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SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Deville»-Beitrag «Vatikan Special» beanstandet III

6319
Mit Ihrer E-Mail vom 1. Februar 2020 beanstandeten Sie die Sendung «Deville» (Fernsehen SRF) vom 12. Januar 2020 zum Thema «Vatikan Special».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Die ‘Deville’-Sendung von SRF 1 am 12. Januar 2020 veranlasst mich aus folgenden Gründen zu einer Beschwerde:

  1. Ich denke, dass ich ein normaler Mensch mit durchschnittlichem Denkvermögen bin. Ist unser Volk derart primitiv, dass es so etwas noch lustig findet? Ich finde diese Sendung eine Zumutung, und fühle mich beleidigt und nicht ernst genommen.
  2. Ich bin ein nicht besonders frommer, aber gläubiger und kirchenkritisch eingestellter Mensch. Durch die fragliche Sendung fühle ich mich verletzt.

Aus der Tatsache, dass Sie als Ombudsmann gleich zu Beginn der Sendung erwähnt werden, wird mit dieser Sendung bewusst provoziert und offensichtlich die Grenze des Zulässigen gesucht. Sollten Sie allenfalls vorgängig die Sendung noch als zulässig beurteilt haben, bitte ich Sie aus Befangenheitsgründen meine Beschwerde zusammen mit Ihrer Stellungnahme als rechtliches Gehör sofort an die zuständige nächst höhere Beschwerdeinstanz weiter zu leiten mit allfälliger Kostenfolge zu Lasten von SRF.

Durch diese Sendung bin ich in meinen persönlichen Interessen betroffen und somit zur Beschwerde berechtigt. Die Sendung erfolgte am 12. Januar 2020, Somit ist die Beschwerdefrist von 20 Tagen mit heutiger Eingabe nicht überschritten.

Nachfolgend begründe ich die beanstandete Sendung in einzelnen Punkten wie folgt (die folgenden Zeitangaben im Format xx:xx bezeichnen die Stellen, auf die sich die beschwerten Stellen beziehen):

