frank mit dem Luzerner FDP-Ständerat Damian Müller geführt hat, ist untadelig. Die Journalistin befragte den Politiker eindringlich, aber nicht aggressiv. Dabei nahm sie nicht eine parteipolitische Haltung ein, sondern eine journalistische. Eine journalistische Haltung einnehmen bedeutet: die Gegenposition vertreten, kritische Fragen stellen, das Gegenüber zu prägnanten Aussagen zwingen. Genau dies hat die Interviewerin gemacht. Sie wollte vom Politiker konkret wissen, wie er es anstellen will, abgewiesene Asylbewerber nach Eritrea auszuschaffen, obwohl dieses Land sie nicht nimmt und daher niemand gegen seinen eigenen Willen repatriiert werden kann. Der Politiker hat dann angedeutet, dass die Schweizer Diplomatie es hinkriegen muss, mit Eritrea ins Gespräch zu kommen und eine pragmatische Lösung zu finden. Insofern war das Interview aufschlussreich, und gerade das ist das Ziel und der Wert solcher Gespräche.

Vor diesem Hintergrund ist es ziemlich kühn, wenn Sie behaupten, dass SRF nicht interessiert sei, objektiv zu informieren. Und es ist abenteuerlich, wenn Sie in den Raum stellen, dass laut einer wissenschaftlichen Studie 75 Prozent der SRG-Journalistinnen und -Journalisten «linkslastig» seien. Die Studie, die das Institut für Angewandte Medienwissenschaft der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Winterthur unter der Leitung von Professor Vinzenz Wyss in Zusammenarbeit mit der Académie du journalisme et des médias der Universität Neuenburg unter Leitung von Professorin Annik Dubied 2015 durchgeführt hat[7], machte zwei Feststellungen: Erstens verstehen sich die Journalistinnen und Journalisten der Schweiz primär als neutrale Berichterstatter, und zweitens verortet sich die Mehrheit der Medienschaffenden leicht links der Mitte. Ein Kurzbericht der Studie wurde 2016 veröffentlicht. In der Medienmitteilung steht:[8]

«Der typische Schweizer Journalist versteht sich weniger als politischer Akteur, sondern vielmehr als neutraler Berichterstatter, der versucht die Dinge möglichst objektiv darzustellen. Nur wenige verstehen ihre Rolle als Beeinflusser der politischen Agenda beziehungsweise als Kritiker der Wirtschaft oder Regierung. Solche aktiveren Rollen sehen Journalisten aus der lateinischen Schweiz als wichtiger an als diejenigen in der Deutschschweiz.»

Und weiter: «Insgesamt decken Schweizer Journalistinnen und Journalisten das gesamte politische Spektrum ab, wobei sich der durchschnittliche Medienschaffende leicht links von der Mitte positioniert. Dies gilt beispielsweise auch für SRG-Journalisten. Hingegen stufen sich Frauen noch stärker als Männer eher links ein. Wyss erklärt diesen Befund auch mit der Kritik- und Kontrollfunktion des Journalismus, herrschende Machtverhältnisse infrage zu stellen.»

2018 publizierten Filip Dingerkus, Annik Dubied, Guido Keel, Vittoria Sacco und Vinzenz Wyss in der Zeitschrift «Studies in Communication Sciences» unter dem Titel «Journalists in Switzerland: Structures and Attitudes revisited» einen größeren Aufsatz zur Studie.[9] Daraus geht hervor, was es mit der politischen Verortung auf sich hat. Die Ergebnisse waren in der Presse, wie auch Herr Poletti darlegt, völlig verzerrt wiedergegeben worden.[10] Richtig ist: Die Journalistinnen und Journalisten wurden gebeten, ihre politische Verortung auf einer Skala von 0-10 einzutragen. Dabei bedeutete 0 = ganz links, 10 = ganz rechts, und 5 = exakt in der Mitte. Die Ergebnisse waren die folgenden:

