Obundsstelle steht weiss auf einem roten Balken. Unten: Logo der SRG Deutschschweiz.
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

SRF-Sendung «Sylvester Show mit Jörg Pilawa» beanstandet

6268
Mit Ihrer E-Mail vom 31. Dezember 2019, 21 Uhr 21, beanstandeten Sie die «Sylvester Show mit Jörg Pilawa» (Fernsehen SRF) vom gleichen Abend. Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Das ist keine Schweizer Sylvester-Sendung, geschweige von einer schweizerischen vielsprachigen Sendung zum Jahresende; ist nur ein primitiver deutsche germanischer Dreck-Schlager-Import. Billiger und primitiver geht es nicht mehr. Für solche Dinge zu zahlen ist unter aller Sau. Ich werde ab nächstem Jahr keine SERAFE-Gebühr mehr zahlen, habe eben mein Zahlungsauftrag storniert, und sie können mich gerne betreiben (mit sofortigem Verlustschein). Wir sind eine vier-sprachige Schweiz und bruchen diese Nazi-Scheisse nicht, sorry.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für die «Sylvester Show» äußerte sich Herr Rolf Tschäppät, Executive Producer, International Productions, Fernsehen SRF:

«Bei der Sendung ‘Silvester Show mit Jörg Pilawa’ handelt es sich um eine Koproduktion der Sender ARD, ORF und SRF, die traditionsgemäss die Zuschauerinnen und Zuschauer in Deutschland, Österreich und der Schweiz durch den letzten Abend des Jahres begleitet. Bekannte Gruppen, Interpretinnen und Interpreten aus den drei Ländern bestreiten den Hauptteil dieses langen Abends. Dazu werden auch immer noch internationale Acts eingeladen. Mit ihren grössten Hits sorgen die Protagonisten für Silvesterstimmung. Ein weiteres Element der Sendung ist der Jahresübergang, den die drei Sender individuell gestalten. Auf SRF war diesmal ein fünfminütiges Feuerwerk zu sehen. Anschliessend wird wieder gemeinsam bis um 00:30 Uhr weitergefeiert.

In diesem Umfeld ist es uns Machern ein Anliegen, dass sich die Zuschauerinnen und Zuschauer in allen drei Ländern unterhalten und angesprochen fühlen. Neben der Ko-Moderatorin Francine Jordi war die Schweiz diesmal mit der Schlagersängerin Béatrice Egli und dem Schweizer ESC-Vertreter Luca Hänni dabei. Etliche Schweizerfahnen im Saal liessen erkennen, dass auch viele Schweizerinnen und Schweizer vor Ort waren. Die Sendung wurde am 15. November in der Baden-Arena in Offenburg (D) voraufgezeichnet.

Auf die Beanstandung von Herrn X einzugehen fällt mir, zugegeben, schwer. Formulierungen wie <primitiver deutsche germanischer Dreck-Schlager-Import> <unter aller Sau> <Nazi-Scheisse> sind mir im Zusammenhang mit einer Beanstandung noch nicht begegnet. Ich kann auch nicht nachvollziehen, in welchem Zusammenhang solche Beschreibungen auf diese Sendung zutreffen sollen. Natürlich wird in Sendungen von SRF hauptsächlich Dialekt oder Deutsch gesprochen und natürlich ist Musik immer auch Geschmackssache. Ich kann verstehen, dass Partylieder aus den Genres Schlager und Pop nicht jedermanns Sache sind. Die Auswahl der Künstler und Lieder entsprach dem festlichen und fröhlichen Rahmen. Sie schien mir vielseitig und ausgewogen.

Die Wahrnehmung von Herrn X ist mir nur schwer verständlich. Einen Verstoss gegen geltende Programmbestimmungen ist mir nicht ersichtlich.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. «De gustibus non est disputandum», sagten die Römer, «über Geschmack kann man nicht streiten». Man mag eine solche Sylvester-Show mögen oder auch nicht, das ist wirklich eine Geschmacksfrage. Was am 31. Dezember 2019 im Fernsehen ablief, war ein bunter Strauß von Hits der letzten 50 Jahre, Schlager auf Schlager in schneller Abfolge, übrigens mit einer wunderbaren Francine Jordi. Und damit ist auch schon klar: Es war sehr viel Schweiz in dieser Co-Produktion von ARD, ORF und SRF. Von einer rein deutschen Sendung kann überhaupt keine Rede sein.

