UBI weist Beschwerden gegen Abstimmungssendungen von Radio SRF ab

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI erachtete zwei Beschwerden gegen Publikationen von Radio SRF als unbegründet und wies diese ab. Sowohl in der Sendung «Tagesgespräch» vom 14. Januar 2022 wie auch in den Nachrichtensendungen vom 20./21. November 2021 wurde die erhöhte Sorgfaltspflicht im Vorfeld von Volksabstimmungen eingehalten.

Im Rahmen der öffentlichen Beratungen vom 23. Juni 2022 berieten die Mitglieder der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI unter anderem über zwei Beschwerden, die sich gegen Radiosendungen von SRF richteten.

Im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots berichtet

Am 13. Februar 2022 fand die eidgenössische Volksabstimmung zum Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien statt. Diese Vorlage bildete Thema der Sendung «Tagesgespräch» von Radio SRF vom 14. Januar 2022, an welcher eine Befürworterin und ein Gegner teilnahmen.

In der dagegen erhobenen Popularbeschwerde wurde das Verhalten des Moderators in Bezug auf eine Aussage der Befürworterin zu den «Freunden der Verfassung» beanstandet. Die entsprechende Rüge erachteten die Kommissionsmitglieder jedoch aufgrund der transparenten Gesprächsleitung als unbegründet. Die Zuhörenden konnten sich sowohl zu den beanstandeten Sequenzen als auch zu den insgesamt vermittelten Informationen eine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden. Die Sendung erfüllte ebenfalls die besonderen Anforderungen an die Ausgewogenheit und Unparteilichkeit im Vorfeld vor einem Urnengang. Die Beschwerde wurde einstimmig abgewiesen (b. 910).

Im Sinne des Vielfaltsgebots berichtet

Am 20. November 2021 demonstrierten in Zürich Tausende Personen gegen die Covid-19- Massnahmen. In einer Popularbeschwerde wurde moniert, dass Radio SRF 1 in seinen Nachrichtensendungen vom 20. November 2021, 23.00 Uhr und 21. November 2021, 00.00 Uhr, 01.00 Uhr, 02.00 Uhr sowie 03.00 Uhr nicht über die Kundgebung berichtet habe. Dazu hätte auch angesichts der bevorstehenden eidgenössischen Volksabstimmung über das Covid-19-Gesetz eine Pflicht bestanden.

In der Diskussion wiesen Mitglieder jedoch darauf hin, dass aus dem Programmrecht auch im Vorfeld von Volksabstimmungen nicht abgeleitet werden kann, dass Radio SRF in bestimmten Sendungen zu bestimmten Zeiten über relevante Ereignisse zu informieren hat. Radio SRF 1 hat gleichentags in den drei Nachrichtenbulletins sowie im «Regionaljournal Zürich/Schaffhausen» über die Demonstration orientiert und damit angemessen im Sinne des Vielfaltsgebots darüber berichtet. Die Mitglieder der UBI wiesen die Beschwerde einstimmig ab (b. 912).

Mehr zur UBI

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden. Nach einer rechtskräftig festgestellten Rechtsverletzung kann die UBI das Massnahmenverfahren durchführen, das dazu dient, den Mangel zu beheben und zukünftige ähnliche Rechtsverletzungen zu verhindern.

Text: UBI

Bild: SRG.D/Maximilian Lederer

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