Obundsstelle steht weiss auf einem roten Balken. Unten: Logo der SRG Deutschschweiz.
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Puls»-Sendung «40 Jahre unabhängige Patientenberatung – (K)ein Grund zum Feiern?» beanstandet

6209
Mit Ihrem Brief vom 18. November 2019 beanstandeten Sie die Sendung «Puls» vom 4. November 2019 und dort den Beitrag «40 Jahre unabhängige Patientenberatung – (K)ein Grund zum Feiern?».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

Stellen Sie sich einmal folgendes Szenarium vor: Es formiert sich vor über 41 Jahren, 1978, eine heterogene Gruppe von Menschen welche aber allesamt in Bezug auf eine Sache der gleichen Ansicht sind: Patienten sollten ihre Rechte, die sie kaum kennen, besser wahrnehmen können. Sie sollten sich im Gesundheitswesen nicht mehr so ausgeliefert vorkommen. Es sollte eine eigentliche Patientenbewegung geben, die zur besseren Mündigkeit führen würde und eine ganze Menge mehr.

Einige Personen dieser Gruppe trennen sich schon bevor eine Vereinsgründung stattfindet. Zu gross sind die unterschiedlichen Ansichten bezüglich des weiteren Vorgehens, politischen Ansichten etc. Zu dieser abgetrennten Gruppe gehört Frau Häni. Das nun kleine Grüppchen gründet dann 1979 einen Verein mit dem Namen ‚Patientenstelle‘, unterhält dazu eine Beratungsstelle. Eine Frau, bereits in der

Gründergruppe, dann im ersten Vorstand den sie bis zu ihrer Pensionierung 2003, also 24 Jahre lang leitet, ist dabei. Für die Beratungsstelle wird zu Beginn ein Sozialpädagoge angestellt, für den Support juristischer Problematiken stellt sich Moritz Leuenberger (alt Bundesrat) samt seinen Bürokollegen kostenlos zur Verfügung. Als Hauptjurist berat Dr. iur. Atilay Ileri jahrelang Patienten. Die besagte Frau ist zu Anfang als Vorstandsmitglied ‚nur‘ für den Support medizinischer Probleme zuständig.

Enttäuscht über die fehlende breite Solidarität der Bevölkerung in Sachen Patientenbewegung, quasi einer ausgebliebenen Revolution, ‚blättert‘ sich die extrem politisch orientierten Leute vom Gründervorstand ab. Das Projekt ‚Patientenstelle‘ war für sie gescheitert und soll ,‘begraben‘ werden.

Für die besagte Frau ist ‚aufgeben‘ keine Option und sie baut die Stelle fast im Alleingang auf, leitet sie 23 Jahre lang, erst ohne finanzielle Mittel, macht die Stelle fur Behörden, Ärzteschaft, Versicherungen, Ratsuchenden glaubwürdig. Folglich wird diese Frau in einige kant. Gremien und Organisationen im Gesundheitswesen gewählt, vertritt die Stimme der Patienten in sämtlichen Medien. 1st also während fast eines Vierteljahrhunderts die Protagonistin der Patientenstelle.

Nun will das Fernsehen zum Geburtstag einen Beitrag senden mit dem Titel ‚40 Jahre Patientenstelle‘

Die ‚Gretchenfrage‘ an Sie: Wen würden Sie, nebst der Nachfolgerin dieser Frau, kontaktieren um Informationen über die Gründung, die Historie im ersten Vierteljahrhundert aus erster Hand zu erfahren?

Der beanstandete Beitrag:

Das vorweg, der Beitrag war für den Zuschauer der die Hintergründe und auch die Geschichte der Patientenbewegung nicht kannte kaum auffällig. Es ist ihm egal ob irrtümlich eine Frau Hänì von der Patientenstelle vorgestellt wird. Sicher kann man auch anstelle von konkreten Errungenschaften die Jugendunruhen und das damalige Umfeld, die Politik in den Vordergrund rücken oder sich im Bundeshaus zeigen. Die inhaltlichen Fehler im Beitrag (Es gibt oder gab z.B im Tessin auch eine Patientenstelle etc.) können vom ahnungslosen Konsument nicht erkannt werden.

