Umweltschonende Gewächshäuser dank Fernwärme: War «Schweiz aktuell» zu ungenau?
Ein Beanstander kritisiert eine mangelhafte Darstellung der Diskussion rund um Fernwärmeprojekte: «Schweiz aktuell» hatte über ein geplantes Treibhaus im Kanton Solothurn berichtet. Die Ombudsstelle kann die Kritik nachvollziehen – beurteilt den Gesamtbeitrag aber als sachgerecht.
Darum geht es in der beanstandeten Sendung
«Schweiz aktuell» berichtete am 11. März 2025 über ein Projekt im Kanton Solothurn. Dort soll neben einer Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) ein Gewächshaus entstehen. Dank der Fernwärme kann der Betrieb eines Treibhauses CO2 nämlich deutlich umweltfreundlicher gestaltet werden. Trotz dieser positiven Aspekte gibt es aber auch kritische Stimmen. Der Beitrag geht anhand verschiedener vergleichbarer Beispiele in der Schweiz der Frage nach, weshalb diese Form der Abwärmenutzung nicht überall gut ankommt.
Was wird beanstandet?
Ein Beanstander kritisiert diesen Beitrag als eine reine Situationsbeschreibung aus der Sicht der KVA-Betreiber. Es würden wichtige Punkte ausgelassen und die kritische Sicht auf die Projekte nicht angemessen dargestellt. Konkret moniert werden drei Punkte:
- Die Berichterstattung suggeriere, es gäbe keine andere Möglichkeit als Treibhäuser, um Abwärme unterhalb von 120 Grad Celsius zu nutzen. Das entspreche nicht dem aktuellen technologischen Stand und verhindere deshalb eine freie Meinungsbildung. Dazu hätten mögliche Alternativen aufgezeigt werden müssen.
- In der Berichterstattung werde mehrfach erwähnt, dass bisherige Projekte am Widerstand der Landwirtschaft gescheitert seien. Deren Ansichten würden aber im Bericht nicht angemessen dargestellt.
- Die interviewte ETH-Wissenschaftlerin Vanessa Burg gebe zu bedenken, dass Treibhäuser auf Düngemittel aus fossilen Quellen angewiesen seien. Im Beitrag werde aber nicht ergänzt, dass für Pflanzen im freien Feld diesbezüglich dieselben Bedingungen gelten.
Was sagt die Redaktion?
Die Redaktion bezieht in ihrer Stellungnahme zu allen drei Kritikpunkten Stellung:
- Der Bericht befasse sich mit der Frage eines geplanten Gewächshauses nahe einer KVA im Kanton Solothurn, nicht mit der möglichen Nutzung von Abwärme im Allgemeinen. Deshalb liege der Fokus auf der lokalpolitischen Diskussion, nicht auf einer umfassenden Übersicht der technologischen Möglichkeiten. Zwar habe man nicht alle Möglichkeiten zur Nutzung von Abwärme unter 120 Grad Celsius aufgezählt, diese waren aber auch nicht Teil der Debatte in Solothurn.
- Die Landwirtschaft werde explizit nur bei einem der aufgeführten Projekte als Gegnerschaft aufgeführt. Die ETH-Expertin führe die Argumentation ins Feld, dass viele den Bau der Treibhäuser aufgrund des Verlusts von Ackerland kritisch sehen würden. Der Beitrag zeige denn auch: Nicht nur die Landwirtschaft, auch die Forschung sieht die Gewächshäuser kritisch. In Solothurn hingegen gebe es bisher nur leise Kritik von Umweltverbänden – das sei verständlich, das Projekt befinde sich auch erst in der Phase der Standortsuche.
- Die kritisierte Aussage der Forscherin berücksichtige den Kontext nur teilweise. Es werde nicht behauptet, die Freilandproduktion benötige keine Düngermittel – vielmehr werde sie als die ökologisch sinnvollere Alternative benannt. Dies sei wissenschaftlich legitim.
Was sagt die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle zeigt Verständnis für den Unmut des Beanstanders. Tatsächlich würden nützliche Informationen wie alternative Abwärmenutzungen oder eine deutlichere Ausführung, weshalb das Umleiten von Abwärme in Treibhäuser nicht überall gut ankomme. Auch das wirtschaftliche Interesse der KVA-Betreiber wäre erwähnenswert gewesen. Hingegen als zu fachtechnisch beurteilt die Ombudsstelle den Hinweis des Beanstanders in Bezug auf die Pflanzenbiologie.
In der Gesamtbewertung aber erkennt die Ombudsstelle keinen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot. Schliesslich stehe im Zentrum des Beitrags die Frage, weshalb ein Treibhaus neben einer KVA nicht überall Anklang findet. Der Beitrag nennt mehrere Gründe, es sind sowohl Befürworter:innen als auch kritische Stimmen zu hören. Deshalb ist der Beitrag wohl unvollkommen, aber dennoch in Ordnung, so die Ombudsstelle abschliessend.