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Meinungsbildung – eidg. garantiert

Was Verfassung und Journalismus zur Meinungsbildung beitragen. Und warum dafür die Unabhängigkeit der Medien garantiert sein muss.

Sich eine Meinung zu bilden, ist ein Grundrecht: «Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.» So garantiert das sogar die Bundesverfassung im Artikel 16. Um sich an der Demokratie beteiligen zu können, ist Meinungsbildung eine Voraussetzung. Dafür sind wir aber auf Informationen angewiesen – die wir zum Beispiel über die Medien, über den Journalismus erhalten.

Den Medien sind in der Demokratie spezifische Funktionen zugeordnet: Sie bieten Informationen an. Sie nehmen eine Kritik- und «Aufsichts»-Rolle wahr. Und sie vermitteln den gesellschaftlichen Diskurs. Deshalb ist es wichtig, dass die Medienpolitik gute Rahmenbedingungen für ein funktionierendes Mediensystem sichert. Bekanntlich werden aktuell in den eidgenössischen Räten Massnahmen für die Medienförderung debattiert.

Konkrete Vorgaben macht die Verfassung bisher lediglich für die elektronischen Medien – weil die Gebührenfinanzierung verfassungsmässig verankert werden musste. Die Aufgabe dieser Medien bei der Meinungsbildung postulieren Verfassung («Radio und Fernsehen tragen zur (...) freien Meinungsbildung (...) bei.») und Gesetz («Redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt müssen Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen, so dass sich das Publikum eine eigene Meinung bilden kann.»). Damit diese Meinungsbildung umfassend geschehen kann, muss speziell die gebührenfinanzierte SRG die ganze Meinungspalette abbilden. Das heisst übrigens aber nicht, dass deshalb eine Partei einen Anspruch hat, bei Diskussionsrunden bestimmen zu können, wann sie präsent sein will.

Nicht nur die Politik formuliert Vorgaben. SRF definiert in den Publizistischen Leitlinien sein Selbstverständnis. Gleich unter Art. 1.1 geht es um die Meinungsbildung: «Professionelle Medien spielen in einer Demokratie eine Schlüsselrolle. Sie ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern, sich aufgrund umfassender Informationen eine Meinung zu bilden, gesellschaftliche Verhältnisse und Vorgänge zu beurteilen und diese im demokratischen Prozess mitzugestalten.» Und in der Präambel des Schweizerischen Presserats, die alle traditionelle Medien anerkennen, lesen wir: «Journalistinnen und Journalisten sichern den gesellschaftlich notwendigen Diskurs. Aus dieser Verpflichtung leiten sich ihre Pflichten und Rechte ab.»

Neben dem traditionellen Journalismus bieten sich für die Meinungsbildung weitere Informationsquellen an. Das Internet etwa ermöglicht Zugänge zu einer Fülle von direkten oder vermittelten Dokumenten und Informationen. Der Journalismus ist damit in seiner Monopolstellung als Info-Vermittler relativiert, die Kommunikationskanäle sind vielfältiger geworden. Das kann die Möglichkeiten für die Meinungsbildung erweitern. Es provoziert aber gleichzeitig auch neue Fragestellungen; etwa nach der Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit der Quellen oder nach neuen Formen der Manipulation.

Diese Ausgangslage stellt die Medienpolitik vor neue Herausforderungen: Muss der Staat seine Bürgerinnen und Bürger schützen können, zum Beispiel vor Manipulation durch Verbreiten von Unwahrheiten? Und muss er deshalb auch neue Kommunikationskanäle wie Social-Media-Plattformen regulieren? Und wie garantiert er die Freiheit von Meinungsäusserung, Presse und Meinungsbildung konkret?

Gerade aktuell diskutiert die Politik zum Beispiel die Revision der Zivilprozessordnung. Eine Kommission des Ständerats hat dazu einen Antrag formuliert, welcher Auswirkungen auf den Journalismus hat. Eine solche neue Bestimmung würde die Hürde für vorsorgliche Massnahmen gegenüber Medienberichten massiv senken, kritisiert eine breite Allianz von Medienunternehmen und Medienschaffenden. Das sei eine Einschränkung der Medienfreiheit. Eine beschnittene Medienfreiheit behindert auch eine freie Meinungsbildung.