  1. 00:15 bewusst werden Katholiken beleidigt und der Moderator bittet nicht um Entschuldigung, sondern entschuldigt sich selber, das heisst er gibt sich selber die Freiheit andere zu beleidigen. Ich empfinde, dass es sich in keiner Weise um eine echt gemeinte Entschuldigung handelt. SRF hat die Pflicht keine Unwahrheiten zu verbreiten. Mit dieser Sendepassage hat sie die Konzession verletzt.
  2. 00:42 Der Moderator wird mit einem Heiligenschein dargestellt. Es wird damit ein Symbol missbraucht, welche in Religionsgemeinschaften (nicht nur Christliche) bei Bilddarstellungen mit besonderen Verehrungen zur Anwendung kommen. Möglicherweise kann dies unter Sattiere eingestuft werden, hat möglicherweise aber bei einigen Zuschauenden seelische Verletzungen zur Folge.
  3. 01:02 Der Moderator benannt die Sendung ‘Wie mein Vater, Sohn und heiliger Geist’ . Eine solche Anspielung auf eine weitverbreitete Gebetseinleitung grenzt an Blasphemie und ist beleidigend.
  4. 01:09 Mit der Bemerkung <Heute geht es um den Kreuzteil im Vatikan>, mit entsprechender Handgebärde, wird ein christliches Symbol lächerlich gemacht. Immerhin erinnert das Kreuz an ein vergangenes Unrecht. Sich darüber lustig zu machen finde ich geschmacklos.
  5. 01:17 Die Anmerkung <Bevor sich einige der Zuschauer schon wieder empören, dass man sich nun wieder lustig macht über den Vatikan und den Papst, kann ich beruhigen>. Eine nicht wirklich ernst gemeinte Entschuldigung ist eine Respektlosigkeit und zeugt von wenig Wertschätzung.
  6. 01:57 Der Moderator bezeichnet die Kirche (gemeint ist klar die römisch katholische Kirche) gleich schlimm wie SRF; einzig im Unterschied dazu könne man sich von der Kirchensteuer befreien. Tröstlich ist das Eingeständnis, dass SRF als schlimm eingestuft wird. Dem stimme ich nach dieser Sendung voll zu. Doch diese Bemerkung lässt Zweifel aufkommen an der Loyalität gegenüber dem Auftraggeber SRF.
  7. 03:01 Den kirchlichen Sakramenten werden Exkremente gegenübergestellt. Nach Angaben des Moderators sei es gemäss SRF-internen Richtlinien ein Tabu sich in Satiresendungen lustig zu machen über Sakramente. Mir scheint mit der Gegenüberstellung der Sakramente zu Exkrementen diese Vorschrift verletzt und geschmacklos.
  8. 05:15 Gott wird als alter Spanner bezeichnet. Sicher finden diese Bemerkung viele Gläubige eine Gotteslästerung. Ist es wirklich bei SRF langsam Usanz, die Zuschauerinnen und Zuschauer zu verletzen?
  9. 07:16 Mit der Anspielung, dass im Vatikan ja Wasser in Wein verwandelt werden könne, wird ein Bild eines Zelebranten bei der Eucharistie gezeigt. Ich habe den Eindruck, dass mit dieser Anspielung mit Bild auf die (für Gläubige) Wandlung von Wein in das christliche Blut gemeint ist. Es handelt sich somit um eines der sieben Sakramente, über welches man sich gemäss internen Richtlinien nicht lächerlich machen darf.
  10. 08:53 Es wird auf die Person des Papstes Bezug genommen mit der Bemerkung, dass sein Drink geschüttelt und nicht gerührt wird. Ich finde es geschmacklos sich über Altersgebrechen von Personen lustig zu machen. Viele ältere Menschen haben es sowieso nicht leicht sich mit dieser Alterserscheinung abzufinden.
  11. 09:57 Es würde versucht, mit dieser Sendung Wissen zu vermitteln. Diesem Ansinnen kann ich zustimmen, allerdings nur unter dem Vorbehalt, dass diese Wissensvermittlung auf sehr bescheidenem Niveau stattfindet. Ich denke, dass damit die Konzessionsauflagen stark strapaziert worden ist.
  12. Im Blick auf die Diskussion um die Missbrauchsopfer durch Geistliche und die gegenwärtig stattfindende Abstimmungsvorlage scheint mir die Bemerkung <im Vatikan können sie die Eier behalten> eine homoerotische Anspielung zu sein. Vatikaneinwohner werden lächerlich gemacht und herabgesetzt.
  13. 19:29 Der Papst wird als alter Mann in Frauenkleidern bezeichnet und so lächerlich gemacht.
  14. 21:26 Der Moderator macht glaubhaft, es würden weltweit Kirchensteuern erhoben und dem Vatikan abgeliefert. Tatsache ist, dass in den wenigsten Staaten überhaupt Kirchensteuern erhoben werden und schon gar nicht an den Vatikanstaat abgeliefert werden. Es handelt sich mit dieser Äusserung um eine Falschinformation und damit um eine Konzessionsverletzung. Zudem mag ich bezweifeln, dass vom ‘Peterspfennig’ lediglich nur 20% den Armutsbetroffenen zugute kommt.

Nach Art. 7 BV ist die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. In der beanstandeten Sendung werden Personen verunwürdigt. Aber auch ich fühle mich durch diese Sendung in meiner Würde verletzt, in dem mir ein derart primitives Niveau zugemutet wird.

Nach Strafrecht macht sich eine Person strafbar, wenn sie mit Äusserungen eine Gruppe von Personen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in der Öffentlichkeit herabsetzt. Diese Sendung nur mit dem Fokus auf die römisch katholische Kirche gibt sie repetitiv der Lächerlichkeit preis. Bei wohlwollender Beurteilung des Sachverhalts liegt möglicherweise kein Straftatbestand vor, mit grosser Wahrscheinlichkeit aber eine Konzessionsverletzung zumindest aber eine Verletzung der internen Richtlinien.

Die Beschwerde hat nicht zum Ziel Personen zu bestrafen, sondern vielmehr Ihr Verantwortungsgefühl zu wecken. Nicht alles was nicht verboten ist, ist nach gutem Geschmack zulässig. Wenn Gefühle solange bis zur Abstumpfung verletzt werden, ist am Schluss keine Verletzung mehr möglich oder mit anderen Worten, wenn niemand mehr religiös ist, kann auch eine Religion nicht mehr lächerlich gemacht werden. Satire ist meiner Meinung nach eine Kunst, aber auf Kosten Anderer nicht mehr.

Ich bitte Sie daher, sich für mehr Kunst und Können (die Moderation fand ich abgesehen vom Inhalt übrigens ausserordentlich gut) einzusetzen, dann wird das öffentliche SRF ihrem Auftrag wieder gerechter. Besten Dank für Ihre Bemühungen.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «Deville» antwortete Herr Daniel Kaufmann, Senior Producer Comedy:

«Gerne nehme ich zur Beanstandung von Herrn X Stellung.

Bei ‘Deville’ handelt es sich um eine Satiresendung. Satire ist ein besonderes Mittel der Meinungsäusserung, bei dem sich die Form bewusst nicht kongruent zu dem verhält, was sie hinterfragen will. Sie übersteigert die Wirklichkeit, verfremdet sie, stellt sie um, kehrt wieder zu ihr zurück, banalisiert sie, karikiert sie, macht sie lächerlich. Dabei ist es aus programmrechtlicher Sicht zentral, dass der satirische Charakter für das Publikum erkennbar ist. Der satirische Charakter bei ‘Deville’ ist für den Zuschauer aufgrund des Sendeformats klar erkennbar.

Die Satiresendung ‚Deville‘ hat sich in der Ausgabe vom 12. Januar 2020 dem Vatikan gewidmet. Die römisch-katholische Kirche ist mit rund 2.52 Millionen Angehörigen und einem Bevölkerungsanteil von 35.9 Prozent die grösste Glaubensgemeinschaft in der Schweiz (Evangelisch-Reformierte: 23.8 %, Islam: 5.4 %). Deshalb ist das Thema für eine Schweizer Satiresendung relevant.

Herr X schreibt: <In der beanstandeten Sendung werden Personen verunwürdigt. Aber auch ich fühle mich durch diese Sendung in meiner Würde verletzt, in dem mir ein derart primitives Niveau zugemutet wird>. Dass sich eine Satiresendung über Personen lustig macht, liegt in der Natur der Sache. Das ist der Kern der Satire. Dass sich Herr X aber in seiner Würde verletzt fühlt, ist für mich nicht nachzuvollziehen.

Ich verzichte darauf, auf sämtliche Punkte aus der Beschwerde einzeln einzugehen. In Punkt n) schreibt Herr X, die Sendung mache glauben, dass weltweit Kirchensteuern erhoben und dem Vatikan abgeliefert würden. Diese Aussage macht Dominic Deville meiner Meinung nach nicht. Wenn man Dominic Devilles Worte entsprechend fehlinterpretieren würde, wäre es jedoch nicht korrekt. Tatsächlich wird aber beispielsweise in Deutschland ein Teil der Kirchernsteuer in den Vatikan abgeführt. [2] In den Vatikan überbracht wird zweifellos der Peterspfennig. Herr X bezweifelt, dass davon nur 20 Prozent den Armutsbetroffenen zugute kommen. Medienberichte gehen sogar von noch weniger aus.[3]

