Obundsstelle steht weiss auf einem roten Balken. Unten: Logo der SRG Deutschschweiz.
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«#SRFglobal»-Beitrag «Böse Frauen» beanstandet

6366
Mit Ihrer E-Mail vom 7. März 2020 beanstandeten Sie die Sendung «#SRFglobal» (Fernsehen SRF) vom 5. März 2020 zum Thema «Böse Frauen».[1] Ihre Eingabe entspricht den formalen Anforderungen an eine Beanstandung. Ich kann daher darauf eintreten.

A. Sie begründeten Ihre Beanstandung wie folgt:

«Gegen die Firma ‘Schweizer Radio und Fernsehen, Fernsehstr. 1-4, CH-8052 Zürich’ möchte ich eine Beanstandung einbringen. Als zahlungspflichtiger Zwangskunde bin ich zu dieser Beanstandung berechtigt.

Im Format ‘#SRFglobal’, vom Donnerstag, 5.3.2020 um 22:25 Uhr wurde unter dem reisserischen Titel ‘Böse Frauen’ unter anderem Frau Lisa Licentia und weitere Frauen mit diversen justiziablen Vorwürfen wie Rassismus, Verunglimpfung etz. belastet. Dies ist eine klare Verurteilung, ohne dass die Beschuldigten zu den Vorwürfen Stellung nehmen konnten und die Protagonisten dieser Sendung auch gar keine amtliche Befugnis hatten.

Die Hauptbeschuldigte, Frau Lisa Licentia ist weder durch ein ordentliches Gericht entsprechend vorbestraft, noch laufen entsprechende Verfahren bzw. liegen solche Urteile vor. Für Frau Licentia muss daher die Unschuldsvermutung gelten.

Die Aussagen in der Sendung ‘Böse Frauen’ sind dazu geeignet, Frau Licentia und weitere Frauen zu denunzieren und stellen somit einen klaren Verstoss gegen das Gebot der Menschenwürde dar. Auch wurde Frau Licentia keine Möglichkeit geboten, sich gemäss der journalistischen Sorgfaltspflicht entsprechen zu den Vorwürfen zu äussern. Das Recht auf freie Meinungsäusserung wurde in dieser Sendung klar überschritten und somit der Auftrag der neutralen Berichterstattung verletzt. Völlig offensichtlich ist, dass Frauen, welche dem linken bzw. ultralinken politischen Spektrum zugeordnet werden müssen, in dieser Sendung mit keiner Silbe erwähnt werden. Die politische Linkslastigkeit dieser Sendung muss als tendenziös gewertet werden.

In einem Youtube Film nimmt Frau Licentia zu den Vorwürfen Stellung [2], jedoch kann dies bestenfalls zur Schadensminimierung dienen, da nicht die selben Personen erreicht werden, welche die Sendung konsumiert haben und daher zwangsläufig ein falscher Eindruck von ihr und weiteren Frauen bei den ZuseherInnen bleibt.»

B. Die zuständige Redaktion erhielt Ihre Beanstandung zur Stellungnahme. Für «#SRFglobal» antwortete Herr Daniel Blickenstorfer, Produzent der Sendung:

«Hiermit nehme ich als Produzent der betreffenden Sendung Stellung zur oben erwähnten Beanstandung von Herrn X.

  1. Thema

Die Anregung für das Thema «Böse Frauen» stammte aus einem Essay der französischen, in Berlin lebenden Publizistin Cécile Calla. Dessen vollständiger Titel lautete: ‘Böse Frauen – ein gesellschaftliches Tabu’.[3]

Sowohl in diesem Text als auch in der Sendung ‘#SRFglobal’ werden Rollenverständnisse von Frauen thematisiert. ‘Böse Frauen’, räumte die ins Studio geladene Autorin ein, sei ein ‘Überbegriff, damit die Leute aufmerksam werden’. Die Redaktion #SRFglobal hat sich erlaubt, bei der Ankündigung des Themas denselben Trigger zu verwenden. Der Beanstander bezeichnet diesen als ‘reisserisch’, ohne überhaupt auf die Beschreibung der These einzugehen, die Cécile Calla in der Sendung sogleich nachlieferte:[4]

<Ich schreibe über Frauen in diesem Aufsatz, die nicht in ihrer klassischen weiblichen Rolle bleiben und mir geht es darum, welche Zuschreibungen man gegenüber Frauen macht, was man ihnen vorschreibt. Frauen, die eben nicht diese klassischen Werte der Geduld, der Sanftheit, der Güte vertreten... irritieren.>[5]

  1. Studiogespräch

Der Beanstander liegt falsch, wenn er die in der Sendung gemachten Aussagen über die Auftritte verschiedener Frauen als Gerichtsverfahren darstellt. Es handelt sich weder um eine Gerichtsberichterstattung noch wird in der Sendung eine Terminologie verwendet, die beim Publikum einen entsprechenden Eindruck hinterlassen könnte. Entscheidend ist, dass keiner der Frauen strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen wird. Es werden keine neuen Vorwürfe erhoben, sondern lediglich die bereits öffentlich bekannten Positionen der Frauen besprochen. Dabei kommen die kontroversen Aussagen von den Frauen selbst und werden durch den Moderator und dem Studiogast lediglich eingeordnet und analysiert. Das journalistische Prinzip der Anhörungspflicht bei schweren Vorwürfen ist daher nicht verletzt.

Es handelt sich sowohl bei Politikerinnen als auch bei Video-Bloggerinnen, um Personen des öffentlichen Lebens, welche mit ihren Aussagen bewusst die Öffentlichkeit suchen. Sie müssen sich daher gefallen lassen, dass ihre Aussagen in einer Diskussionssendung am öffentlich-rechtlichen Fernsehen diskutiert werden.

Im Gespräch wurden die Mittel und Methoden beschrieben, die von Frauen (wie unter 1 ausgeführt) eingesetzt werden; ebenso die Rezeption – also Erfolge, Zustimmung, Widerspruch und Ablehnung – die sie dafür ernten.

Die politische Position der erwähnten Frauen spielte bei unserer Auswahl keine Rolle, sondern allein ihr Bekanntheitsgrad in ihrem jeweiligen Tätigkeitsgebiet und ihre Abweichung vom klassischen Rollenbild, wie es Cécile Calla eingangs beschrieben hatte. Neben drei Politikerinnen wurden auch eine Video-Bloggerin, eine Anwältin und – mit Königin Marie-Antoinette – eine historische Figur thematisiert. Der Beanstander liegt falsch, wenn er schreibt, < dass Frauen, welche dem linken bzw. ultralinken politischen Spektrum zugeordnet werden müssen, in dieser Sendung mit keiner Silbe erwähnt> worden seien. Die (damalige) US-Präsidentschafts-Bewerberin Elizabeth Warren ist eindeutig zum linken Spektrum zu zählen.

Im Übrigen handelte es sich bei dieser Sendung zum Thema Frauenrollen nicht um eine Abstimmungs- oder Wahlsendung vor einem Urnengang, welche eine anzahlmässig ausgeglichene Berücksichtigung der verschiedenen Meinungen verlangen würde. Das Vielfaltsgebot ist daher erfüllt, wenn das Publikum erfährt, dass es sich um kontroverse Positionen handelt, zu welchen nicht nur eine, sondern mehrere Meinungen bestehen. Dies ist hier der Fall.

  1. Lisa Licentia

In der Sendung wird nie behauptet, die deutsche Videobloggerin Lisa Licentia sei beschuldigt, vorbestraft, oder es laufe ein Verfahren gegen sie. Vom Moderator wurde sie eingeführt als <Aktivistin, die sich auf ihrem sehr erfolgreichen YouTube-Kanal als Aktivistin und Patriotin bezeichnet>. Anschliessend folgt ein Ausschnitt von 2 Minuten und 10 Sekunden aus ihrem Beitrag ‘Islamische Selbstgeisselung und ein Kind mittendrin’. (Im Original dauert das Video 3 Minuten und 46 Sekunden [6].) Es handelt sich dabei um das meistgesehene Video auf Licentias eigenem YouTube-Kanal: innerhalb von neun Monaten wurde es von mehr als 236'000 Usern angesehen.

Wie bereits erwähnt, wurde in der Sendung keine der erwähnten Akteurinnen kriminalisiert. Sonst hätte der Moderator an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Licentias Beitrag möglicherweise gegen Artikel 261 und 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches verstösst.[7]

Stattdesseen beschrieb Inhauser nach diesem Ausschnitt die Bedeutung des Aschura-Festes für einen Teil der schiitischen Gläubigen, indem er darauf hinwies, dass es sich bei Imam Hussein um den Enkel des Propheten Mohammed handelt – und nicht um irgendeinen Imam, wie Licentia in ihrem Bericht suggeriert.

Wie der Beanstander richtig schreibt, hat Lisa Licentia am Tag nach der Ausstrahlung von #SRFglobal eine Replik [8]auf ihrem YouTube-Kanal publiziert. Bei Timecode 11:25 führt sie dort aus:

<Vielleicht, oder ja doch, ich hätte mich da vor diesem Denkmal anders ausdrücken sollen, ich hätte nicht sagen sollen ‘der komplette Islam’, da ich auch in den Kommentaren gesehen habe und auch von meinem Vater, der übrigens selbst Moslem ist, der gesagt hat: ‘Lisa, um Gottes willen, was war das denn? Das habe ich ja noch nie gesehen, das hat nichts mit dem Islam zu tun.’ Das haben auch ganz viele in die Kommentare geschrieben, das hätte ich adaptieren müssen, was mir auch leidtut, was ich im Nachhinein nicht mehr so darstellen würde.>

Lisa Licentia entschuldigt sich damit genau für den Punkt, den ihr Cécile Calla bei #SRFglobal zum Hauptvorwurf gemacht hatte:

12:25 – Studiogespräch: Cécile Calla, Publizistin

<Sie argumentiert so typisch mit diesen Frauen, die Burka oder Kopftuch tragen, um den Islam insgesamt zu diskreditieren, dass es eine Religion wäre, die insgesamt die Frauen unterwerfen würde. Die ganze Inszenierung des Videos dient nur dazu, ihre rassistische Sichtweise zu verbreiten.>

Fazit

#SRFglobal vom 5. März 2020 behandelte Beispiele von Frauen aus verschiedenen Tätigkeitsgebieten, die das klassische Rollenbild der fürsorglichen Frau verlassen. Florian Inhauser sowie Cécile Calla als Studiogast und die Korrespondent*innen in New York und Paris beschrieben dabei die Merkmale der jeweiligen Auftritte, sowie deren Rezeption in der Öffentlichkeit. Die kontroversen Aussagen der Frauen werden inhaltlich korrekt wiedergegeben und eingeordnet.

Cécile Calla legt in der Sendung dar, weshalb sie gewisse Aussagen der Video-Bloggerin Lisa Licentia in ihrem Video als rassistisch bezeichnet. Es ist Licentias Gleichsetzung des ihr persönlich skandalös anmutenden Aschura-Rituals mit dem Islam. Es gibt keine objektiven Gründe, welche den Moderator Florian Inhauser dazu gezwungen hätten, dieser Aussage zu widersprechen.

Ich bitte Sie, die Beanstandung in diesem Sinne zu beantworten.»

C. Damit komme ich zu meiner eigenen Bewertung der Sendung. Ich gehe mit der Autorin Cécile Calla und ihrer These, dass gewisse Frauen als «böse Frauen» wahrgenommen werden, weil sie aus ihrer Rolle fallen, nicht ganz einig, und ich finde schon, dass die Auswahl der behandelten Frauen einen «linken Touch» hat. Aber ich finde das Thema interessant, und es war eine gute Idee, den Aufsatz von Cécile Calla in den «Medusa-Blättern» in der Sendung «#SRFglobal» aufzugreifen. Auch haben neben der Autorin die beiden Korrespondenten Thomas von Grüningen in New York und Alexandra Gubser in Paris kenntnisreiche und differenzierte Ergänzungen geliefert. Die Sendung ist im Grunde nichts anderes als eine Buchbesprechung, hier in der Form eines Zeitschriftenaufsatzes. Wer ein kritisches Buch über Donald Trump oder über Roman Polanski oder über Woody Allen bespricht, muss in dieser Besprechung die Titelhelden (Trump, Polanski, Allen) nicht zu Wort kommen lassen. Wenn das gefordert wäre, wären Buchbesprechungen, Filmkritiken, Kunstkritiken nicht mehr möglich. Wir haben also die Autorin eines Zeitschriftenaufsatzes vor uns, deren Beispiele «böser Frauen» konkretisiert und illustriert werden. Es ist zwar richtig, dass man kritisch nachfragt, aber die betroffenen Frauen – beispielsweise Alice Weidel, Elisabeth Warren, Marine Le Pen, Lisa Licentia, Donna Rotunno – müssen nicht zu Wort kommen. Selbst bei Lisa Licentia ist das nicht nötig, denn sie inzwischen eine öffentliche Person; der Vorwurf, dass sie rassistische Tendenzen hat, ist nicht neu. Es ist daher akzeptabel, dass man auszugsweise ihr Video zeigt und dass Frau Calla ihre Sicht auf sie im Lichte ihres Zeitschriftenaufsatzes wiederholt. Ich kann daher Ihre Beanstandung nicht unterstützen.

D. Diese Stellungnahme ist mein Schlussbericht gemäß Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI) orientiert die beigelegte Rechtsbelehrung. Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,
Roger Blum, Ombudsmann


[1] https://www.srf.ch/play/tv/srfglobal/video/boese-frauen?id=234e8553-fc82-452d-8435-72f845688db4

[2] https://youtu.be/NdhA_tWzYzg

[3] https://www.medusablaetter.com/2020/02/10/böse-frauen-ein-gesellschaftliches-tabu/

[4] Timecode 01:38 bis 02:08

[5] Sprachliche Fehler, welche Cécile Calla aufgrund ihrer Muttersprache Französisch im Deutschen macht, sind korrigiert. Füllwörter wie «sozusagen» sind teilweise weggelassen.

[6] YouTube Lisa Licentia: Islamische Selbstgeisselung und ein Kind mittendrin! https://www.youtube.com/watch?v=cUiTVxOqGdY

[7] StGB, Art. 261 Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit sowie Art 261bis Rassendiskriminierung

[8] https://www.youtube.com/watch?v=NdhA_tWzYzg

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Bild von Fehlende Wildtiernummern bei SRF erzürnt Zirkusfreunde

Fehlende Wildtiernummern bei SRF erzürnt Zirkusfreunde

Zur Ausstrahlung des Internationalen Zirkusfestivals von Monte Carlo am 19. April 2019 sind bei der Ombudsstelle vier Beanstandungen eingegangen. Ombudsmann Roger Blum kann die Beanstandungen nicht unterstützen.

Weiterlesen

Bild von «DOK» hat Verschleierung arabischer Touristinnen nicht verharmlost

«DOK» hat Verschleierung arabischer Touristinnen nicht verharmlost

Ombudsmann Roger Blum kann eine Beanstandung eines «Dok»-Films über verschleierte arabische Touristinnen nicht unterstützen. Der Beanstander ist der Ansicht, der Film habe die Verschleierung verharmlost und salonfähig gemacht. Ombudsmann Roger Blum kann diese Argumentation nicht teilen.

Weiterlesen

Bild von «DOK»-Film über die «Hüslischweiz» erzeugt Emotionen

«DOK»-Film über die «Hüslischweiz» erzeugt Emotionen

Ombudsmann Roger Blum hatte zwei Beanstandungen des «DOK»-Films «Hüslischweiz ohne Ende» vom 8. Dezember 2016 zu behandeln. Während ein privater Beanstander sich vor allem am Wort «Hüsli» stört, beanstandet der Hauseigentümerverband den ganzen Film als einseitig. Ombudsmann Roger Blum kann beide Beanstandungen nur teilweise unterstützen.

Weiterlesen

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit (bitte beachten Sie die Netiquette und Rechtliches)

Lade Kommentare...
Noch keine Kommentare vorhanden

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht