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«Schweiz aktuell»-Beitrag «Heftiger Gegenwind bei Windkraft» beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 6. März 2020 beanstandeten Sie die Sendung «Schweiz aktuell» (Fernsehen SRF) vom 25. Februar 2020 und dort den Beitrag «Heftiger Gegenwind bei Windkraft».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

Ausgangslage: Sendung

  1. «In der oben genannten Sendung wurde in einem knapp fünfminütigen Beitrag der geplante Windpark Quatre Bornes ins Rampenlicht gestellt.
  2. In der Ansprache erläutert die Moderatorin, dass der Bund als klares Ziel formuliert habe, mehr Strom aus erneuerbaren Quellen zu produzieren. Die Windenergie in der Schweiz habe einen schweren Stand. Neue Projekte seien durch Rekurse und langwierige technische Abklärungen blockiert, was ausdrücklich als Problem dargestellt wird. Ein ‘gutes Beispiel’ sei der oben genannte Windpark im Berner und Neuenburger Jura. Unter den Windenergie-Anhängern gelte der Park als ‘Vorzeigeprojekt’, sei nun aber bereits seit 16 Jahren nur in Planung.
  3. In der Einleitung erläutert der Off-Sprecher, dass der geplante Windpark 15‘000 Einwohner mit Strom versorgen würde.
  4. Als Befürworter und Träger des Projekts werden Jean-Michel Christen und Roger Stauffer porträtiert, zwei vor Ort wohnende Bauern (und vom Windpark profitierende Landeigentümer). Die Bauern seien sich sicher, dass es auf der Krete viel Wind habe. Man wolle die Windkraft nutzen, um der <Bevölkerung der Region erneuerbare Energien zur Verfügung stellen> zu können.
  5. Die Off-Stimme erläutert das Projekt und sagt, dass die Umweltverbände in das Projekt einbezogen worden seien und grundsätzlich positiv eingestellt seien. Die Bevölkerung in Sonvilier habe klar Ja gesagt zum Projekt.
  6. In einer anderen Berner Gemeinde, in Tramelan, habe die Bevölkerung vor fünf Jahren klar Ja gesagt, aber seither sei das Projekt nicht realisiert, weil vor dem Verwaltungsgericht zwei Rekurse hängig sind.
  7. Anschliessend wird Lionel Perret porträtiert, der mit dem Elektrovelo vorfährt. Perret sei Direktor der Suisse éole, ‘einer Vereinigung der Windenergiepromotoren’. Es sei für ihn <frustrierend, dass es mit der Windenergie nicht schneller vorwärts> gehe. Es sei schade für das Potential an Wind, welches zu wenig genutzt werde. Es sei eine Frage der Bewilligungsverfahren, die Technologie, das Interesse der Investoren und die Akzeptanz der Bevölkerung seien da.
  8. Als Gegner des Projekts wird Claude Schönenberg porträtiert, Präsident des Vereins der Gegner. Er finde, dass der bereits auf der gegenüberliegenden Talseite liegende Windpark nur die Landschaft verschandle und wenig bringe. Er habe festgestellt, dass der Windpark Mont Crosin deutlich weniger nütze, als man ihm erzähle, und es gäbe bessere Alternativen.
  9. Die Off-Stimme erläutert, dass die Promotoren der Windenergie dem widersprechen. Die Turbinen auf dem Mont Crosin seien 87% am Tag in Betrieb und dies sehr effizient. Ausserdem produzieren die Turbinen Strom im Winter und in der Nacht, womit sie die Solarenergie optimal ergänzen würden.
  10. Wiederum werden die Bauern porträtiert, die enttäuscht sind über die noch bevorstehenden Jahre, in denen der Windpark nicht realisiert werden dürfe. In vergleichbaren Regionen in Frankreich sei ein solches Projekt, das Stauffer als gut bezeichnet, in drei Jahren umgesetzt, in der Schweiz dauere es 20 Jahre.
  11. Die Off-Stimme erklärt abschliessend, dass die nächste Hürde eine Volksabstimmung im bernischen Sonvilier sei, aber selbst bei einem Ja könnten die Gegner noch vor die Gerichte.

Verstoss gegen das Sachgerechtigkeits- und ev. des Vielfaltsgebot: Begründung

Die Sendung verstösst in drei Bereichen zum Teil erheblich gegen das Sachgerechtigkeitsgebot:

    1. Fünf unwahre Tatsachen werden stehen gelassen

Der geplante Windpark würde 15‘000 Personen mit Strom versorgen. Das ist eine falsche und zudem verzerrte Darstellung. Der geplante Windpark wird gemäss Projektunterlagen über das gesamte Jahr hinweg zwischen 45 und 70 GWh Strom produzieren. Der Stromverbrauch pro Kopf liegt in der Schweiz bei rund 6.7 MWh (Industrie und Gewerbe miteinberechnet!). Somit könnten theoretisch 6‘700 bis 10‘500 Schweizer Personen versorgt werden. Nach Abzug des Anteils Stromverbrauchs von Industrie und Gewerbe sind es 8‘000 bis 13‘000 Personen. Die Angabe der Promotoren (15‘000 Personen) ist somit bereits falsch. Kommt hinzu, dass die projektierten Windkraftanlagen völlig zufällig Strom produzieren. Während 30% der Zeit stehen die Turbinen ganz still (gemäss Projektunterlagen), sodass nicht mehr als 0 Personen mit Strom versorgt werden. Nur während 10% der Zeit laufen die Anlagen auf Volllast.

Die Projektträger behaupten, es habe auf der Krete viel Wind. Die Off-Stimme widerspricht dem nicht. Diese Aussage ist aber falsch. Es hat durchschnittlich etwas über 5m/s Wind (teilweise 1m/s, teilweise 30m/s) und der Standort hat wegen der grossen Höhe über Meer eine um 10% geringere Luftdichte als im Flachland. In Deutschland sind solch geringe durchschnittliche Windgeschwindigkeiten nicht einmal kategorisiert.