Wie Sie aus den Kopien, die ich Ihnen beilege, intervenierte ich bei der Redaktion. Ich wollte wenigstens eine Richtigstellung bezüglich Frau Häni und meiner Person erreichen, eine kurze Entschuldigung des Senders in der nächsten Pulssendung. Ich war davon überzeugt, dass eine bewusste Manipulation angestiftet von der jetzigen Leitung der Patientenstelle vorlag. Die Richtigstellung ist ‚vom Tisch‘ aus ersichtlichen Griünden, siehe Beilage.

Nach dem Gespräch mit Herr Tippelmann war ich mir nicht mehr so sicher ob eine bewusste Manipulation seitens der Redaktion vorlag. Für mich war aber nach wie vor klar, dass der Beitrag van Frau Ziltener geschickt orchestriert und manipuliert war. Die ganzen Jahre bis 2003, sollten ausgeblendet bleiben. Selbstverständlich und grundsätzlich geben Personen bei einem Interview zu einer Sache diejenigen Informationen preis, die ihren eigenen Vorstellungen dienen. Sie können etwas verschweigen, etwas hervorheben, subtil die Richtung angeben, willkommene Vorschläge machen, ganz nach ihrem Gusto. Das ist immer so und auch legitim wenn ersten das Ganze nicht historisch verfälscht wird, es nicht böswillig und aus niederer Motivation geschieht.

Das widersprüchliche, eigenartige Verhalten der verantwortlichen Redaktorin (sieh Mails) hat mich aber erneut aufhorchen lassen und es macht der Anschein, dass die Redaktion sehr wohl diese Bedingung zum Beitrag kannte und befolgte. Meine Fragen und Beschwerde an die Ombudsstelle:

1. Wäre es aus journalistischer Sicht nicht zwingend gewesen, meine Person zwecks Informationen zur Zeitgeschichte zu kontaktieren?

2. Wäre es zur geschichtlichen Wahrheit nicht logisch und korrekt gewesen, diejenige Person simpel und einfach zu nennen, welche die ersten 25 Jahre die Geschicke der Patientenstelle geprägt hat?

3. Warum verwertete man in der Sendung ausschliesslich Beiträge am TV aus den Jahren 78/79 wo diejenigen Personen zu Wort kommen, welche nach 1990 ‚abwanderten‘?

4. Auch wenn Jahrzehnte der Tätigkeiten der Patientenstelle ignoriert, ausgeblendet wurde, muss die Redaktion bei der angeblich komplexen und schwierigen Recherche immer wieder auf meine Person gestossen sein.

5. Warum hat die Journalistin zu diesem Zeitpunkt weiterhin den Kontakt nicht mit mir gesucht? Sie musste wissen, dass sie wichtige Informationen auf dem ‚Silbertablett‘ hätte bekommen können? (Ich habe 7 Ordner Kopien, Dokus von Öffentlichkeitsarbeiten, Errungenschaften).

6. Geht die journalistische Freiheit so weit, dass man die Historie, (auch zusammengefasst) so verfälschen und reduzieren darf, Wesentliches einfach ignorieren kann?