Politische Verortung der Schweizer Journalisten auf der Links-Rechts-Skala

0

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

4,4%

4,9%

13,0%

20,1%

20,7%

14,9%

8,2%

8,3%

4,1%

0,6%

0,7%

Daraus wird deutlich: Die Schweizer Journalistinnen haben stärkere Affinitäten zu linken politischen Positionen als zu rechten. Der Durchschnitt liegt bei 4,4, also leicht links der Mitte. Aber sie stehen nicht einfach links, sondern ebenso stark in der Mitte. Nehmen wir nämlich die drei Skalenpositionen 4, 5 und 6 als Mitte-links, Mitte der Mitte und Mitte rechts zusammen, dann erhalten wir das folgende Ergebnis:

Linke: 42,4 Prozent
Mitte: 43,8 Prozent
Rechte: 13,7 Prozent

Bei der SRG liegt der Durchschnitt bei 3,8. Das ist etwas weiter links als der Durchschnitt des gesamten Schweizer Journalismus, erklärt sich aber dadurch, dass es bei den privaten und kommerziellen Print-, Rundfunk- und Onlinemedien dezidierte rechtsbürgerliche Publikationen gibt, die das Gesamtbild mitprägen.

Was heißt das? Die Journalistinnen und Journalisten stehen als kritische Menschen und als fast durchweg akademische Menschen etwas weiter links als die Gesamtbevölkerung. Dies kommt auch heraus, wenn man die Akademiker gesondert betrachtet. Zu diesen Schlüssen gelangen übrigens alle Studien, die die politische Verortung von Journalistinnen und Journalisten je untersucht haben, gleichgültig, ob in den USA, in Schweden, in Italien oder in Deutschland.[11]

Wir müssen dabei immer beachten, dass es sich bei diesen Erhebungen um die privaten politischen Einstellungen der Journalistinnen und Journalisten handelt. Davon zu unterscheiden ist ihre Berufseinstellung: Professioneller Journalismus verlangt, dass Distanz zu allen Akteuren gewahrt wird und dass in einem Konflikt jeweils alle Seiten mit ihren besten Argumenten gespiegelt werden. Die private politische Einstellung mag in einem Kommentar durchschimmern, hat aber in der Berichterstattung nichts zu suchen.

Dies gewährleisten zwei Sicherungen: Die erste Sicherung ist der Kurs oder die «Blattlinie» eines Mediums, verkörpert durch die Tradition und durch das Personal. In der Schweiz steht kein Verleger und kein SRG-Direktor dezidiert links. Sie alle tendieren zur Mitte (oder gar nach rechts wie im Fall der «Weltwoche»). Und kein großes Medienhaus fährt einen «linken» Kurs. Zwar steht der «Tages-Anzeiger» seit jeher eher links, die «Neue Zürcher Zeitung» seit jeher eher rechts, aber beide sind in letzter Zeit parallel nach rechts gerückt.

Die zweite Sicherung sind die «publizistischen Leitlinien», die sich manche Medien gegeben haben. Für SRF legen die eigenen «publizistischen Leitlinien» die Regeln umfassend fest.[12] Insbesondere die Punkte 1.1., 1.2., 2.2., 2.3., 2.7., 2.8., 3.1., 3.2., 6.2., 7.2., 7.3. und 9.3 garantieren, dass professionelle journalistische Kriterien zum Zuge kommen und nicht (partei-)politische.

Der Nationalrat hat im Übrigen am 5. Juni 2019 die parlamentarische Initiative von Claudio Zanetti (SVP, Zürich), der die Offenlegung der politischen Interessenbindungen von Journalistinnen Journalisten verlangte, die für staatlich finanzierte Medien arbeiten, mit 117 gegen 62 Stimmen bei 7 Enthaltungen abgelehnt. Als Kommissionssprecher sagte Matthias Jauslin (FDP, Aargau) unter anderem dazu:[13]

«Die nun geforderte Massnahme, dass Medienschaffende, die für ein ganz oder teilweise staatlich finanziertes Medium arbeiten, vor der Akkreditierung durch die Bundeskanzlei schriftlich und umfassend Daten preisgeben müssen, erscheint der Mehrheit der Kommission als falsch. Die Kommission wertet die Bundesverfassung, die den Schutz der Privatsphäre und die Meinungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet, höher als diese unscharfe Offenlegung. Man stellt sich sogar die Frage, ob diese Forderung nicht verfassungswidrig ist. Immerhin ist eine Journalistin, ein Journalist nicht per se eine Person des öffentlichen Lebens. Persönlichkeitsrechte gelten auch für die Medienschaffenden, unabhängig davon, für welches Medium sie arbeiten. Für die Kommission stellt es einen nicht zu akzeptierenden Eingriff in dieses Recht dar, wenn die Medienschaffenden dazu verpflichtet werden, ihre Interessenbindungen und vor allem ihre politische Einstellung offenzulegen.»