Es mag sein, dass die ‘Umweltverbände’ ins Projekt miteinbezogen wurden, allerdings stehen diese auf keinen Fall positiv dem Projekt gegenüber. BirdLife Schweiz und Helvetia Nostra haben eine Beschwerde erwogen, jedoch aus Kostengründen nicht eingegeben; die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz hat einen ausführlichen Rekurs mit grundsätzlich ablehnender Haltung eingegeben. Ebenfalls hat die Stadt La-Chaux-de-Fonds wegen des UNESCO-Labels eine Einsprache eingereicht. Der Verband Paysage Libre BEJUNE hat ebenfalls Rekurs eingegeben.

Die Aussage von Lionel Perret, dass die Akzeptanz der Bevölkerung vorhanden sei, stimmt ebenfalls nicht und wurde von der Off-Stimme zu Unrecht stehen gelassen. In der kürzlich beendeten Einsprachephase haben 280 von rund 300 vor Ort lebenden Bauern, Landeigentümern und weiteren Einwohnerinnen und Einwohnern Einsprache gegen das Projekt erhoben. Die angeblich befürwortende Haltung der Bevölkerung der Gemeinde Sonvilier basiert auf einer Konsultativabstimmung von vor einigen Jahren, als das Projekt weder visualisiert noch genauer umschrieben war. Bei keinem anderen Windpark in der Schweiz ist die vorherrschende Ablehnung so erdrückend wie bei diesem Windpark (93% der vor Ort lebenden Bevölkerung sind dagegen).

Der (einzigen) Aussage eines Gegners, Claude Schönenberg, widerspricht die Off-Stimme, und zwar falsch. Die Promotoren der Windenergie würden behaupten, die Turbinen auf dem Mont Crosin würden 87% am Tag laufen und seien sehr effizient. Beides ist unwahr. Die Turbinen laufen während 30% der Zeit gar nicht oder produzieren nicht mehr Strom als für ein paar Glühbirnen, insgesamt beträgt die Effizienz lächerliche 20.6%, während auf dem offenen Meer über 60% Effizienz bei Windkraftwerken erreicht wird und Schweizer Wasserkraftwerke über 70% Effizienz aufweisen.

Insgesamt werden in der fünfminütigen Sendung fünf falsche Angaben gemacht. Daran ist besonders schwerwiegend, dass diese fünf Aussagen (es habe viel Wind, Windkraft ist effizient etc.) die Grundstruktur des Beitrags ausmacht.

    1. Umgang mit Befürwortern und Gegnern des Projekts

Die Promotoren des Projekts sind Landeigentümer, die vom Projekt jährlich mit rund 20‘000 CHF pro Turbine profitieren würden, also total rund 4 Mio. CHF. Dies wird verschwiegen. Ebenso wird Lionel Perret porträtiert, der Direktor der Suisse éole. Die Bezeichnung, dass es sich dabei um eine Vereinigung von Windkraftpromotoren handle, ist ungenau: Es ist der Schweizer Lobbyverband für die Windkraft mit Zutritt zum Bundeshaus. Auch das wird dem Zuschauer nicht aufgezeigt.

Insgesamt erhalten die Befürworter vier Mal die Gelegenheit, sich zu äussern, der Gegner ein einziges Mal. Die Zeit, in welcher die Befürworter abgebildet werden, beträgt 81 Sekunden, der Gegner wird 28 Sekunden abgebildet. Das ist ein krasses Missverhältnis.

Besonders gravierend ist jedoch, dass die einzige Aussage des Gegners, nämlich dass der gegenüberliegende Windpark Mont Crosin nur sehr schwache Leistungen zeige, von der Off-Stimme umgehend mit Argumenten der Promotoren gekontert wird. Dagegen werden alle zwölf Aussagen der Promotoren ohne Widerspruch stehen gelassen. Dies ist eine klare Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots. Der neutrale Zuschauer kann sich keine eigene, freie Meinung bilden, sondern wird einseitig beeinflusst. Die einzige Aussage des Gegners wird kritisiert, die zwölf Aussagen der Befürworter nicht.

    1. Gesamteindruck / Meinungsbildung beim neutralen Zuschauer

Wir verweisen explizit auf die Medienberichterstattung der Sonntagszeitung von Anfang Mai 2017, als die genannte Zeitung öffentlich machte, dass die Suisse éole, wovon ein Vertreter in der Sendung zu Wort kommt, vom Bund offiziell den Auftrag erhalten hat, für die Windenergie Lobbyarbeit zu betreiben. Dabei soll die Windkraft mit (Zitat!) folgenden Worten der Bevölkerung schmackhaft gemacht werden: ‘Billig, schön, akzeptabel, einheimisch’. In den Verträgen zwischen dem Bundesamt für Energie und dem Lobbyverband steht unter anderem explizit, dass die Lobby diese Aussagen über Medi- enkontakte zu verbreiten hat.

Der Beitrag von Schweiz Aktuell muss unter diesem Hintergrund als Lobby-Beitrag der Suisse éole resp. im Sinne des Bundesamts für Energie gewertet werden und ist keinesfalls neutral. Das Sachgerechtigkeitsgebot ist eindeutig verletzt.

