
Hat die «Rundschau» gegen das Gesetz verstossen?
Ein TV-Zuschauer beanstandet einen «Rundschau»-Beitrag vom 25. Februar zur Trambeschaffung in Zürich. Er bezeichnet das Zitieren aus einem geheimen Bericht als «kriminelle Verhaltensweise» und wirft strafrechtliche und medienethische Fragen auf. Ombudsmann Achille Casanova gibt der Beanstandung teilweise recht.