«Halbierungsinitiative» ohne Gegenvorschlag: Was müssen Sie wissen?

Die Nationalratskommission für Verkehr und Fernmeldewesen verzichtet auf einen indirekten Gegenvorschlag zur «Halbierungsinitiative» - nachdem zwei Vorschläge im Ständerat scheiterten. Das müssen Sie über die neusten medienpolitischen Entwicklungen wissen.

1. Was entschieden die Kommissionen von National- und Ständerat diese Woche genau?

Die «Halbierungsinitiative» möchte die Gebühren für Radio und Fernsehen von heute 335 auf künftig 200 Franken jährlich senken sowie Unternehmen von der Abgabe ausnehmen. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) hatte in den vergangenen Monaten zwei Vorschläge für einen indirekten Gegenvorschlag präsentiert, in der zuständigen Schwesterkommission im Ständerat wurden aber beide abgelehnt. Nun verzichtete die KVF-N mit 14 zu 8 Stimmen und drei Enthaltungen darauf, einen weiteren Gegenvorschlag zu formulieren. Damit soll die «Halbierungsinitiative» ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung kommen.

Indirekter und direkter Gegenvorschlag: Was ist der Unterschied?

Ein indirekter Gegenvorschlag ist eine Reaktion des Parlaments auf eine Volksinitiative, die zentrale Aspekte der Initiative behandelt. In der Regel beinhaltet er eine Gesetzesänderung, welche eine Alternative zur Verfassungsanpassung einer Volksinitiative darstellen soll. In der Regel tritt der indirekte Gegenvorschlag nur in Kraft, wenn die Volksinitiative zurückgezogen oder vom Stimmvolk abgelehnt wird. Über den indirekten Gegenvorschlag gibt es grundsätzlich keine Volksabstimmung, es ist aber möglich, das Referendum dagegen zu ergreifen.

Ein direkter Gegenvorschlag ist eine Verfassungsänderung, die der Stimmbevölkerung bei der Abstimmung über eine Volksinitiative zur Alternative anbietet. So kann das Stimmvolk entweder der Initiative oder dem direkten Gegenvorschlag zustimmen – oder beide ablehnen und damit den Status Quo befürworten.

2. Ist der Entscheid definitiv?

Noch nicht. Eine Minderheit der KVF-N will im Nationalrat den Antrag stellen, dass die Kommission erneut über die Initiative beraten soll – mit dem Auftrag, einen indirekten Gegenentwurf auszuarbeiten. Eine zweite Minderheit möchte einen direkten Gegenentwurf zur Initiative lancieren. Dieser möchte die Finanzierung der Medienabgabe grundsätzlich neu aufstellen, nämlich über einen durch die Mehrwertsteuer gespeisten, unabhängigen Fonds. Diesen Vorschlag lehnte die KVF-N mit 16 zu 9 Stimmen ab.

3. Wie steht die Kommission zur «Halbierungsinitiative»?

Die KVF-N steht – gleich wie auch der Bundesrat – der Gebührenhalbierung, welche die Volksinitiative fordert, ablehnend entgegen. Eine Senkung der Medienabgabe von heute 335 auf künftig 200 Franken hätte eine massive Qualitätseinbusse im Schweizer Radio- und Fernsehangebot zur Folge, so die Befürchtung.

Bild: Patrick Lüthy

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