Darauf gibt es mehrere Hinweise:

  • Die Bauern und der Promotor, aber auch die Off-Stimme (!) weisen auf die ‘regionale Energie’ hin, auf das ‘viele Windpotential’ und auf die ‘Effizienz’. Das entspricht genau den Vorgaben, welche der Bund der Suisse éole gemacht hat. Das SRF transportiert diese ohne kritische Distanz an die breite Öffentlichkeit.
  • Es werden nur die statischen Visualisierungen der Promotoren gezeigt, welche die Windkraftanlagen in den schönsten Farben zeigen. Die Turbinen drehen sich nicht. Dagegen werden die Turbinen des Mont Crosin stets drehend gezeigt, womit der Eindruck entsteht, dass Windkraft effizient sei. In Wirklichkeit drehen die Turbinen nur an einem von zehn Tagen in dieser Geschwindigkeit.
  • Augenfällig, vielleicht unbeabsichtigt, ist der Unterschied des optischen Eindrucks der Szenen mit dem Befürworter Lionel Perret, der mit dem Elektrovelo in der schönen Landschaft bei klarem Himmel und Sonnenschein daherkommt; und dem Präsidenten der Gegner des Parks, der auf seinem Bauernhof steht, welcher von den witterungsbedingten Umständen gezeichnet ist, im Hintergrund hat es Wolken. Auch damit wird ein eher positiver Eindruck des Befürworters und ein weniger positiver Eindruck des Gegners vermittelt.
  • Bereits in der Ansprache der Moderatorin wird auf das Ziel des Bundes hingewiesen, dass erneuerbare Energie zu fördern sei. Die Ansprache erfolgt aber im Wortlaut viel deutlicher: <Die Schweiz will mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen produzieren.> Damit wird wiederum ein positiver Eindruck gegenüber der Windenergie geweckt.
  • Mehrfach wird von der Off-Stimme und von den Promotoren das Bewilligungsverfahren als kritisch dargestellt, ja sogar als Problem bezeichnet. So sei in Frankreich ein solcher Windpark innert drei Jahren erstellt, in der Schweiz aber innerhalb von 20 Jahren. Damit werden durch die Sendung die demokratischen Mitwirkungsverfahren und die seriösen technischen Vorabklärungen kritisiert, welche unser Land einzigartig machen. Damit dringt die Sendung in sehr heikle Bereiche vor und verstösst sogar gegen die Bundesverfassung.
  • Die Gegner des Projekts werden grundsätzlich als Verhinderer dargestellt, die wegen ihrer Einsprachen die an sich positiven Projekte verhindern. Dies wird dadurch unterlegt, dass bei mehreren Projekten (so auch in Tramelan) mehrjährige Verzögerungen entstehen, weil die betroffenen Anwohner gegen das Projekt Einsprache erheben und dass die Anwohner selbst bei einem Ja der Bevölkerung von Sonvilier (die grösstenteils weit weg vom Windpark wohnt und ihn nicht sehen würde) vor die Gerichte können. Das Projekt wird als ‘positiv’ dargestellt, indem u. a. fälschlicherweise dargelegt wird, dass die Umweltverbände ‘positiv’ gegenüber dem Projekt eingestellt seien.
  • Die extreme Überzahl der Gegner des Windparks vor Ort (280 von rund 300 Personen) wird in keiner Art und Weise dargestellt.

Schliesslich weisen wir darauf hin, dass kein einziger negativer Punkt des Windparkprojekts in der Sendung dargestellt wird. In der Einsprache der 280 Anwohnerinnen und Anwohner werden die erheblichen Umweltschäden, die das Projekt verursachen würde, auf deutlich über 20 Seiten in über 150 Punkten aufgelistet. Rund die Hälfte dieser Punkte sind auch von den Promotoren nicht bestritten, werden aber in einer Interessenabwägung anders bewertet. Folgende Umweltschäden werden u. a. erwartet:

    • Gefährdung des UNESCO-Labels der Stadt La-Chaux-de-Fonds wegen erheblicher Sichtbarkeit der Anlagen; sowie Gefährdung des BLN-Gebiets ‘Chasseral’ und des Labels ‘Regionaler Naturpark Chasseral’
    • Schattenwurf, Grenzwerte an über 20 Gebäuden massiv überschritten
    • Lärm, Grenzwerte an über 50 Gebäuden massiv überschritten
    • Gefährdung des Trink- und Grundwassers, Durchquerung von zwei grossen Schutzzonen
    • Zerstörung von Hecken, Trockensteinmauern und Dolinen (verboten gemäss Kt. NE)
    • Bau eines 10km langen Stromkabels durch mehrere Biotope und Trinkwasserschutzzonen
    • Gefährdung der Langlaufloipen durch Eiswurf im Winter
    • Gefährdung des Steinadler-Paars, welches beim Chasseral wohnt; es gibt nur 2 Paare im Jura
    • Gefährdung des Uhus, der Wanderfalken, Heidelerche und Rotmilans
    • Weitere Gefährdung von über 20 Vogelarten, die vorbeiziehen oder vor Ort nisten

All die oben genannten Punkte wurden im Beitrag nicht erwähnt. Wäre der Beitrag sachgerecht gewesen, hätten zumindest einige dieser Punkte genannt werden müssen, denn nur deswegen erheben die betroffenen Anwohner Einsprache und verzögern resp. verhindern damit die geplanten Windkraftanlagen. Dies muss dem neutralen Zuschauer vor Augen geführt werden, damit er sich eine eigene Meinung bilden kann.

Exkurs: Zuletzt wird im Beitrag mit keinem Wort erwähnt, dass der meistbetroffene Anwohner der ehemalige Skirennfahrer Didier Cuche ist. Er hat gemeinsam mit weiteren über 320 Personen Einsprache gegen das Projekt erhoben. Dies ist aber kein Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot.

Hiermit erachten wir unsere Beanstandung als ausreichend begründet. Wir danken für Ihre geschätzten Bemühungen.

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «Schweiz aktuell» antwortete Frau Sylvia Zwygart, Redaktionsleiterin der Sendung:

«Mit Brief vom 6. März 2020 hat der Verband ‘Freie Landschaft Schweiz’, vertreten durch ihren Präsidenten Herrn X, eine Beanstandung gegen die Sendung ‘Schweiz aktuell’ vom 25. Februar eingereicht. Die Beanstandung richtet sich gegen den Beitrag ‘Heftiger Gegenwind bei Windkraft’, anhand des Beispiels ‘Quatre Bornes’.