7. Welche Sequenzen des Beitrages hat Frau Lichtsteiner gestrichen?

Für mich bedeutet das ganze Vorgehen und der gesendete Beitrag eine grobe Verletzung der journalistischen Sorgfalt. Die ausweichende Antwort von Herr Tippelmann ist unzureichend. lch finde sie auch zynisch. Die Redaktion wollte inhaltliche Entwicklungen darstellen, nicht Köpfe’. Genau das wollte ich auch. Ich wollte sicher nicht nochmals ins Fernsehen. In meiner ganzen Tätigkeit habe ich die Errungenschaften zudem nie als die Meinen kommuniziert. Jetzt muss ich aber leider und aus Gründen schlechter Erfahrungen auch einmal meine Person verteidigen und schützen.“

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «Puls» äußerte sich Herr Gerald Tippelmann, Redaktionsleiter der Sendung:

«Frau X beanstandet eine tendenziöse, falsche Berichterstattung in dem fünfeinhalbminütigen Pulsbeitrag vom 4.November. Insbesondere seien zwei Jahrzehnte engagierter Patientenschutzarbeit ausgeblendet worden, was auch an der Nichterwähnung ihrer Person erkennbar sei.

In einem persönlichen Gespräch und einer nachfolgenden Mail habe ich bereits versucht, die Meinung der Redaktion klar zu machen und nehme zu den Vorwürfen gern nochmals wie folgt Stellung:

Der Aussagewunsch unserer Beiträge war folgendermassen formuliert:

<Viele Patientenrechte sind heute, 40 Jahre nach Gründung der ersten Beratungsstelle, unbestritten, doch die Umsetzung bleibt weiterhin herausfordernd.>

Ziel und Absicht der Berichterstattung war also, aufzuzeigen, in welchen Bereichen der Patientenberatung sich relevante Verbesserungen ergeben haben, wo der Schwerpunkt der Beratung heute liegt und welche Entwicklungen im Sinne der Patienten zukünftig wünschenswert wären (Abkehr vom Schuldprinzip hin zum Schadensprinzip). In keiner Weise war es Aufgabe, einen detaillierten historischen Ablauf der Geschichte der Patientenstellen und deren wichtigsten Persönlichkeiten zu erstellen.

Frau Ziltener als heutige Präsidentin des Dachverbands Schweizerischer Patientenstellen und seit 2008 Leiterin der Patientenstelle Zürich ist für uns die natürliche Person, die in diesem Zusammenhang Stellung zu diesen Fragen nehmen muss. Frau Häni kommt in einer Archivsequenz zu Wort, da sie als eine der Mitbegründerinnen in der Berichterstattung aus den Jahren 78/79 zu sehen ist (Blickpunkt 20.10.1978, Kassensturz 30.3.1979, Tagesschau 3.4.1979). Darüber hinaus bedarf es für unseren Aussagewunsch keiner weiteren Hervorhebung einzelner Persönlichkeiten, da es um die Frage geht, wo die Patientenrechte und deren Vertretung heute stehen.

Ich kann ohne weiteres verstehen, dass Frau X das als Verkürzung einer komplexen und kontroversen Entwicklung sieht, die von engagierten und kompetenten Patientenvertretern getragen wurde, von denen Sie zweifellos zu den Wichtigsten gehört. Doch in der redaktionellen Entscheidung, die Entwicklung nicht an Köpfen, sondern an inhaltlichen und gesellschaftskulturellen Entwicklungen darzustellen, kann ich weder eine Verletzung der Sorgfaltspflicht, noch eine falsche Darstellung der Fakten erkennen. Ich möchte betonen, dass auf die Redaktion in keiner Weise Einfluss genommen wurde, was Auswahl oder Nichtberücksichtigen einzelner Personen oder Inhalte betrifft.

Auf die Forderung von Frau X nach einer ‘Richtigstellung’ der Fakten in einer der folgenden Pulssendungen bin ich aus diesen Gründen nicht eingetreten und würde das auch heute noch so entscheiden. Puls ist der falsche Ort, um nach 20 Jahren persönliche Animositäten handelnder Personen aufzuarbeiten.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich kann sehr gut verstehen, dass Sie tief enttäuscht und auch verbittert sind. Sie haben fast ein Vierteljahrhundert lang die Patientenberatung aufgebaut, betreut, verteidigt, bekanntgemacht, gesellschaftlich verankert.[2] Sie haben durchgehalten, während andere resigniert haben. Sie haben sich mit Herzblut für die Sache engagiert. Und jetzt, beim 40-Jahr-Jubiläum, werden Sie totgeschwiegen. Das ist nicht in Ordnung.

