SRG Deutschschweiz Ombudsstelle

Beitrag auf Radio SRF 2 Kultur über den Roman «Ismaels Orangen» beanstandet

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Mit Ihrem Brief vom 29. April 2015 haben Sie den Beitrag „Ismaels Orangen: Lieben gegen den Hass“ vom 9. April um 09.00 Uhr auf Radio SRF 2 beanstandet. Den Erhalt Ihrer Eingabe habe ich mit meinem Brief vom 4. Mai bereits bestätigt.

Wie üblich, habe ich die Verantwortlichen von Radio SRF gebeten, zu Ihren Kritiken Stellung zu beziehen. Dies ist erfolgt und in der Zwischenzeit habe ich die von Ihnen kritisierte Sendung analysieren können. Ich bin somit in der Lage, Ihnen heute mei­nen Schlussbericht zu senden.

1. Sie begründen Ihre Eingabe wie folgt:

„Thema des Beitrags ist der Roman von Claire Hajaj, der die Liebesgeschichte zwi­schen einer Jüdin und einem Palästinenser erzählt. Britta Spichiger spricht über den Roman und lässt anschliessend Frau Iren Meier, jetzige Auslandredaktorin von Radio SRF zu Wort kommen. Wenn Iren Meier sich zu Fragen im Nahostkonflikt äussert, wissen die Zuhörer/innen nicht, dass hier eine sehr engagierte Exponentin der pro-palästinensischen Szene spricht, eine Unterstützerin z.B. jener Nakba-Aus­stellung (Thema ist die sogenannte Vertreibung der Palästinenser), die unbedarfte Besucher durch Einseitigkeit und Geschichtsklitterung in die Irre führt.

So enthält diese kurze Sendung grundlegende, tendenziöse und irreführende Aussa­gen über den Nahostkonflikt seitens Iren Meier, was die Zuschauerschaft mangels soliden Grundwissens um die Rechtslage und Geschichte Israels (ab 1917) nicht erkennen kann. Frau Meier benutzt ihre Position (nicht das erste Mal), um ihre rein persönliche politische Haltung an den Mann resp. die Frau zu bringen.

Dabei geht es um folgende Aussagen:

  1. die wichtigere Geschichte ist die der Vertreibung der Palästinenser
  2. es ist die Nakba der Palästinenser, die Katastrophe, und das ist ein sehr, sehr realistisches Thema heute, immer noch prägt das den Nahostkonflikt...
  3. die Palästinenser haben keinen Staat, die Juden haben einen
  4. früher war das Verhältnis zwischen den Einheimischen Juden und den einhei­mischen Arabern sehr viel entspannter...
  5. mit der Immigration der Juden aus Europa....eskalierte die Situation
  6. Es gibt die Besatzung, es gibt die Mauer, es gibt die Checkpoints....
  7. Und in Israel selber, wo ein Fünftel der Bevölkerung Palästinenser sind, Palästinenser mit israelischem Pass...

Zu 1 und 2: Auf die Frage, wie glaubwürdig ist der Roman.....sagt Frau Meier: ....die wichtigere Geschichte ist die der Vertreibung der Palästinenser,....sie beginnt mit der Vertreibung aus Jaffa... Weiter spricht sie von der Sehnsucht nach Rückkehr, es ist die Nakba der Palästinenser, die Katastrophe...und das ist ein sehr, sehr realistisches Thema heute, immer noch prägt das den Nahostkonflikt....

Iren Meier zementiert hier ohne irgendwie zu relativieren das Mantra von DER sogenannten Vertreibung der Palästinenser...., ohne dass die Zuhörerschaft erfährt – woher sollte sie es denn auch wissen –, dass die Araber die Juden seit den 20er Jahren bekämpfen, was in den 30er Jahren massiv zunahm und schliesslich – nach der arabischen Ablehnung des UN-Teilungsplans von 1947 – in einen Angriffskrieg durch 5 arabische Armeen mündete, der Israel vernichten sollte. Israel kämpfte also ums Ueberleben! Dabei gab es wohl Vertreibungen – immerhin waren die Araber die Aggressoren – , aber viele Palästinenser verliessen nachweislich ihre Dörfer, weil von arabischen Stellen dazu aufgefordert.

