RTVG Revision
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Das bringt die Revision

Am 14. Juni wird darüber abgestimmt, ob die Gebührenordnung an die heutige Mediennutzung angepasst werden soll (wenn Sie «Ja» stimmen) – oder ob sie bleibt, wie sie heute ist (wenn Sie «Nein» stimmen). Hier die wichtigsten Änderungen der Revision in Kürze:

  • Es wird günstiger: Neu müssen (fast) alle zahlen, aber nur rund CHF 400 statt heute CHF 451 pro Haushalt.
  • Wochenaufenthalter / Zweitwohnungsinhaber zahlen neu nur für den Hauptwohnsitz.
  • Haushalte, die Ergänzungsleistungen zur AHV / IV beziehen, sind gebührenbefreit. Neu können sie fünf Jahre rückwirkend entlastet werden. Auch Heimbewohner zahlen keine Gebühr mehr.
  • Die Gebühr ist solidarisch und fair – denn es gibt keine Schwarzseher / -hörerinnen mehr.
  • 75 Prozent aller Unternehmen werden gebührenbefreit, denn neu müssen nur Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab CHF 500 000 die Gebühr zahlen. Heute müssten alle Unternehmen Gebühren zahlen.
  • Die Gebühr ist unbürokratisch: Neu gibt es keine Inkasso- Kontrollen mehr – weder bei Haushalten noch bei Unternehmen. Die Erhebung läuft über das Einwohner- bzw. Mehrwertsteueramt.
  • Die Gebühr fördert die Medienvielfalt in der Schweiz: 21 Privatradio- und 13 Privat-TV-Sender erhalten vom Gebührentopf statt wie heute 4 Prozent neu bis 6 Prozent.

Weitere Informationen im Dossier «RTVG-Revision» der SRG Deutschschweiz

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