Das Symbolbild zeigt einen UBI-Bericht, der auf einem Tisch liegt. Auf dem Bericht oben rechts liegt ein Vergrösserungsglas
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UBI weist Beschwerden gegen SRF-Beiträge ab

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag von Fernsehen SRF zur Organspende abgewiesen. Ebenfalls als unbegründet erachtete das Gremium eine Beschwerde gegen Radio SRF wegen unausgewogener Berichterstattung über eine Tempo 30-Studie.

Radio SRF-Beitrag über Tempo 30-Studie

In der Informationssendung «HeuteMorgen» vom 1. Februar 2023 strahlte Radio SRF 1 einen Beitrag zu einer Studie aus, welche der Verkehrsclub der Schweiz (VCS) in Auftrag gegeben hatte. Darin geht es um die Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr bei einer grossflächigen Einführung von Tempo 30. In einer Beschwerde wurde moniert, der Beitrag sei unausgewogen gewesen, weil keine Gegenstimme zu Wort gekommen sei.

Diese Rügen erachtete die UBI aber als unbegründet, da der Inhalt, die Ergebnisse und die mit der thematisierten Studie verbundenen Interessen korrekt, differenziert und transparent vermittelt wurden. Namentlich wird im Beitrag darauf hingewiesen, dass die Studie und auch die daraus abgeleiteten Empfehlungen die Meinung des «linksgrünen» VCS wiedergeben und es sich damit nicht um eine politisch-neutrale Sicht handelt. Der Beitrag hat das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt. Die Beschwerde wurde einstimmig abgewiesen.

Programmrechtskonforme SRF-Fernsehberichterstattung über Organspende

In einer Zeitraumbeschwerde wurde gerügt, dass Fernsehen SRF von November 2022 bis Januar 2023 einseitig über die Organspende berichtet habe. Es seien nur befürwortende Stimmen zu Wort gekommen. Die UBI stellte bei ihrer Prüfung fest, dass die fünf relevanten Beiträge primär die in diesem Zeitraum bekanntgewordenen Vollzugsprobleme im Zusammenhang mit dem geänderten Transplantationsgesetz behandelten. Da dieses zum Ziel hat, die Bereitschaft für Organspenden in der Schweiz insgesamt zu erhöhen, kann aus den Beiträgen wohl eine gewisse Einseitigkeit abgeleitet werden.

Die relevanten Nachrichtenbeiträge stellten jedoch die aktuelle Situation korrekt dar und bezweckten nicht, das Publikum konkret über die Vor- und Nachteile einer Organspende aufzuklären. Die beanstandeten Beiträge haben weder das Sachgerechtigkeits- noch das Vielfaltsgebot verletzt. Die UBI hat die Beschwerde einstimmig abgewiesen.


UBI-Entscheid b.950 zu zur «Tagesschau»-Hauptausgabe vom 28. Dezember 2022, «Tagesschau»-Mittagsausgabe vom 24. Januar 2023 und «10 vor 10» vom 24. Januar 2023

UBI-Entscheid b.951 zu «HeuteMorgen» vom 1. Februar 2023


Über die UBI

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Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie behandelt Beschwerden gegen:

  • Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter;
  • das übrige publizistische Angebot der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG, welches Online-Inhalte, den Teletext, programmassoziierte Informationen, das publizistische Angebot für das Ausland sowie Begleitmaterialien zu einzelnen Sendungen umfasst;
  • den verweigerten Zugang zu einem Radio- oder Fernsehprogramm eines schweizerischen Veranstalters;
  • den verweigerten Zugang zum redaktionellen Teil des übrigen publizistischen Angebots der SRG.

Sie hat festzustellen, ob die einschlägigen Bestimmungen des nationalen und des internationalen Rechts verletzt wurden.


Text: UBI/SRG.D

Bild: SRG.D/Maximilian Lederer

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