Wichtig also: Es gibt nicht DIE Vertreibung der Palästinenser....! Frau Meier lässt leider aus, dass in jenen Jahren rund 830,000 Juden aus arabischen Ländern flüchteten.

(Zu Jaffa sei noch beigefügt, dass im April 1948 der kommandierende irakische Offizier sagte : ‚I do not mind the destruction of Jaffa if we can achieve the destruction of Tel Aviv.‘)

Dazu käme noch der Hintergrund, dass das rechtsgültige Völkerbundmandat von 1922 den weltweit verstreuten Juden in Palästina resp. im dafür geschaffenen Mandatsgebiet zwischen Jordan und Mittelmeer eine nationale Heimstätte zuwies. Ergänzend sei gesagt, dass die einst osmanische Provinz Palästina im Interim Report der Zivilverwaltung von Palästina von 1921 als unterentwickelt und unterbevölkert bezeichnet wird. 70% des Gebiets waren staatliches Land. Ein Selbstbestimmungsrecht auf juristischer Basis gab es zu jener Zeit nicht.

Zu 3 : ‚Die Palästinenser haben keinen Staat, die Juden haben einen...‘

Das Völkerbundmandat sah die Schaffung einer Heimstätte für das jüdische Volk vor...gemäss Präambel ‚for reconstituting their national home in that country‘. Der Begriff ‚Staat‘ war in der Balfour-Deklaration aus politischen Gründen durch ‚Heim­stätte‘ ersetzt, das Mandat sollte dann das Gebiet zur ‚Staatsreife‘ entwickeln.

Es war nie die Rede von der Schaffung eines palästinensischen Staates in jenem Gebiet. Dafür hatten die Engländer widerrechtlich 1922 77% des Mandatsgebiets abgetrennt und damit Transjordanien – einen Palästinenserstaat – geschaffen. Es ist also irreführend so zu tun, als hätten beide ‚einfach so‘ dort Anspruch auf einen eigenen Staat. Frau Meier vergisst hier zu erwähnen, dass die Araber 1947 den UNO-Teilungsplan, der auch einen arabischen Staat geschaffen hätte, abgelehnt hatten. Na also. Ein Grundproblem wird ausgelassen: Die gültigen Satzungen der PLO und der Hamas rufen seit Jahren zur Vernichtung Israels auf.

Zu 4: Früher war das Verhältnis zwischen den einheimischen Juden und den einheimischen Arabern sehr viel entspannter und heute ist es praktisch un­möglich wenn wir sehen, wie die beiden Völker getrennt leben...

Als ob das ‚getrennt leben‘ allein DAS Problem wäre, ist die Situation doch nicht von Israel verschuldet. Zudem: War das Verhältnis früher entspannter? – Wohl kaum! Die Araber bekämpfen die Juden seit den 20er Jahren, man erinnere an das Massaker in Hebron 1929, an die erwähnte zunehmende Gewalt in den 30er Jahren bis und mit Angriffskrieg 1948/49 und so weiter.....Was soll dieser irreführende Satz, wo es doch das offizielle Ziel der Palästinenser ist, Israel auszulöschen?

Zu 5: Mit der Immigration der Juden aus Europa .....eskalierte die Situation

Das Völkerbundmandat schuf das Mandatsgebiet für die Juden in aller Welt! Die Mandatsmacht England beschränkte jedoch in Verletzung ihres Mandats die Ein­wanderung der Juden in den 30er Jahren erheblich, vor allem während der Kriegs­jahre 1939-45 (15,000 pro Jahr), anschliessend galten diese illegalen Restriktionen selbst Holocaustüberlebenden. Die Aussage von Frau Meier ist völlig irreführend, die Immigration aus Europa war ein normales Ereignis. Das Problem war also nicht die Immigration, sondern die Eskalation der arabischen Opposition!

Zu 6: Es gibt die Besatzung, es gibt die Mauer, es gibt die Checkpoints...

Bis zum Abschluss eines Friedensvertrages gilt das sog. ‚umstrittene Gebiet‘ völker­rechtlich als besetztes Gebiet, das ist normal. Frau Meier vorenthält der Zuhörer­schaft, dass die ganze Schutzeinrichtung entlang der grünen Linie (wovon ca. 25 km Mauer), sowie die Checkpoints zum Schutz der israelischen Bevölkerung gegen Attentäter errichtet wurden. Ursache dieser Anlagen ist der Terror seitens Palästinen­ser.

