Bild von Sachgerechter «DOK» über Amazon
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Sachgerechter «DOK» über Amazon

Gegen den «DOK»-Film «Amazon – Wie der Onlinegigant die Welt beherrscht» ging eine Beanstandung ein. Die Firma sei im Film zu negativ dargestellt worden. Die Ombudsstelle kommt jedoch zum Schluss, dass das Porträt über «Amazon» durchaus korrekt gewesen sei.

Die Annehmlichkeiten des Onlinehändlers Amazon sind nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken. Der grosse Erfolg des Konzepts hat Jeff Bezos zum reichsten Mann der Welt und seine Firma zum gigantischen globalen Techkonzern gemacht. Im «DOK»-Film «Amazon – Wie der Onlinegigant die Welt beherrscht» geht es jedoch in erster Linie nicht um den Erfolg des Unternehmens, sondern auch um den Schaden, der durch die weltweit marktbeherrschende Stellung von «Amazon» angerichtet wird.

Positives verschwiegen?

An dieser Kritik störte sich nun ein Beanstander. So werde der Konzern für die hohen Mieten und Wohnungspreise sowie für Obdachlosigkeit in Seattle verantwortlich gemacht, wo sich das Amazon Headquarter befindet. Demgegenüber werde nicht erwähnt, dass das Unternehmen auch tausende von Arbeitsplätzen in Seattle schaffe. Die Gesetzmässigkeiten der Raumökonomie gälten zudem für jede Grossstadt. Insgesamt sei der Film «links-grün» und vermittle ein einseitiges Ideologiebild. Alles, was mit Kapitalismus und Unternehmertum zu tun habe, werde angeschwärzt.

Amazon sorgt selbst für die Kritik

Die Ombudsstelle widerspricht dem Beanstander jedoch deutlich. Der Grundtenor der «DOK»-Sendung sei durchaus kritisch. Dies habe jedoch nichts mit Kapitalismuskritik zu tun, sondern mit dem Unternehmen selbst, das immer wieder Anlass für Kritik gebe. So habe etwa die EU- Wettbewerbskommissarin 2019 eine Untersuchung wegen möglicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen angeordnet.

Auch als Arbeitgeber ist Amazon immer wieder mit Vorwürfen konfrontiert. Die Arbeitsbedingungen seien schlecht und die Löhne tief. Diese Vorwürfe wurden bislang nie hieb- und stichfest bewiesen, allerdings auch nicht entkräftet.

Differenzierte Darstellung

Beide Themen – die Arbeitsbedingungen sowie das wettbewerbsrechtliche Verhalten von Amazon – werden im Film thematisiert. Allerdings geschieht dies überhaupt nicht einseitig. Neben der Gewerkschafts- und Arbeitnehmerperspektive wird auch die Unternehmerseite beleuchtet. Amazon-Chef Jeff Bezos selbst erhält die Gelegenheit, in einem Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden von Axel Springer, Mathias Döpfner, solche Vorwürfe zu kontern. Auch Döpfner zeigt dabei grosse Sympathien für Amazon.

Auch in Bezug auf Seattle werden die positiven Effekte eines funktionierenden Unternehmens nicht verheimlicht. So wird erwähnt, dass Amazon durch die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohnungen massgeblich zum Reichtum der Stadt beiträgt. Diese Entwicklung hat jedoch auch zur Folge, dass die Mittelschicht sich das Wohnen im Zentrum der Stadt nicht mehr leisten kann. Das Problem der Gentrifizierung werde sehr differenziert dargestellt. Die Ombudsstelle gibt dem Beanstander recht, wenn er sagt, dass diese Problematik in anderen Städten, in denen Grossunternehmen tätig sind, auch vorkommt. Allerdings gehe es im vorliegenden Film nun mal um Amazon und nicht um Google und Seattle sei nun mal der Konzernsitz des Unternehmens. Letztendlich kommen die Ombudspersonen zum Schluss, dass sie die Beanstandung nicht unterstützen können. Der «DOK»-Film sei sachgerecht und das Publikum habe sich eine eigene Meinung bilden können.


Zum Schlussbericht 6446


Text: SRG.D/lh

Bild: SRG.D/Illustration Cleverclip

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Bild von Ombudsstelle unterstützt Beanstandung gegen «10vor10»

Ombudsstelle unterstützt Beanstandung gegen «10vor10»

Gegen den «10vor10»-Beitrag «Vormundschaftsbehörde in der Kritik» ging eine Beanstandung ein, weil die Nationalität der Angeklagten unnötigerweise erwähnt wurde. Die Ombudsstelle differenziert.

Weiterlesen

Bild von Ombudsstelle unterstützt «Kassensturz»-Beanstandungen teilweise

Ombudsstelle unterstützt «Kassensturz»-Beanstandungen teilweise

Gegen den «Kassensturz» vom 14. April 2020 gingen zehn Beanstandungen ein. Die sogenannte «Bioresonanztherapie», deren Wirkung stark umstritten ist, sei in der Sendung einseitig dargestellt worden. Die Ombudsstelle kann jedoch keine der Beanstandungen uneingeschränkt unterstützen.

Weiterlesen

Bild von «Tatort»-Beanstandung nicht unterstützt

«Tatort»-Beanstandung nicht unterstützt

Ein Beanstander kritisierte den «Tatort» mit dem Titel «Das perfekte Verbrechen». Zur besten Sendezeit seien ohne Vorwarnung «harte Gewaltszenen» gezeigt worden. Die SRG habe damit gegen den Jugendschutz verstossen. Die Ombudsstelle kommt jedoch zu einem anderen Schluss.

Weiterlesen

Alle Schlussberichte der Ombudsstelle jetzt ansehen

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit (bitte beachten Sie die Netiquette und Rechtliches)

Lade Kommentare...
Noch keine Kommentare vorhanden

Leider konnte dein Kommentar nicht verarbeitet werden. Bitte versuche es später nochmals.

Ihr Kommentar wurde erfolgreich gespeichert und wird nach der Freigabe durch SRG Deutschschweiz hier veröffentlicht