Das heißt: Das Stimm- und Wahlgeheimnis gilt auch für Journalistinnen und Journalisten. Es wird aber von ihnen erwartet, dass sie ihre berufliche Arbeit nach professionellen journalistischen Prinzipien verrichten und nicht nach (partei-)politischen. Da SRF diesen Erwartungen aufgrund dessen, was ich beobachte, gerecht wird, kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/zurueck-nach-eritrea-der-bundesrat-macht-druck?id=3e6a29ee-4cab-42a7-8b6c-a6273e11358d

[2] Vgl. dazu: Publizistische Leitlinien von SRF. Ausgabe 2017. Kapitel 4.8. Augenzeugen, S. 34. https://www.srf.ch/unternehmen/unternehmen/qualitaet/publizistische-leitlinien-srf

[3] «Dann die Kehrtwende: 2017 bestätigt das Bundesverwaltungsgericht: Eine Rückkehr ist unter Umständen zumutbar. Vor allem für Personen, die nicht mehr Militärdienst leisten müssen.» (https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/zurueck-nach-eritrea-der-bundesrat-macht-druck?id=3e6a29ee-4cab-42a7-8b6c-a6273e11358d)

[4] «Die Schweizer Behörden haben ihre Asylpraxis gegenüber Eritreern deutlich verschärft. 2015 mussten 4.4% der Asylsuchenden die Schweiz verlassen - Dublin-Fälle ausgenommen. 2018 waren es 19.5% - so viele wie noch nie. Doch freiwillig zurück nach Eritrea reisen nur wenige. Laut zuständigem Bundesamt im letzten Jahr 68. Acht mal mehr ((eingeblendet 576)) reisen «unkontrolliert ab». Heisst konkret: die grosse Menge taucht unter.» (https://www.srf.ch/play/tv/rundschau/video/zurueck-nach-eritrea-der-bundesrat-macht-druck?id=3e6a29ee-4cab-42a7-8b6c-a6273e11358d)

[5] Vgl. z.B. Jacqueline Büchi: « No-Billag-Propaganda” – Forscher schäumt wegen Bericht über «linke» SRG-Journalisten. In: Watson.ch vom 13.11.2017 (Zugriff über SMD am 29.4.2019).

[6] https://www.persoenlich.com/medien/vinzenz-wyss-kritisiert-die-sonntagszeitung

[7] Es war eine Studie über den Zustand des Journalismus im Rahmen einer internationalen Erhebung in 17 Ländern. Die Frage nach der politischen Verortung war eine unter vielen anderen Fragen. In der Schweiz wurden 797 Journalistinnen und Journalisten der deutschen, französischen und italienischen Sprachregion befragt. Die Studie schloss an frühere Erhebungen und Analysen von Saxer/Schanne (1981), Beck/Münger (1998), Marr/Wyss/Blum/Bonfadelli (2001), Keel (2011) und Bonfadelli/Keel/Wyss/Marr (2012) an.

[8] https://www.zhaw.ch/storage/hochschule/medien/news/medienmitteilung-journalismus-studie-2016.pdf

[9] SComS 18.1 (2018), p. 117-129 https://www.hope.uzh.ch/scoms/article/view/j.scoms.2018.01.008/993

[10] https://www.watson.ch/schweiz/interview/645339499-no-billag-propaganda-forscher-schaeumt-wegen-bericht-ueber-linke-srg-journalisten

[11] Vgl. zum Beispiel https://www.nzz.ch/international/das-herz-des-deutschen-journalisten-schlaegt-links-ld.1434890

[12] https://www.srf.ch/unternehmen/unternehmen/qualitaet/publizistische-leitlinien-srf

[13] https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=46187

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