Zu 7: Und in Israel selber, wo ein Fünftel der Bevölkerung Palästinenser sind, Palästinenser mit israelischem Pass...

Die Information ist nicht korrekt, man kann es ‚Sprachlenkung‘ nennen. Ein Fünftel sind arabische Israelis. Nur Muslime ohne israelischen Pass nennen sich Palästinen­ser. Es gab nie eine palästinensische Nation, sowenig wie es ein Palästina als Staat gab. Rund 75% der sog. Palästinenser sind selber Einwanderer aus x umliegenden Ländern resp. deren Nachkommen.

Abschliessend noch die Beanstandung einer Aussage von Frau Spichiger:

Sie spricht bei der Einführung folgendes ‚Er, der Sohn eines paläst. Orangen­baumzüchters, der von jüdischen Milizen enteignet wurde....‘

Dem Inhalt des Buches entnehme ich aber, dass die fragliche Familie letztlich von einem Araber aus Jaffa, der sich illegal als Hauseigentümer hatte eintragen lassen, betrogen worden war. Keine jüdischen Milizen hatten vor der Tür gestanden und die Besitzer enteignet.“

2. Wie bereits erwähnt, haben die Verantwortlichen von Radio SRF zu Ihren Kritiken Stellung bezogen. Ich möchte Ihnen das Schreiben von Frau Franziska Baetcke, Programmleiterin Radio SRF 2 Kultur, nicht vorenthalten. Sie schreibt Folgendes:

„Im Beitrag, den X kritisiert, geht es um den Roman ‚Ismaels Oran­gen‘ von Claire Hajaj. Iren Meier, Auslandredaktorin und frühere Nahostkorrespon­dentin von Radio SRF, wurde eingeladen, sich in einem kurzen Gespräch (Dauer: 5.12) zu diesem Roman zu äussern vor dem Hintergrund des aktuellen Konfliktes, über den sie jahrelang berichtet hatte.

Herr X erinnert in seiner Beschwerde an historische Fakten, die Iren Meier aus­blende und dem Publikum so eine verfälschte, einseitige Sicht des Nahostkonfliktes vermittle. Er unterstellt dabei, dass Iren Meier die Sicht auf den Nahostkonflikt absichtlich (‚und nicht zum ersten Mal‘) parteiisch darstelle. Er nennt sie eine ‚engagierte Exponentin der pro-palästinensischen Szene‘.

Diese Behauptungen entbehren jeglicher Grundlage. Sie sind Unterstellungen und sind schon daher in einer Beschwerde unzulässig. Sie haben aber auch mit dem kritisierten Gespräch keinen Zusammenhang. Frau Meier wurde eingeführt als Journalistin, ehemalige Korrespondentin und Kennerin des Nahostkonfliktes. Diese Aussagen sind korrekt und legitimieren die Wahl der Gesprächspartnerin.

Im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt machen wir immer neu die Erfahrung, dass Hörerinnen oder Hörer sich sehr für eine Seite engagieren, was deren gutes Recht ist. Je nach Standpunkt, den sie einnehmen, werfen einige uns dann Parteinahme für die eine oder andere Seite vor.

Herr X erwartet eine differenzierte Darstellung der Geschichte des israelisch-palästinensischen Konfliktes seit 1917. Das ist, gemessen an einer Gesprächsdauer von 5.12, vielleicht etwas zu anspruchsvoll. Wir anerkennen aber, dass (auch in einer sehr verkürzten Darstellung) die historischen Zusammenhänge in ihren grossen Linien nicht verfälscht werden dürfen. Genau daran hat sich Iren Meier gehalten. Sie hat keinen der von Herrn X erwähnten Punkte in Zweifel gezogen.

Iren Meier hatte vor allem, und das ist der springende Punkt, nicht die Aufgabe, über die Geschichte dieses Konfliktes zu reden. Zur Geschichte hätte man vermutlich eine Historikerin/einen Historiker befragt. Die Journalistin sollte Einschätzungen liefern zu einem fiktionalen Text, der den bekannten Konflikt als Hintergrund hat.

In diesem Gespräch signalisiert Frau Meier mehrfach, wo es sich um ihre Einschätzung oder Meinung handelt. Sie sagt etwa: ‚ich glaube, dass... oder ‚das ist für mich persönlich....‘ Oder: ‚Ich bin hin- und hergerissen‘. Es geht zuerst und vor allem um ein Buch, einen literarischen Text. Dass die Geschichte da eine gewisse Rolle spielt, liegt in der Natur der Sache. Aber die Geschichte, also die Genese des Konfliktes, steht nicht im Mittelpunkt.

In dem kurzen Kontext-Gespräch ging es vor allem darum, wie Geschichte wirkt – weil das Thema des Buches ist. Herr X stösst sich an der Feststellung, dass die Palästinenser keinen eigenen Staat haben und weist darauf hin, es sei völkerrecht­lich nie ein Anspruch auf einen eigenen Staat der Palästinenser festgeschrieben worden. Das ist korrekt. Ist daraus aber zu folgern, dass sie sich eine Zweistaaten­lösung nicht wünschen, dass sie nicht darauf hinwirken dürfen, dass ein solcher Anspruch nicht berechtigt sein kann? Wohl nicht. Der Satz, ‚Die Palästinenser haben keinen Staat, die Juden schon‘, ist weder falsch noch tendenziös. Er ist eine Tat­sache, die nicht mit dem Hinweis aus der Welt zu schaffen ist, dass man den Palästinensern nie einen eigenen Staat versprochen oder garantiert hat.

Eine historische Entwicklung oder ein internationaler Vertrag können Folgen haben, neue Realitäten schaffen und zeitgenössische oder spätere Generationen zu einer bestimmten Interpretation der Geschichte führen oder zu politischen (leider oft auch gewalttätigen) Schritten bringen, die sie dem von ihnen gewünschten Ziel näher bringen. Iren Meier hat sich (mit gründlicher Kenntnis der historischen Zusammen­hänge) in ihrer Zeit als Korrespondentin auf beiden Seiten des Konfliktes mit solchen Folgen beschäftigt, hat sie erklärt und immer wieder neu mit unterschiedlichsten Gesprächspartnern diskutiert.

Auf ihre eigenen Erfahrungen weist sie explizit hin, wo es um jüdisch-palästinen­sische Paare geht. Iren Meier sagt, das gebe es heute fast nicht mehr, früher sei das eher noch möglich gewesen und verweist auf die heute strikte Trennung der israeli­schen von der palästinensischen Bevölkerung, die Begegnungen praktisch unmög­lich machten (Sperranlage, gesetzliche Verbote). Sie sagt aber nicht, es habe früher nicht auch Konflikte gegeben. Sie bestreitet auch nicht, dass die Checkpoints und die Sperranlage von Israel zum eigenen Schutz gebaut wurden, weist aber – einmal mehr – auf die Folgen hin.

Fazit: In dem von Herrn X bemängelten Gespräch geht es um die Einschätzung eines literarischen Textes und nicht um Hintergrundberichterstattung zum Nahostkonflikt, wie sie die SRF Info-Sendungen anbietet. Auch bei der Beurtei­lung des Textes, der explizit den Konflikt als Hintergrund hat, fliessen einzelne Elemente dieser Auseinandersetzung ein. Es handelt sich dabei um die Folgen ge­schichtlicher Entwicklungen, um eine alltägliche Auseinandersetzung mit der heuti­gen Situation, dargestellt anhand einer Liebesbeziehung. Einseitigkeit, parteiische Stellungnahme für die palästinensische Seite sind im Gespräch nicht zu erkennen und in der Beschwerde tatsächlich auch nicht nachgewiesen.

In einer Sendung (nicht einem Beitrag) über Genese und Entwicklung des Nahost-Konfliktes müssten die von Herrn X genannten Fakten zur Sprache kommen. Und auch der Hinweis darauf, dass selbst israelische Historiker in diesen Fragen nicht einhellig zu den gleichen Schlüssen kommen. In einem kurzen Gespräch über einen literarischen Text haben sie keinen Platz und sind auch keineswegs zwingend. In ihrem Schlusswort kritisiert Iren Meier übrigens den Roman als eine zu einfache Aufteilung in Gut und Böse und verweist damit auf den Umstand, dass es in diesem Konflikt verschiedene Standpunkte, verschiedene Welten gibt. Kaum eine Bemer­kung einer engagierten Aktivistin, die partout nur eine Seite sehen und nur deren Sicht vermitteln will.“

3. So lautet die Stellungnahme von Frau Franziska Baetke, Programmleiterin Radio SRF 2 Kultur. Sie argumentiert ausführlich, warum ihrer Meinung nach Ihre Bean­standung abgewiesen werden sollte.

