Bild von «Deville»-Monolog zu Notre Dame beanstandet
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Deville»-Monolog zu Notre Dame beanstandet

5939
Mit Ihrer E-Mail vom 22. April 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Deville Late Night» vom gleichen Tag und dort den Monolog zum Brand der Notre Dame in Paris.[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Ich habe mich noch nie über eine Sendung im SRF beschwert, doch nun bin ich sehr entrüstet und muss meinen Unmut kundtun.

Was mit der Notre Dame in Paris passiert ist, ist einfach schrecklich und ich fand den Betrag von Herrn Deville in seiner Show vom 22.4.2019 über dieses Thema einfach pietätlos und so was von schäbig, dass mir einfach die Worte fehlen. Solche Tragödien sollten nicht in einer Comedieshow Platz finden und vor allem nicht ins lächerliche gezogen werden.

Ich hoffe nur für Herrn Deville, dass ihm nie so etwas scherwiegendes widerfahren wird.

Mein Wunsch ist, dass Herr Deville von meinem Mail erfahren wird und sich vielleicht für die nächste Show etwas mehr Sorgfalt walten lässt.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «Deville» äußerte sich Herr Daniel Kaufmann, Senior Producer Comedy:

«Gerne nehmen wir zur Beanstandung von Frau X Stellung.

Bei ‘Deville’ handelt es sich um eine Satiresendung. Satire ist ein besonderes Mittel der Meinungsäusserung, bei dem sich die Form bewusst nicht kongruent zu dem verhält, was sie hinterfragen will. Sie übersteigert die Wirklichkeit, verfremdet sie, stellt sie um, kehrt wieder zu ihr zurück, banalisiert sie, karikiert sie, macht sie lächerlich. Die Satire fällt in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit (Art. 16 der Bundesverfassung) sowie der Kunstfreiheit (Art. 21 der Bundesverfassung) und ist zudem durch die in Art. 10 EMRK enthaltene Meinungsäusserungs- und Kunstfreiheit geschützt. Dabei ist es aus programmrechtlicher Sicht zentral, dass der satirische Charakter für das Publikum erkennbar ist. Der satirische Charakter bei ‘Deville’ ist klar erkennbar.

In der Sendung vom 22. April 2019 hat Dominic Deville den Brand der Notre Dame und insbesondere die angelaufenen Spendensammlungen thematisiert. Dass innerhalb von wenigen Tagen Beträge in der Höhe von Hunderten Millionen zusammenkamen, war auffällig und wurde auch von den Medien thematisiert und kommentiert. In der öffentlichen Diskussion ging es darum, wieso es einfacher ist, Geld für ein beschädigtes Gebäude zusammenzubekommen als für Katastrophen, in denen Menschen zu Schaden kommen. Beim Brand der Notre Dame wurde niemand verletzt. Das war der Hintergrund zur Satire über die Spenden der Firmen. Dass viele Menschen eine emotionale Bindung zur Notre Dame haben, ist klar. Auch darauf hat Dominic Deville hingewiesen.

In den publizistischen Leitlinien bekennt sich SRF dazu, <zentrale Glaubensinhalte von Religionen nicht ins Lächerliche> zu ziehen und übernimmt damit die Praxis der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Die Notre Dame ist ein wundervolles Gebäude von höchstem historischem Wert. Einen zentralen Glaubensinhalt stellt die Kathedrale jedoch nicht dar. Deshalb sehen wir keine Verletzung von Programmrecht von Programmrecht.

Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich bin mit Ihnen einig, dass es höchst heikel ist, Witze nach einer Katastrophe zu machen. Und der Brand der Notre Dame war eine Katastrophe: Ganz Frankreich und halb Europa waren geschockt, als dieses kirchliche Symbol von Paris lichterloh brannte. Nur: Die Katastrophe war letztlich nur halb so schlimm, denn erstens kamen keine Menschen zu Schaden, zweitens konnte der Brand gelöscht werden, drittens blieb die Grundstruktur der Kathedrale erhalten und viertens kann und will man das Gotteshaus wiederaufbauen. Da waren 9/11 in New York, die Anschläge auf «Charlie Hebdo» oder auf Bataclan in Paris Tragödien ganz anderen Kalibers. Es ist daher eher möglich, sich dem Brand von Notre Dame satirisch anzunähern als den anderen genannten Katastrophen. Und Dominic Deville wählt ja auch einen Zugang, der in der Tat nach Satire ruft: Warum sind große, wichtige Firmen und Labels sofort zur Stelle, wenn es eine Kathedrale zu restaurieren gilt, aber viel weniger, wenn Flutkatastrophen, Hungersnöte, Flüchtlingsschicksale usw. zu lindern sind? Deville zeigt auch richtig auf, dass solche Firmen nicht eigennützig spenden, sondern sich einen PR-Effekt versprechen. Und dazu macht er witzige Vorschläge. Ich finde, Dominic Deville hat die Kurve gerade noch genommen und den Satire-Spielraum dort ausgeschöpft, wo er zu Recht vorhanden ist. Ich möchte daher Ihrer Beanstandung, so sehr ich Ihre Entrüstung verstehe, nicht beipflichten.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/play/tv/deville/video/frohe-ostern-mit-slam-poetin-lisa-christ?id=f47d975c-e42e-45d9-b43e-c4dcd36362dc

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Bild von Fehlende Wildtiernummern bei SRF erzürnt Zirkusfreunde

Fehlende Wildtiernummern bei SRF erzürnt Zirkusfreunde

Zur Ausstrahlung des Internationalen Zirkusfestivals von Monte Carlo am 19. April 2019 sind bei der Ombudsstelle vier Beanstandungen eingegangen. Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandungen nicht unterstützen.

Weiterlesen

Bild von «DOK» hat Verschleierung arabischer Touristinnen nicht verharmlost

«DOK» hat Verschleierung arabischer Touristinnen nicht verharmlost

Ombudsmann Roger Blum kann eine Beanstandung eines «Dok»-Films über verschleierte arabische Touristinnen nicht unterstützen. Der Beanstander ist der Ansicht, der Film habe die Verschleierung verharmlost und salonfähig gemacht. Ombudsmann Roger Blum kann diese Argumentation nicht teilen.

Weiterlesen

Bild von «DOK»-Film über die «Hüslischweiz» erzeugt Emotionen

«DOK»-Film über die «Hüslischweiz» erzeugt Emotionen

Ombudsmann Roger Blum hatte zwei Beanstandungen des «DOK»-Films «Hüslischweiz ohne Ende» vom 8. Dezember 2016 zu behandeln. Während ein privater Beanstander sich vor allem am Wort «Hüsli» stört, beanstandet der Hauseigentümerverband den ganzen Film als einseitig. Ombudsmann Roger Blum kann beide Beanstandungen nur teilweise unterstützen.

Weiterlesen

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit (bitte beachten Sie die Netiquette und Rechtliches)

Lade Kommentare...
Noch keine Kommentare vorhanden

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht