Philipp Cueni: Ein deutliches Nein – und dennoch offene Fragen
Die medienpolitische Landschaft in der Schweiz wird zurzeit von vielen Herausforderungen geprägt. Medienjournalist Philipp Cueni liefert darum in dieser Kolumne Fakten und Hintergründe, er ordnet ein und kommentiert. Die Kolumne ist von der Handschrift des Autors geprägt und widerspiegelt somit seine persönliche Meinung.
Das klare Votum der Stimmbürger:innen gegen die Halbierungsinitiative sei ein «Vertrauensbeweis» für die SRG, sagt deren Generaldirektorin Susanne Wille. Man darf anfügen: Die SRG und ihr breites Programmangebot stehen gestärkt da.
Alle Sprachregionen, jung und alt, Stadt und Land, die Kultur-, Politik-, Wirtschaft-, Unterhaltungs-, Sportorientierten im Publikum haben der SRG als grosse gemeinsame Klammer zugestimmt. Das schliesst nicht aus - und ist auch richtig so - , dass es weiterhin unterschiedliche Wünsche und Kritik gegenüber dem Angebot der SRG gibt. Alles andere wäre merkwürdig. Aber offenbar erreicht die SRG ihr Publikum und medienpolitisch die Stimbürger:innen gerade mit ihrer Breite, mit der Vielfalt und der Verlässlichkeit.
Dennoch steht ein nächster medienpolitischer Entscheid zur SRG an: die Definition und die Neuvergabe der Konzession, also des Auftrags an die SRG. Der breite Sukkurs für die SRG spricht dafür, die Konzession in etwa ihrer heutigen Form zu bestätigen.
Ganz anders allerdings sieht das offenbar der zuständige Bundesrat, Medienminister Albert Rösti. In einer ersten Stellungnahme nach der Abstimmung hat er vor allem aufgezählt, wo sich die SRG künftig einschränken müsse. Man müsse die Ja-Stimmen zur Halbierungsinitiative ernst nehmen, betonte der Bundesrat gleich zu Beginn seines Statements (erlaubt sei die Rückfrage an Bundesrat Rösti: die Nein-Stimmen nicht?). Der Bundesrat beabsichtige der SRG bei der neuen Konzession Beschränkungen aufzuerlegen.
Schon vor der Abstimmung hat der Bundesrat der SRG eine finanzielle Beschränkung verordnet: Es seien dabei zentrale Anliegen der Initianten der Halbierungsinitiative aufgenommen worden – so verkündete Rösti stolz. Zu erwarten wäre nach der Abstimmung, zentrale Anliegen der 62-Prozent-Mehrheit aufzunehmen. Hört man Albert Rösti zu, scheint jetzt aber eine verordnete Beschränkung der SRG im Programmbereich anzustehen. Über die Konzession entscheidet letztlich der Bundesrat. Zuvor muss er eine Vernehmlassung durchführen - angesetzt ist diese auf das zweite Quartal 2027.
Eine breite Debatte darüber, welche Leistungen das Publikum von der SRG erwartet, wie deren gesellschaftspolitische Rolle umgesetzt werden soll, ist grundsätzlich wünschenswert. Irritierend allerdings, dass Bundesrat Rösti schon jetzt, vor der Vernehmlassung, von einer Beschränkung der SRG spricht.
Jene Kreise, welche einen breiten Programmauftrag wünschen, werden sich wie im kürzlichen Abstimmungskampf auch bei der Vernehmlassung wieder formulieren müssen. Die medienpolitische Debatte über die SRG wird weitergehen. Und wenn der Programmauftrag der SRG dann festgelegt ist, geplant auf 2029, wird der Bundesrat auch die Gebührenhöhe wieder neu beurteilen müssen: Genügen der von Albert Rösti auf 300 Franken reduzierte Beitrag, um den Auftrag auch zu finanzieren?