SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Verwendung eines falschen Bildes in der «Tagesschau» beanstandet

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Mit eingeschriebenem Brief vom 18. April 2015 kritisieren Sie erneut (siehe Fall 3724) die „bewusste Ausstrahlung von falschen Bildern“ in der Hauptausgabe der Tagesschau vom 16. April. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 23. April bereits bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die von Ihnen kritisierte Sendung sehr genau angeschaut. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.

1. Sie begründen Ihre Reklamation wortwörtlich wie folgt:

„Unter dem Titel ‚Stromverbrauch Schweiz‘ wurde ein Bild mit 2 ausländischen Masten, nebeneinander, mit Mehrfachbelegung gezeigt, das in der Schweiz nicht existiert. Das ist eine bewusste Falschinformation, um das Fernsehpublikum gegen Leitungen zu mobilisieren.“

2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Ich möchte Ihnen das Schreiben von Herrn Franz Lustenberger, Stv. Redaktionsleiter der Tagesschau, nicht vorenthalten. Er schreibt Folgendes:

„Herr X kritisiert die Verwendung eines falschen Bildes in der Tagesschau vom 16. April. Es geht um das Symbolbild von Strommasten, das im Zusammenhang mit einem Beitrag zum Stromverbrauch in der Schweiz das Thema Elektrizität illustriert. Herr X wirft der Tagesschau vor, bewusst falsch zu informieren, ‚um das Fernsehpublikum gegen Leitungen zu mobilisieren’.

Die Ombudsstelle hat am 14. Januar 2015 einen ähnlichen Fall beurteilt (Geschäftsnummer 3724). Ich beziehe mich in meiner Antwort daher auch auf die damalige Antwort der Tagesschau wie auf den Entscheid der Ombudsstelle.

Das verwendete Symbolbild hinter der Moderation am 16. April zeigt tatsächlich einen Nicht-schweizerischen Strommasten. Ich habe dies in der internen Abteilung Video/Foto-Dokumentation nachprüfen lassen. Dies ist ein Fehler, für den sich die Tagesschau entschuldigt.

Es bleiben drei Fragen: Wie konnte dies nochmals geschehen? Was unternimmt die Tagesschau, damit in Zukunft auch Schweizer Masten bei Beiträgen zu Elektrizitätsthemen in der Schweiz gezeigt werden? Wie ist das Bild der falschen Strommasten zu werten?

Wie konnte dies nochmals geschehen? Im Foto-Archiv von SRF sind mehrere tausend Bilder abgelegt – aktuelle Bilder von konkreten Ereignissen, aber auch sehr viele Symbolbilder zu einzelnen Themen. Die Bilder stammen von nationalen und internationalen Fotoagenturen; ihre Beschreibung (wie etwa Ort und Datum der Aufnahme) ist oft nicht vollständig. Eine detaillierte Nachprüfung der Bilder ist im hektischen Tagesgeschäft oft nicht zu leisten. Der zuständige Redaktor hat im Fotoarchiv ein Symbolbild ausgewählt, welches das Thema Stromverbrauch bestens illustriert.

Was unternimmt die Tagesschau? Nach dem letzten Entscheid der Ombudsstelle hat die Tageschau-Redaktion veranlasst, dass das entsprechende Foto im Archiv genauer beschrieben wird. Offenbar hat dies nicht ausgereicht. Ich habe nun in einem Mail alle Ausgabeleiter der Sendungen und alle Produktionsassistenten auf das falsche Strommastenbild aufmerksam gemacht. Zusätzlich hängt ein Print-Ausdruck von ‚Strommasten mit Mehrfachbelegungen’, also von deutschen Strommasten, direkt hinter dem Produzentenpult als Beispiel. Das falsche Strommastenbild wurde auch im Object Store, dem Archiv für den redaktionellen Schnellzugriff auf Bilder und Karten, gelöscht. Die Tagesschau bemüht sich, Fehler in ihren Sendungen zu vermeiden; sie ergreift im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch entsprechende Massnahmen, wie ich sie beschrieben habe.

Wie ist der Fehler zu werten? Bei der Beantwortung dieser Frage kann ich auf die Antwort ‚Geschäftsnummer 3724’ verweisen. Mit einem Symbolbild wird das Thema der Moderation gestützt; Symbolbilder umreissen auf den ersten Blick das Thema. Beim Bild ist sofort erkennbar, im folgenden Beitrag geht es um Energie, konkret um elektrische Energie. Mehr will und kann dieses Bild nicht aussagen.

Wie ich oben dargelegt habe, ist die Verwendung des falschen Bildes keine ‚bewusste Falschinformation, um das Fernsehpublikum gegen Leitungen zu mobilisieren’. In keiner Stelle der Moderation und des Beitrages werden Stromleitungen thematisiert, wird ihre Notwendigkeit offen oder unterschwellig bestritten.

Die Ombudsstelle hat im Abschlussbericht zur Geschäftsnummer 3742 vom 14. Januar 2015 festgehalten, dass es sich um einen ‚Fehler in einem Nebenpunkt’ handelt, ‚welcher nicht geeignet ist, den Gesamteindruck der Berichterstattung wesentlich zu beeinflussen’. Programmrechtlich sei diese Unvollkommenheit deshalb nicht relevant.

Die Tagesschau entschuldigt sich für die Verwendung eines falschen Bildes. Sie hat Massnahmen ergriffen, um diesen Fehler in Zukunft zu vermeiden. Ich bitte Sie, die Eingabe von Herrn X in diesem Sinne zu beantworten.“

3. Soweit die umfassende Stellungnahme des Stv. Redaktionsleiters der Tagesschau.Herr Franz Lustenberger gibt Ihnen Recht: das von Ihnen beanstandete Symbolbildzeigt keinen Schweizer Strommast. Er gibt deshalb den Fehler offen zu und entschuldigt sich dafür.

Geht es um meine eigene Beurteilung, so habe ich für Ihre Reaktion Verständnis. Obwohl Sie bereits im letzten Dezember auf die Unterschiede zwischen Schweizer und Deutschen Strommasten aufmerksam gemacht haben, ist bei der Tagesschau erneut der gleiche Fehler passiert. Kann man deshalb der Tagesschau vorwerfen, erneut „eine bewusste Falschinformation, um das Fernsehpublikum gegen Leitungen zu mobilisieren“, gesendet zu haben?

Nachdem ich die Angelegenheit analysieren konnte, habe ich keinen Anlass, an den Erklärungen von Herrn Lustenberger zu zweifeln. Solche Fehler können immer geschehen. In diesem Zusammenhang stelle ich mit Befriedigung fest, dass die nötigen Massnahmen getroffen wurden, damit derartige Fehlleistungen nicht mehr passieren.

Welchen Stellenwert haben solche Fehler? In dieser Hinsicht möchte ich meine Beurteilung beim Fall 3724 bestätigen: für das breite Publikum handelt es sich lediglich um einen Fehler in einem Nebenpunkt, welcher nicht geeignet ist, den Gesamteindruck der Berichterstattung wesentlich zu beeinflussen. Programmrechtlich ist diese Unvollkommenheit deshalb nicht relevant. Von einer bewussten und gewollten Falschinformation kann keine Rede sein.

Auch wenn ich für Ihre kritische Reaktion Verständnis habe, kann ich Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, nicht unterstützen.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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