SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

«Tagesschau»-Bericht über die Erschiessung eines schwarzen Teenagers beanstandet

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Mit E-Mail vom 24. Dezember 2014 kritisieren Sie die Sendungen auf SRF im Rahmen der Aktion „Jeder Rappen zählt!“. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 29. Dezember bereits bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von Radio und Fernsehen SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die Angelegenheit studieren können. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.

1. Sie begründen Ihre Beanstandung wortwörtlich wie folgt:

„Ich erhebe Einspruch/Beschwerde gegen diese Sendung. Da Sie auch diesmal nichts ‚unternehmen’ ist so sicher, wie das Amen in der Kirche. Für mich sind Sie einfach ein ‚Zahnloser-Papiertiger’ da kann das Schweizer TV machen was sie wollen, der Herr Archille Casanova findet immer eine Lücke zu Gunsten von SF oder können Sie mir eine andere Statistik zeigen. Auf welcher Lohnliste stehen Sie, machen Sie einfach Nägel mit Köpfen und beenden endlich das Trauerspiel.

Was auch noch bedenklich, ja sehr bedenklich ist, wenn Spenden per SMS getätigt werden, behält die Swisscom 40 Rp. für sich. Wir sind doch nicht blöd oder doch? Den kleinen ja kleinsten Spender/innen (Kinder) den Sparbatzen aus der Tasche ziehen und was macht die Swisscom, einfach eine Schande. Dazu kommt noch die Mediengeile Crew in der Box, welche noch ein grandioses Affentheater vorführte, die sind doch alle mit dem Schnellzug durch die Kinderstube gerast. Das ist SRF-Folter Und noch etwas wie viele Bedürftige an der Armutsgrenze lebende haben wir in der Schweiz, es sind ca 560000.

Folgende Gründe für meine Beschwerde:

Missachtung der Konzession

Verschleudern von unseren Beiträgen (Billag)

Konkurrenzieren der Schweizer Hilfswerke

Den Kindern suggerieren ihre ‚sparbatzen’ zu opfern

Ich fühle mich als TV-Zuschauer in die Enge getrieben

Dauernde Berieselung durch die Beiträge aus der Box und Spendenermunterungen in allen Kanälen

Keine Transparenz welche Kosten anfallen

Keine Transparenz was gemacht wurde und wird, was verlottert, die Löhne, der Aufwand in Luzern, Reisen etc.

Es gebe noch viele Gründe, dubioses aufzuzählen, in dieser Woche, war ein Beitrag im Kanal 3sat sehr aufschlussreich, diese Sendung ist auch ein Thema in meinem Leserbrief (im Anhang), welcher heute in der Neuen-Zuger-Zeitung erschienen ist. Diese Sendung im 3 sat würde ich Ihnen empfehlen.“

2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Ich möchte Ihnen das Schreiben von Herrn Pascal Scherrer, Publizistischer Leiter SRF 3, nicht vorenthalten. Er schreibt Folgendes:

„Mit E-Mail vom 24. Dezember 2014 kritisiert Herr X die Sendungen auf SRF im Rahmen der Aktion «Jeder Rappen zählt», kurz JRZ.

Gerne nehmen wir wie folgt Stellung zu den Kritikpunkten von Herrn X:

‚Missachtung der Konzession’

Durch Interviews mit Experten, Informationsbeiträge, Dossiers auf der Wissensplattform und Erläuterungen durch die ModeratorInnen vermittelt SRF auf vielfältigste Weise Informationen zum Spendenthema und leistet somit einen Beitrag zur Meinungsbildung. «Jeder Rappen zählt» hat zum Ziel, mit Unterstützung von Schweizer Musikern, Prominenten, Politikern, Unternehmen, Zuschauerinnen und Hörern – und unter Anteilnahme eines grossen (Schweizer) Publikums – ein «Wir-Gefühl» zu schaffen und ein gemeinsames Engagement zu initiieren. Insofern handelt es sich bei «Jeder Rappen zählt» um ein identitätsstiftendes publizistisches Projekt. Dieses entspricht dem in Gesetz und Konzession formulierten Programmauftrag.

‚Konkurrenzieren der Schweizer Hilfswerke’

Es gibt wie bereits in den vorangegangenen Jahren keine Hinweise darauf, dass «Jeder Rappen zählt» das Spendenvolumen von Hilfswerken in der Schweiz negativ beeinflusst hätte. Die Hilfsorganisationen mit ZEWO-Gütesiegel (Schweizerische Zertifizierungsstelle für gemeinnützige Spenden sammelnde Organisationen) haben gemäss Spendenmonitor im Jahr 2013 1.1 Milliarden Franken Spenden eingenommen. Dies sind fünf Prozent mehr als 2012.

2013 gab es bei den ZEWO-Hilfswerken eine Verschiebung des Anteils von (kleineren) Einzelspenden hin zu Grossspenden von institutionellen Spendern (Spenden von Dritt-Organisationen, Unternehmen, der Glückskette sowie Gemeinde- und Kantonsbeiträge). Dementsprechend verringerte sich die Summe der (kleineren) Einzelspenden gegenüber 2012 um zwölf Millionen Franken. Hingegen stieg die Summe von institutionellen Spenden um rund 32 Millionen.

Bei JRZ war die Spendenentwicklung exakt gegenläufig; die Zahl von Grossspenden nahm deutlich ab.

Es scheint JRZ also gelungen zu sein, ein jüngeres Spendersegment anzusprechen und damit den «Spendenkuchen» in der Schweiz gesamthaft zu vergrössern.

Gut zu wissen: In der Schweiz ist nicht ein einzelnes Hilfswerk Partner von «Jeder Rappen zählt», sondern die Glückskette. Ihr sind 25 namhafte Schweizer Hilfswerke angeschlossen. Jedes dieser Hilfswerke hat die Möglichkeit, bei der Glückskette Projekte einzureichen. Die Glückskette entscheidet gemäss den bewährten Prozessen und nach den bewährten Kriterien, welche Projekte finanziell unterstützt werden.

Durch das jährlich neu bestimmte Spendenthema wird sichergestellt, dass langfristig eine möglichst grosse Zahl von Partnerhilfswerken berücksichtigt wird, da nicht alle Hilfswerke in allen Themenbereichen aktiv sind.

‚Verschleudern von unseren Beiträgen (Billag)’ [Und] ‚Keine Transparenz welche Kosten anfallen’ [Und] ‚Keine Transparenz was gemacht wurde und wird, was verlottert, die Löhne, der Aufwand in Luzern, Reisen etc.’

SRF macht zu den Gestehungskosten einzelner Sendungen grundsätzlich keine Angaben. Dennoch: JRZ ist eine kostengünstige Produktion. Das heisst: Bei JRZ kommen sehr günstige Liveproduktionsmittel zum Einsatz. Auf den Einsatz aufwändiger Vorproduktionen wird – bis auf die Hintergrundbeiträge aus betroffenen Krisengebieten – verzichtet. Radio SRF 3 würde auch ohne JRZ in vergleichbarem Ausmass Inhalte und Spezialsendungen produzieren. Die Sponsoren und der jeweilige Austragungsort von JRZ beteiligen sich durch Dienstleistungen und Sponsoringbeiträge an den Produktionskosten für den zusätzlichen Aufwand der Vor-Ort-Produktion.

‚Den Kindern suggerieren ihre ‚Sparbatzen’ zu opfern’

SRF suggeriert bei JRZ nichts. Es werden in keiner Art und Weise Personen jedweden Alters um Geld angegangen. Sämtliche Sammelaktionen, die SRF selber anbietet, entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Nebenbei erwähnt: Bereits ab Sommer melden sich jeweils Schulklassen und andere Gruppierungen zahlreich und aus freien Stücken, um zu erfahren, ob und für was JRZ sammle.

‚Was auch noch bedenklich, ja sehr bedenklich ist, wenn Spenden per SMS getätigt werden, behält die Swisscom 40 Rp. für sich. Wir sind doch nicht blöd oder doch? Den kleinen ja kleinsten Spender/innen (Kinder) den Sparbatzen aus der Tasche ziehen und was macht die Swisscom, einfach eine Schande’

Aufgrund von Drittkosten der Telekommunikationsanbieter, auf die JRZ keinen Einfluss hat, variiert der effektive Spendenbetrag. SRF verzichtet auf jeglichen Anteil. Die Telekommunikationsanbieter ihrerseits verrechnen ihre Selbstkosten. Der effektive Spendenbetrag pro SMS (inkl. MwSt) beträgt bei Swisscom-Mobile-Kunden Fr. 2.37; bei Sunrise-Kunden Fr. 2.30 und bei Orange-Kunden Fr. 2.12.

‚Dazu kommt noch die mediengeile Crew in der Box, welche noch ein grandioses Affentheater vorführte, die sind doch alle mit dem Schnellzug durch die Kinderstube gerast. Das ist SRF-Folter.’

Die an der Aktion beteiligten Personen vor und hinter den Kulissen sind allesamt ausgebildete und erfahrene Journalistinnen und Journalisten. Zur Beurteilung der Mitarbeitenden durch Herrn X können wir keine Stellung nehmen, weil sie sich nicht auf konkret-auffindbare Sendeinhalte beziehen, sondern eine persönliche Meinungsäusserung darstellen.

‚Und noch etwas wie viele Bedürftige an der Armutsgrenze lebende haben wir in der Schweiz, es sind ca 560000.’

Zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg sind auf der Welt mehr als 50 Millionen Menschen auf der Flucht. Diese Menschen verfügen meistens über kein Heim mehr, leben unter prekären Verhältnissen; bedroht von Hunger, Krankheit und Tod. Unbestritten handelt sich beim letztjährigen Spendenthema um ein Relevantes.

Übrigens setzt sich die Glückskette auch für notleidende Menschen in der Schweiz ein. Für Unwetter im eigenen Land hat die Glückskette seit Jahren den permanenten Hilfsfonds «Unwetter Schweiz» eingerichtet. Bei aktuellen Ereignissen unterstützen die SRG und auch SRF die Glückskette bei ihren Aufrufen. Bei den letzten grossen Unwettern in der Schweiz in den Jahren 2000 und 2005 wurden insgesamt 74 Millionen, bzw. 49 Millionen Franken gesammelt. Die Glückskette leistet Soforthilfe, Überbrückungshilfe und Subsidiärhilfe in Härtefällen an Privatpersonen, Korporationen und kleinere Familienbetriebe.

Neben dem erwähnten Hilfsfonds existiert der permanente Fond «Sozialhilfe Schweiz». Die Sozialhilfe ist klarer Bestandteil der Statuten der Glückskette. Die Glückskette bearbeitet jährlich gegen 2 000 Gesuche von Einzelpersonen oder Familien, die in finanzielle Not geraten sind. Für sie wendet die Glückskette jährlich rund 1.2 Millionen Franken auf. Der Fond «Sozialhilfe Schweiz» der Glückskette setzt sich aus direkten Spenden und aus Zinsen grosser Sammelaktionen zusammen.

‚Ich fühle mich als TV-Zuschauer in die Enge getrieben’ [Und] ‚Dauernde Berieselung durch die Beiträge aus der Box und Spendenermunterungen in allen Kanälen’

Bei SRF widmet sich der Radiosender SRF 3 während einer Woche JRZ. Bei einer Auswahl von mehr als 50 terrestrischen UKW-Radiosendern allein in der Deutschschweiz, zwei davon von SRF, bestehen viele Ausweichmöglichkeiten.

Im Vektor TV sendete TV SRF 2 mehrheitlich zu TV-Randzeiten spät am Abend ab 23.00 Uhr, in der Nacht und am morgen früh JRZ-Inhalte. Bei TV SRF 1 waren es wenige Beitragstermine innerhalb der Sendungen Glanz & Gloria sowie Schweiz aktuell. Die Anzahl der Programmhinweise auf die Aktion in anderen SRF-Kanälen bewegt sich im üblichen Rahmen von grösseren Programmereignissen bei SRF.

Zusammenfassend halte ich fest, dass wir Verständnis haben, wenn die JRZ-Aktion jemandem missfällt. Jedoch zeigen die beeindruckende Zahl der Zuschriften und Reaktionen, sowie die starke Mehrnutzung aller involvierten SRF-Kanäle, dass viele SRF-KonsumentInnen dem Projekt JRZ – wohl aufgrund seiner Qualität in Inhalt und Form – mit Interesse und viel Wohlwollen begegnen.“

3. Soweit die umfassende Stellungnahme der Verantwortlichen der von Radio und Fernsehen SRF in Zusammenarbeit mit der Glückskette durchgeführten Aktion „Jeder Rappen zählt!“. Die erbrachten Argumente des Publizistischen Leiters Radio SRF 3, Herrn Pascal Scherrer, scheinen mir sehr plausibel zu sein. Ich kann mich somit kurz fassen.

