«DOK» über Schönheits-OPs: Ein relevanter Beitrag zum Diskurs über das moderne Körperbild

Zwei Beanstander:innen kritisieren einen «DOK»-Beitrag über Schönheitsoperationen als werberisch und einseitig. Die Ombudsstelle sieht dies anders: Nur weil keine skeptischen Stimmen auftauchen, bedeutet dies nicht, dass der Film unkritisch berichte.

Darum geht es in der beanstandeten Sendung

Im SRF-Dokumentarfilm «Alles für die Schönheit – Perfektion dank Spritze und Skalpell» vom 21. August 2025 werden mehrere Personen durch den gesamten Prozess eines Schönheitseingriffs begleitet, von Vorgespräch über Operation bis zur Nachsorge. Die Dokumentation geht auf Aspekte wie Motivation der Protagonist:innen, den gesellschaftlichen Kontext, den Eingriff selbst sowie dessen Konsequenzen ein.

Was wird beanstandet?

Zwei Beanstander:innen kritisierten nach Ausstrahlung, dass es sich beim «DOK»-Beitrag um Werbung für Schönheitsoperationen handelte. Die Eingriffe würden unkritisch begleitet, skeptische Stimmen kämen nicht zu Wort. Im Gegenteil würden die Behandlungen als «Kinderspaziergang» dargestellt.

Eine der Beanstander:innen merkt zudem an, dass die im Film gezeigte Schönheitsklinik Lucerne-Clinic den Beitrag auf ihrer Website ausweise, was den werberischen Charakter der Sendung zeige.

Was sagt die Redaktion?

Die Redaktion schreibt in ihrer Stellungnahme, dass der Dokumentarfilm zum Ziel habe, den Prozess einer Schönheitsoperation von Anfang bis Ende zu begleiten. Dabei werde nichts beschönigt, gerade die expliziten Operationsaufnahmen zeigten dem Publikum auf, wie weit die Protagonist:innen für ihren Traum der optischen «Optimierung» gehen würden.

Es werde aufgezeigt, dass das Ziel der Operationen keineswegs schmerzfrei zu erreichen sei – im Gegenteil seien sowohl die möglichen körperlichen wie finanziellen Konsequenzen gross, das werde im Film gezeigt. Das Publikum werde aber nicht bevormundet, sondern vielmehr befähigt, sich anhand der Schilderungen der Protagonist:innen ein eigenes Bild zu machen und sich zu fragen: Käme ein solcher Eingriff für mich je in Frage?

Was sagt die Ombudsstelle?

Im Schlussbericht hält die Ombudsstelle fest, dass sie den Eindruck der Beanstander:innen nachvollziehen kann, dass durch die Begleitung von mehreren Personen durch den Prozess einer Schönheitsoperation auch eine Normalisierung dieser Eingriffe stattfinde. Der Wunsch nach einer deutlichen Distanzierung durch «DOK» sei deshalb nachvollziehbar.

Jedoch seien Schönheits-OPs heute gesellschaftliche Realität, Eingriffe gehörten zu einer modernen Körperkultur. Es sei deshalb Aufgabe von SRF, diese Entwicklungen aufzuzeigen und zu verfolgen. Der Dokumentarfilm zeige nicht nur die ästhetischen Wunschbilder, sondern gehe auch auf Risiken, Zweifel oder finanzielle Auswirkungen eines operativen Eingriffs ein.

Es sei nicht die Aufgabe von SRF, Nachahmungseffekte zu verhindern, sondern die Berichterstattung müsse eine gesellschaftliche Diskussion ermöglichen. Der «DOK»-Beitrag zeige denn auch Problemfelder auf, über die sonst oft geschwiegen werde. Etwa den engen Zusammenhang zwischen Selbstwertgefühl, Schönheitsidealen und psychischer Stabilität.

Journalistische Aufklärung müsse denn auch nicht immer durch externe Stimmen geschehen, ein legitimes Mittel sei auch jenes der Selbstentlarvung durch die Protagonist:innen. Der «DOK»-Film habe letzteres gewählt und leiste so eine kritische Einordnung eines gesellschaftlich stark beachteten Themas.

Zum Vorwurf der Werbung für Anbieter von Schönheitseingriffen hält die Ombudsstelle fest, ein solcher Beitrag sei ohne die namentliche Nennung der Kliniken nicht umsetzbar. Die beiden genannten Organisationen seien seriöse Institute. Zwar entstehe ein Werbeeffekt, doch SRF müsse grundsätzlich seine Quellen nennen, wenn für diese kein schutzwürdiges Interesse besteht. SRF habe weiter den Auftrag, dem gesellschaftlichen Bedürfnis solcher gewünschten Operationen mit der Namensnennung bewährter Kliniken nachzukommen.

Die Ombudsstelle stellt weder einen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot gemäss Art. 4 Abs. 2 noch gegen das Werbeverbot gemäss Art. 9 des Radio- und Fernsehgesetzes fest.

Text: SRG.D/pz

Bild: SRF

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