Und: Es gibt überhaupt keine Vorgaben, dass eine Sylvester-Show des Schweizer Fernsehens SRF eine Sendung sein muss, die der viersprachigen Schweiz gewidmet ist, folglich Beiträge aus der Deutschschweiz, aus der Suisse romande, aus der Svizzera italiana und aus der Svizra rumantscha enthalten müsste. Und es wäre auch nicht passend, denn es handelte sich um eine Sendung zum Jahreswechsel, nicht um eine zur Bundesfeier. Auch sonst hat die Sendung keine Vorschriften verletzt: Sie war nicht diskriminierend, sie rief nicht zur Gewalt auf, es war einfach eine große Party. Verwundert hat mich einzig, wie nicht nur die Akteure auf der Bühne, sondern auch die vielen Menschen im Publikum so ohne weiteres in der Lage waren, am 15. November Sylvester zu simulieren. Denn die Veranstaltung wurde ja eineinhalb Monate im Voraus in Offenburg aufgezeichnet. Jedenfalls: Die Sendung hat keine Regeln verletzt. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

Damit bin ich aber noch nicht fertig mit Ihnen, denn die Art und Weise, wie Sie di Sendung abqualifiziert haben, ist in hohem Masse beleidigend. Mit der Formulierung «primitive deutsche germanischer Dreck-Schlager-Import» beleidigten Sie die deutschen Beteiligten genau so wie die schweizerischen, österreichischen oder niederländischen Schlagerstars. Mit der Formulierung «Nazi-Scheisse» zeigten Sie, dass Sie in die unterste Schublade greifen, wenn Ihnen etwas nicht gefällt. Wer pauschal die Deutschen als «Nazis» verunglimpft, hat von der Geschichte nichts begriffen: Wir stehen nicht mehr im Jahr 1933, auch nicht im Jahr 1940 oder im Jahr 1945, sondern im Jahr 2020, 75 Jahre nach dem Ende der totalitären Diktatur Hitlers. Und wer konkrete Personen als «Nazis» beschimpft, ohne belegen zu können, dass sie rechtsradikal denken, kann wegen Verleumdung vor den Richter gezogen werden. Ich wünsche Ihnen, dass Sie in Zukunft Ihre Worte überlegen, bevor Sie verbal zum Zweihänder greifen und wild um sich schlagen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombusmann

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Bild von Fehlende Wildtiernummern bei SRF erzürnt Zirkusfreunde

Fehlende Wildtiernummern bei SRF erzürnt Zirkusfreunde

Zur Ausstrahlung des Internationalen Zirkusfestivals von Monte Carlo am 19. April 2019 sind bei der Ombudsstelle vier Beanstandungen eingegangen. Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandungen nicht unterstützen.

Weiterlesen

Bild von «DOK» hat Verschleierung arabischer Touristinnen nicht verharmlost

«DOK» hat Verschleierung arabischer Touristinnen nicht verharmlost

Ombudsmann Roger Blum kann eine Beanstandung eines «Dok»-Films über verschleierte arabische Touristinnen nicht unterstützen. Der Beanstander ist der Ansicht, der Film habe die Verschleierung verharmlost und salonfähig gemacht. Ombudsmann Roger Blum kann diese Argumentation nicht teilen.

Weiterlesen

Bild von «DOK»-Film über die «Hüslischweiz» erzeugt Emotionen

«DOK»-Film über die «Hüslischweiz» erzeugt Emotionen

Ombudsmann Roger Blum hatte zwei Beanstandungen des «DOK»-Films «Hüslischweiz ohne Ende» vom 8. Dezember 2016 zu behandeln. Während ein privater Beanstander sich vor allem am Wort «Hüsli» stört, beanstandet der Hauseigentümerverband den ganzen Film als einseitig. Ombudsmann Roger Blum kann beide Beanstandungen nur teilweise unterstützen.

Weiterlesen

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit (bitte beachten Sie die Netiquette und Rechtliches)

Lade Kommentare...
Noch keine Kommentare vorhanden

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht