«Puls»-Beitrag «Unbeliebte Atemmaske» beanstandet

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Mit Ihrer E-Mail vom 2. Februar 2020 beanstandeten Sie die Sendung «Puls» (Fernsehen SRF) vom 20. Januar 2020 und dort um den Beitrag «Unbeliebte Atemmaske».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Im beiliegenden Ausschnitt der Sendung werden die Kosten der CPAP-Version erwähnt. Mir fehlt – aus Prämienspargründen – die Information für eine Variante Kauf von solchen Geräten.

Auch wenn keine Sponsoren hinter dieser Sendung stehen, sollten doch ALLE Alternativen – vor allem auch diejenigen, die massiv Kosten sparen und nicht nur Informationen, die in die Kosten gehen – aufgezeigt werden.

Im vorliegenden Beispiel wird erklärt, dass die Krankenkassen jeweils CHF 1'600.00 p.a. für die Miete eines Gerätes inkl. Maske entrichtet. D.h. der vermittelnde Arzt oder die vermittelnde Institution kauft ein Gerät und vermietet es dem Patienten. Dass das Gerät nach 12 Monaten Miete (je nach Krankenkasse) gekauft werden kann, wird dem Patienten nur mittels Verordnung kundgetan, jedoch nicht nach der besagten Zeit nochmals darauf angesprochen!

Ich selber benutze seit rund 20 Jahren ein CPAP-Gerät und ab August 2015 ein solches Gerät wie in der Sendung gezeigt wurde. Ich habe dannzumal dafür CHF 2'110.00 bezahlt (Krankenkasse CHF 1'899.00, ich CHF 211.00). Heute beträgt der Preis CHF 1'500.00. Kostenmässig sieht die Sache dann so aus:

  • Miete CPAP-Gerät während 5 Jahren CHF 8'000.00
  • Kauf CPAP-Gerät (vom Patienten bezahlter Preis) ohne Maske)
    Marge Arzt / Importeur, Produzent je nach Umsatz
    ca. 30% nicht mitgerechnet CHF1'500.00
  • Einnahmen des Arztes pro Patient während 5 Jahren - mind. CHF 6'500.00

Alle 5 Jahre hat ein Patient Anrecht auf ein neues Modell, das wiederum via Krankenasse verrechnet wird. Zudem werden alle Jahre, bei Bedarf, eine neue Maske abgegeben. Diese wird aber auch bei einem Kauf jeweils von der KK übernommen. In einer Patienteninformation wird darauf hingewiesen, dass das Gerät nach 12 Monaten gekauft werden könnte. Der Patient vergisst leider diesen Hinweis, und der Arzt unternimmt seinerseits nichts, um die Patienten zum Kauf zu animieren.

Interessanterweise fallen die Preise für CPAP-Geräte, die Miete jedoch ist seit Jahren gleich.

Aus diesem Grunde sollte eine Berichterstattung transparenter erfolgen. Nur so können Kosten reduziert und gegebenenfalls Prämienerhöhungen minimiert werden. Ich bitte Sie um entsprechende Einflussnahme bei Berichterstattungen und hoffe auf eine diesbezügliche Korrektur resp. Ergänzung der Aussage.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «Puls» antwortete der Redaktionsleiter der Sendung, Herr Gerald Tippelmann:

«Der Beanstander bemängelt fehlende Informationen zur Kostentransparenz im Fall der CPAP Maskenbehandlung, die eine massive Geldmacherei der vermietenden Ärzte/Institutionen vermuten lasse. Puls habe daher intransparente und unvollständige Informationen verbreitet.

Zu dem Vorwurf nehme ich gern Stellung: Wie bereits im Sommaire angekündigt, ging es in diesem Themenschwerpunkt um die Frage, was die alternativen, teilweise sehr eingreifenden Methoden zur Behandlung der Schlafapnoe im Vergleich mit der verbreiteten CPAP Maske leisten. Dabei ging es um die Frage der medizinisch belegten Wirksamkeit. Im Gespräch wird der Experte auf die unterschiedliche Erstattungspraxis bei der Vergütung der Protrusionsschiene und der CPAP Maske befragt (14.45). Denn die in manchen Fällen vergleichbar wirksame Protrusionsschiene wird nur zum Teil bezahlt. Unabhängig davon, zu welchem Preis der Goldstandart Maske gekauft/gemietet wird.

Bei dem gewählten inhaltlichen Zugang (..wir zeigen, was die Alternativen taugen) sprengt eine Darstellung der komplexen Situation bei Kosten von Vermietung oder Verkauf der CPAP Masken den Rahmen dieser Sendung. Denn die Rechnung, die der Beanstander aufmacht, ist eben nicht die ganze Wahrheit. Es kommt u.a. auch auf die Dauer der Nutzung, den Ort der Beschaffung und den Bedarf an technischer Unterstützung an. Kassensturz und Kostenüberwacher haben bereits 2016 die Praxis der Vermietung und des Verkaufs der Atemgeräte thematisiert. Der Kostenüberwacher kommt dabei zu einem Schluss, der sich nicht in einem Satz zusammenfassen lässt:

<Erstens lässt sich feststellen, dass der Markt der Atemtherapiegeräte sich zurzeit sehr schnell entwickelt. Zweitens sind die Höchstvergütungsbeträge für den Kauf und die Miete von nCPAP- und

Heimventilationsgeräten zu hoch. Drittens gewährleistet das Vergütungssystem in seiner aktuellen

Form keinen Preiswettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern. Dementsprechend besteht allgemein für die Anbieter kein Anreiz, die Preise ihrer Produkte so zu gestalten, wie es bei wettbewerbsorientierten Marktbedingungen gegeben wäre.

Was die Versicherten betrifft, so besteht für sie kein Anreiz, auf die Kosten zu achten. Schliesslich ist

eine Asymmetrie der Informationen zwischen den Verbrauchern und den Anbietern auf dem Schweizer Markt für Atemtherapiegeräte zu beobachten, was einen effizienten Wettbewerb erschwert. Tatsächlich verfügen die Patientinnen und Patienten nicht über die Möglichkeiten, die Preise zu vergleichen und die Qualität der Geräte der verschiedenen Anbieter beurteilen zu können. Folglich ist eine Anpassung der Vergütungsmodalitäten gemäss der MiGeL dringend notwendig.>

An dieser Situation hat sich bis heute wenig geändert. Insofern hat der Beanstander mit seiner Kritik an der intransparenten Kostenfrage zulasten der Verbraucher und der Kassen zwar uneingeschränkt recht, denn allein die Lungenliga hat aktuell über 80000 Masken in der Vermietung und bestreitet zweifelsohne einen nicht unerheblichen Teil ihres Budgets aus dieser Quelle.

Die Forderung aber, dass dieses abendfüllende Thema in unserem Kontext hätte behandelt werden müssen, konkurriert mit dem inhaltlichen Zugang, den wir gewählt haben. Auch Preis und Folgekosten der sehr invasiven Operationen wären demzufolge ja eine zwingende Vertiefung. Als Redaktionsleiter des Gesundheitsmagazins Puls denke ich, dass wir die korrekten Schwerpunkte gesetzt haben und bitte Sie, die Beanstandung abzulehnen.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Was muss eine Radio- oder Fernsehsendung aufweisen, damit sie sachgerecht ist? Sie muss wahr sein, sie muss die relevanten Fakten enthalten und sie muss fair sein. Die relevanten Fakten sind unterschiedlich, je nachdem, welcher Fokus gewählt wird. Die Wahl des Fokus liegt in der Programmautonomie der Redaktion. Die Programmautonomie ist im Artikel 6, Absätze 2 und 3 des Radio- und Fernsehgesetzes festgelegt:

2 Sie – die Programmveranstalter - sind in der Gestaltung, namentlich in der Wahl der Themen, der inhaltlichen Bearbeitung und der Darstellung ihrer redaktionellen Publikationen und der Werbung frei und tragen dafür die Verantwortung.

3 Niemand kann von einem Programmveranstalter die Verbreitung bestimmter Darbietungen und Informationen verlangen.“

In der von Ihnen beanstandeten «Puls»-Sendung galt der Fokus den medizinischen Alternativen zur CPAP-Maske für die Behandlung von Schlafapnoe (Atemaussetzern während des Schlafens). Es ging also darum zu zeigen, was für andere Geräte und was für Operationen es gibt mit welchen Risiken, Nebenwirkungen und Erfolgschancen. Es ging dabei nicht primär um die Kosten, sondern vielmehr um die gesundheitlichen Effekte. Nur ganz kurz wurde angesprochen, dass ein neueres Gerät die Patientinnen und Patienten teurer zu stehen kommt als die Maske, weil die Krankenkassen die Kosten (noch) nicht übernehmen. Und es wurde darauf hingewiesen, dass die Beitragsordnung in Überarbeitung ist. Unter dem Aspekt der medizinischen Alternativen war die Frage, zu welchen Bedingungen man eine Maske kaufen kann, nicht relevant. Eine Fernsehsendung kann nie alle Fragen erschöpfend behandeln; sie ist kein Lexikon. Die Redaktion hat deshalb nichts Wesentliches ausgelassen und nicht gegen das Sachgerechtigkeitsprinzip verstoßen. Aus diesem Grund kann ich Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

Gleichzeitig ist es Ihr Verdienst, auf die Frage der finanziellen Lastenverteilung bei den Atemmasken aufmerksam gemacht zu haben. Sie zeigen, dass die Ärzte möglicherweise auf Kosten der Patienten und der Kassen ungerechtfertigt profitieren. Durch die Veröffentlichung dieses Schlussberichts wird dieser Hinweis von Ihnen ein Teil des öffentlichen Diskurses. Und es ist denkbar, dass Radio- und Fernsehsendungen wie «Espresso» oder «Kassensturz» Ihr Anliegen aufnehmen und es thematisieren.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann

[1] https://www.srf.ch/sendungen/puls/schlafapnoe-luftverschmutzung-laehmungen-wegoperieren

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