‚Deville‘ hat nicht den Glauben thematisiert, sondern den Fokus auf die Organisation der katholischen Kirche gelegt. Die katholische Kirche sorgt immer wieder auch für negative Schlagzeilen: sexuelle Missbräuche auf der einen Seite, Finanzskandale auf der anderen Seite. Im Mittelpunkt der Sendung stand ein Beitrag über Finanzgeschäfte, die Ende letzten Jahres medial bekannt wurden. Die katholische Kirche, die für viele Menschen auch in der Schweiz eine moralische Instanz darstellt, steht bei allem Respekt nicht ausserhalb jeder Kritik; insbesondere bei ihren weltlichen Aktivitäten. Berichte über Investments des Vatikans in Immobilien berühren keine zentralen Glaubensinhalte.

‚Deville‘ wollte keine religiösen Gefühle verletzen und hat das unserer Einschätzung nach auch nicht getan. Die Sendung hat sich satirisch mit der Struktur und den Institutionen im Vatikan auseinandergesetzt. Man muss darüber reden dürfen, wie die Kirche mit ihrem Vermögen umgeht. Das kann nicht tabu sein.

Ich bedanke mich für die Gelegenheit zur Stellungnahme.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Es handelte sich um Satire. Satire darf (fast) alles. Deren Devise ist, dass sie nach oben tritt und eher nicht nach unten, und das will sagen: Aufs Korn genommen und sarkastisch verspottet werden die Mächtigen und nicht die Schwachen, Abhängigen. Beim Christentum ist zu unterscheiden zwischen dem Glauben und den Institutionen. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat in ihrer Rechtsprechung immer festgehalten, dass der Kern der Glaubensinhalte geschützt sei, dass aber die Amtsträger der Kirche genau so der öffentlichen Kritik (und damit auch der Satire) unterworfen sind wie Amtsträger anderer Institutionen. Als Kern der Glaubensinhalte gelten bei den Katholiken die Sakramente, allerdings prüft die UBI jedes Mal wieder neu, ob angesichts des gesellschaftlichen Wandels diese Regel noch gilt. Angesichts der Tatsache, dass in der Schweiz beispielsweise mehr als ein Drittel der Ehen geschieden wird (und dass auch in den übrigen Ehen teilweise gestritten, geschlagen, gemordet wird), ist fraglich, ob das Sakrament «Ehe» auf Dauer immun bleibt vor satirischem Spott. Jedenfalls ist der Kern der Glaubensinhalte geschützt.

Nicht so die Institutionen und die Funktionäre. Die katholische Kirche ist eine der mächtigsten Institutionen der Welt. Sie produziert immer wieder Skandale (Finanzskandale, Mordskandale, Missbrauchsskandale). Weltweit wurden Abertausende Jugendlicher sexuell missbraucht, allein in Australien waren es über 60'000, in Deutschland fast 4'000, in der Schweiz über 300, wobei längst nicht alle Fälle gemeldet oder entdeckt worden sind. Das Verhalten der Päpste, Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte, Priester, Mönche und Nonnen ist daher kritisierbar und offen für Satire.

Darf man den Heiligenschein verspotten (Ihr Punkt b)? Ja, das darf man. Denn: Was ist der Heiligenschein? Eine Erfindung der mittelalterlichen Malerei. Heilige waren zum Zeitpunkt, als sie zu Heiligen gekürt wurden, ja immer schon tot. Um sie herauszuheben und ihre Besonderheit zu unterstreichen, haben ihnen die mittelalterlichen Künstler diesen Schein über den Kopf gemalt, der manchmal aussieht wie ein fliegender Teller. Niemals ist ein Heiliger mit so einem Schein herumgelaufen. Allein die Vorstellung, dass es so wäre, ist Anlass für Satire!