Zur Medienfreiheit gehört auch die Unabhängigkeit des publizistischen Absenders. Um sich eine eigene Meinung bilden können, sind Informationen wichtig, welche in völliger Unabhängigkeit entstanden sind – gegenüber Parteien, Lobbys und Staat. Gerade bei einem Medienhaus wie der SRG, deren Gebührenfinanzierung und Leistungsauftrag staatlich reguliert sind, muss die Frage nach der Unabhängigkeit gegenüber dem Staat transparent geklärt werden. Sowohl Bundesverfassung wie auch das Gesetz garantieren eindeutig: «Radio und Fernsehen sind vom Staat unabhängig.» Das heisst: Keine politische Instanz hat das Recht, in redaktionelle oder publizistische Belange einzugreifen.

SRF verpflichtet seine Mitarbeitenden zu dieser Unabhängigkeit in den publizistischen Leitlinien: «Unabhängig ist unser journalistisches Schaffen dann, wenn die Redaktionen keine Ideologie, keine Partei, keinen Verband, keine Institution oder sonstige Interessengruppe bevorzugen oder schonen. Wer bei SRF publizistisch tätig ist, hält kritische Distanz (...).»

Und wie sieht die Praxis aus? «Das Prinzip, Distanz zu wahren, gilt selbstverständlich auch gegenüber staatlichen Organen. Und die Chefredaktion stärkt Kolleginnen und Kollegen den Rücken, wenn sie von staatlichen Stellen unter Beschuss geraten. Das Prinzip, dass wir kein Staatsrundfunk sind und sein wollen, wird intern sehr hochgehalten und ist in den Köpfen gut verankert», so Fredy Gsteiger, stellvertretender Chefredaktor Radio bei SRF. Gemäss einer kleinen LINK-Umfrage bei SRF-Redaktionen sind seit Jahren keine direkten Interventionen von Behörden bekannt. Dass Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft versuchen, ihre Botschaften und Interessen in den Medien zu positionieren, ist legitim. Ebenso, dass sie sich beschweren, wenn sie mit einer Berichterstattung nicht einverstanden sind. So wurde kürzlich bekannt, dass die Solothurner Regierung beim Besitzer der Regionalzeitung ihren Unmut deponierte. Solche Äusserungen kennt man auch bei SRF: «Ich würde mal schätzen, dass staatliche Stellen etwa an der Hälfte unserer Inlandgeschichten wenig Freude haben. Das löst zum Teil ziemlich giftige Reaktionen aus», sagt Stefan Eiholzer, Inlandchef Radio SRF. Als Beleg folgt eine eindrückliche Reihe von Bespielen. Ein aktuelles: Mit der Publikation eines vertraulichen Berichts des Bundesrats zu den Folgen einer Ablehnung des Rahmenabkommens wird SRF bei den Behörden kaum Freude ausgelöst haben.

Entscheidend ist, wie selbstbewusst ein Medienhaus und die Redaktionen mit solchen Reaktionen umgehen. Dazu Chefredaktorin Lis Borner: «Manchmal gibt es dazu einen Mail-Austausch, manchmal ein Telefonat, ab und zu ein Treffen zwischen ‹ihnen› und ‹uns›, selten auch eine Beanstandung bei der Ombudsstelle oder der UBI. Manchmal ist das schwierig, manchmal interessant, weil wir Hintergründe erfahren, die wir so nicht gewusst haben. Aber immer halten wir deutlich fest: Wir lassen uns deswegen nicht zu einer gefälligeren Berichterstattung zwingen.» Und Borner fügt an: «Die Mehrheit der Interventionen kommt aber nicht von Behörden, sondern Parteien, Verbänden und Unternehmen.»

Die Unabhängigkeit ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal des Journalismus, um beim Publikum Glaubwürdigkeit zu erreichen. Und um diesem eine eigenständige Meinungsbildung zu ermöglichen.


Text: Philipp Cueni

Bild: Colourbox.de/Medianovis

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