SRF News berichtet sachgerecht über Rassismusproblem bei der Lausanner Polizei

Ein Instagram-Video von SRF News befasst sich mit den Demonstrationen in Lausanne nach dem Todesfall eines Jugendlichen auf der Flucht vor der Polizei. Im gleichen Beitrag wird über ein strukturelles Rassismusproblem im Polizeikorps berichtet. Ein Beanstander kritisiert, SRF stelle hier eine unzulässige Verbindung zwischen den gezeigten Sachverhalten her. Die Ombudsstelle erkennt im SRF-Beitrag aber keinen Gesetzesverstoss.
Darum geht es in der beanstandeten Sendung
In einem Instagram-Video berichtete SRF News am 26. August über die Vorgänge rund um die Waadtländer Polizei, die sich im Sommer 2025 ereigneten. In Lausanne hatten zuvor zahlreiche Menschen während Tagen demonstriert, nachdem ein dunkelhäutiger Jugendlicher auf der Flucht vor der Polizei auf einem gestohlenen Roller tödlich verunfallte. Die Demonstrierenden warfen der Polizei eine rassistische Motivation vor, insbesondere weil sich dieser Vorfall in eine Reihe von vergleichbaren Todesfällen bei Polizeieinsätzen im Kanton Waadt einreihte.
Das SRF-Video geht zunächst auf diese Fälle ein. Danach widmet sich der Beitrag der neusten Episode rund um die Waadtländer Polizei. Es wurden Chatverläufe von zwei Whatsapp-Gruppen geleakt, denen über 50 Polizist:innen des Lausanner Polizeikorps angehörten. In diesem Chat wurden rassistische, antisemitische und diskriminierende Inhalte verschickt.
Instagramvideo von SRF News vom 26.8.2025
Instagramvideo von SRF News vom 26.8.2025
«Rassismusvorwürfe gegen Lausanner Polizei»
Was wird beanstandet?
Ein Beanstander kritisiert, dass der Vorwurf eines Rassismusproblems bei der Lausanner Polizei in direkten Zusammenhang gestellt würde mit dem Umfalltod des Jugendlichen. Dies sei irreführend, insbesondere da die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft weder Hinweise auf rassistische Motive in diesem Fall noch eine direkte Verantwortung der Polizei für den Unfall ergaben. So verstosse dieser Beitrag gegen die Pflicht zu sachgerechter und ausgewogener Berichterstattung gemäss Artikel 4 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG).
Was sagt die Redaktion?
Die Redaktion weist die Vorwürfe zurück. Die Jugendlichen hätten demonstriert, weil sie die Polizei als verantwortlich für den Tod des Jugendlichen sahen. Dies werde dargelegt, ohne in diesem Zusammenhang über Rassismus zu sprechen. Im Gegenteil werde im Begleittext zum Video ausgeführt, dass die Hautfarbe des Jugendlichen aufgrund eines Helms für die Beamten nicht erkennbar gewesen sei.
Die Rassismusvorwürfe gegenüber der Lausanner Polizei seien Teil des Beitrags, da zur gleichen Zeit der Whatsapp-Skandal aufgedeckt wurde. Die bereits unter Rassismusverdacht stehende Waadtländer Polizei sei also mit neuen Vorwürfen konfrontiert worden, so die Redaktion. Die Vorwürfe der Mitschuld am Tod des Jugendlichen und das Rassismusproblem würden voneinander getrennt behandelt, die Moderatorin führe zweiteres im Beitrag ein mit den Worten: «Diese Krawallnächte sind nicht das einzige Problem der Waadtländer Polizei».
Was sagt die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle zeigt in ihrem Schlussbericht Verständnis für die Sichtweise des Beanstanders. Das Aufzählen der Fälle aus den letzten Jahren, bei denen es bei Polizeieinsätzen in der Waadt zu Todesfällen kam, könne den Eindruck erwecken, das jüngste Ereignis des Unfalltods in Lausanne sei rassistisch motiviert gewesen. Insbesondere, weil zu wenig unterschieden worden sei zwischen dem Waadtländer-Polizeikorps und der Lausanner Polizei.
Der Post gebe aber die Sicht der Demonstrant:innen wieder, dies werde zu Beginn klargestellt. Diese schliesse aus dieser Reihe von Todesfällen bei Polizeieinsätzen, dass es bei der Waadtländer Polizei ein Rassismusproblem gäbe.
Der Titel des Beitrags («Rassismusvorwürfe gegen die Lausanner Polizei») legitimiere sich durch den Whatsapp-Skandal, der ein wichtiger Teil des Videos darstelle. Und hier könne man nicht von Einzelfällen sprechen: 54 von rund 400 Mitarbeitenden der Lausanner Polizei waren Teil der Chatgruppen, das entspricht 13,5 Prozent.
Zwar seien die im Video aufgeführten Todesfälle, welche von den Demonstrierenden als rassistisch motiviert angesehen würden, nicht alle in Lausanne passiert. Dennoch müsse der Schluss gezogen werden, aufgrund der hohen Beteiligung des Lausanner Polizeikorps am Whatsapp-Skandal liege ein strukturelles Rassismusproblem vor.
Die Ombudsstelle stellt keinen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot gemäss Art. 4 Abs. 2 des RTVG fest.