Darf man das Alter der Päpste satirisch thematisieren (Ihre Punkte j und m)? Ja, das darf man. Es ist nun mal eine Tatsache, dass Kardinäle in einem Alter zu Päpsten gewählt werden, in dem andere Menschen längst in Rente sind, und dass sie als 80jährige noch strapaziöse Reisen unternehmen und folgenschwere Entscheidungen treffen, die man Gleichaltrigen sonst kaum mehr zumutet. Wenn das Alter der Päpste satirische zur Sprache kommt, dann handelt es sich primär um eine Kritik am Kardinalskollegium und nicht um eine Herabwürdigung der konkreten Person.

Darf man Gott als «alter Spanner» bezeichnen (Ihr Punkt h)? Ohne Zusammenhang vermutlich nicht. Dominic Deville macht die Bemerkung aber bei der Beschreibung vatikanischer Gebäude. Und er knüpft dabei an die Redensart an, dass «Gott alles sieht». Auch diese Redensart ist ziemlich naiv. Man stelle sich mal Gott vor, der gleichzeitig 7,75 Milliarden Menschen beim Arbeiten, beim Essen, beim Trinken, beim Tratschen, beim Einkaufen, beim Stehlen, beim Morden, beim Steuerhinterziehen, beim Zähneputzen, beim Reisen, beim Sex, beim Schlafen, beim Sterben usw. beobachtet! Auch hier verleitet allein schon die Redensart zur Satire.

Der einzige Punkt, der ein wenig problematisch ist, ist die Erwähnung der Wandlung (Ihr Punkt i), also die Anspielung auf die Verwandlung von Wein in Blut mit der Bemerkung, die Kirche könne ja Wasser in Wein verwandeln. Allerdings wird die Wandlung nicht verspottet und heruntergemacht, sondern auf die Fähigkeit wird bloß hingewiesen, so dass auch hier kein Verstoß gegen das Radio- und Fernsehgesetz vorliegt.

Sie kommen in Ihrer Beanstandung auch auf die Verspottung der SRG (Ihr Punkt f) zu sprechen und meinen, es sei ein Mangel an Loyalität, wenn ein Kabarettist den eigenen Arbeitgeber hochnehme. Da irren Sie sich gewaltig. Ein Kabarettist ist (auch) ein Hofnarr. Es ist die Aufgabe des Hofnarrs, seinem Arbeitgeber, dem König, den Spiegel vorzuhalten. Wenn in einer Satire in Radio und Fernsehen nicht auch mal der eigene Rundfunk-Auftraggeber an die Kasse kommt, dann stimmt etwas nicht.

Da die von Ihnen erwähnten Punkte das Radio- und Fernsehgesetz nicht verletzen, erübrigt es sich auch, auf Ihre verfassungs- und strafrechtlichen Überlegungen einzugehen. Ich habe mir die Sendung sehr sorgfältig angeschaut. Sie ist lustig, weil sie voller witziger Einfälle ist. Sie zielt nicht auf die katholischen Gläubigen. Sie nimmt die Institutionen des Vatikans (darunter auch die Schweizergarde) auf die Schippe, nicht den katholischen Glauben. Wenn Sie durch diese Sendung in Ihrem persönlichen Empfinden (als Katholik) getroffen wurden, dann müssten Sie ja eigentlich als Schweizer jeweils ebenfalls betroffen sein, wenn die Satire den Bundesrat aufs Korn nimmt, oder als Tourist, wenn die Satire Kreuzfahrten verspottet. Ich habe jedenfalls in der Sendung nichts gefunden, was unsittlich, rassistisch, sexistisch oder eine Diskriminierung von wehrlosen Abhängigen gewesen wäre. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum


[1] https://www.srf.ch/play/tv/deville/video/deville-mit-michael-mittermeier?id=4ad4013c-c1fd-41db-bf45-41ccc0ba9ccf

[2] https://www.focus.de/finanzen/news/vatikan/einnahmen_aid_13407.html

[3] https://www.welt.de/wirtschaft/article204304036/Vatikan-Krumme-Geschaefte-mit-dem-Peterspfennig.html

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