Partner aus Wissenschaft und Medienpraxis schliessen sich zusammen, um Innovationen in den Medien voranzutreiben. Erste Forschungsprojekte werden in diesem Jahr lanciert.
Für ein kleines Land besitzt die Schweiz erstaunlich viele Studio-Standorte. Der Grund dafür liegt nicht nur in der Mehrsprachigkeit des Landes, sondern auch in der Bedeutung von regionalen Genossenschaften in der Frühzeit der elektronischen Medien.
Die No-Billag-Abstimmung war für die SRG nicht nur ein schöner Erfolg – sie war auch eine Verpflichtung zur Veränderung. Das Unternehmen will und muss sich wandeln, reformieren und noch effizienter werden. Wo sind Massnahmen sinnvoll und nötig? Was sind die Prioritäten? Und welche Fragen sind noch offen? Gilles Marchand lud das SRG-Management am 24. April 2018 zu einer ersten Diskussionsrunde nach Bern.
Die SRG ruft kreative Filmschaffende auf, Ideen für kurze Low-Cost-Produktionen einzureichen. Die Frist für die Eingabe der Projekte läuft bis zum 20. April 2018.
Das Abstimmungsresultat vom 4. März ist deutlich: Die Radio- und Fernsehgebühren werden nicht abgeschafft. Trotzdem ist die SRG im 87. Jahr ihres Bestehens durch die No-Billag-Initiative ungewöhnlich stark unter Druck geraten. Der Ruf nach Reformen ist gross.
Am 1. und 2. März 2018 veranstaltet die SRG Hackdays zum Thema «Medien und künstliche Intelligenz». Gefragt sind Programmierer, Roboter, Designerinnen, Avatare und Konzepter, die motiviert sind, ihre Ideen zu entwickeln und an Prototypen der Zukunft zu tüfteln.
Roland Mägerle ist Leiter der Business Unit Sport der SRG und Leiter Sport bei SRF. Im Interview spricht er über den Wandel im Markt sowie die Konsequenzen fürs Publikum und erläutert die langfristige Sportstrategie der SRG.
Ohne Gebührengelder keine SRG – so viel ist klar. Aber auch drei Dutzend private Medienunternehmen sind existenziell von einer Annahme der «No Billag»-Initiative betroffen.
Der Bundesrat hat am 16. August 2017 die SRG-Konzession unverändert um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2018 verlängert. Dies ermöglicht es, die Konzession in der Zwischenzeit so anzupassen, dass die vom Bundesrat identifizierten kurzfristigen Massnahmen zur Stärkung des nationalen Service public umgesetzt werden können.