Zwar kann ich nachvollziehen, dass die Redaktion von «Puls» nicht eine Personen- und Organisationsgeschichte nachzeichnen wollte, sondern aufzeigen wollte, was die Patientenberatung gebracht hat und woran es mangelt. Und es ist auch logisch, dass die amtierende Präsidentin, Erika Ziltener, zu Wort kommt. Doch etwa ein Drittel des Beitrags galt der Historie. In diesem Teil kam Erika Ziltener drei oder vier Mal zum Zug. Und in den Dokumenten aus der Gründungszeit wurden nicht Sie gezeigt, also jene Frau, die die treibende Kraft war, sondern eine «Dissidente» und Gründerin der (konkurrierenden) Schweizerischen Stiftung SPO Patientenschutz[3]. Das tut weh! Da hat die Redaktion meines Erachtens zu wenig genau recherchiert.

Es ist die Aufgabe der Ombudsstelle, das Publikum vor Manipulation zu schützen. Es ist eine Manipulation, wenn wichtige Fakten verschwiegen oder verdreht werden. Wenn der Anschein erweckt wird, Charlotte Häni sei die Gründerin und Haupt-Protagonistin in der Frühphase der Patientenstelle Zürich und des Dachverbands der Patientenstellen der Schweiz, dann kommt das einer Manipulation des Publikums gleich. Ich unterstütze daher Ihre Beanstandung.

Der Redaktion empfehle ich, auf der Website einen Nachtrag anzubringen, in dem sie korrekten Angaben zur Gründungs- und Pionierphase der Patientenstelle Zürich, der «Ur-Mutter» aller Patientenberatungsstellen sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland, enthalten sind. Das Publikum hat Anspruch auf diese zusätzliche Aufklärung.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann


[1] https://www.srf.ch/play/tv/puls/video/40-jahre-patientenberatung-dr--supercomputer-pot-au-puls?id=1842348e-cb4b-4fcc-a6a1-c0093cfb9dbb

[2] http://www.patientenstelle.ch/

[3] https://www.spo.ch/

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Bild von «Puls» über Knieprothesen war rechtens

«Puls» über Knieprothesen war rechtens

Ombudsmann Roger Blum kann eine Beanstandung des Gesundheitsmagazins «Puls» über Knieprothesen nicht stützen. Ein Fernsehzuschauer moniert, der Bericht sei einseitig und unvollständig und betreibe Schwarzmalerei. Nach Ansicht von Roger Blum hat die «Puls»-Redaktion korrekt gearbeitet und kein Programmrecht verletzt.

Weiterlesen

Bild von Fehlende Wildtiernummern bei SRF erzürnt Zirkusfreunde

Fehlende Wildtiernummern bei SRF erzürnt Zirkusfreunde

Zur Ausstrahlung des Internationalen Zirkusfestivals von Monte Carlo am 19. April 2019 sind bei der Ombudsstelle vier Beanstandungen eingegangen. Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandungen nicht unterstützen.

Weiterlesen

Bild von «DOK»-Film über die «Hüslischweiz» erzeugt Emotionen

«DOK»-Film über die «Hüslischweiz» erzeugt Emotionen

Ombudsmann Roger Blum hatte zwei Beanstandungen des «DOK»-Films «Hüslischweiz ohne Ende» vom 8. Dezember 2016 zu behandeln. Während ein privater Beanstander sich vor allem am Wort «Hüsli» stört, beanstandet der Hauseigentümerverband den ganzen Film als einseitig. Ombudsmann Roger Blum kann beide Beanstandungen nur teilweise unterstützen.

Weiterlesen

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit (bitte beachten Sie die Netiquette und Rechtliches)

Lade Kommentare...
Noch keine Kommentare vorhanden

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht