UBI-Bericht mit Hand.
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UBI weist Beschwerden ab

Die UBI hat drei Beschwerden gegen Beiträge in Programmen der SRG abgewiesen, in welchen verschiedene Aspekte zum Coronavirus thematisiert wurden. Die entsprechenden Publikationen haben die programmrechtlichen Mindestanforderungen ebenso eingehalten wie eine ebenfalls beanstandete Folge der historischen Dramenserie «Frieden» von Fernsehen SRF.

Im Rahmen ihrer öffentlichen Beratungen vom Montag, 29. März 2021, die digital durchgeführt wurden, hat die UBI vier Fälle behandelt. Kontrovers diskutierten die Mitglieder über einen Beitrag der Sendung «Rendez vous» vom 31. August 2020 von Radio SRF zu den Demonstrationen in Berlin gegen die staatlichen Corona-Massnahmen, die zwei Tage zuvor stattgefunden hatten. In der gegen den Beitrag erhobenen Popularbeschwerde wurde moniert, es sei ein unzutreffendes und verzerrtes Bild von den Demonstrierenden dargestellt worden. In der Beratung obsiegte jedoch der Umstand, dass es sich um einen Kommentar des Deutschland-Korrespondenten von SRF handelte, der für die Zuhörenden als solcher erkennbar war. Über die eigentlichen Ereignisse zu den Demonstrationen in Berlin hatten SRF und andere Medien an den Vortagen schon breit berichtet. Mit sieben zu eins Stimmen kam die UBI deshalb zum Schluss, dass der «Rendez vous»-Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt hat, und wies die Beschwerde mit sieben zu eins Stimmen ab.

Gegenstand einer Popularbeschwerde bildete ebenfalls die Diskussionssendung «Club» des Fernsehens SRF vom 22. September 2020, die den Widerstand gegen die staatlichen Corona-Massnahmen thematisierte. Das Publikum konnte sich aufgrund der Diskussion eine eigene Meinung zur Vielfalt und zu den Gründen der Kritik bilden. Mehrere Skeptiker konnten sich in der Sendung eingehend äussern, warum sie die angeordneten Massnahmen als falsch erachteten oder an diesen zweifelten. Als unbegründet beurteilte die UBI ebenfalls die Rügen gegen die Moderation. Die Beschwerde wurde einstimmig abgewiesen.

Im Rahmen einer Betroffenenbeschwerde wurden zwei Beiträge von Radio Televisione Svizzera italiana RSI beanstandet, bei welchen es um die grosse Zahl Covid-19-Infizierter und daran Verstorbener in einem Altersheim in Sementina (Bellinzona) ging. Es handelte sich um den Beitrag «Il virus in casa anziani» der Fernsehsendung «Il Quotidiano» vom 9. Juni 2020 und um einen längeren Beitrag der Radiosendung «Modem» zum gleichen Thema vom 10. Juni 2020. Darin kamen namentlich Angehörige von Opfern, Pflegepersonal und der Direktor des Heims zu Wort. Für das Publikum war erkennbar, dass es unterschiedliche Ansichten zu den aufgeworfenen Fragen und Kritikpunkten gibt. Die Vertretung des Heims hatte in beiden Beiträgen ausreichend Gelegenheit, ihre Sichtweise darzulegen, insbesondere auch zur anonym vorgetragenen Kritik. Einstimmig kam die UBI deshalb zum Schluss, dass beide Beiträge die programmrechtlichen Mindestanforderungen eingehalten haben.

Vom 8. bis 11. November 2020 strahlte Fernsehen SRF die sechsteilige historische Dramenserie «Frieden» aus. Die fiktive Familiengeschichte spielt im Frühling 1945 in der Schweiz. In einer Popularbeschwerde wurde eine Sequenz in Folge 3 vom 9. November 2020 gerügt. Eine zusammen mit ihrem Mann aus Deutschland geflüchtete Frau macht darin während eines Abendessens folgende Aussage: «Aber am schlimmsten ist der ‹Russe›; Tiere sind das, dreckige, widerliche Tiere.» In der Beratung wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die an sich diskriminierende Aussage nicht losgelöst vom Kontext beurteilt werden kann. Es handelte sich um eine subjektive Meinungsäusserung, die aufgrund der besonderen Umstände am Ende des Zweiten Weltkriegs zu verstehen ist. Daraus lässt sich denn auch nicht ein Verstoss gegen das rundfunkrechtliche Diskriminierungsverbot ableiten. Die UBI hat die Beschwerde einstimmig abgewiesen.


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Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.

Text: UBI

Bild: SRG.D/Maximilian Lederer

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