Der Bundesrat will die elektronischen Medien gesetzlich neu regeln. Vom in Aussicht gestellten Mediengesetz ist nicht mehr die Rede. Schade. Dennoch gibt die neue Gesetzesvorlage heftig zu diskutieren.
Der Bundesrat hat am 29. August 2018 die Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) angepasst. Die Änderungen schärfen den Service-public-Auftrag und erlauben es dem Bund zudem, Agenturleistungen für Radio und Fernsehen zu finanzieren.
Der Bundesrat hat der SRG am 29. August 2018 eine neue Konzession erteilt. Sie tritt am 1. Januar 2019 in Kraft und ist vier Jahre gültig. Inhaltlich zielt sie auf eine Verbesserung der Integration sowie der Qualität und erhöht die Rechenschaftspflichten der SRG.
Fernsehen im Wiederholmodus wird beliebter. Damit lässt sich die Werbung überspringen – zum Missfallen der Fernsehsender, denen Einnahmen in Millionenhöhe entgehen. Nun greift das Parlament ein.
Im Rahmen der beschlossenen Sparmassnahmen werden einige SRF-Sendungen nicht mehr weitergeführt. Prominentestes Beispiel dafür ist die Sendung «Aeschbacher». Es war jedoch bereits seit 2016 klar, dass die Sendung auslaufen wird.
Die Programmkommission der SRG Bern Freiburg Wallis hat sich mit der SRF-Berichterstattung über die Standortdiskussionen rund um das Radiostudio Bern befasst. Die Kommissionsmitglieder haben die Berichterstattung als ausgewogen bewertet.
Im Entwurf für eine neue Konzession der SRG zeigt der Bundesrat Mut und schärft die Konturen des Service-public-Auftrags. Die Reaktionen in der Vernehmlassung zeigen: Auch der Programmauftrag an die SRG ist ein Politikum.
Wofür sollen wir in Zukunft Gebühren zahlen? Muss die SRG sich verändern? Und: Wie bedroht sind Qualität und Meinungsvielfalt in der Presse? Drei Monate nach No Billag im Zuge des neuen Mediengesetzes nimmt sich die «Arena» dieses Themas an.
Am 20. Juni 2018 hat der Bundesrat grünes Licht gegeben für die Eröffnung der Vernehmlassung zum Entwurf des neuen Bundesgesetzes über elektronische Medien (BGeM), welches das heutige Radio- und Fernsehgesetz ersetzen soll.