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Unverpixeltes Nummernschild in «Tagesschau am Mittag» beanstandet

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Mit E-Mail vom 10. Mai 2015 haben Sie den Beitrag „Schreckliches Verbrechen in Würenlingen“ in der Tagesschau am Mittag des gleichen Tages beanstandet. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 11. Mai bereits bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die von Ihnen kritisierte Sendung sehr genau analysiert. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute meinen Schlussbericht zu senden.

1. Sie begründen Ihre Reklamation wie folgt:

„Bei den ausgestrahlten Bildern ist auch zu sehen ein Fahrzeug, und sehr gut zu erkennen ist ein Kontrollschild vom Kanton Schwyz. Das heisst, man kann ganz genau alle Ziffern ablesen!

Später erfahre ich, dass der mutmassliche Schütze und Täter im Kanton Schwyz wohne!

Es sei nun zu interpretieren, dass es bei dem im Fernsehen (!) gezeigten Auto sich um dasjenige des Täters handeln muss. Die Tat passierte im Kanton Aargau bekanntlich, und also was sollte sonst ein Auto mit SZ-Kennzeichen auf dieser Strasse machen.

Die Frage stellt sich sofort, warum hat das Fernsehen das Nummernschild nicht unerkenntlich gemacht resp. allenfalls „gepixelt“?!

Es sei zu beachten, dass dies auch das Familienfahrzeug sein kann und es eine überlebende Ehefrau wie drei Kinder gibt. Muss deren Persönlichkeit nicht geschützt werden!?

Es dürfte eine leichte Sache sein, aufgrund der Autonummer die Personen herauszufinden und vermutlich vor allem auch durch Drittpersonen. In der Regel kann man Auskunft erhalten über ein Nummernschild und dies eventuell gar im Internet.“

Als Beweis für Ihre Eingabe legen Sie folgendes Bild bei:

Nummer von Redaktion SRG.D unkenntlich gemacht
In einem Nachtrag betonen Sie, dass auf dem Sender Tele M 1 die entsprechende Autonummer verdeckt bzw. unlesbar gemacht wurde.

2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Ich möchte Ihnen das Schreiben von Herrn Franz Lustenberger, Stv. Redaktionsleiter der Tagesschau, nicht vorenthalten. Er schreibt Folgendes:

„Herr X kritisiert eine kurze Sequenz im Beitrag zum Mordfall in Würen­lingen in der Tagesschau am Mittag vom Samstag 10. Mai. Konkret richtet sich seine Beanstandung gegen die Ausstrahlung eines Bildes, auf dem ein Fahrzeug zu sehen ist, dessen Kontrollschild lesbar ist. Er fragt konkret, weshalb die Tagesschau das Bild nicht gepixelt, also das Nummernschild unlesbar gemacht habe.

Die Frage von Herrn X ist berechtigt. Die Bilder aus Würenlingen sind erst kurz vor der Sendung am Mittag auf der Redaktion eingetroffen; die Bearbeitung für die Sendung (Schnitt und Text) musste schnell geschehen. Dabei hat es die Redak­tion unterlassen, das Kontrollschild auf dem Bild zu pixeln. Dafür entschuldigt sich die Tagesschau.

Die Redaktion der Tagesschau hat dies erkannt: In der Sendung von 19.30 Uhr war das Kontrollschild nicht mehr zu erkennen. Der Beitrag von Sonntagmittag wurde nachträglich vom Netz genommen.

Die Redaktion ist auf der internen Community-Webseite auf das Problem aufmerk­sam gemacht worden: ‚Im Beitrag zur Tötung in Würenlingen ist in der Tagesschau am Mittag am Sonntag ein Fahrzeug zu sehen, samt Kontrollschild des Kantons Schwyz. Halter des Fahrzeuges ist eine Person aus der gleichen Gemeinde wie der Täter; das ist mit wenig Aufwand im Internet herauszufinden.... Autoschilder im Zusammenhang mit Verbrechen sind immer zu pixeln.‘

In der Karte zum Beitrag wurde ganz bewusst die Wohngegend nur grob rot einge­färbt, um keinen direkten Hinweis auf den genauen Tatort und die dort getöteten Per­sonen zu geben. Das zeigt: die Redaktion der Tagesschau ist sich der Problematik des Persönlichkeitsschutzes sehr bewusst; sie beachtet auch konsequent die in den Publizistischen Leitlinien festgelegten Standards. Im konkreten Fall des Kontrollschil­des ist dies in der Hitze des Gefechtes vergessen gegangen.“

3. Soweit die Stellungnahme des Stv. Redaktionsleiters der Tagesschau. Herr Franz Lustenberger gibt Ihnen Recht: die Autonummer hätte gepixelt und somit nicht identi­fizierbar gemacht werden müssen. Er erklärt glaubwürdig, wie es zu dieser Panne kommen konnte und entschuldigt sich dafür.

Geht es um meine eigene Beurteilung, so scheint mir unbestritten zu sein, dass durch die Ausstrahlung der Kontrollnummer des Autos aus dem Kanton Schwyz und somit durch die einfache Identifizierung des Besitzers dessen Persönlichkeitsrechte verletzt worden sind. Ich habe aber keinen Anlass zu glauben, dass dies bewusst und gewollt geschehen ist. Solche Fehlleistungen können „in der Hitze des Gefech­tes“ immer wieder passieren. In diesem Zusammenhang stelle ich mit Befriedigung fest, dass die Verantwortlichen der Tagesschau diese Fehlleistung offen zugeben und das Nötige veranlasst haben, um den angerichteten Schaden zu begrenzen.

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass ich Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, als berechtigt erachte.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Möglichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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