Illustration Dominic Deville
SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Deville»-Witze über den Sarg der Queen beanstandet

Dominic Deville nahm den Tod von Königin Elisabeth II in seiner Sendung vom 18. September 2022 auf. Er mokierte sich vor allem über den Sarg der Queen, der seit 32 Jahren bereitstand. Ein Zuschauer beanstandete die Sendung. Er sieht die Menschenwürde der Queen und deren Thronfolgern verletzt. Die Ombudsleute hingegen sehen keinen Verstoss gegen das Radio- und Fernsehgesetz.

Für den Beanstander ist es nicht sinnvoll, den Tod der Queen zu veräppeln oder die Trauer zu verharmlosen – besonders, da die Queen für englischstämmige Menschen eine wertvolle Person war. Er sieht den für Brit:innen typischen «schwarzen Humor» in der beanstandeten Sendung dilettantisch angewandt als «Schenkelklopfer-Humor».

Steilvorlage für Satiriker

Die Ombudsleute weisen darauf hin, dass Satire eine besondere Form der Meinungsäusserung sei. Diese spiele mit der Wirklichkeit, verfremde und parodiere, spitze zu, banalisiere, brüskiere und verlache. Kein Thema sei tabu. Zentral sei, dass das Publikum den satirischen Charakter klar erkennen könne, was bei der beanstandeten Sendung der Fall sei.

«Deville» lasse jeweils die Ereignisse der Woche Revue passieren. In der Woche vom 18. September 2022 sei der Tod von Königin Elisabeth II. in den Medien «das Thema» gewesen. Man habe auch zahlreiche Details zum Sarg der Königin erfahren, zum Beispiel, dass er vor mindestens 32 Jahren gefertigt worden sei. Diese Tatsache sei für die Satire eine «Steilvorlage», finden die Ombudsleute. So meinte Deville: «Der Sarg der Queen steht offenbar seit 30 Jahren bereit. Es ist schwierig, darüber keine Witze zu machen».

Eine Frage des Geschmacks

Die Ombudsleute betrachten die Anspielungen auf den Sarg und die Witze über die Thronfolger weder als diskriminierend noch als eine Missachtung der Menschenwürde. Für den Beanstander ist es «Schenkelklopfer-Humor». Die Ombudsleute erinnern daran, dass Humor jeweils Ansichtssache sei. Sie können die Beanstandung nicht unterstützen.

Zu «Deville» vom 18. September 2022

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Schlussbericht Ombudsstelle 8911


Text: SRGD

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