Der Verband ‘Freie Landschaft Schweiz’ ist ein Zusammenschluss vornehmlich regionaler Gruppen, die sich gegen den Ausbau der Windkraft wehren <Der Verband Freie Landschaft Schweiz (FLCH) und seine Mitglieder kämpfen für den Schutz vor der Industrialisierung unserer Schweizer Landschaften durch Windkraftanlagen.> [2]

Die Redaktion ‘Schweiz aktuell’ nimmt im Folgenden zu den Punkten der Beanstandung ausführlich Stellung:

Fokus des Beitrages

Am 21. Mai 2017 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 58,2 Prozent die Energiestrategie 2050 des Bundes angenommen. Einzig die Kantone Aargau, Obwalden, Glarus und Schwyz haben die Vorlage verworfen; alle anderen Kantone haben zugestimmt, auch die Kantone Bern (55,5 Prozent) und Neuenburg (69,6 Prozent).

<Es [Das revidierte Energiegesetz] dient dazu, den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und die erneuerbaren Energien zu fördern. (...) Die Schweiz kann so die Abhängigkeit von importierten fossilen Energien reduzieren und die einheimischen erneuerbaren Energien stärken. Das schafft Arbeitsplätze und Investitionen in der Schweiz.>[3]

Zu den einheimischen erneuerbaren Energien gehören die traditionelle Wasserkraft und die ‘neuen’ Energien wie Sonne, Holz, Biomasse, Geothermie und Wind. Derzeit macht die Windenergie 0,5 Prozent des Strommixes aus; der Bund strebt mit der Energiestrategie 2050 eine Erhöhung dieses Anteils an. Die kritisierte Aussage in der Moderation - die Schweiz will mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen produzieren - will keinen <positiven Eindruck gegenüber der Windenergie wecken>, wie es der Beanstander unterstellt, sondern sie ist schlicht die Wiedergabe des Abstimmungsergebnisses vom 21. Mai 2017.

Es geht im beanstandeten Beitrag nicht um eine Grundsatzdebatte für oder gegen Windenergie. Diese Grundsatzfrage hat die Schweizer Stimmbevölkerung mit dem Ja zur Energiestrategie 2050 beantwortet; die Schweiz soll mehr in die einheimische erneuerbare Stromproduktion – also auch durch Windenergie – investieren. Es geht im Beitrag nicht um ein Pro und Kontra zum konkreten Projekt ‘Quatre Bornes’, und deshalb auch nicht um einzelne Punkte im laufenden Einspracheverfahren. Dies wären Aspekte im Rahmen einer Abstimmungsvorschau zum konkreten Projekt. Da zum Zeitpunkt der Beitragsrealisierung weder der Abstimmungstermin definitiv feststand noch die Einsprachefrist abgelaufen war, ging es im Beitrag von ‘Schweiz aktuell’ eben gerade nicht um eine Abstimmungsvorschau.

Der Beitrag thematisiert den Ist-Zustand und zeigt auf, warum die Windenergie in der Schweiz mit 0,5 Prozent nur einen kleinen Anteil am Strommix ausmacht. Dieser Fokus wird aus der Anmoderation des Beitrages klar - denn diese weist bereits darauf hin, dass es um Rekurse und langwierige technische Vorabklärungen geht. Daraus ergeben sich auch die gewählten Interviewpartner und Schauplätze.

Anhand des exemplarischen Beispiels ‘Quatre Bornes’ zeigt der Beitrag, warum dieser Windpark 16 Jahre nach der Lancierung noch nicht realisiert ist. Verzögert wurde das Projekt bisher nicht so sehr durch Rekurse, sondern durch die hohen Anforderungen an das Bewilligungsverfahren, welches komplexe technische Abklärungen und den Einbezug zahlreicher involvierten Stellen und Ämter erfordert. Es geht also im Beitrag in erster Linie um die technischen und administrativen Hürden, welche die Initianten solcher Projekte zu überwinden haben. Der Beitrag zeigt anhand einer Schweizer Karte (ab Timecode 19:27) grafisch auf, dass weit mehr (240) Projekte wegen notwendiger vertiefter technischer Abklärungen noch nicht realisierbar sind, als wegen hängiger Rekurse (117).

Die Wahl eines bestimmten Fokus für ein Thema ist Teil der von der Bundesverfassung (BV Art. 93, Abs.3) [4] und vom Bundesgesetz für Radio und Fernsehen (RTVG, Art. 6, Abs. 2) [5] garantierten Programmautonomie der Veranstalter.

Stromproduktion und Windvorkommen

Im Beitrag wird gesagt, dass der Windpark rund 15‘000 Personen mit Strom versorgen würde. Mit dieser Zahl hat der Autor nicht einfach die Angaben der Promotoren übernommen, denn diese gehen in ihren Unterlagen von deutlich höheren Zahlen aus: Auf deren eigenen Homepage gehen sie von 19‘000 Haushalten aus: <La production annoncée équivaudra à la consommation moyenne actuelle de 19 000 ménages.>[6]

Im Umweltverträglichkeitsbericht zum Projekt wird gar von einer produzierten Strommenge von 70 GWh pro Jahr ausgegangen, welche eine Stromversorgung von 13'500 Haushalten oder 29'000 Einwohnern abdecke: <Le parc éolien des Quatre Bornes prévoit l’installation de 10 éoliennes de 3 à 4,2 MW de puissance unitaire. Trois emplacements sont prévus sur les près de fauche de la Joux-du-Plâne (NE) et sept autres sur les pâturages de l’Echelette (BE). La prévision énergétique nette du parc éolien est d’environ 70 GWh par année, soit la consommation de près de 13'500 ménages ou 29’300 habitants. Elle garantira 85% de l’autonomie en électricité des communes de Sonvilier et de Val-de-Ruz (ménages, agriculture, services et industries confondus) et contribuera à hauteur d’environ 12% des objectifs nationaux à atteindre d’ici à 2020.> [7]

Der Autor hat die Angaben der Initianten nicht einfach unkritisch übernommen, er hat mit den 15‘000 Einwohnern bewusst eine deutlich ‘konservativere’ Zahl genannt. Letztlich sind alle diese Zahlen, auch diejenigen des Beanstanders, Schätzungen auf der Basis von Annahmen, die sich erst mit dem Betrieb einer solchen Anlage wirklich verifizieren lassen.

Zur Beurteilung des Windvorkommens zog der Autor neben den Aussagen der Landwirte, die im Beitrag vorkommen, auch die Wind-Berechnungen des dafür spezialisierten Unternehmens Ennova AG in Granges-Paccot hinzu, welches Windmessungen vor Ort durchführte. Im Berechnungs-Dokument selber gibt das Unternehmen zwar keine Empfehlung ab, eine Nachfrage beim zuständigen Projektverantwortlichen ergab jedoch, dass dieser das Windvorkommen am Standort ‘Quatre Bornes’ im schweizerischen Umfeld als ausreichend für die Errichtung eines Windparks erachtet. Aufgrund der Länge des Beitrages war es nicht möglich, all diese Detail-Informationen einfliessen zu lassen. Die erwähnten Fakten gaben uns aber keinen Anlass, die Aussage des Landwirtes Jean-Michel Christen, es hätte genügend Wind, als grundlegend falsch darzustellen. Die Aussage, es herrschten gute Windverhältnisse, ist zudem klar als Aussage des Landwirtes ausgewiesen; das Publikum kann diese Aussage also zuordnen.

Einbezug der Umweltverbände

Der Autor des Beitrages hat vor der Realisierung des Beitrages mit den Vertretern der drei grossen und in dieser Angelegenheit relevanten gesamtschweizerischen Umweltverbände am Telefon gesprochen; es sind dies Pro Natura, der WWF und die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz. Alle drei Organisationen sind bekannt dafür, dass sie mit Worten und Taten für ihre Anliegen kämpfen.

Diese drei NGO’s engagieren sich in der ganzen Breite des Umwelt- und Naturschutzes. Sie hatten sich im Vorfeld der Abstimmung für die Energiestrategie 2050 eingesetzt, weil diese Strategie aus Umweltsicht wesentliche Änderungen bringt, so den Ausstieg aus der Atomenergie sowie die schrittweise Abkehr von fossilen Brennstoffen. Der Preis ist ein Ausbau erneuerbarer Energien, wie etwa der Wasserkraft oder der Windkraft. Dies zeigt: Umweltschutz ist keine Einbahnstrasse, sondern immer auch ein Abwägen von Vor- und Nachteilen sowie ein Ringen um Kompromisse.

Alle drei Organisationen haben dem Autor bestätigt, dass sie in die Planung und Vorbereitung des Projektes ‘Quatre Bornes’ einbezogen wurden, was sie an sich bereits als positiv erachteten. Sowohl Pro Natura wie auch der WWF zeigten sich grundsätzlich zufrieden mit dem Projekt, insbesondere mit den erreichten Kompensationsmassnahmen für die Umwelt und die Biodiversität. So werden unter anderem auch oberirdische Stromleitungen unter den Boden verlegt. Pro Natura und WWF sagten uns gegenüber, dass sie keine Rekurse gegen das Projekt machen würden, sofern die von den Initianten gemachten Zusagen bezüglich Kompensationsmassnahmen eingehalten würden.

Die Stiftung für Landschaftsschutz (Geschäftsführer Raimund Rodewald) sagte am Telefon, dass sie ebenfalls keine Fundamentalopposition gegen das Projekt machen würde. Sie möchte jedoch zwei Punkte noch geklärt haben: Den Einfluss des Windparks auf den Status der Stadt La Chaux-de-Fonds als Unesco-Weltkulturerbe und die genauen Standorte der einzelnen Windräder im Gelände.

Aufgrund der Länge des Fernsehbeitrages war es nicht möglich, alle diese Stellungnahmen der einzelnen Umweltverbände im Detail darzulegen. Die Aussage in der Beanstandung, dass die Umweltverbände ‘auf keinen Fall positiv dem Projekt gegenüberstehen’, widerspricht den Rechercheergebnissen des Autors im Vorfeld der Realisierung des Beitrages. Zudem formuliert der Autor seine Rechercheergebnisse im Beitrag zurückhaltend: <Die Umweltverbände stehen dem Projekt grundsätzlich positiv gegenüber.>

Die Redaktion verweist in diesem Zusammenhang auf das Grundsatzdokument des WWF: <Der WWF Schweiz befürwortet die Windkraft als wichtigen Bestandteil unserer zukünftigen Stromerzeugung (...) Die Schweiz ist zwar kein klassisches Windkraftland, weist aber vor allem im Jura, in kleinerem Ausmass auch in den Voralpen und in gewissen Alpentälern windgünstige Standorte auf, die sinnvoll genutzt werden können.> [8] Und Pro Natura Schweiz drückt sich so aus: <Die Windenergie verfügt auch in der Schweiz über ein naturverträglich nutzbares Potenzial. Für den Erfolg braucht es eine solide Planungsgrundlage und Koordination aller Beteiligten.> [9]

Im Gegensatz zu diesen Umweltorganisationen lehnt der Beanstander, der Verband Freie Landschaft Schweiz, die Windenergie grundsätzlich ab und bewertet sie als ‘Industrialisierung der Landschaft’: <Der Verband Freie Landschaft Schweiz (FLCH) und seine Mitglieder kämpfen für den Schutz vor der Industrialisierung unserer Schweizer Landschaften durch Windkraftanlagen.> [10]

Akzeptanz in der Bevölkerung

In der Beanstandung wird ausgeführt, wir hätten die Aussage von Lionel Perret, die Akzeptanz der Bevölkerung sei vorhanden, zu Unrecht stehen gelassen. Die Aussage von Lionel Perret ist für die Zuschauerinnen und Zuschauer als Quote des Direktors von Suisse Eole erkennbar. Über die Akzeptanz eines Projektes oder einer Vorlage lässt sich im Vorfeld von Abstimmungen immer streiten. Entscheidend in einer Demokratie ist aber einzig das Ergebnis an der Urne. Im neuenburgischen Val-de-Ruz haben im Jahre 2014 66 Prozent der Stimmbevölkerung die Installation von Windturbinen befürwortet. Im bernischen Sonvilier zeigte im Jahr 2015 eine Konsultativabstimmung sogar eine 75%ige Zustimmung zum Projekt ‘Quatre Bornes’. Es gab daher keinen Grund, die Aussage von Lionel Perret nicht wiederzugeben.

Der Beitrag wurde am 25. Februar ausgestrahlt. Die Einsprachefrist zum Projekt ‘Quatre Bornes’ ging erst im März zu Ende. Die eingegangenen Einsprachen konnten deshalb noch gar nicht in den Beitrag einfliessen. Der grösste Teil der in der Beanstandung erwähnten Unterschriften wurde durch die Vereinigung ‘sauvez l’echelette’ eingebracht. Der Präsident dieser Vereinigung kommt im Beitrag zu Wort und kann getreu der best-argument-Praxis der Publizistischen Leitlinien von SRF die beiden Hauptargumente der Gegner vorbringen. Er sagt, dass die Windräder zu wenig effizient seien und das Landschaftsbild beeinträchtigten. Zudem sagt er auch, dass es andere, bessere Wege der Energieproduktion gäbe.

Die Einsprachen und die eingereichten Unterschriften sind nicht öffentlich zugänglich. Es ist rechtlich so geregelt, dass die zuständigen Behörden nach der Sichtung der eingegangenen Einsprachen diese behandeln und allenfalls zu einer Einspracheverhandlung einladen. Nach Auskunft des Gemeindepräsidenten von Sonvilier gegenüber dem Autor stammten aber längst nicht alle der rund 320 eingereichten Unterschriften dieser Einsprachen aus der Gemeinde Sonvilier selber. Die Unterschriften kämen zu einem beachtlichen Teil aus der weiteren Umgebung im Berner Jura, im Jura, im Kanton Neuenburg und auch von Opponenten aus der Deutschschweiz. Von den noch aktiv bewirtschafteten Landwirtschaftsbetrieben in Sonvilier, die vom Projekt unmittelbar betroffen sind, sei die Mehrheit dem Projekt gegenüber positiv eingestellt.

Die Aussage in der Beanstandung, dass 280 von 300 Einwohnern Sonviliers gegen dieses Projekt seien, wird vom Beanstander nicht belegt. Es wäre auch einigermassen überraschend aufgrund des Umstandes, dass bei der Konsultativabstimmung 2015 75% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Grundsatz Ja sagten zum Projekt. <Die nächste Hürde für das Projekt ist die Abstimmung in Sonvilier über den Quartierplan der Windräder, die voraussichtlich am 17. Mai stattfindet.> Mit diesem Ausblick endet der Beitrag.

Laufzeit der Windräder

Die Angaben zu den Anlagen auf dem Mont Crosin sind klar als Aussage seitens der Promotoren zu erkennen; sie sind entsprechend auch im Konjunktiv formuliert. Es ist für den Zuschauer klar, dass sie nicht von SRF selber, sondern von den Promotoren stammen. Eine Rückfrage bei der Betreibergesellschaft Juvent ergab, dass die von Lionel Perret gemachten Aussagen in Bezug auf die Laufzeit der Windturbinen auf dem Mont Crosin plausibel sind (siehe Produktionsstatistik).[11]

Befürworter und Gegner innerhalb des Beitrags

Wie in der Einleitung (Fokus des Beitrages) dargelegt wird, geht es im beanstandeten Beitrag weder um eine Grundsatzdebatte über die Windenergie noch um eine Abstimmungsvorschau, für die nach geltender Praxis besondere Sorgfaltsregeln einzuhalten sind. Im Beitrag wird der Frage nachgegangen, weshalb der Anteil der Windenergie am Schweizer Strommix so gering ist, trotz eines klaren Bekenntnisses an der Urne, die erneuerbaren Energien zu fördern. Die Verfahren dauern lange, auch wegen der juristischen Möglichkeiten, welche unser Rechtsstaat vorsieht. Dargestellt wird dies am konkreten Beispiel ‘Quatre Bornes’ in den Gemeinden Val-de-Ruz (NE) und Sonvilier (BE). Aufgrund dieser Fragestellung ist es klar, dass die Initianten des Projektes sowie die Vereinigung zur Förderung der Windenergie im Beitrag vorkommen. ‘Suisse Eole’ ist die Vereinigung zur Förderung der Windenergie in der Schweiz; natürlich betreibt diese Lobby-Arbeit, wie jede andere Organisation auch.[12] Die Gegner des Projektes können ihre gewichtigsten Argumente gegen das konkrete Projekt vorbringen.

Die Redaktion ist klar der Ansicht, dass es sich beim ausgestrahlten Beitrag um keinen ‘Lobby-Beitrag der Suisse Eole, respektive im Sinne des Bundesamtes für Energie’ handelt. Der Beanstander unterstellt damit indirekt dem Autor und der Redaktion ‘Schweiz aktuell’, sie stünden im Dienst von Suisse Eole, respektive dem Bundesamt für Energie. Dies weisen wir in aller Form zurück.

Weitere Punkte

Der Beitrag zeigt auf, dass Bewilligungsverfahren in unserem föderalistisch aufgebauten Rechtsstaat lange dauern. Das war ja genau der Fokus des Beitrages. An keiner Stelle des Beitrages wird dieses Verfahren durch den Autor in Frage gestellt. Im Gegenteil; am Schluss des Beitrages werden explizit die weiteren gerichtlichen Instanzen erwähnt, die noch angerufen werden können.

Beim Beispiel Tramelan erwähnt der Beitrag lediglich den Fakt, dass der Windpark auch fünf Jahre nach dem klaren Ja des Stimmvolks durch Einsprachen sistiert ist. Wir stellen damit die Einsprecher nicht böswillig als Verhinderer dar, wie uns dies die Beanstandung unterstellt. Fakt ist, dass das Projekt wegen dieser Einsprachen nicht umgesetzt werden kann. Wir äussern uns in keiner Weise dazu, ob diese Einsprachen berechtigt oder unberechtigt sind.

Dass Didier Cuche ein prominenter Gegner des Windparks ist, war uns zum Zeitpunkt der Realisierung des Beitrages sehr wohl bekannt. Wir hätten ihn sehr gerne im Beitrag gehabt und haben auch versucht, ihn via seinen Bruder zu kontaktieren. Er befand sich zu dieser Zeit aber in Japan, ein Auftritt im Beitrag war deshalb nicht möglich. Mit dem Präsidenten der Vereinigung ‘sauvez l’echelette’ war die Gegnerschaft aber trotzdem prominent vertreten.

Die Entschädigung von Grundeigentümern, welche auf ihrem Land eine Windkraftanlage erstellen wollen, war nicht Gegenstand des Beitrages.

Bildeindruck und Tonalität

Es liegt in der Natur der Sache, dass bei einem Projekt in der Regel ‘statische Fotos’ vorliegen, also Fotomontagen, welche die projektierten Bauten in der Landschaft sichtbar machen. Eine Animation der Windräder durch die Grafik-Abteilung von SRF wäre technisch sicher möglich gewesen; dem Vorwurf einer Manipulation (mit welcher Geschwindigkeit drehen sich die Räder?) wollte sich der Autor zu Recht nicht aussetzen. Demgegenüber ist der Windpark Mont Crosin in Betrieb; es ist daher logisch und folgerichtig, dass dieser Windpark im Betriebszustand gezeigt wird. Diese Bildsequenz aus dem Archiv wurde zu einem zufälligen Zeitpunkt aufgenommen. Auf die damals herrschende Windmenge hatte SRF keinen Einfluss.

Wir zeigen im Beitrag zudem mehrere idyllische Drohnenaufnahmen des Gebietes, in dem die Windräder zu stehen kommen sollen. Es dürfte jedem Zuschauer klar sein, dass diese Hochebene nach dem Bau der Windturbinen nicht mehr gleich unversehrt aussieht wie vorher. Schliesslich bedeutet jedes einzelne Windrad einen Eingriff in die Landschaft.

Dass Lionel Perret mit dem Elektrovelo bei schönem Wetter vorfährt und es beim Gegner Wolken im Hintergrund hat, ist rein zufällig und in keiner Weise beabsichtigt. Beide Sequenzen drehten wir am selben Tag, mit natürlicherweise wechselnden Licht- und Wetterverhältnissen. Die Interviewtermine wurden unabhängig von der jeweiligen Wettersituation geplant und bereits in der Vorwoche abgemacht. Auf den baulichen Zustand des Bauernhofes des Präsidenten der Vereinigung ‘sauvez l’echelette’ haben wir keinen Einfluss. Er erwähnt in seiner Aussage den Windpark Mont Crosin, den er von seinem Haus aus sieht. So ist es nur logisch, dort zu drehen, um seine Aussage damit zu stützen.

Die Wortwahl und die Tonalität im off-Kommentar sind sachlich. Wer sich gegen ein Projekt stellt, ist im demokratischen Diskurs ein ‘Gegner’, wer ein Projekt befürwortet eben ein ‘Befürworter’. Dem Publikum in der schweizerischen Demokratie ist diese Wortwahl geläufig; eine Wertung ist damit nicht verbunden.

Fazit

Der Beitrag befasst sich mit der Fragestellung, weshalb in der Schweiz - trotz eines klaren Votums der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zum revidierten Energiegesetz und damit zur Förderung erneuerbarer Energien – viel Zeit verstreicht bis Windenergieprojekte realisiert werden. Der Beitrag nimmt diese Thematik auf, und zwar am Beispiel eines Projekts in den Gemeinden Val-de-Ruz (NE) und Sonvilier (BE). Darin kommen alle Seiten, auch die Gegnerschaft des Projektes, mit ihren besten Argumenten zu Wort.

Das Publikum kann jede Aussage einem Protagonisten zuordnen. Der Beitrag ist sachlich gehalten. Die Meinungsbildung im Publikum aufgrund der dargestellten Fakten und der unterschiedlichen Sichtweisen ist gewährleistet. Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ihre Kritik kann man in die folgenden 10 Punkte zusammenfassen. Sie sagen, dass

  1. Die Zahl der Menschen, die durch das Windenergie des Projekts «Quatre Bornes» versorgt werden können, deutlich geringer sei als angegeben;
  2. In dieser Gegend viel weniger Wind herrsche als angegeben;
  3. Die Umweltverbände dem Projekt, anders als behauptet, nicht positiv gegenüberstünden;
  4. Das Projekt in der Bevölkerung, anders als behauptet, wenig Akzeptanz finde;
  5. Es nicht sachgerecht sei, dass die Off-Stimme dem einzigen Gegner widerspreche, und erst noch mit falschen Fakten;
  6. Es nicht sachgerecht sei, dass die Befürworter viel Mal so oft zum Zuge kommen wie die Gegner;
  7. Der Beitrag nichts anderes sei als ein Teil der Lobbyarbeit von «Suisse éole»;
  8. Der Beitrag das Bewilligungsverfahren kritisiere, was gegen die Bundesverfassung verstoße;
  9. Die Gegner als Verhinderer dargestellt würden; und
  10. Kein einziger negativer Punkt des Projekts aufgezeigt werde.

Mir ging es bei Ihrer Beanstandung so, wie es einem hin und wieder ergeht: Als ich Ihre Begründung las, war ich überzeugt, dass «Schweiz aktuell» eine ziemlich miese Sendung gemacht hat. Als ich aber die Stellungnahme von Frau Zwygart las, kam ich zum Schluss, dass Ihre Beanstandung ziemlich unbegründet ist. Dieses Wechselbad der Eindrücke hatte ich, bevor ich mir die Sendung angeguckt hatte. Nachdem ich nun auch den Beitrag kenne, komme ich zu folgendem vorläufigen Schluss:

  • Ihre Kritikpunkte 1-4 und 8-9 sind durch die Argumente in der Stellungnahme der Redaktion widerlegt.
  • Ihren Kritikpunkten 5-7 und 10 gehe ich im Folgenden noch genauer nach.

Der Bericht ist nüchtern gehalten. Er beschreibt die besonderen Schwierigkeiten, die Windenergie-Projekte in der Schweiz haben, einerseits wegen der Einsprachen, anderseits aber vor allem wegen der langwierigen technischen Abklärungen bei zahlreichen Ämtern. Der Fokus, den die Redaktion gewählt hat, ist daher nicht das Für und Wider zur Windenergie, sondern eine Art Standortbestimmung, wie dieser Energiesektor in der Schweiz vorankommt (oder eben nicht) am konkreten Beispiel des Projekts «Quatre Bornes». Zu diesem Fokus ist die Redaktion berechtigt, weil sie die Programmautonomie besitzt, die im Radio- und Fernsehgesetz in Artikel 6 wie folgt beschreibt:

1 „Soweit das Bundesrecht nichts anderes bestimmt, sind die Programmveranstalter nicht an die Weisungen von eidgenössischen, kantonalen oder kommunalen Behörden gebunden.

2 Sie sind in der Gestaltung, namentlich in der Wahl der Themen, der inhaltlichen Bearbeitung und der Darstellung ihrer redaktionellen Publikationen und der Werbung frei und tragen dafür die Verantwortung.

3 Niemand kann von einem Programmveranstalter die Verbreitung bestimmter Darbietungen und Informationen verlangen.“ [13]

Der gewählte Fokus ist vor allem auch deshalb unproblematisch, weil der Beitrag nicht im Zeitraum von sechs Wochen vor einer Volksabstimmung zum Thema ausgestrahlt wurde. Nur vor Wahlen und Volksabstimmungen gilt das Vielfaltsgebot für die einzelne Diskussionssendung oder für die einzelne Sendung, in der Befürworter und Gegner zitiert werden. Sonst gilt das Vielfaltsgebot nur für das Programm im Längs- (über die Monate hinweg) und Querschnitt (über alle Sendungen des Programms hinweg). Das heißt: Wenn über ein solches Projekt berichtet wird, müssen die Gegner und deren Argumente zumindest erwähnt werden, aber es ist nicht vorgeschrieben, dass die beiden Lager gleichgewichtig zum Zug kommen. Dies entkräftet Ihren Punkt 6. Dennoch besteht ein gewisses journalistisch-handwerkliches Ungleichgewicht: Nach der Aussage des Gegners, dass der bereits laufende Windpark nicht so viel Strom produziere wie behauptet, folgt sofort im Off die Ergänzung, dass die Befürworter dem widersprächen und erklärten, dass diese Windräder 87 Prozent der Zeit in Betrieb seien. Auf ähnliche Weise hätte man auch den Aussagen der Befürworter im Off die Argumente der Gegner entgegensetzen können. Ihr Punkt 5 hat daher etwas für sich. Da es aber gar nicht darum ging, nochmals den ganzen Fächer der Argumente aufzumachen, sondern der Frage nachzugehen, warum schon seit langem auf den Weg gebrachte Windenergieprojekte stocken, ist damit die freie Meinungsbildung des Publikums nicht gestört. Das gleiche gilt für Ihren Punkt 10: Wenn es um die Frage geht, warum Projekte stocken, dann müssen nicht nochmals alle negativen Punkte der Windenergie aufgezeigt werden. Dazu gab es in den Programmen von Radio und Fernsehen schon zahlreiche andere Sendungen. Und die Frage zu prüfen, warum so viele Windenergieprojekte in der Schweiz stocken, ist alles andere als Lobbyarbeit im geheimen Auftrag von «Suisse éole», sondern ganz normale journalistische Recherche. Damit ist auch Ihr Punkt 7 besprochen. Der Beitrag ist auch anderer Art als zwei frühere Radiobeiträge zur gleichen Thematik, bei denen ich die Beanstandung unterstützt hatte: Dort waren nämlich die Gegner gar nicht zu Wort gekommen, und ihre Handeln wurde nicht korrekt dargestellt.[14]

Wenn ich also dem Fokus des Beitrags folge, dann komme ich zum Schluss, dass das Publikum in keiner Weise manipuliert worden ist. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann


[1] https://www.srf.ch/play/tv/schweiz-aktuell/video/heftiger-gegenwind-bei-windkraft?id=9e91555e-0a57-4caa-b317-71d604c81e13

[2] https://www.paysage-libre.ch/?lang=de

[3] https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home/energie/energiestrategie-2050.html

[4] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html

[5] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

[6] https://www.les4bornes.ch/

[7] rapport d’impact 20200127_4B_3_RIE-R47OAT_1.4, Seite 2

[8] https://www.wwf.ch/de/unsere-ziele/windkraft

[9] https://www.pronatura.ch/de/windpark-planungen

[10] https://www.paysage-libre.ch/?lang=de

[11] http://www.juvent.ch/%C3%BCbersicht.html

[12] https://www.suisse-eole.ch/de/verband/uber-uns/

[13] https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001794/index.html

[14] https://www.srgd.ch/de/aktuelles/news/2019/02/08/echo-der-zeit-und-trend-zum-thema-windpark-im-val-de-travers-beanstandet/

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