Geht es um meine eigene Beurteilung, so könnte ich lediglich wiederholen, was ich Ihnen bereits am 15. Januar 2010 (Fall 2715) geschrieben hatte:

„Sie monieren, dass es nicht Aufgabe des Schweizer Fernsehens sei, eine solche Aktion durchzuführen. Für Ihre kritische Einstellung habe ich sicher Verständnis, denn es ist sicher nicht primäre Aufgabe von Radio und TV, Geld zu sammeln und zum Spenden aufzurufen. Doch im Rahmen der durch Gesetz und Verfassung gewährleisteten Programm-autonomie von Radio und Fernsehen gibt es sicher auch Platz für Sendungen, welche einer derart breiten und einmaligen humanitären Aktion dienen. Dies umso mehr, als das Bundesamt für Kommunikation sogar in der Verordnung zum Radio- und Fernsehgesetz diese Art von Spendenaufrufen, wenn auch nicht ausdrücklich in der erfolgten Breite, ausdrücklich erlaubt und diese somit durch den Gesetzgeber grundsätzlich gestützt wer­den.

Sie erachten die ganze Aktion als diskriminierend, da andere humanitäre Institutionen keine solche grosse Präsenz erhalten. Mit dieser Feststellung haben Sie sicher Recht. Doch es gilt ebenfalls zu berücksichtigen, dass es sich bei ‚Jeder Rappen zählt!’ um eine besondere, einmalige Aktion handelt. Zudem fliessen sämtliche Gelder in die Glückskette, welche nicht selber humanitäre Aktionen in die Wege leitet, sondern Projekte anderer Organisationen finanziell unterstützt. Ich stelle ebenfalls fest, dass keine der zahlreichen, in der Schweiz tätigen Hilfswerke bei mir vorstellig wurde oder nach meinen Kenntnissen die durchgeführte Aktion öffentlich als diskriminierend kritisiert hat. Zudem, und dies scheint mir ebenfalls wichtig zu sein, informiert die Glückskette umfassend über die Verwendung der eingenommenen Spenden. Dies wird sicher auch für die sieben Millionen, welche die Aktion ‚Jeder Rappen zählt!’ eingebracht hat, der Fall sein.“

Diese Beurteilung gilt auch für Ihre neue Beanstandung. Ich wiederhole deshalb was ich Ihnen bereits vor fünf Jahren geschrieben habe: Selbstverständlich kann man die Frage aufwerfen, ob es primäre Aufgabe von Radio und TV sei, Geld zu sammeln und zum Spenden aufzurufen. Doch im Rahmen der durch Gesetz und Verfassung gewährleisteten Programmautonomie von Radio und Fernsehen gibt es sicher auch Platz für Sendungen, welche einer derart breiten und einmaligen humanitären Aktion dienen. Anders als Sie erachte ich deshalb, dass von „Missachtung der Konzession“ sowie von „Verschleudern von unseren Beiträgen (Billag)“ nicht die Rede sein kann.

Sie werfen eine ganze Reihe konkreter Fragen auf, welche von Herrn Scherrer umfassend und glaubwürdig beantwortet wurden. Es liegt nicht im Kompetenzbereich der Ombudsstelle, derartige Fragen zu überprüfen. Das Radio- und Fernsehgesetz ist dabei klar. Die Ombudsstelle hat keine eigentliche Qualitätskontrolle auszuüben. Ihre Aufgabe besteht darin zu überprüfen, ob ausgestrahlte redaktionelle Sendungen Art. 4 des Gesetzes (Mindestanforderungen an das Programm) oder Art. 5 (Jugendgefährdende Sendungen) verletzten. Vorliegend ist dies nicht der Fall.

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass ich Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, als unbegründet erachte.

Gestatten Sie mir bitte eine persönliche Bemerkung. Sie schätzen die Tätigkeit der Ombudsstelle nicht allzu viel – und Sie bezeichnen mich als „Zahnloser-Papiertiger“. Sie erachten meine Tätigkeit als „Trauerspiel“. Ich stelle aber fest, dass Sie die Ombudsstelle trotzdem immer wieder in Anspruch nehmen (im Jahr 2014 für vier weitere Reklamationen). Das ist selbstverständlich Ihr gutes Recht und ich werde Ihre Beanstandungen weiterhin ernst nehmen und seriös überprüfen. Im Übrigen: Im Jahr 2013 hat die Ombudsstelle nicht weniger als 30 Prozent der Beanstandungen als berechtigt beurteilt.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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