
«10vor10»: Ombudsstelle stützt Beanstandung
Gegen einen «10vor10»-Beitrag zum Israel-Palästina-Konflikt ging eine Beanstandung ein. Im Beitrag ist Jerusalem als Hauptstadt Israels genannt worden. Die Ombudsstelle heisst die Beanstandung gut.
Gegen einen «10vor10»-Beitrag zum Israel-Palästina-Konflikt ging eine Beanstandung ein. Im Beitrag ist Jerusalem als Hauptstadt Israels genannt worden. Die Ombudsstelle heisst die Beanstandung gut.
Gegen den SRF-Beitrag «Privatisierung in Ungarn» von «10vor10», der am 16. April 2021 ausgestrahlt worden ist, ging eine Beanstandung ein. Der Bericht verbreite Unwahrheiten, sagt der Kritiker. Die Redaktion und die Ombudsstelle berichtigen.
Gegen einen Beitrag der «Tagesschau» vom 22. Februar 2021 zum Thema Hochwasser im Zusammenhang mit AKW ging eine Beanstandung ein. Der Vorwurf lautet, SRF wolle Ängste schüren. Die Ombudsstelle ist völlig anderer Meinung.
Gegen den «Tagesschau»-Beitrag «Abstimmung: Initiative zum Verhüllungsverbot wird angenommen» ist eine Beanstandung eingegangen, weil die Freude der Initianten mit «Grinsen» bezeichnet wurde.
Wie geht die Ombudsstelle bei der Beurteilung einer Beanstandung vor? Anhand einer Beschwerde gegen einen «Echo der Zeit»-Beitrag über israelische Veteranen veranschaulichen Esther Girsberger und Kurt Schöbi von der Ombudsstelle ihre Arbeit.
Radio SRF 3 habe in den Nachrichten einseitig über die Frage der Nachhaltigkeit der Schweizer Stromgewinnung berichtet, finden zwei Beanstander. Die Ombudsstelle kann jedoch keine Verletzung des Radio- und Fernsehgesetzes feststellen.
Gegen die «Arena» vom 5. März 2021 «Corona-Diktatur Schweiz – wirklich?» ging eine Beanstandung ein. Der Beanstander ist der Meinung, die Sendung habe die SVP einseitig kritisiert. Die Redaktion sowie die Ombudsstelle kommen zu einem anderen Ergebnis.
Gegen einen Beitrag vom «Echo der Zeit» über die Arbeitssituation von Bauarbeitern während des «Corona-Winters» auf Baustellen ging eine Beanstandung vom Schweizerische Baumeisterverband ein. Der Bericht sei einseitig. Die Ombudsstelle hält die Kritik jedoch für unbegründet.
Gegen zwei Ausgaben des Gesundheitsmagazins «Puls» gingen zwei Beanstandungen ein. Es sei einseitig negativ über die Wirkung von Vitamin D berichtet worden. Die Redaktion und die Ombudsstelle zeigen auf, wie es um den Nachweis dieser Wirkung steht.
Die SRF-Sendung «True life» vom 9. Dezember 2020 habe Rassismus eine Plattform geboten und sei gewaltverherrlichend. Die Vorwürfe erweisen sich jedoch als haltlos.