In Ihrer sehr umfassenden und dokumentierten Eingabe monieren Sie insbesondere „grundlegende, tendenziöse und irreführende Aussagen über den Nahostkonflikt seitens Iren Meier“ und werfen ihr vor, „ihre rein persönliche politische Haltung“ geäussert zu haben. Sie erwähnen und kommentieren dabei sieben Aussagen von Frau Meier, welche nach Ihrer Auffassung eine verfälschte und einseitige Sicht des Nahostkonflikts vermitteln würden.

Nachdem ich den Beitrag angehört habe, kann ich Ihre kritische Reaktion durchaus verstehen. Die durch Frau Meier geäusserten Einschätzungen sind nicht deckungs­gleich mit Ihren historischen Analysen und widersprechen Ihrer Auffassung über die Lage in Israel. Wurde deshalb das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt?

Aus zwei Gründen gelange ich zu anderen Schlussfolgerungen als Sie. Zuerst ein­mal, weil es im „Kontext“ vom 9. April nicht um eine Hintergrundberichterstattung zum Nahostkonflikt ging, sondern um den Roman „Ismaels Orangen: Lieben gegen den Hass“ von Claire Hajaj. Da es sich um eine Geschichte handelt, die zwischen zwei Kulturen und dem andauernden Konflikt zwischen Arabern und Juden eine Verbindung schafft, wurde nach der Vorstellung des Buches durch Britta Spichiger die langjährige Korrespondentin im Nahen Osten Iren Meier dazu befragt. Dabei – und dies scheint mir wichtig zu betonen – ging es nicht um eine Genese des Nahostkonfliktes. Sowohl die Fragen von Frau Spichiger wie auch die Antworten von Iren Meier nahmen vorwiegend Bezug auf das Buch und müssen deshalb primär als Einschätzung eines literarischen Textes in einem aktuellen Kontext angesehen werden. Bei dieser Ausgangslage mussten die von Ihnen verlangten Fakten zum Konflikt selber nicht zwingend erwähnt werden.

Dann aber auch, weil es für das Publikum klar sichtbar war, dass Frau Iren Meier in dem Gespräch – wie Sie selber betonen – ihre persönliche Meinung und Ein­schätzung vertrat. Durch die wiederholte Betonung „ich glaube...“, oder „das finde ich ...“ oder noch „ich bin hin- und hergerissen....“ signalisierte Frau Meier, dass es sich um ihren eigenen Kommentar handelte. Bei dieser Ausgangslage bin ich der Auf­fassung, dass die gesetzlichen Bestimmungen, wonach Ansichten und Kommentare als solche erkennbar sein müssen, erfüllt sind.

Natürlich darf die Wirkung eines Kommentars auf das Publikum nicht unterschätzt werden. Doch dies ist nicht zu vermeiden. Und Kommentare, auch über politisch kontroverse Fragen, sind am Fernsehen legitim und als elementarer Bestandteil des Informationsauftrages zu betrachten. Sie sind zudem im Rahmen der durch Bundes­verfassung und Gesetz gewährleisteten Programmautonomie des Fernsehens abso­lut zulässig.

Zugegeben: Iren Meier hat Positionen vertreten, die möglicherweise nicht alle Zu­schauerinnen und Zuschauer teilen können. Dies ist aber in einem Kommentar durchaus zulässig, vor allem wenn – wie beim Nahostkonflikt – ein grosses Vor­wissen des Publikums anzunehmen ist.

Aus dem Gesagten ergibt sich, dass nach meiner Beurteilung das Sachgerechtig­keitsgebot nicht verletzt wurde. Ihre Beanstandung, soweit ich darauf eintreten konnte, kann ich deshalb nicht unterstützen.

4. Ich bitte Sie, das vorliegende Schreiben als meinen Schlussbericht gemäss Art. 93 Abs. 3 des Radio- und Fernsehgesetzes RTVG entgegenzunehmen. Über die Mög­lichkeit einer Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (Monbijoustrasse 54A, Postfach 8547, 3001 Bern) orientiert Sie der beiliegende Auszug aus dem Bundesgesetz über Radio und Fernsehen.

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